In den letzten Jahrzehnten hat sich in der Psychologie, gestützt auf zahlreiche Untersuchungen, die feste Überzeugung herausgebildet, dass in den ersten Lebensphasen eines Kindes gerade die Familie die bedeutsamste Struktur darstellt, die seine Entwicklung beeinflusst. Die familiäre Erziehung stellt ein besonderes System dar, durch das die moralische, ethische, psychische und sogar normative Grundlage des Kindes geformt und vermittelt wird. Aus diesem Grund hinterlässt auch das persönliche Beispiel der Eltern einen sehr großen Eindruck bei der Herausbildung der einen oder anderen Persönlichkeitsmerkmale.
In diesem Artikel möchten wir einen recht seltenen Fall beleuchten, bei dem sich eine ganze Familie, bestehend aus der Mutter Swetlana (Name geändert) und ihren beiden Töchtern Sofia und Olivia (Namen geändert), gegen die ein Strafverfahren eingeleitet worden war, an unsere Rechtsanwaltskanzlei um rechtlichen Beistand wandte. Sowohl Swetlana als auch ihre Kinder wurden in Russland geboren und wuchsen dort auf, in Deutschland lebten sie erst seit wenigen Jahren. Diese Jahre lassen sich kaum als sorgenfrei bezeichnen, da die finanzielle Lage der Familie zu wünschen übrig ließ. Dies führte dazu, dass die gesamte Familie in eine sehr unangenehme Situation geriet.
Im Gespräch mit unserem Anwalt schilderten die Angehörigen in groben Zügen, dass ihnen ein Diebstahl in einem Einkaufszentrum vorgeworfen werde, doch über die Einzelheiten des eingeleiteten Strafverfahrens wusste keine von ihnen Bescheid. Swetlana teilte mit, dass sie und ihre Töchter bei der von der Polizei im Geschäft durchgeführten Vernehmung alles bestritten, keinerlei Unterlagen unterzeichnet und sich geweigert hätten, dem Geschäft eine Geldstrafe zu zahlen. Gegenüber dem Anwalt gestanden sie den Diebstahl jedoch ein, bereuten die Tat sehr und baten den Anwalt, ihre Interessen in dem genannten Strafverfahren zu vertreten.
Zunächst teilte unser Anwalt den Mandantinnen mit, dass nach § 146 der deutschen Strafprozessordnung (Strafprozessordnung) ein Verteidiger nicht gleichzeitig mehrere Personen verteidigen kann, denen dieselbe Straftat zur Last gelegt wird. Ebenso wenig kann ein Verteidiger in ein und demselben Verfahren mehrere Personen verteidigen, denen unterschiedliche Straftaten vorgeworfen werden. Nach dieser Rechtsvorschrift war es unserem Anwalt somit nicht möglich, gleichzeitig alle Familienmitglieder zu vertreten. Da jedoch sowohl die Mutter als auch beide Schwestern sehr wünschten, dass der Anwalt an ihrer Verteidigung mitwirke, da die Mandantinnen sehr positive Rückmeldungen über unsere Rechtsanwaltskanzlei erhalten hatten, schlug unser Anwalt folgendes Vorgehen vor: Es sollte beantragt werden, das eingeleitete Strafverfahren in drei Verfahren aufzuteilen, wobei der Anwalt die Möglichkeit hätte, die Interessen jeder der Mandantinnen nacheinander zu vertreten. Swetlana und ihre Töchter waren sehr erleichtert, dass es dennoch einen Ausweg gab, und stimmten diesem Vorgehen zu.
Der Antrag des Anwalts auf Trennung des Strafverfahrens wurde stattgegeben, und um keine wertvolle Zeit zu verlieren, beantragte unser Anwalt bei der Staatsanwaltschaft nicht nur die Übermittlung der Ermittlungsakte des gegen Olivia eingeleiteten Verfahrens, sondern bat auch seine Kollegen, die Swetlana und Sofia vertraten, die entsprechenden Informationen zu deren Verfahren anzufordern.
Nach Erhalt der erforderlichen Unterlagen prüfte unser Anwalt sorgfältig sämtliche in der Akte vorhandenen Beweise und stellte fest, dass sich die Anklage auf die Aussagen zweier Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des Geschäfts stützte, denen dank der Überwachungskameras das verdächtige Verhalten von Swetlana, Sofia und Olivia aufgefallen war. So hatten die Mandantinnen den Vernehmungsprotokollen zufolge mehrere hochwertige Gegenstände ausgesucht, woraufhin Swetlana sorgfältig die entsprechenden Preisschilder entfernte und Sofia daran andere, von günstigeren Waren stammende Preisschilder anbrachte. Die übrigen Gegenstände steckte Olivia in ihre Handtasche und verließ das Geschäft, ohne sie zu bezahlen. Swetlana ging zusammen mit Sofia zur Kasse und bezahlte die Waren unter Verwendung der falschen Preisschilder zu einem niedrigeren Preis.
Bei diesem Vorgehen ertappt, wurden alle drei Angehörigen beim Verlassen des Geschäfts von Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes festgehalten und zur Durchsuchung in einen separaten Raum gebracht. Die auf Anruf der Geschäftsmitarbeiter eingetroffene Polizei nahm die Anzeige wegen des begangenen Diebstahls entgegen und protokollierte die Zeugenaussagen, woraufhin unsere Mandantinnen das Geschäft verlassen konnten.
Den Ermittlungsakten zufolge wurde Olivia des Diebstahls, Swetlana des Betrugs beschuldigt, während Sofia im Strafverfahren den Status einer Mittäterin erhielt. Naturgemäß war es am einfachsten, zunächst Sofias Fall zu klären, weshalb unser Anwalt auf die Vertretung Olivias verzichtete und den Auftrag ihrer jüngeren Schwester annahm.
Daraufhin richtete unser Anwalt, im Interesse Sofias handelnd, ein offizielles Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in dem er darauf hinwies, dass Sofia ihre Handlungen sehr bereue, und bat zu berücksichtigen, dass die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert der Waren und dem auf den angebrachten Preisschildern angegebenen Wert insgesamt nicht mehr als 120 Euro betrug.
Besondere Betonung lag zudem darauf, dass Sofia zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Zudem war Sofia zu jenem Zeitpunkt gerade 18 Jahre alt geworden. Aus diesem Grund bat der Anwalt um Einstellung des Verfahrens gegen Sofia wegen Geringfügigkeit der Schuld (§ 153 Abs. 1 der deutschen Strafprozessordnung (Strafprozessordnung)). Die Staatsanwaltschaft prüfte die Ermittlungsakte und die von unserem Anwalt vorgelegte Argumentation und stimmte der Einstellung des eingeleiteten Strafverfahrens unter der Bedingung zu, dass unsere Mandantin 80,00 Euro für gemeinnützige Zwecke überweise (§ 153a der deutschen Strafprozessordnung). Sofia überwies bereitwillig den erforderlichen Geldbetrag, und das Verfahren wurde eingestellt.
Der nächste Schritt unseres Anwalts bestand in der Verteidigung von Olivias Interessen. Dabei bat der Anwalt zu berücksichtigen, dass der Gesamtwert der in Olivias Handtasche gefundenen Gegenstände lediglich 116,00 Euro betrug. Zudem war Olivia, ebenso wie ihre Schwester, zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, was sie ebenfalls positiv kennzeichnete.
Die Verteidigung von Swetlanas Interessen wurde nach demselben Muster aufgebaut, wobei der Anwalt besonders darum bat, den Umstand zu berücksichtigen, dass sich unsere Mandantin ausschließlich deshalb zu rechtswidrigem Handeln entschlossen hatte, weil sich ihre Familie in einer sehr schlechten finanziellen Lage befand. Nach den Worten unserer Mandantin waren sie und ihre Töchter in das Geschäft gekommen, um warme Winterkleidung auszusuchen. Die ausgesuchten Kleidungsstücke stammten nicht von bekannten Marken und waren nichts Besonderes, doch das Geld reichte nicht aus, um alle Waren zu bezahlen. Daraufhin sei jemandem die Idee gekommen, die Preisschilder auszutauschen, und alle hätten völlig spontan gehandelt.
In beiden genannten Fällen bat der Anwalt ebenfalls um Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit der Schuld. Die Staatsanwaltschaft stimmte der Einstellung des Verfahrens jedoch nur im Fall Olivias unter der Bedingung zu, dass sie 100 Euro für gemeinnützige Zwecke zahle. Gegenüber Swetlana zeigte sich der Staatsanwalt unnachgiebig und lehnte die Argumentation des Anwalts entschieden ab, da er der Auffassung war, dass gerade die Mutter als Anstifterin in dieser Situation aufgetreten sei. Aus diesem Grund wurde Swetlanas Verfahren an das Gericht weitergeleitet.
Während der Gerichtsverhandlung beharrte der Anwalt auf der von ihm vorgelegten Argumentation und bat das Gericht, der Gesamtheit der für unsere Mandantin sprechenden Tatsachen besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Trotz des aktiven Widerstands der Staatsanwaltschaft schloss sich das Gericht Swetlanas Position an und schlug als Kompromiss die Einstellung des Verfahrens nach Zahlung von 200,00 Euro für gemeinnützige Zwecke durch unsere Mandantin vor. Zudem wurde auf Antrag unseres Anwalts eine Ratenzahlung gestattet. Swetlana war über diesen Ausgang des Verfahrens sehr erleichtert, da sie diesen Betrag über mehrere Monate hinweg zahlen konnte.
Somit wurden alle drei Verfahren gegen unsere Mandantinnen erfolgreich eingestellt, wobei keine von ihnen eine Vorstrafe erhielt.
Anhand dieser Geschichte aus der Praxis unserer Rechtsanwaltskanzlei lässt sich ableiten, welch wichtige Rolle die richtige Wahrung Ihrer Interessen und die Fähigkeit spielen, einen fachkundigen Dialog mit den staatlichen Behörden zu führen. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, sich stets an einen erfahrenen, kompetenten Rechtsanwalt zu wenden, der nicht nur den Buchstaben des Gesetzes kennt, sondern es auch in der Praxis anzuwenden versteht.
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