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Strafrecht

Sehenswürdigkeiten? Nein, Gefängnis!

Für Olga, eine Einwohnerin der russischen Hauptstadt, wurde die Reise nach Europa unvergesslich — allerdings keineswegs wegen der Sehenswürdigkeiten Deutschlands oder der besonderen Atmosphäre deutscher Städte. Vom Moment der Grenzüberschreitung an wurde Olga von Polizeibeamten begleitet, und zwei Wochen lang umgaben sie nur die Wände einer Untersuchungshaftanstalt. Dass Olga sich im „Gefängnis" befand, erfuhren wir in unserer Kanzlei durch einen Anruf ihrer Schwester. Die Anwälte machten sich unverzüglich an die Aufklärung der Umstände des Falles.

Zwei Wochen vor der Reise

Olga ist Mitarbeiterin einer russischen Bank. Eine junge Frau mit den für ihre Generation typischen Werten — Unabhängigkeit, Wohlstand. Zur Sicherung des Ersten diente eine gut bezahlte Arbeitsstelle, zur Sicherung des Zweiten Kredite — ein Hypothekendarlehen und ein Autokredit. Praktisch unmittelbar nach dem Universitätsabschluss begann Olga, ihre Karriere aufzubauen, und weder Zeit noch besondere Lust, um die Welt zu reisen, hatte sie. Und Geld blieb nach allen monatlichen Zahlungen praktisch nur für den Lebensunterhalt übrig. Zwar war Olga vor einigen Jahren einen Tag in Deutschland gewesen, doch an diesen Tag erinnerte sie sich kaum. Doch dann ergab es sich, dass ihre Freunde ein Wochenende in Finnland planten und Olga überredeten, mitzukommen. In der finnischen Botschaft wurde ihr erstaunlich rasch ein Touristenvisum ausgestellt. Olga packte ihre Tasche. Und die Gruppe junger Leute machte es sich in den Flugzeugsitzen bequem. Die Reise versprach, vergnüglich zu werden.

Nach der Landung begrüßte ein finnischer Grenzbeamter bei der Passkontrolle den Gast des Landes der Suomi höflich und bat sie, in einen separaten Raum zu gehen. „Da stimmt etwas nicht", beunruhigte sich Olga, doch die Höflichkeit und Zuvorkommenheit der Flughafenmitarbeiter verliehen ihrer Sorge einen Anflug von Erwartung auf eine Art Superpreis. Doch „Bingo!" ertönte an diesem Tag nicht für sie. Die eintreffenden Polizisten teilten Olga höflich, mit freundlichem Blick, mit, dass sie international gesucht werde, ihr rund dreißig Betrugsfälle zur Last gelegt würden und sie den deutschen Strafverfolgungsbehörden übergeben werde, die sie tatsächlich zur Fahndung ausgeschrieben hatten. Olga informierte ihre Angehörigen in Russland über die Festnahme und trat eine „Bustour" durch Europa an. Doch zuvor hatte sie sich die Reise in ganz anderen Farben ausgemalt.

Wenn ein Anwalt sich der Sache annimmt

Bei der Polizei erhielten unsere Anwälte die Ermittlungsakten zu Olgas Fall, die kaum in die Reisetasche gepasst hätten, mit der die Moskauerin in den Urlaub gefahren war. Man legte ihr vierundzwanzig Fälle von Internetbetrug zur Last — und das nur in einem Bundesland. Die Gesamtzahl der Fälle ließ sich nicht genau beziffern. Doch nach Olga zu urteilen — ihrer Reaktion auf die Situation, ihrer Verhaltensweise — befand sich der Betrüger anderswo. Olga war sich nicht einmal bewusst, selbst Opfer eines Betrugs geworden zu sein. Dies zu verstehen gelang unseren Anwälten erst nach einem ausführlichen Gespräch, bei dem sich, wie in einer psychoanalytischen Sitzung, immer neue Details herauskristallisierten, die es ermöglichten, ein klareres Bild zusammenzusetzen als jenes, das sich Olga und den ermittelnden Polizeibeamten darstellte. Vier Jahre zuvor hatte Olga Berlin besucht, doch die Gewissheit, dass diese Reise rein geschäftlicher Natur gewesen war, hinderte sie daran, die vergangene Reise mit der Festnahme in Verbindung zu bringen — zudem war sie damals gemeinsam mit dem Bekannten eines Freundes in Berlin gewesen, einem mittelständischen Geschäftsmann namens Maxim. Und es hatte offenbar keinen Grund gegeben, ihm zu misstrauen. Jede neue Frage brachte neue Antworten. Und unseren Anwälten gelang es, sich ein ungefähres Bild dessen zu verschaffen, was geschehen sein könnte — wie Olga zu einer international gesuchten Betrügerin werden konnte.

Vor einigen Jahren hatte Olga Maxim kennengelernt, einen Bekannten ihres Freundes. Übrigens fand das Kennenlernen auf dessen Geburtstagsfeier statt, was der Beziehung nur zusätzliches Vertrauen verlieh. Bei einem Glas Wein und Gesprächen über alles Mögliche erfuhr Olga, dass Maxim mit dem Überführen gebrauchter Fahrzeuge aus Deutschland nach Russland und deren Weiterverkauf sein Geld verdiente. Kein neues Geschäft, doch es brachte ernsthaftes Geld ein — nur nahm der Staat in Form von Zollgebühren allzu viel davon weg. Auf das Thema der Zollgebühren kamen Maxim und Olga bei ihrem nächsten Treffen zurück. Und die Klage über das mühselige Leben des Geschäftsmanns endete in einem geschäftlichen Vorschlag Maxims. Für dreihundert Euro sollte Olga zusammen mit Maxim nach Deutschland fahren und ein Auto auf ihren Namen zulassen. Die Reisekosten trug natürlich ebenfalls Maxim. Aus seinen Worten ging hervor, dass der russische Zoll Leute wie ihn regelrecht ausnehme — führe eine Person jedoch zum ersten Mal ein Auto ein, falle die Gebühr minimal aus. Olga ließ sich verlocken.

Geschäfte auf Russisch

Ihre erste Reise nach Europa sah folgendermaßen aus: Flug nach Berlin, und abends im gekauften Auto zurück, über Helsinki. Das weitläufige Berlin auch nur flüchtig zu besichtigen, gelang Olga damals nicht. Dafür kam sie in den Genuss eines Besuchs im Bürgeramt und bei der Bank. Maxims Bekannter, der sie am Flughafen abholte, erklärte unserer Heldin, dass zur Zulassung des Autos auf ihren Namen eine Anmeldung und die Eröffnung eines Bankkontos erforderlich sei. Zu jener Zeit genügte für die Anmeldung eines Ausländers lediglich die Bestätigung des Mieters. So verbrachte Olga einen Teil des Tages damit, sich in Berlin anzumelden, und den anderen Teil des Tages damit, auf Grundlage der Meldebescheinigung ein Bankkonto zu eröffnen. Alles mit Beamten und Bankangestellten regelte Maxims Bekannter — Olga musste lediglich unterschreiben. Als alle Unterlagen vorlagen, wartete das Auto bereits auf Maxim und Olga, und nun machten sich die beiden Geschäftspartner auf den Heimweg. Bei Ankunft zahlte Maxim Olga jedoch nur hundert Euro und verschwand danach von der Bildfläche. Es war das Jahr 2013.

Während Olga in der Bank mit dem Kundenstamm arbeitete, verschaffte sich, wie man erahnen kann, eine unbekannte Person Olgas Bankkarte und PIN-Code. Und im Sommer 2013 tauchten auf Ebay zahlreiche Konten mit Namen auf, in denen der Name „Olga" abgewandelt wurde. Wie unsere Anwälte später herausfinden konnten, waren alle Konten von verschiedenen IP-Adressen aus registriert worden, doch das für alle Transaktionen verwendete Bankkonto war ein einziges — Olgas. Der Handel lief etwa einen Monat lang. Angeboten wurden vor allem Haushaltsgeräte im Durchschnittswert von etwa tausend Euro. Arglose Käufer überwiesen Geld, erhielten jedoch keine Ware. Sobald der Betrag auf dem Konto einging, hob ihn jemand umgehend am Geldautomaten ab. Im Ergebnis belief sich der Gesamtschaden der Betrugsopfer allein in Berlin auf über dreißigtausend Euro. Da die Käufer keine Ware erhielten und auch keine Antworten mehr auf ihre Nachrichten bekamen, wandten sie sich mit einer Beschwerde an Ebay. Das Internetauktionshaus leitete die Beschwerden an die Bank weiter. Die Bank sperrte das Konto wegen verdächtiger Transaktionen. Unsere Anwälte hatten keinen Zweifel an Olgas Unschuld. Nun galt es, davon auch die Ermittlungsbehörden zu überzeugen.

Den Ermittlungsakten nach zu urteilen, kamen die Ermittlungen nicht sonderlich weit voran. Es wurde nicht überprüft, wer in der Wohnung wohnte oder wer der Mieter jener Wohnung war, in der Olga angemeldet war.

Nach der Dauer von Olgas Aufenthalt in Deutschland im Jahr 2013 konnte sie unmöglich die Bankkarte und den PIN-Code erhalten haben. Die Polizei hatte die IP-Adressen, von denen aus die Konten registriert worden waren, nicht überprüft. Auf Anforderung unserer Anwälte wurden von Olgas Arbeitsstelle Aufzeichnungen über die Nutzung des Banksystems mit ihrem persönlichen Code beschafft. Daraus ging hervor, dass sie sich an jenen Tagen, an denen jemand am Geldautomaten Geld abhob, an ihrem Arbeitsplatz befand. Auf Grundlage dieser Daten wurde beschlossen, sich an die Ermittler zu wenden, um das Vorgehen der Polizei sowie die Rechtmäßigkeit der Untersuchungshaft unserer Mandantin zu überprüfen. Nach § 263 StGB drohte Olga eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.

Während der Vorverhandlung brachte die Anklageseite Argumente zugunsten von Olgas Schuld vor — gestützt darauf, dass sie lesen könne und das Wort „Bank" ihr daher verständlich gewesen sein müsse, sie sich also ihres Handelns bewusst gewesen sei. Dies war jedoch das einzige von der Ermittlungsbehörde vorgebrachte Argument, dem das Gericht die Argumente unserer Anwälte vorzog. Durch Gerichtsentscheid wurde das Verfahren zu diesen Fällen eingestellt. Doch die Situation wurde dadurch erschwert, dass in einem anderen Bundesland ebenfalls ein Verfahren wegen Betrugs unter Verwendung von Olgas Konto eingeleitet worden war und ein Gerichtsurteil über die Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von zweitausend Euro ergangen war. Um diese Entscheidung aufzuheben, hätte Olga längere Zeit in Berlin bleiben müssen. Doch Olgas „Wochenendausflug" hatte sich in der Heimat zu einem Albtraum entwickelt. Olga wurde wegen unentschuldigten Fehlens von ihrer Arbeitsstelle entlassen, die Bank leitete das Verfahren zur Verwertung ihrer als Sicherheit dienenden Wohnung ein, da sie vermutete, Olga habe sich abgesetzt. Und ihre Schwester erhielt einen Anruf von Maxim. Er hatte irgendwie von Olgas Schwierigkeiten erfahren und wollte sie warnen: Sollte Olga anfangen, Namen zu nennen, werde es ihr schlecht ergehen. Deshalb konnte Olga nicht abwarten, bis die Vorwürfe im anderen Bundesland gegen sie fallengelassen würden, und entschied sich, die Geldstrafe zu zahlen. Zudem war nach der in Untersuchungshaft verbrachten Zeit ohnehin nur noch ein kleinerer Betrag davon übrig geblieben.

Schade, dass es Olga nicht vergönnt war, die Sehenswürdigkeiten Helsinkis zu genießen, und Berlin sah sie nur aus dem Fenster des Taxis, das sie von unserer Kanzlei zum Flughafen brachte. Doch sowohl Olga als auch unsere Anwälte waren erleichtert, denn der Gerechtigkeit war gegenüber der Unschuldigen Genüge getan worden. Wir hoffen, dass sie auch den Schuldigen nicht verschont. Alle Namen der mutmaßlichen Betrüger wurden den Ermittlungsbehörden übermittelt.

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