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Strafrecht

Shakespeares Dramen, oder die Geschichte eines Strafverfahrens in Deutschland

Mittelalterliches Italien. Zwei Familien liegen bis aufs Blut miteinander im Streit. Am Ende endet alles tragisch für die jungen Vertreter der verfeindeten Seiten. Doch die Familien versöhnt dies nicht. Etwa so lautet die Handlung des Dramas „Romeo und Julia". Nehmen wir das zärtliche Liebesalter und die entsprechenden Figuren heraus, erhalten wir Berlin im Jahr 2015. Der östliche Teil der Stadt. Ein Hotel, das einem von zwei Brüdern gehört — beide Hotelbesitzer. Einst kam es zwischen den Brüdern zu einem Streit. Und seither stehen sich zwei verfeindete Lager gegenüber, deren Krieg Berlin lange Zeit verfolgte. Auf der Bühne dieses Krieges standen jedoch nicht wunderschöne Liebende, sondern junge Männer mit Kapuzen über dem Kopf. Einer der Helden dieses Dramas wurde unser Mandant. Der Reihe nach.

Der Anfang

Timofej wurde in Russland geboren. Dort besuchte er die Schule bis zur achten Klasse. Dann zogen seine Eltern nach Deutschland. Timofej fand keinen Zugang zur deutschen Sprache, und mit dem Lernen im Allgemeinen klappte es entsprechend auch nicht. Zu dem Zeitpunkt, als er zum Helden einer aufsehenerregenden Kriminalgeschichte wurde, war er vierundzwanzig Jahre alt. Timofej hatte keine Arbeit und keinerlei Pläne für sein weiteres Leben. Er hätte, wie Ferkel in „Pu der Bär", ausrufen können: „Bis Freitag bin ich völlig frei", wobei er „Freitag" durch einen unendlich fernen Zeitpunkt ersetzt hätte. Das Arbeitsamt finanzierte Timofejs sorgloses Dasein, und seine Kindheit hätte ewig andauern können, wäre da nicht jener unselige Julabend gewesen.

Timofej streifte ziellos durch die Stadt. Fuhr in den Westteil Berlins. Wendete, fuhr in den Osten. Es war heiß und langweilig. Sein leerer Blick maß den Raum wie eine Leere, in der jeder Ort zum Zentrum werden konnte. Die Sonne hatte die Plattenbaufassaden bereits orange gefärbt, als Timofej einen Parkplatz vor einem Supermarkt erblickte.

Gibt es eine Technologie, um menschliche Wege zu vermessen und zeitlich zu synchronisieren, um zu verstehen, wie manche menschlichen Begegnungen entweder märchenhaft oder, wie in diesem Fall, tragisch werden? Denn nie lässt sich ganz glauben, dies alles sei nur Zufall gewesen. Timofej fand auf dem Parkplatz einen russischsprachigen Bekannten. Wenige Minuten nach dem Kennenlernen setzten sich die jungen Männer auf den Bordstein, um die Bekanntschaft zu feiern. Bier war zehn Schritte entfernt erhältlich. Bald kam im Gespräch das Thema Geld auf. Timofej hatte kein Geld. Doch der neue Bekannte, in einem ebenso „billigen" Adidas-Anzug wie Timofej, hatte Geld — und war bereit, es zu teilen. Aber nicht einfach so.

Hundert Euro hätten Teil des Inhalts von Timofejs Trainingshosentaschen werden können. Man musste nur die Straße überqueren, in das Hotel gehen und „aus Spaß" eine Flüssigkeit aus einer Flasche ausgießen. Nachdem Timofej alles erledigt hätte, versprach ihm sein neuer Bekannter, würde er ihm die hundert Euro geben. Das Geld lockte. Aus der Beschreibung der erforderlichen Handlung ging hervor, dass all das nichts zu bedeuten habe und völlig ungefährlich sei. Einfach nur „aus Spaß" und Bargeld in der Tasche. Timofej stimmte zu. Der neue Bekannte holte aus seiner Tasche eine Ein-Liter-Plastikflasche.

Der Kampf

Timofej, der aus gesenkten Brauen heraus verstohlen um sich blickte, wie es Menschen tun, die keine Aufmerksamkeit erregen wollen und dadurch gerade alle Blicke auf sich ziehen, ging in Richtung des Hotels. Aus der aufkommenden Unbeholfenheit, beobachtet zu werden, entstand bei ihm der Gedanke, vorbeizugehen, sich in Innenhöfen zu verstecken. Doch die ersehnten hundert Euro und die Angst, kein „echter Kerl" zu sein, waren stärker. Timofej schraubte den Flaschenverschluss auf. Ein beißender Fäulnisgeruch stieg ihm in die Nase. Timofej glaubte, den Witz verstanden zu haben: die Flüssigkeit auszugießen, damit es stinke. Das sei doch offenkundig lustig. Der Gedanke an seine eigene Cleverness stimmte Timofej fröhlicher.

Als er das Foyer des Hotels betrat, blieb er verunsichert stehen, überrascht von der Aufmerksamkeit des Personals: „Was wünschen Sie? Was können wir für Sie tun?" Nach drei Sekunden fasste sich Timofej wieder. Er setzte ein Lächeln auf und drehte die Flasche mit dem Hals nach unten. Die Flüssigkeit tropfte auf den Marmorboden und verbreitete ringsum den Gestank fauler Eier. Die männlichen Mitarbeiter stürzten sich auf Timofej. Im nächsten Moment lag er, zu Boden gerissen, in einer stinkenden Pfütze, von zwei kräftigen jungen Männern in weißen Hemden auf den Boden gedrückt. Timofej versuchte im Dämmerlicht die Gestalt seines vermeintlich reichen Spaßfreundes auszumachen — der Scherz war offenkundig missglückt, und irgendwie musste er sich nun herauswinden. Doch anstelle seines Bekannten erblickte Timofej deutlich Polizisten. Aber auch von ihnen dachte er zunächst, sie seien seine Retter. Seine Hände, seine Seite, sein Bein schmerzten unerträglich. Die erste Nacht verbrachte er im Krankenhaus. Die Flüssigkeit, die „aus Spaß" stinken sollte, erwies sich als Buttersäure.

Das Ermittlungsverfahren dauerte fast anderthalb Jahre. Timofej entpuppte sich als Hauptverdächtiger einer Serie von Anschlägen auf dieses Hotel. Ja, dies war bei Weitem nicht der erste „Scherz" in den Mauern dieser Herberge für Reisende. Schon vor dem Vorfall mit unserem Mandanten war das Hotel Ziel von Säureanschlägen gewesen. Jemand hatte Säure in den Fluren und Treppenhäusern des Hotels verschüttet. Gäste mussten evakuiert werden, von der aggressiven Flüssigkeit angefressene Teppichböden mussten entfernt werden. Einmal flog eine Bombe ins Hotel — eine Feuerwerksbombe. Ein junger Mann warf sie durch die sich öffnenden Türen des Hotels. Zum Glück für die Gäste und das Personal blieb die zweite Türreihe geschlossen, und niemand erlitt Verbrennungen. Doch durch die explodierenden Böller wurden Glastüren und Kronleuchter zerstört, Wände und Boden beschädigt. Man kann sich vorstellen, welche Summe die Reparatur verschlungen hat.

Für die Ermittlungen war wichtig, wer diese Straftaten begangen hatte und wer der Auftraggeber war. Sich die Anschläge auf das Hotel als eine Form jugendlicher Freizeitunterhaltung vorzustellen, fiel äußerst schwer. Nach vorliegenden Informationen gab es gewichtige Verdachtsmomente, dass es sich bei dem Geschehen um den Krieg zwischen den beiden das jeweilige Hotel besitzenden Brüdern handelte, doch die Beteiligung eines der beiden an den Anschlägen musste irgendwie nachgewiesen werden. Dies erklärt die lange Dauer der Ermittlungen. Es waren Observationen der Verdächtigen und Telefonüberwachungen erforderlich.

Im Ergebnis der Ermittlungsmaßnahmen gelang der Nachweis, dass unser Mandant nur an der oben beschriebenen einen Episode beteiligt gewesen war. Die von den Überwachungskameras gewonnenen Aufnahmen zeigten junge Männer mit Kapuzen über dem Kopf. Dies erschwerte die Identifizierung. Doch anhand einer Vielzahl von Merkmalen — Gangart, Körperproportionen — ließ sich der Schluss ziehen, dass Timofej an den vorangegangenen Anschlägen nicht beteiligt war. In jedem Fall aber drohte ihm angesichts der Gesamtheit der ihm zur Last gelegten Straftatbestände eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Der Fall wurde vor Gericht gebracht.

Die Verhandlung

Der Versuch der schweren Körperverletzung — § 224 StGB, die fahrlässige Körperverletzung — § 229 StGB, die Sachbeschädigung — § 303 StGB — dies waren die unserem Mandanten zur Last gelegten Vorschriften. Die Staatsanwaltschaft erhob den Vorwurf der „fahrlässigen Körperverletzung", weil einer der Hotelmitarbeiter während des Handgemenges in die verschüttete Säure getreten war. Die Säure fraß sich durch seinen Schuh, und er erlitt eine geringfügige Verätzung an der Zehe. Zudem beschwerten sich an jenem Abend einige Hotelgäste über Unwohlsein, das man mit der Verbreitung der Säuredämpfe in Verbindung brachte. Ein Teppich, auf den Säure gelangt war, wurde beschädigt. Und bereits während der Verhandlung erklärte die geschädigte Seite, ein Teil des Marmorbodens sei beschädigt worden. In der Verhandlung war zudem als Mitangeklagter derjenige vertreten, der den ersten Säureanschlag auf das Hotel sowie den Bombenanschlag verübt hatte — ihn hatten die Ermittlungen ausfindig machen können. Der Auftraggeber jedoch blieb unbekannt.

Aufgabe der Anwälte unserer Kanzlei war es, die Strafe für unseren Mandanten zu minimieren. In seinem Plädoyer zugunsten des Angeklagten betonte unser Anwalt, dass unser Mandant keinerlei Vorsatz gehabt habe, irgendjemandem eine Körperverletzung zuzufügen. Die Flüssigkeit sei klar gewesen, eingefüllt in eine unmarkierte Plastikflasche. Er habe den Grad der Gefährlichkeit nicht einschätzen können. Zudem habe der Mann, der Timofej die Aufgabe vorgeschlagen hatte, ihm versichert, alles sei ungefährlich. Auch galt es, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Persönlichkeitseigenschaften unseres Mandanten ihn außerhalb der Logik eines durchdachten Verhaltens verorteten. Der Vorwurf nach der schwersten Vorschrift dieser Liste musste entkräftet werden. Der „fahrlässigen Körperverletzung" ließ sich hingegen nicht entgehen.

Der zweite Punkt unseres Gegenangriffs betraf die Vorschrift zur Sachbeschädigung. Im deutschen Recht gibt es keine Vorschrift zur fahrlässigen Sachbeschädigung.

Zerbrechen Sie versehentlich eine chinesische Vase aus der Ming-Dynastie, trifft Sie keine Schuld. Werfen Sie sie hingegen bewusst vom Tisch … Beim beschädigten Teppich ergab sich, dass die daran entstandenen Schäden höchstwahrscheinlich auf Ursachen zurückzuführen waren, die unabhängig von unserem Mandanten lagen. Timofej hatte die Säure auf dem Marmorboden verschüttet, ohne den Teppich zu erreichen. Es müssen also erst Mitarbeiter des Hotels oder die Polizei die Flüssigkeit auf ihren Schuhsohlen im Raum verteilt haben. Bezüglich des hellen Flecks auf dem Marmorboden konnten sich die Hotelmitarbeiter nicht erinnern, ob er nach dem ersten oder nach dem zweiten Säureanschlag entstanden war.

Der Staatsanwalt beharrte auf Timofejs Schuld in allen drei Anklagepunkten, beantragte jedoch, da unser Mandant selbst am meisten unter dem Geschehenen gelitten habe, beim Gericht eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Grundsätzlich wäre angesichts der Tatsache, dass unser Mandant ohne Arbeit war, eine Bewährungsstrafe für ihn die ideale Lösung der Situation gewesen. Doch in der Annahme, dass die Wahrscheinlichkeit bestand, Timofej könnte innerhalb von zwei Jahren weitere kriminelle Bekanntschaften machen und dann eine tatsächliche Haftstrafe erhalten, entschieden wir uns, auf eine Geldstrafe zu bestehen — siebzig Tagessätze zu je zehn Euro.

Die Argumente unseres Anwalts, der auf die Lebensumstände des Mandanten, seine Kooperation mit den Ermittlungsbehörden sowie seine Bemühungen verwies, Arbeit zu finden und sein Leben zu ordnen, erreichten ihr Ziel. Durch das Gerichtsurteil wurde Timofej zu sechzig Tagessätzen zu je zehn Euro verurteilt. Die Geldstrafe von sechshundert Euro kam für Timofej praktisch einem Freispruch gleich. Beim Verlassen des Gerichtssaals schwor er, eine Arbeitsstelle zu finden und sein Leben in Ordnung zu bringen. Bleibt zu hoffen, dass es so kommt. Für uns ist jedenfalls klar, dass ohne professionelle anwaltliche Hilfe der Weg ins Gefängnis für Timofej eine reale Perspektive gewesen wäre.

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