Deutschland war und ist eines der beliebtesten Reiseziele Europas. Jährlich kommen Tausende von Touristen, Reisenden, Geschäftspartnern, Kollegen und Investoren hierher. Dieses Land mit seiner unverwechselbaren Kultur und Atmosphäre ist bei praktisch jeder Europareise ein fester Bestandteil geworden.
Deutschland ist Teil der Eurozone und Mitgliedstaat des Schengener Abkommens. Alle Vertragsstaaten haben ein Übereinkommen unterzeichnet, wonach das Visumverfahren nunmehr für sie alle einheitlich geregelt ist. Ein Visum kann für eine Reise unmittelbar nach Deutschland beantragt werden oder für den Besuch eines anderen Landes vorgesehen sein. Jeder Inhaber eines gültigen Schengen-Visums kann die Grenzen der diesem Abkommen angehörenden und beigetretenen Länder überschreiten. Wichtig zu wissen ist, dass ein Reisender nicht zunächst ein Visum für ein Land beantragen und dann in ein anderes reisen kann. In den allermeisten Fällen muss er zunächst denjenigen Staat aufsuchen, für den das Visum ausgestellt wurde. Eine Ausnahme bilden lediglich jene Länder, die ein Tourist auf der Durchreise zum eigentlichen Zielland durchqueren muss.
Ein Schengen-Mehrfachvisum ist eine Art des Schengen-Visums, die während seiner Gültigkeitsdauer eine unbegrenzte Anzahl von Einreisen in die Staaten des Schengener Abkommens erlaubt. Ein Mehrfachvisum ist somit dasselbe wie ein Schengen-Visum, nur mehrfach nutzbar.
Wie Juristen oft sagen: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht." Deshalb sollte sich jeder, der die Grenze eines fremden Staates überschreitet, bewusst machen, wie wichtig die Einhaltung der Visumbestimmungen ist — die Nutzung des Visums ausschließlich für die Zwecke, für die es ausgestellt wurde, sowie die Einhaltung der im Visum angegebenen Aufenthaltsfristen. Die Deutschen mit ihrer bekannten Vorliebe für Ordnung und die zwingende Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Verfahren und Regeln gehen insbesondere gegen solche Zuwiderhandelnden sehr streng vor. Deshalb kann selbst ein unbeabsichtigter Verstoß eines „unglücklichen Touristen" für diesen eine Vielzahl unerwarteter Probleme nach sich ziehen — vom Einreiseverbot in die Staaten des Schengener Abkommens bis hin zur strafrechtlichen Verfolgung in dem Land, dessen Aufenthaltsbestimmungen er verletzt hat.
In einem solchen Fall ist es überaus wichtig, nicht in Panik zu geraten und die ohnehin äußerst schwierige Lage nicht zusätzlich zu verschärfen. Die rechtzeitige Kontaktaufnahme mit einem erfahrenen und kompetenten Anwalt, der die richtigen Mittel findet, um aus einer scheinbar ausweglosen Situation herauszukommen, ermöglicht es, die Position des Mandanten möglichst wirksam zu vertreten. Von einem interessanten Fall aus unserer anwaltlichen Praxis im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Aufenthaltsbestimmungen für ausländische Bürger in Deutschland berichten wir in diesem Beitrag.
Die Geschichte der Mandantin: 5.000 Euro an ein Reisebüro für Mehrfachvisa
Eines Tages wandte sich eine vermögende Frau, russische Staatsbürgerin, nennen wir sie Anastasia, an unsere Kanzlei. Sie befand sich in einer äußerst unangenehmen Situation — gegen sie war in Deutschland ein Strafverfahren gleich nach zwei Vorschriften eingeleitet worden. Dies geschah, nachdem die Frau, die häufig reiste, im November 2017 auf dem Weg zu Besuch bei einem deutschen Freund bei der Passkontrolle in München festgenommen und anschließend zwangsweise in ihre Heimat zurückgeschickt worden war. Auf ein derart trauriges Ende des lang ersehnten Urlaubs war niemand vorbereitet, doch der Reihe nach …
Anastasia, die den größten Teil ihres Lebens in Moskau verbracht hatte, war an ein schnelles Lebenstempo, endlose Staus und die Notwendigkeit gewöhnt, mehrere Angelegenheiten gleichzeitig zu erledigen. Mit einer ausgezeichneten Ausbildung, einer gut bezahlten Stelle bei einem internationalen Unternehmen und zwei minderjährigen Kindern war sie stets bemüht, ihre Zeit zu optimieren, und scheute oft keine Kosten, wenn es um Dinge ging, die die Lebensqualität beeinflussten. Wie bereits erwähnt, reiste Anastasia gerne und viel um die Welt, sowohl allein als auch mit ihren Kindern. Irgendwann beschloss unsere Mandantin, sich nicht länger mit der Beschaffung einzelner Visa für die Schengen-Staaten „herumzuschlagen", und entschied sich, für sich und ihre Kinder ein Schengen-Mehrfachvisum für die kommenden fünf Jahre zu beantragen. In blindem Vertrauen auf vermeintliche „Fachleute" eines Moskauer Reisebüros, das ihr eine Bekannte empfohlen hatte, zahlte die Frau ohne zu zögern 5.000 Euro für die versprochenen drei fünfjährigen Schengen-Mehrfachvisa. Wie man ihr im Reisebüro mitteilte, sei die einfachste Möglichkeit, solche Visa zu erhalten, über die französische Botschaft. Unsere Mandantin plante ohnehin in nächster Zeit einen kurzen Wochenendtrip nach Paris und stimmte rasch zu. Sie unterschrieb die für sie sorgfältig vorbereiteten, auf Französisch verfassten Visumantragsformulare, ohne sich groß mit deren Lektüre aufzuhalten, und fuhr auch persönlich zur französischen Botschaft, um die Unterlagen einzureichen.
Zur voreiligen Freude unserer Mandantin erhielten sie und ihre Kinder tatsächlich bald darauf französische Mehrfachvisa, gültig von März 2017 bis März 2022, und die Türen zu allen Schengen-Staaten standen ihnen offen. Anastasia ließ sich die neu gewonnenen Möglichkeiten nicht entgehen und reiste im Frühjahr und Sommer 2017 mehrfach nach Frankreich, Italien und in andere europäische Länder. Nichts trübte das Leben der reisefreudigen Frau, bis sie im November 2017 in München landete, wo sie bei der Passkontrolle festgenommen und zur polizeilichen Vernehmung geführt wurde — mit dem Vorwurf, ihr mehrjähriges Visum sei gefälscht.
Festnahme bei der Passkontrolle und Geständnis über die gezahlte Summe
Man kann sich den seelischen Zustand einer ahnungslosen Frau vorstellen, die zum ersten Mal in ihrem Leben in eine solche Situation geriet, noch dazu in einem fremden Land. Bei der Polizei wurde sie nervös, machte einige widersprüchliche Angaben und zeigte Sprachnachrichten von Mitarbeitern des Reisebüros, das ihr bei der Visumbeschaffung geholfen hatte. Aus irgendeinem Grund gestand sie „schnurstracks", dass sie für diese Dienstleistung 5.000 Euro gezahlt hatte, was den redlichen deutschen Polizeibeamten endgültig irritierte, der die entsprechenden Vermerke im Vernehmungsprotokoll festhielt.
Die Situation entwickelte sich wie zu erwarten weiter: Anastasia wurde nach Moskau zurückgeschickt, und später erhielt sie per Post ein Schreiben aus Deutschland. Aus diesem Schreiben ging eindeutig hervor, dass gegen Anastasia gleich zwei schwerwiegende Strafverfahren eingeleitet worden waren:
- § 267 StGB — Urkundenfälschung (mögliche Sanktion: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Nach deutschem Recht versteht man unter Urkundenfälschung sowohl die unmittelbare Fälschung amtlicher Dokumente als auch deren Verfälschung sowie das Vorzeigen solcher Dokumente gegenüber Behördenvertretern, sofern die Person weiß, dass es sich um ein gefälschtes Dokument handelt;
- § 95 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz — AufenthG) — illegaler Aufenthalt in Deutschland (mögliche Sanktion: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr).
Darüber hinaus hätten diese schwerwiegenden Vorwürfe, sollten sie als begründet erachtet werden, Anastasia ein Einreiseverbot in den Schengen-Raum für die nächsten Jahre (in der Regel 5 Jahre) eingebracht.
Die Arbeit des Anwalts: das französische Visum war nur sechs Monate gültig
Die Lage war bedrohlich. Anastasia, die erkannte, dass professionelles und rasches Handeln gefragt war, wandte sich rechtzeitig auf Empfehlung einer namhaften Moskauer Anwaltskanzlei an uns um qualifizierte Hilfe. Sie teilte uns außerdem mit, dass sie bereits über ihre Anwälte in Moskau Klage gegen das Reisebüro erhoben hatte, das ihr diese Probleme eingebrockt hatte und das seine Schuld selbstverständlich bestritt.
Die deutsche Polizei wandte sich währenddessen mit einer Anfrage an die französische Botschaft in Moskau bezüglich der Gültigkeit des unserer Mandantin ausgestellten Visums. Nach den von der Botschaft übermittelten Informationen war das Visum tatsächlich von der französischen Botschaft für die Dauer von sechs Monaten ausgestellt worden, wie im Antrag beantragt. Die Gültigkeitsdauer des Visums war somit bereits im August 2017 abgelaufen. Das im Visum tatsächlich angegebene Ablaufdatum war folglich gefälscht worden. Dabei war die Fälschung so kunstvoll ausgeführt, dass sich nicht feststellen ließ, ob sie unmittelbar nach der Ausstellung des Visums oder erst nach dessen Ablauf erfolgt war. Nach Informationen der französischen Behörden waren Fälle von Visafälschungen für Frankreich in letzter Zeit keine Seltenheit mehr, wobei die Qualität solcher Fälschungen leider zunehmend besser wurde.
Nachdem der Anwalt unserer Kanzlei unverzüglich die Ermittlungsakten bei der Polizei angefordert und sämtliche Einzelheiten geklärt hatte, machte er sich an die Vorbereitung eines ausführlichen, begründeten Antrags auf Einstellung des Strafverfahrens mangels Straftatbestand (§ 170 Abs. 2 der deutschen Strafprozessordnung — „mangels Straftatbestand").
Die wesentlichen Argumente des Anwalts waren die folgenden:
- Unsere Mandantin hatte das Visum weder gefälscht noch dessen Gültigkeitsdauer in ihrem Pass geändert, sie hatte den Vermittlern keine entsprechenden Anweisungen erteilt und das Dokument bei der Passkontrolle beim Überschreiten der deutschen Grenze vorgelegt, ohne zu ahnen, dass die Gültigkeitsdauer des Visums bereits abgelaufen war. Die Tatsache der Fälschung des Schengen-Visums im Reisepass Anastasias und ebenso ihre Kenntnis davon zum Zeitpunkt des Grenzübertritts konnten nicht nachgewiesen werden;
- Die von Anastasia für drei fünfjährige Schengen-Visa gezahlte Summe von 5.000 Euro entsprach dem üblichen Preisniveau für vergleichbare Dienstleistungen in Moskau;
- Anastasias Pass befand sich lange genug in den Händen der Vermittler, um das Ablaufdatum des Schengen-Visums fälschen zu können. Unsere Mandantin erhielt ihren Pass im Reisebüro erst 2–3 Tage, nachdem das Visum bei der französischen Botschaft ausgestellt worden war. Die Mitarbeiter des Reisebüros hatten somit die Möglichkeit, die Gültigkeitsdauer des Visums zu fälschen, um die Erwartungen der Mandantin zu erfüllen und das für drei fünfjährige Mehrfachvisa erhaltene Geld „abzuarbeiten";
- Unsere Mandantin reichte umgehend Klage gegen das ihr diese Dienstleistung erbringende Reisebüro ein, was die Rechtmäßigkeit ihrer Absichten belegt und eine Absprache mit den Betrügern ausschließt;
- Das illegale Überschreiten der deutschen Grenze erfolgte unbeabsichtigt und beruhte auf Anastasias aufrichtigem Irrtum über die Gültigkeitsdauer ihres Schengen-Visums.
Ergebnis: Verfahren eingestellt, kein Einreiseverbot verhängt
Alle vorstehend genannten, ausführlich im Antrag unserer Kanzlei dargelegten Argumente sowie die entsprechenden Belegdokumente und die eigenen Feststellungen der deutschen Polizeibeamten führten zu einem positiven Ausgang des Verfahrens. Wie wir zu Recht erwartet hatten, wurde das Strafverfahren in Deutschland nach beiden Vorschriften eingestellt, es erging keine Entscheidung über ein Einreiseverbot in die Staaten des Schengener Abkommens, und es bestanden keine Hindernisse für die Erteilung neuer Visa an Anastasia. Sie konnte somit uneingeschränkt weiterhin so häufig reisen wie zuvor, auch nach Deutschland.
Schlussfolgerung
Abschließend möchten wir noch einmal betonen, wie wichtig es ist, in einer kritischen Situation nicht die Fassung zu verlieren und sich rechtzeitig an qualifizierte Anwälte zu wenden. Dies ist die Gewähr dafür, dass in jedem konkreten Fall sämtliche notwendigen Beweise gesammelt sowie die erforderlichen Belegdokumente angefordert und beigefügt werden, deren Vorhandensein und ordnungsgemäße Vorlage in Deutschland von so großer Bedeutung ist. Die Kommunikation mit den Mitarbeitern der Strafverfolgungsbehörden erfolgt dabei in fachlich korrekter juristischer Sprache, was einem gewöhnlichen Bürger, der sich in einer „ausweglosen" Situation befindet, nicht immer möglich ist. Ein solch hochprofessionelles Vorgehen und die Aufmerksamkeit für Details verschaffen unseren Mandanten gute Erfolgsaussichten auch bei der Lösung komplexer und ungewöhnlicher Probleme.
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