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Strafrecht

Ist Bitcoin eine Abzocke?

„Im Konflikt zwischen einem Gauner und einem Narren stehen die Sympathien der Menschheit stets auf der Seite des Gauners."
Henry Louis Mencken

Das Interesse an Kryptowährungen wächst in der heutigen Welt geradezu exponentiell, und es fällt inzwischen schwer, jemanden zu finden, der noch nie von Bitcoin gehört hat. Bitcoin ist ebenfalls ein Zahlungssystem, verwendet für die Abrechnung jedoch eine eigene Währung. Aus dem Englischen übersetzt bedeutet „bitcoin" so viel wie „kleinste Münzeinheit" — der Name leitet sich von den Begriffen „coin" (Münze) und „bit" (Informationseinheit) ab. Bitcoin (Börsenkürzel BTC) ist die erste Kryptowährung, deren Ausgabe von keiner offiziellen Finanzinstitution kontrolliert wird und die an kein Bruttoinlandsprodukt eines Staates gebunden ist. Dabei erfüllt Bitcoin die grundlegenden Funktionen von Geld: Er kann zum Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen sowie als Wertspeicher und Tauschmittel verwendet werden. Bitcoin hat keine physische Form — man kann ihn nicht in Händen halten. Im Grunde ist Bitcoin Programmcode, eine Abfolge von Zeichen. Diese Währung wird an Börsen gehandelt, an denen sich je nach Nachfrage ihr Kurs im Verhältnis zu traditionellen und anderen digitalen Währungen bildet. Bitcoins werden zwischen den Teilnehmern des Netzwerks nach dem „Peer-to-Peer"-Prinzip (P2P) übertragen — das bedeutet, an der Transaktion sind lediglich zwei Parteien beteiligt: der Sender und der Empfänger. Ein Dritter hat keinerlei Einfluss auf die Durchführung des Austauschs. Das allererste Geschäft unter Beteiligung einer Kryptowährung fand Mitte Mai 2010 im Forum BitcoinTalk statt. Ein Nutzer unter dem Pseudonym „laszlo" erklärte, er würde für zehntausend Bitcoins (die damals etwa 30 US-Dollar wert waren) nicht auf zwei Pizzen verzichten. Auf dieses Angebot ging ein anderer Nutzer ein, und die Parteien „schlugen ein". So erhielt die Kryptomünze ihre „Eintrittskarte ins Leben". Die führenden Wirtschaftsmächte der Welt haben Bitcoin als neue Realität anerkannt. Die für Finanzaufsichtsbehörden zentrale Frage bleibt die Anonymität der Zahlungen und die Möglichkeit, Bitcoin für kriminelle Zwecke zu nutzen: Geldwäsche, Steuerhinterziehung und die Finanzierung verbotener Organisationen.

Das Interesse am Mining und an Kryptowährungen nähert sich offenbar seinem Höhepunkt. Indirekt belegen dies die zahlreichen Beschwerden von Bürgern über Betrüger, die verschiedenste Bitcoin-Geschäfte anbieten. Zu den beliebtesten Maschen zählen: telefonische Investitionsangebote, das Hacken elektronischer Geldbörsen und der Kauf über Brokerunternehmen. Solange Kryptowährungen ein undurchsichtiges Feld bleiben, auf dem man ebenso leicht reich wie schnell wieder arm werden kann, bevorzugen Betrüger jeden Kalibers genau solche Bedingungen — begünstigt durch die Anonymität der Münzen und das fast völlige Fehlen staatlicher Kontrolle. Vor allem aber begünstigt das gesteigerte Interesse der Menschen an Kryptowährungen bei gleichzeitig geringer Sachkenntnis solche Machenschaften. Opfer solcher Betrügereien werden daher nicht selten auch junge Menschen, die schnell und viel verdienen möchten, ohne dafür großen Aufwand zu betreiben. Verschiedene Betrugsmaschen können zu erheblichen finanziellen Verlusten und mitunter sogar zur strafrechtlichen Verfolgung derjenigen führen, die in geschickt gestellte Betrugsnetze geraten sind. Von einem solchen Fall, in dem es uns gelang, einem unbedarften Studenten zu helfen, einer strafrechtlichen Verantwortung für seine unbedachte Entscheidung zu entgehen, berichten wir in diesem Beitrag.

Die Geschichte des Mandanten: die Bekanntschaft mit einer attraktiven Blondine im Internet

Mandant unserer Kanzlei wurde ein junger Mann, nennen wir ihn Alex, Student im dritten Studienjahr der wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät einer großen deutschen Hochschule. Alex machte von Beginn des Gesprächs an einen gebildeten, vielseitig interessierten und besonnenen Eindruck. Dennoch hinderte ihn das nicht daran, Opfer von Betrügern zu werden. Er vertraute uns seine traurige Geschichte an und bat um rechtliche Unterstützung in einer alles andere als einfachen Situation. Alles begann mit der bekannten Bekanntschaft und dem Austausch auf einer populären Internet-Plattform mit einer jungen, attraktiven Blondine, nennen wir sie Anastasia. Alex suchte zu jener Zeit eine Teilzeitstelle oder einen Nebenjob, den er mit dem Studium vereinbaren wollte. Eine Stelle in seinem Fachbereich zu finden gelang ihm bislang nicht. Er tauschte sich gern mit „Gleichgesinnten" in sozialen Netzwerken aus, wo Informationen über das erfolgreiche Verfassen von Lebensläufen und das Bestehen von Vorstellungsgesprächen geteilt wurden. So lernte er auch Nastja kennen, die den jungen Mann fast sofort für sich einnahm. Sie half ihm von Anfang an tatkräftig bei der Arbeitssuche: gab ihm wertvolle Hinweise zur Verbesserung seines Lebenslaufs und Kontakte zu potenziellen Arbeitgebern. Der Austausch wurde zunehmend persönlicher. Nastja interessierte sich für Alex' Fortschritte, gab ihm Ratschläge und erzählte von ihrer interessanten Arbeit. All das trug natürlich dazu bei, dass Alex ihr immer mehr vertraute — leider zu Unrecht …

An einem der Abende schlug Anastasia ihrem Bekannten in einem Skype-Gespräch vor, etwas dazuzuverdienen. Von ihm wurde scheinbar nicht viel verlangt — er sollte lediglich die Daten seines Bankkontos mitteilen, auf das nicht weniger als 10.000 Euro eingehen sollten. Mit diesem Geld sollten Bitcoins gekauft und an das Unternehmen, für das Anastasia arbeitete, überwiesen werden; im Gegenzug sollte er für diese „ganz unkomplizierten Vorgänge" eine Provision in Höhe von 10 % des Umsatzes erhalten. Vielleicht wäre Alex einem solchen „verlockenden" Angebot in einem anderen Zusammenhang vorsichtiger begegnet, doch im Fall von Nastja ließ er seine Wachsamkeit sinken.

„Verdienst": 10.000 Euro von einer unbekannten Firma

Der junge Mann warf einen kurzen Blick auf die Website des Unternehmens, für das Anastasia arbeitete und in dessen Namen ihm das „verlockende" Angebot gemacht worden war. Das Unternehmen tätigte Investitionen in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, alles wirkte durchaus seriös. Alex teilte die Daten seines Bankkontos mit, auf das tatsächlich bald der zuvor versprochene Betrag von 10.000 Euro einging. Unserem Mandanten fiel auf, dass dieses Geld als Überweisung von einer in Deutschland registrierten juristischen Person stammte, als Vorauszahlung für irgendwelche Waren — und keineswegs aus Russland, wo Nastjas Unternehmen registriert war. Doch auch diesmal zerstreute die junge Frau die aufkeimenden Zweifel, indem sie alles damit erklärte, es handle sich um eine Partnerfirma, über die sämtliche Zahlungsvorgänge abgewickelt würden.

Wie ursprünglich vereinbart, erfüllte Alex alle von ihm übernommenen Verpflichtungen. Er kaufte für die erhaltenen 10.000 Euro Bitcoins und überwies sie noch am selben Tag an die von seiner neuen Bekannten mitgeteilten Kontodaten. Statt der versprochenen 10 % aus dem Geschäft erhielt Alex jedoch bald ein Anspruchsschreiben eines in Deutschland registrierten Unternehmens sowie eine Ladung zur polizeilichen Vernehmung. Er wandte sich in einem Zustand völliger Ratlosigkeit an unsere Kanzlei, in der Hoffnung, dass die Anwälte ihm helfen könnten, dieses Missverständnis aufzuklären.

Der Hack des Buchhaltungssystems: wie Alex' Konto zum Zielkonto wurde

Nachdem wir den Mandanten angehört hatten, forderten wir unverzüglich die Ermittlungsakten zu seinem Fall an. Wie sich später herausstellte, hätte das deutsche Unternehmen, von dem das Geld auf das Konto unseres Mandanten überwiesen worden war, eigentlich eine Zahlung für eine bestimmte Ware leisten sollen. Betrügern gelang es jedoch mithilfe spezieller Software, den Zahlungsvorgang der Buchhaltung so zu manipulieren, dass das Geld auf das Konto von Alex und nicht auf das Konto des eigentlich erwarteten Lieferantenunternehmens floss. Die erwartete Ware wurde natürlich nicht geliefert. Alex' Konto wurde identifiziert, woraufhin die entsprechenden Unterlagen an die Polizei übergeben wurden. Diese leitete die Unterlagen an die Staatsanwaltschaft weiter, die bald darauf Anklage gegen den jungen Mann wegen Betrugs und Geldwäsche erhob. Niemand zweifelte natürlich daran, dass Anastasias Spur im Internet augenblicklich verschwand, sobald Alex' Probleme bekannt wurden. Der junge Mann versuchte, sie in dem Unternehmen zu finden, in dem sie nach eigenen Angaben seit vielen Jahren arbeitete, doch dort kannte niemand aus der Marketingabteilung eine Frau mit diesem Namen — man hatte noch nie von ihr gehört.

Die Arbeit des Anwalts: Vorbereitung eines Antrags auf Verfahrenseinstellung

Zum Glück für den jungen Mann wandte er sich rechtzeitig an professionelle rechtliche Hilfe. Der Anwalt unserer Kanzlei bereitet derzeit einen ausführlichen Antrag an die Staatsanwaltschaft vor, dem ein vollständiger Satz an Belegdokumenten beigefügt wird. Wir rechnen daher begründet damit, dass das Verfahren in Kürze mangels Straftatbestand eingestellt wird. Wir hoffen aufrichtig, dass dieser Vorfall dem jungen Mann eine gute Lehre für die Zukunft sein wird.

Schlussfolgerung

Abschließend bleibt festzuhalten, dass ausgeklügelte Betrugsmaschen schon seit jeher existieren. So entsprach lange Zeit der Wert einer Münze der Menge des darin enthaltenen Metalls. Daraus ergab sich ein Problem: Betrüger schnitten kleine Stücke vom Rand ab, um daraus nach dem Einschmelzen neue Münzen herzustellen. Die Lösung dieses Problems fand Isaac Newton, der nebenbei als Beamter der Königlichen Münze Großbritanniens arbeitete. Seine Idee war denkbar einfach: Am Münzrand sollten rundum kleine Kerben eingeschnitten werden, durch die abgeschliffene Ränder sofort auffallen würden. Diese Riffelung wird bis heute auf Münzen angebracht und trägt die Bezeichnung „Rändelung". Im Laufe der Zeit werden Betrugsmaschen immer ausgefeilter. Kaum fallen die Menschen nicht mehr massenhaft auf eine bestimmte Betrugsmasche herein, erfinden gerissene Gauner umgehend raffiniertere Machenschaften, angetrieben von der Nachfrage nach bestimmten Waren, Dienstleistungen oder Finanzprodukten. Wir wünschen unseren Lesern, niemals die Wachsamkeit zu verlieren und nicht auf Betrüger hereinzufallen, sowie in Zweifelsfällen eine Beratung bei qualifizierten Anwälten mit langjähriger Berufserfahrung in Anspruch zu nehmen. Die Beratung durch einen Fachmann, die keine erheblichen Kosten verursacht, kann eine Menge Geld und Nerven sparen. Wir rufen unsere Mandanten und Leser erneut dazu auf, sich in allem, was Geschäfte und Investitionen betrifft, „einen kühlen Kopf" und ein „kaltes Herz" zu bewahren. Gewiss erinnern Sie sich an die alte, bis heute gültige Weisheit, dass „kostenlosen Käse leider nur in der Mausefalle gibt".

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