Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Strafrecht

„Gestohlene" Liebe, oder wieder einmal Ladendiebstahl in Deutschland

Bei jedem von uns findet sich, wenn man genauer nachdenkt, sicherlich die eine oder andere pikante Geschichte aus dem Leben, deren Einzelheiten wir später gern unseren Freunden, Verwandten, Kindern und schließlich unseren Enkeln erzählen. Solche Geschichten sind mitunter heiter, mitunter etwas traurig, manchmal lehrreich — vor allem aber sollten sie unserer Ansicht nach alle gut ausgehen. Ein Teil solcher spannenden Geschichten hängt mit leidenschaftlichen romantischen Erlebnissen und stürmischen Liebesaffären zusammen. Es ist kein Geheimnis, dass man die Liebe überall und unter den unerwartetsten Umständen finden kann. Heutzutage begegnen sich Menschen jedoch immer häufiger im World Wide Web. Tatsächlich bietet das Internet den Menschen zahlreiche Möglichkeiten zur Selbstentfaltung, Weiterbildung und Unterhaltung sowie die Chance, ihre Liebe zu finden. Bekanntschaften im Internet sind wohl die zugänglichste und einfachste Art, eine Seelenverwandte oder einen Seelenverwandten zu finden. Diese Variante ist besonders für Bewohner von Großstädten attraktiv, die gewöhnlich wenig Freizeit haben. Genau deshalb vermehren und erfreuen sich verschiedenste Dating-Seiten und -Dienste großer Beliebtheit. Es gibt jedoch keine einhellige Meinung zu dieser Art der Partnersuche: Manche halten die Suche im Internet für Zeitverschwendung, andere behaupten, gerade dort den wunderbarsten Menschen ihres Lebens gefunden zu haben.

Das Funktionsprinzip von Dating-Seiten dürfte wohl jedem bekannt sein. Man legt ein Konto an, beantwortet die Fragen eines Profils, stellt Fotos ein, sieht sich die Profile anderer Teilnehmer an, schickt ihnen Nachrichten und antwortet auf Kontaktangebote. Es besteht keine einheitliche Meinung darüber, wie ehrlich und offen Menschen im Internet sind. Einerseits lässt sich im virtuellen Raum leicht ein bestimmtes Bild von sich erschaffen, andererseits erlaubt gerade das Internet den Menschen, sie selbst zu sein. Denn im echten Leben gibt es viele Normen, Tabus und Erwartungen, während das Internet diese Grenzen gleichsam auflöst. Manche Menschen nutzen ihre Profile in sozialen Netzwerken im Gegenteil dazu, wenigstens irgendwo sie selbst sein zu können, wenn ihnen dies im wirklichen Leben schwerfällt. Auch die Bekanntschaften zwischen Menschen aus verschiedenen Ländern erfreuen sich anhaltender Beliebtheit — so können einzelne „Suchende" gleich „zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen": einen Freund oder Partner finden und zumindest das Land ihrer Träume besuchen, im besten Fall sogar dorthin umziehen. Alles, was persönliche Beziehungen betrifft, verläuft meist unvorhersehbar und höchst individuell. Wichtig ist nur, dass solche abenteuerlichen Geschichten nicht mit traurigen Folgen enden. Eine dieser Geschichten, die man als „alles wäre sehr komisch, wäre es nicht so traurig" beschreiben könnte, möchten wir unseren Lesern in diesem Beitrag schildern.

Die Geschichte des Mandanten: ein Online-Kennenlernen und ein romantisches Wochenende

An uns wandte sich ein Mann mittleren Alters, nennen wir ihn Sergej, der dauerhaft in der Ukraine lebte und zu jener Zeit dringend wissen wollte, wie sein romantisches Wochenende in Deutschland aus rechtlicher Sicht für ihn endete. Alles begann damit, dass er im Internet eine Frau kennenlernte, nennen wir sie Irina. Sergej hatte sich etwa ein Jahr zuvor von seiner Frau scheiden lassen, die Kinder waren bereits erwachsen, sodass dem nicht mehr durch Familienpflichten belasteten Mann abends und an den Wochenenden viel Zeit blieb. Er war aktiver Nutzer auf Dating-Seiten. Die Gründung einer neuen Familie oder die Suche nach einem festen Partner standen zu jener Zeit nicht auf seiner Agenda, dennoch flirtete Sergej durchaus gern im Netz, ging zu Verabredungen, die manchmal in kurze Affären übergingen. Die Bandbreite an Frauen, die eine unverbindliche, leichte Beziehung suchten, war durchaus vielfältig, Sergej litt nicht an mangelnder Aufmerksamkeit des anderen Geschlechts, ein aufregendes Abenteuer folgte auf das nächste. Der Fall, der unserem Mandanten vor rund einem Monat widerfuhr, unterschied sich jedoch von allen vorherigen Affären — der Mann lernte eine Frau kennen, die dauerhaft in Deutschland lebte. Zudem lud sie ihn bereits nach einer Woche täglichen „heißen" Schriftwechsels für ein Wochenende zu sich ein.

Sergej folgte im Leben dem Grundsatz, dass es „besser ist, etwas zu tun und es zu bereuen, als zu bereuen, es nicht getan zu haben". So verfuhr er auch in diesem Fall — er packte ein paar Sachen in einen Rucksack, nahm seinen biometrischen Reisepass (glücklicherweise gilt für ukrainische Staatsbürger die visafreie Einreise in die EU) und machte sich am folgenden Freitag auf, Abenteuer auf deutschem Boden zu suchen. Man könnte meinen, das Wochenende müsste ein voller Erfolg werden, und nichts deutete auf Probleme hin. Irina holte Sergej am Flughafen Frankfurt am Main ab, setzte ihn in ihr Auto und fuhr ihn nach Hause. Wohin genau und wie lange sie fuhren, kann sich Sergej nur schwer erinnern — einerseits wurde die Fahrt von einer „Verkostung" verschiedener lokaler Biersorten begleitet, andererseits von einem angenehmen Gespräch mit der neuen Bekannten, die unseren Helden bezauberte. Der Freitagabend und die Nacht verliefen mehr als positiv, doch leider verließ unseren Mandanten das Glück genau dann, als er es am wenigsten erwartete …

Der vergessene Einkauf im Supermarkt und der Polizeieinsatz

Am folgenden Tag ging Sergej nach dem heißen Wiedersehen in ein Geschäft, um einige Hygieneartikel zu besorgen. Der Mann betrat einen großen Supermarkt und wählte dort Zahnpasta, eine Zahnbürste sowie ein Herrendeodorant aus. Nachdem er eine Weile durch die endlos langen Gänge des üppig ausgestatteten Supermarkts geschlendert war und sich bereits zur Kasse begeben wollte, um die Waren zu bezahlen, verließ er, sich leicht verirrend, ganz zufällig einfach das Geschäft. Er wollte gerade wieder hineingehen, um die schlichten Einkäufe zu bezahlen, doch da hatte ihn bereits ein Wachmann bemerkt, der kurzerhand die Polizei rief — mit allen daraus folgenden Konsequenzen. Die Polizeibeamten fertigten, wie es in solchen Fällen üblich ist, ein Protokoll der Ordnungswidrigkeit an, notierten die Personalien und Kontaktdaten des Täters, der so gut wie kein Wort Deutsch sprechen konnte, und entließen ihn anschließend friedlich.

Alles Schöne geht schnell zu Ende — das romantische Wochenende zu zweit näherte sich seinem logischen Abschluss. Irina brachte ihren Bekannten zum Flughafen und setzte leichten Herzens ihre weitere Suche im unendlichen Internetraum fort. Auch Sergej kehrte wohlbehalten in die Ukraine zurück, doch die Geschichte im Geschäft ließ ihm keine Ruhe und quälte ihn in Herz und Gewissen. Er wandte sich an unsere Kanzlei, damit wir ihm helfen, die Situation zu klären, ihm Auskunft geben, welche Folgen diese Geschichte für ihn haben könnte, und bei Bedarf seine Interessen bei der Verteidigung in dem gegen ihn geführten Strafverfahren vor der deutschen Polizei und Staatsanwaltschaft vertreten.

Die Arbeit des Anwalts: die Suche nach einer unbekannten Stadt in ganz Deutschland

Der auf strafrechtliche Fragen spezialisierte Anwalt unserer Kanzlei machte sich unverzüglich an diesen Fall. Er erklärte dem Mandanten, dass gegen ihn ein Strafverfahren nach § 242 StGB, nämlich wegen Ladendiebstahls, eingeleitet worden sein könnte. Es galt daher zunächst, sich mit den gegen unseren Mandanten erhobenen Vorwürfen vertraut zu machen und anschließend zu versuchen, dieses Verfahren durch Vorlage entsprechender Argumente bei der Staatsanwaltschaft einzustellen. Der Anwalt fragte Sergej, wo genau sich dieser Vorfall ereignet hatte, da unserem Mandanten bei der Aufnahme der Ordnungswidrigkeit nichts ausgehändigt worden war. So komisch es klingen mag — Sergej konnte auf diese scheinbar einfache Frage keine schlüssige Antwort geben. Er wusste genau, dass er nach Deutschland geflogen und vom Flughafen Frankfurt am Main wieder nach Hause geflogen war, wo Irina ihn zunächst abgeholt und später verabschiedet hatte. Wohin genau ihn seine Bekannte mit ihrem Auto gefahren hatte, konnte unser Mandant jedoch nicht sagen — er wusste nur, dass es sich um eine kleine Stadt irgendwo in der Umgebung handelte. Der Sergej vertretende Anwalt setzte sich mit dessen Bekannter in Verbindung und versuchte, doch noch herauszufinden, wo sich die unangenehme Geschichte zugetragen hatte. Leider reagierte Irina sehr harsch und erklärte, sie könne und wolle dazu nichts sagen — sollten Sergej oder sein Anwalt sich noch einmal mit irgendwelchen Bitten an sie wenden, werde sie das der Polizei melden.

Der Anwalt bereitete Anfragen an verschiedene Strafverfolgungsbehörden vor und richtete sie sowohl an Frankfurt am Main selbst als auch an dessen Umgebung. Lange Zeit erhielten wir Antworten, dass gegen unseren Mandanten keinerlei Verstöße registriert und keine Verfahren eingeleitet worden seien, bis uns schließlich eine Antwort von der Staatsanwaltschaft einer etwa 20 km von Frankfurt am Main entfernten Stadt erreichte. Wie sich herausstellte, war gegen unseren Mandanten tatsächlich ein Strafverfahren eingeleitet worden, und er wurde des Diebstahls von Waren im geringen Wert von genau 3,50 Euro beschuldigt.

Ergebnis: Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit

Der Anwalt bereitete einen ausführlichen Antrag mit Darlegung der Umstände des Vorfalls vor und richtete ihn an die Staatsanwaltschaft mit der Bitte, dieses Verfahren nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit der begangenen Tat einzustellen. Die im Antrag enthaltenen Argumente wurden als überzeugend und ausreichend angenommen. Zur großen Erleichterung des Mandanten wurde das Verfahren eingestellt und zog keinerlei negative Folgen nach sich.

Schlussfolgerung

Diese Geschichte spiegelt die bekannte Weisheit wider, dass „am Ende alles gut ist, was gut endet". Sergej wünschen wir ebenso wie den Lesern unserer Zeitung, das Leben weiterhin zu genießen und stets das Beste aus ihm herauszuholen. Wie romantisch und unbeschwert kurze oder längere Bekanntschaften auch sein mögen, raten wir dennoch, „nicht Kopf und Verstand zu verlieren", um nicht in solch skurrile, aber mit ernsten negativen Folgen verbundene Situationen zu geraten.

Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.

Anfrage

Beratung anfragen

Wurde in Deutschland ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet, von dem Sie nichts wussten? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.