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Arbeitsrecht

Schadensersatz bei Verstoß gegen das deutsche Kündigungsschutzgesetz

Welche Rechte entstehen für einen Arbeitnehmer, wenn das Unternehmen, in dem er beschäftigt ist, für insolvent erklärt wird? Nach deutschem Zivilrecht ist die Insolvenz kein eigenständiger Kündigungsgrund — sie kommt nur nach den allgemeinen Gründen in Betracht: Betriebsstilllegung, Personalabbau oder Stellenabbau. Die Insolvenz ist erst mit Abschluss des Insolvenzverfahrens relevant, das zur Liquidation führt. Sie kann daher nicht als bedingungslosen Auflösungsgrund gelten, sodass sich aus ihr allein noch kein Kündigungsgrund für die Beschäftigten ergibt. In Deutschland gilt zudem für Betriebe mit mehr als zehn Beschäftigten das Kündigungsschutzgesetz, das Arbeitnehmer vor ungerechten Kündigungen schützt. Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für Arbeitnehmer, die mindestens sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind und deren Arbeitsvertrag unbefristet geschlossen wurde. Zudem gilt: Je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb beschäftigt war, desto länger muss die Frist sein, während der er nach der Kündigung noch weiterarbeiten kann — oder der Arbeitgeber muss ihm für diese Frist eine Entschädigung zahlen.

Um einen Arbeitnehmer zu kündigen, der unter das Kündigungsschutzgesetz fällt, muss der Arbeitgeber den Kündigungsgrund korrekt begründen und die Kündigungsfrist einhalten.

Kündigungsfristen

Nach § 622 BGB verlängert sich bei einer Betriebszugehörigkeit von 2 bis 5 Jahren die Kündigungsfrist um mindestens einen Monat — bei einer Betriebszugehörigkeit von über 20 Jahren kann sie bis zu 7 Monate betragen.

Natalja — so nennen wir unsere Mandantin — arbeitete 17 Jahre als Verkäuferin in einem Unternehmen, das in Deutschland eine Filialkette für Industriewaren betreibt. In dieser gesamten Zeit hatte Natalja keinerlei Beanstandungen oder Vorwürfe seitens ihres Arbeitgebers. Doch, wie man heute zu sagen pflegt, geriet das Unternehmen angesichts des weltweiten wirtschaftlichen Ungleichgewichts in finanzielle Schwierigkeiten und musste Insolvenz anmelden. Für das Insolvenzverfahren wurde ein Insolvenzverwalter bestellt. Alle Mitarbeiter des Unternehmens, darunter auch unsere Mandantin, wurden vom Insolvenzverwalter mit dreimonatiger Frist über die Kündigung informiert. Natalja kam zu uns, um sich über die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens des Insolvenzverwalters beraten zu lassen.

Die Anwältin erläuterte der Mandantin, dass gemäß § 113 Satz 2 InsO im Falle einer Unternehmensinsolvenz eine Kündigungsfrist von drei Monaten für die Beschäftigten vorgesehen ist. In ihrem Fall müssten jedoch neben den Vorschriften der InsO auch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Kündigungsschutzgesetzes angewendet werden. So sieht § 622 Abs. 2 Nr. 6 BGB bei einer Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren und mehr eine Kündigungsfrist von mindestens 6 Monaten vor. Das heißt, ihre Kündigung war zwar rechtmäßig, doch nach dem BGB und dem Kündigungsschutzgesetz konnte sie von ihrem Arbeitgeber Schadensersatz verlangen. Die Höhe des Schadens bestimmt sich nach ihrem Bruttogehalt für drei Monate. Von dieser Summe wird das Einkommen abgezogen, das die Arbeitnehmerin aus anderen Quellen erhält — etwa Gehalt, falls sie bereits eine neue Stelle gefunden hat, oder Arbeitslosengeld.

Natalja bat die Anwältin, ihr bei der Durchsetzung des ihr zustehenden Betrags zu helfen. Die Anwältin bereitete eine entsprechende Schadensersatzforderung an den Insolvenzverwalter (der nun der richtige Anspruchsgegner war) vor und übersandte sie. In der Begründung schilderte sie die Situation der Mandantin ausführlich, verwies auf die einschlägigen Bestimmungen des BGB und des Kündigungsschutzgesetzes und bezifferte die Forderung anhand des Gehalts, das die Mandantin zuletzt im Unternehmen bezogen hatte. Der Insolvenzverwalter reagierte jedoch nicht auf das Schreiben der Anwältin. Auch mehrere von der Anwältin versandte Erinnerungen blieben unbeantwortet.

Wie wir unseren Leserinnen und Lesern in früheren Artikeln bereits erläutert haben, werden Arbeitsrechtsstreitigkeiten in Deutschland vor spezialisierten Gerichten verhandelt, die sich durch ein zügiges Verfahren auszeichnen. Nach Rücksprache mit der Mandantin und mit ihrer Zustimmung reichte die Anwältin in ihrem Namen Klage beim Arbeitsgericht ein. Nach Prüfung von Nataljas Klage entschied das Gericht zu ihren Gunsten und verpflichtete den Insolvenzverwalter, unserer Mandantin Schadensersatz in Höhe von drei Monatsgehältern zu zahlen.

Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens werden die Ansprüche unserer Mandantin auf Grundlage des Gerichtsurteils vorrangig erfüllt.

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