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Spätaussiedler

Ein unvorhersehbarer Verlauf des Verfahrens zur Anerkennung des Spätaussiedlerstatus

Die Anerkennung des Spätaussiedlerstatus ist eines der zentralen Themen, mit denen sich unsere Kanzlei befasst. Dieses Thema ist derart vielschichtig und umfangreich, dass wir nicht müde werden, unsere Leser mit neuen Geschichten bekannt zu machen. Denn schon eine Kleinigkeit kann in solchen Verfahren aus einem gewöhnlichen, klassischen Ablauf eine einzigartige Geschichte machen, die besondere Aufmerksamkeit verdient.

Dabei bedeutet es selbst dann, wenn mehrere Familienangehörige den Status als Spätaussiedler anstreben, nicht zwangsläufig, dass zu diesem Zweck nur ein einziges Verfahren geführt wird. Mitunter müssen die Verfahren aus dem einen oder anderen Grund aufgespalten und in der Folge parallel geführt werden. Denn häufig wirkt sich der Ausgang des einen Verfahrens unmittelbar auf den Verlauf des anderen aus. Einen solchen Fall schildern wir in unserem Beitrag.

Aufhebung von BVA-Ablehnungen

Eine Ablehnung des Bundesverwaltungsamts (BVA) zur Anerkennung des Spätaussiedlerstatus kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden — in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.

An unsere Kanzlei wandte sich ein junger Mann, Anatoli (Name geändert). Der junge Mann hatte zu diesem Zeitpunkt bereits vom Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Ablehnungsbescheid für seinen Antrag auf Erlangung des Spätaussiedlerstatus erhalten. Grund für die Ablehnung war, dass die deutsche Abstammung Anatolis, die eine zentrale Voraussetzung in Spätaussiedlerverfahren darstellt, nicht nachgewiesen worden war. Im Verlauf der Beratung erzählte der junge Mann dem Anwalt seine Geschichte und erwähnte, dass auch sein Vater den Spätaussiedlerstatus erlangen wolle und beabsichtige, zu diesem Zweck einen Antrag beim Amt zu stellen.

Nachdem der Anwalt sämtliche bei Anatoli vorhandenen Unterlagen gesichtet und geprüft hatte, kam er zu dem Schluss, dass es für den Vater des jungen Mannes nicht nur ratsam, sondern geradezu notwendig war, einen Antrag auf Erteilung des Spätaussiedlerstatus zu stellen, da das Verfahren in Anatolis Fall unmittelbar von der Entscheidung über den Vater abhängen würde. Zudem sollte ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Anatolis gestellt werden. Diese Überlegung stützte sich vor allem darauf, dass der Nachweis der deutschen Nationalität des Vaters keine Schwierigkeit bereiten würde, da Anatolis Großmutter bereits als Spätaussiedlerin anerkannt worden war und bis zu ihrem Tod in Deutschland gelebt hatte. Sobald dem Vater der Status als Aussiedler zuerkannt würde, könnte Anatoli in der Folge leicht auch seinen eigenen rechtlichen Status nachweisen. Doch nicht immer verläuft alles wie geplant.

Nach den Angaben des Mandanten war seine Großmutter väterlicherseits seinerzeit mit dem Status als Spätaussiedlerin nach Deutschland ausgereist. Anatolis Onkel war bald darauf im Rahmen des Familienzusammenführungsprogramms zu seiner Mutter gezogen. Jahre später verstarb sie, und sämtliche rechtsbegründenden Unterlagen verblieben beim Onkel. Wie überrascht waren daher Anatoli und sein Vater, als der Onkel sich auf ihre Bitte hin, die Unterlagen vorzulegen, kategorisch weigerte. Es handelt sich hierbei natürlich um eine familiäre Angelegenheit, und wir wollen nicht versuchen, die Gründe für ein solches Verhalten des Onkels zu ergründen, doch diese Wendung der Ereignisse erschwerte unsere Lage erheblich. Denn ohne Unterlagen lässt sich nichts beweisen. Es musste gehandelt werden. Der Anwalt machte sich unverzüglich an die Suche nach den Unterlagen. Es wurden entsprechende Anfragen an verschiedene Behörden gerichtet, um Kopien der fehlenden Unterlagen zu beschaffen. Letztlich wurden die Unterlagen zusammengetragen, und der Antrag wurde beim Bundesverwaltungsamt eingereicht.

Das Verfahren zur Erlangung des Spätaussiedlerstatus ist jedoch ein recht langwieriges Verfahren. Es überrascht daher nicht, dass sich in seinem Verlauf unvorhersehbare Ereignisse zutragen können, die die Situation von Grund auf verändern. Leider erkrankte Anatolis Vater in dieser Zeit schwer. Dies erschwerte unsere Lage, da eine der zentralen Voraussetzungen für die Erlangung des Spätaussiedlerstatus das Bekenntnis des Bewerbers zum deutschen Volkstum ist, was Deutschkenntnisse voraussetzt. Zum Nachweis der Deutschkenntnisse ist entweder ein Zertifikat vorzulegen, das die Sprachbeherrschung im erforderlichen Umfang, mindestens auf dem Niveau B1, bestätigt, oder die Sprachkenntnisse werden mittels allgemein bekannter Sprachtests überprüft. In beiden Fällen ist der Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse zu erbringen. Da sich Anatolis Vater bereits in einem sehr schlechten Gesundheitszustand befand, war an die Ablegung irgendeines Tests nicht zu denken. Der Anwalt richtete daher einen Antrag an das Bundesverwaltungsamt mit der Bitte, unseren Mandanten wegen seines schweren Gesundheitszustands von der Pflicht zum Nachweis von Deutschkenntnissen zu befreien. Anatolis Vater wurde daraufhin tatsächlich von der Ablegung des Tests befreit. Doch zu unserem tiefen Bedauern verstarb er, ohne den Abschluss seines Verfahrens noch erlebt zu haben.

Unser Mandant war untröstlich, zudem sah er keine Hoffnung mehr, sein Verfahren zu gewinnen, doch dem Anwalt gelang es, Anatoli zu beruhigen. Natürlich hatte niemand mit einer solchen Wendung der Ereignisse gerechnet, doch der Beruf des Anwalts verpflichtet dazu, aus jeder Situation, selbst der unvorhersehbarsten, einen Ausweg zu finden. Der Anwalt unserer Kanzlei prüfte daher alle möglichen Lösungswege und entschied sich zunächst dafür, bei der ursprünglich gewählten Taktik zu bleiben und den Schriftwechsel mit dem Amt fortzusetzen.

Bald darauf verfasste der Anwalt ein Begründungsschreiben, in dem er die Rechtsposition unseres Mandanten unter Berücksichtigung der neuen Umstände darlegte. So wies der Anwalt auf sämtliche von unserem Mandanten erfüllten Voraussetzungen hin und merkte an, dass, wäre sein Vater noch am Leben gewesen, davon auszugehen sei, dass sein Fall positiv entschieden und ihm alsbald der Status als Spätaussiedler zuerkannt worden wäre. Denn sein Verfahren habe sich zu diesem Zeitpunkt bereits in der Abschlussphase befunden und sei kurz vor dem Ende gestanden. Sämtliche Unterlagen seien vorgelegt worden, und von der Ablegung des Tests sei er befreit worden. Anzuerkennen ist dabei, dass das Bundesverwaltungsamt der Situation unseres Mandanten mit Verständnis begegnete und die vom Anwalt im Begründungsschreiben dargelegten Umstände berücksichtigte. Nach einiger Zeit wurde dem jungen Mann der Status als Spätaussiedler zuerkannt, und er konnte nach Deutschland übersiedeln.

Nur ein Fachmann kann die Feinheiten einer Situation kompetent durchdringen und den für Sie passenden Lösungsweg finden. Denn jeder Fall ist individuell und verdient eine eigene Aufmerksamkeit und Prüfung, statt einer bloß standardisierten und oberflächlichen Bewertung. Die Fachleute unserer Kanzlei stellen zügig und sorgfältig das erforderliche Unterlagenpaket zusammen und wählen ausgehend von Ihrer rechtlichen Situation das optimale Verfahren zur Erlangung des Spätaussiedlerstatus aus.

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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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