In zahlreichen Beiträgen aus unserer anwaltlichen Praxis berichten wir immer wieder anhand konkreter Fälle über die unterschiedlichsten Lebenssituationen der „Russlanddeutschen“. Im Laufe unserer langjährigen Tätigkeit haben wir uns einen unschätzbaren Wissensschatz und umfangreiche, positive Erfahrung in diesem nicht ganz eindeutigen Rechtsgebiet (Bundesvertriebenengesetz – BVFG) angeeignet. Wir verfolgen unermüdlich die aktuelle Rechtsprechung, entwickeln uns ständig weiter und nehmen uns mit Leidenschaft solcher Fälle an, in der Überzeugung, dass es keine unlösbaren Probleme gibt und sich aus jeder Situation ein Ausweg finden lässt, selbst wenn sie auf den ersten Blick ausweglos erscheint. Man muss die Situation nur unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten betrachten.
Anastasia (Name geändert) hatte es eilig, die Unterlagen zur Erlangung des Status als Spätaussiedlerin einzureichen. Sie hatte sogar bereits eine Beratung in unserer Kanzlei wahrgenommen. Der Anwalt, der sich mit der Geschichte der jungen Frau vertraut gemacht und ihre Unterlagen geprüft hatte, wies sie sofort auf die hohe Wahrscheinlichkeit einer Ablehnung ihres Antrags hin. Er merkte an, es wäre sinnvoller, zunächst die Entscheidung im Fall von Anastasias Mutter (nennen wir sie Ljudmila) abzuwarten, die bereits beim Bundesverwaltungsamt (BVA) anhängig war, und erst danach weitere Schritte zu unternehmen. Denn von dieser Entscheidung würde der Ausgang ihres eigenen Falls abhängen, da sie in ihrem Verfahren eine maßgebliche Rolle spielen würde. Anastasia wollte davon jedoch nichts hören. Und wie sich später herausstellte, hatte sie eigenmächtig einen Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedlerin gestellt. Einige Zeit später erhielt Anastasia, wie vom Anwalt vorhergesehen, einen Ablehnungsbescheid des Amtes, der der Grund dafür war, dass sie sich mit dem Auftrag an uns wandte, ihren Fall zu übernehmen und ihr zu helfen, den ersehnten Status in Deutschland zu erlangen.
Anforderungen an das Sprachzertifikat B1/B2
Zur Erlangung des Spätaussiedlerstatus muss der Antragsteller Deutschkenntnisse als Muttersprache nachweisen (§ 6 BVFG) — eine Befreiung vom Sprachtest ist nur aus medizinischen Gründen möglich.
Im Falle einer Ablehnung besteht zudem die Möglichkeit, gegen den ablehnenden Bescheid des Amtes Widerspruch einzulegen. Der Anwalt machte selbstverständlich sofort von dieser Möglichkeit Gebrauch und legte im Namen und Interesse der Mandantin den entsprechenden Widerspruch ein. Das „Argumentationsfeld“ war jedoch unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände gering. Der Fall der Mutter der jungen Frau befand sich noch in der Prüfung. Der Anwalt der Kanzlei stellte daher im Rahmen des durch den eingelegten Widerspruch eröffneten Verfahrens beim Amt einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gegen unsere Mandantin. Auf diese Weise ließ sich Zeit gewinnen, die dringend benötigt wurde, um die endgültige Entscheidung im Fall von Ljudmila abzuwarten. Das Amt ignorierte unseren Antrag jedoch vollständig und traf im schriftlichen Verfahren eine negative Entscheidung, mit der es den Widerspruch zurückwies.
Somit blieb nur noch der Klageweg. Da sich der Fall Ljudmilas zu diesem Zeitpunkt noch in der erneuten Prüfung befand, überraschte es den Anwalt nicht, dass sich dessen Bearbeitung derart lange hinzog. Die Bearbeitungsgeschwindigkeit lässt sich in einem solchen Fall leider nicht beeinflussen. Dennoch gab es noch rechtliche Mittel, und der Anwalt richtete an das Gericht einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gegen Anastasia unter ausführlicher Erläuterung der gesamten Situation, nämlich dass der Ausgang des Verfahrens in diesem Fall unmittelbar von der gegenüber der Mutter unserer Mandantin getroffenen Entscheidung abhänge. Dementsprechend hänge alles allein von der Zeit ab. Dabei merkte der Anwalt an, er neige zu der Annahme, dass die entsprechende Entscheidung positiv ausfallen werde.
Zu diesem Zeitpunkt hatte das Bundesverwaltungsamt, nachdem es erfahren hatte, dass der Fall dem Gericht zur Entscheidung vorgelegt worden war, seinerseits den Vorschlag unterbreitet, einen Vergleich zu schließen, sofern der Anwalt die Klage zurücknehme. Zudem merkte das Amt an, dass für den Fall des Zustandekommens eines solchen Vergleichs auch der Antrag Anastasias positiv beschieden werde, sollte ihrer Mutter Ljudmila nach erneuter Prüfung ihres Falls der Status als Spätaussiedlerin zuerkannt werden – selbstverständlich vorausgesetzt, dass Anastasia die gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen erfüllte. Dieser Vorschlag klang durchaus verlockend, doch es handelte sich zunächst nur um einen Vorschlag. Der Anwalt verfasste daher ein Antwortschreiben, in dem er unsere Bereitschaft erklärte, der vorgeschlagenen Bedingung zuzustimmen, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass uns das Amt eine offizielle schriftliche Bestätigung zusende, die als Garantie dafür dienen sollte, dass dies auch tatsächlich so eintreten werde. Das Amt ließ nicht lange auf sich warten. Und bereits in den folgenden Wochen, nachdem wir die genannte Bestätigung erhalten hatten, nahmen wir die Klage vor Gericht zurück.
Die vom Anwalt unserer Kanzlei getroffene Entscheidung erwies sich als strategisch richtig und zeigte ihre Wirkung. Bald darauf erhielt Ljudmila den entsprechenden Aufnahmebescheid, was bedeutete, dass sie offiziell als Spätaussiedlerin anerkannt worden war. Folglich blieben angesichts der vom Amt erteilten Bestätigung nur noch wenige Schritte bis zu einer positiven Entscheidung auch im Fall unserer Mandantin. Auf Grundlage des Vergleichs und dieser Bestätigung nahmen wir das Verfahren im Fall Anastasias wieder auf, und die junge Frau konnte sich in der Folge tatsächlich als Spätaussiedlerin bezeichnen, da ihr der entsprechende Status offiziell zuerkannt wurde.
In dieser Geschichte mag ein gewisses Maß an Glück eine Rolle gespielt haben. Doch ohne die von einem Anwalt geleistete rechtliche Unterstützung hätte ein Mensch ohne Erfahrung in der Bearbeitung solcher Fälle ein solches Ergebnis niemals erreichen können. Nach einer zweiten Ablehnung durch das Bundesverwaltungsamt stürzte sich der Anwalt mit doppeltem Nachdruck in den Kampf vor Gericht, um die Unbegründetheit der vom Amt getroffenen Entscheidung zur Zurückweisung unseres Widerspruchs nachzuweisen. Das Gericht übernahm dabei faktisch die Rolle eines Vermittlers, der den Abschluss eines Vergleichs begünstigte.
Leider gehen die mit Fragen der Spätaussiedler befassten Beamten sehr häufig recht oberflächlich und formal mit den Fällen der Antragsteller um. Es werden standardisierte Formulierungen verwendet, es fehlt an nachvollziehbaren Begründungen für Ablehnungen, und in strittigen, besonderer Aufmerksamkeit bedürftigen Fällen werden mitunter völlig unbegründet negative Entscheidungen getroffen. Erklären lässt sich dies wohl nur damit, dass man sich nur ungern eingehender mit dem Kern eines Falles befasst, sobald die Situation auch nur geringfügig von den Standardvorgaben abweicht. Doch nicht jede Lebenssituation lässt sich in ein einziges Schema pressen. Auf den ersten Blick ähnlich erscheinende Fälle können sich bei näherer Betrachtung grundlegend unterscheiden und entsprechend völlig unterschiedliche Folgen nach sich ziehen.
Nur ein Fachmann mit langjähriger Erfahrung in diesem Tätigkeitsbereich, der mit sämtlichen Feinheiten und Nuancen vertraut ist, wird eine nachlässige Herangehensweise und eine oberflächliche Bearbeitung des Falls sofort erkennen. Und er wird auf dieser Grundlage eine sachkundige Verteidigungstaktik und Handlungsstrategie zur Erreichung des gesetzten Ziels entwickeln. In ihm finden Sie stets einen zuverlässigen Fürsprecher und erleben einen individuellen Ansatz für Ihren Fall – was in jedem Fall der Schlüssel zum Erfolg ist.
Natürlich hätten sich in unserer Geschichte alle Schwierigkeiten vermeiden und die Sache wesentlich einfacher lösen lassen, wenn Anastasia bei ihrem ersten Beratungsgespräch in unserer Kanzlei auf den Rat gehört und in der Folge nicht eigenmächtig gehandelt, sondern die Bearbeitung ihres Falls sofort einem Anwalt anvertraut hätte. Wir empfehlen Ihnen daher, stets auf den Rat von Fachleuten zu hören. Sollten Sie bereits einen Ablehnungsbescheid erhalten haben, verzweifeln Sie nicht – noch ist nicht alles verloren. Wenden Sie sich einfach an einen Fachmann, der Sie auf Ihre Fehler hinweist und Ihnen hilft, Ihr Recht durchzusetzen.
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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET