Geschichten, die von großen Gefühlen handeln, von ihrer Plötzlichkeit und ihrer Macht über alle Altersgruppen – einst so beliebt in Schlagern – sind längst von Geschichten abgelöst worden, die die Liebe als eine Art halbkriminelles Abenteuer erzählen oder als Anlass für eine Trennung mit dramatischen Gesten und dem raschen Austausch einer Flamme gegen die nächste. Die Geschwindigkeit der Kommunikation, die das Internet mit sich bringt, prägt auch die Struktur menschlicher Beziehungen, Bindungen und Zuneigungen. Doch der Held dieser Geschichte ist ein Mensch aus jener Epoche, in der ein Tanz auf der Sommerveranda im Kultur- und Erholungspark durchaus zu einer lebenslangen Romanze auf 17 Quadratmetern Wohnfläche in einer Einzimmerwohnung im Chruschtschow-Bau heranwachsen konnte. Der Hintergrund, vor dem sich diese Geschichte abspielt, ist der Staat. Der Staat mit seinen Gesetzen und Strukturen ist ebenso altmodisch wie unser Mandant – jedenfalls, wenn man seiner Version dieser Love Story (Liebesgeschichte) glauben darf.
Der Hochzeitsmarsch
Bearbeitungsfristen
Die deutsche Botschaft ist verpflichtet, einen Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten — bei ungerechtfertigter Verzögerung kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden.
Der berühmte Komponist Felix Mendelssohn schrieb seinen berühmten Marsch als eines der Werke für die Bühnenmusik zu „Ein Sommernachtstraum“. Lange vor Mendelssohn hatte William Shakespeare das Theaterstück „Ein Sommernachtstraum“ geschrieben, mit dem er an Markttagen das englische Volk unterhalten musste. Sechzehn Jahre nach der Fertigstellung von Mendelssohns Marsch – im Jahr 1842 – war es diesem kurzen, romantischen und feierlichen Werk beschieden, sich endgültig von Shakespeare zu lösen und in Kirchen, Rathäuser und sowjetische Standesämter (ZAGS) einzuziehen. Zum Segen und zugleich zum Fluch für den Namen des Komponisten wurde, dass unter den Klängen dieses Marsches, den heute jeder unter dem Namen „Hochzeitsmarsch von Mendelssohn“ kennt, die englische Königin Victoria und der preußische Kronprinz Friedrich den Bund der Ehe schlossen.
Unser Mandant ist natürlich kein Kronprinz, doch mit zweiundsiebzig Jahren zog es auch ihn, ein paar Schritte über den ausgetretenen roten Teppich eines Standesamts in einem der Bezirke Kiews zu gehen. Ende 2016 fand Herr Sch. seine Frau Tatjana zu den Klängen ebenjenes Werks, das einst das Ohr verliebter höchster Persönlichkeiten erfreut hatte. Übrigens verband nicht nur der Mendelssohn-Marsch Herrn Schischman mit Kronprinz Friedrich. Sch. lebte bereits seit rund zwei Jahrzehnten in der Hauptstadt Preußens – Berlin. Und seine Tatjana wollte zu ihm.
Herr Sch. übersiedelte Mitte der neunziger Jahre aus den Weiten der einstigen Sowjetunion nach Deutschland. Damals erfasste eine mächtige Auswanderungswelle die sogenannten Russlanddeutschen und Personen jüdischer Nationalität und riss sie von ihren angestammten Orten fort. In Deutschland erhielt Sch. eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, eine Wohnung im bei Auswanderern aus Russland und der Ukraine beliebten Viertel rund um den Ku'damm sowie Sozialleistungen. Arbeit fand sich gelegentlich und nicht von Dauer. Die Jahre vergingen gleichmäßig, die Gesundheit hingegen tanzte aus der Reihe. Probleme mit den Beinen führten auf den Operationstisch und in die Schwerbehinderung. Nein, nichts allzu Dramatisches im Sinne von „ans Bett gefesselt“. Sollten Sie Herrn Schischman einmal in irgendeinem Flur begegnen, würden Sie sein Leiden nicht erahnen. Doch auf der Straße bewegt sich dieser rüstige Herr lieber mit einem Rollator fort.
Tatjana wurde Ende der siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts geboren. Füllig, wie einer Verfilmung der „Abende auf dem Weiler bei Dikanka“ entstiegen, in der Gestalt der Solocha, verlor Tatjana nie den Mut und begegnete Schwierigkeiten stets mit schallendem Lachen. Ihre Jugend und ihr Werdegang fielen in Jahre, in denen die Wirtschaft der Ukraine gleichzeitig Aktiva und Passiva war – in dem Sinne, dass nichts funktionierte. Auch stabilere Zeiten unterschieden sich in puncto materiellem Wohlstand kaum von den Neunzigern. Der Charakter von Schischmans Braut wurde dabei zäh und durchsetzungsstark. Als sich die Gelegenheit bot, fand sie Arbeit in Polen und erhielt ein Arbeitsvisum. In der Ukraine mussten die nicht mehr jungen Eltern unterstützt werden, doch es blieb auch etwas Geld für sie selbst. Und irgendwie wollte sie schon ihr Privatleben ordnen. Gerade als die Gedanken über die Zukunft an die Stelle der Abendnachrichten traten, machte Herr Sch. Tatjana einen Heiratsantrag.
Auf in die Ferne, für lange Jahre
„Ich sah sie in Kiew Anfang der neunziger Jahre und verliebte mich sofort. Wir gingen ins Kino, spazierten. Es begann eine romantische Beziehung. Dann musste ich fortgehen. Es bot sich diese Möglichkeit – im ehemaligen Sowjetstaat wurde das Leben unmöglich: es gab keine Arbeit, kein Geld, die Medizin wurde unerschwinglich –, und ich beschloss, sie zu nutzen. Tatjana habe ich nie vergessen. Ich kam, wann immer es möglich war. Wir lebten eine Woche zusammen, dann wieder eine andere. An eine Heirat dachten wir damals irgendwie nicht. Es gab noch zu viel Ungeklärtes im Leben. Aber die Jahre vergehen, wir werden nicht jünger. Man möchte den Rest der Jahre in häuslicher Geborgenheit verbringen, an der Seite eines nahestehenden Menschen. So entschied ich mich im vergangenen Jahr, ihr die Hand zu reichen. Tanja sagte nicht nein“, erzählt Herr Schischman unserer Anwältin.
Solltest du, lieber Leser, bei der Erwähnung einer Anwältin in dieser Geschichte zusammenzucken, dann erinnere dich daran, dass diese Rubrik „Aus der Anwaltspraxis“ heißt und eine Anwältin in diesem Beitrag nicht fehlen durfte. Und den Frischvermählten geht es gut, man könnte sagen, sie erleben – ihren Erzählungen nach – die Flitterwochen. Um sie muss man sich keine Sorgen machen. Eine Anwältin brauchten sie, weil sich dem Glück der beiden der Staat in den Weg stellte. Die Bundesrepublik Deutschland beeilte sich nicht, die Musikinstrumente hervorzuholen, um den berühmten Hochzeitsmarsch für das junge Paar Schischman anzustimmen. Dafür gab es Gründe. Und gespielt worden war er ja bereits in der Hauptstadt der Ukraine.
Deutschland ist ein Rechtsstaat. Das bedeutet, dass unterschiedliche Situationen durch unterschiedliche Normen des Straf- und Zivilrechts geregelt werden. Und das bedeutet auch, dass der Staat die Menschenrechte schützt. Die Gründung einer Familie ist ein unveräußerliches Recht eines jeden Menschen. Und in dieser Hinsicht steht die Bundesrepublik Deutschland uneingeschränkt für den Schutz der Familienwerte ein. Doch der Wechsel des ständigen Wohnsitzes im Falle einer Eheschließung wird bereits durch andere Rechtsvorschriften geregelt, die den Weg erschweren – um zu verhindern, dass die Institution der Ehe als einträgliche Gelegenheit oder als Korridor genutzt wird, um Bürger anderer Staaten aus dem Punkt „schlecht“ in den Punkt „viel Glück“ zu befördern. Man kann den Staat verstehen, denn die Welt teilt sich nach wie vor in „die Eigenen“ und „die Fremden“, und der Staat garantiert bestimmte Vergünstigungen nur für „die Eigenen“. Und ja, diese Erschwernis hat nur für Nicht-Deutsche mit einer Aufenthaltserlaubnis eine reale Bedeutung. Sollte sich ein deutscher Staatsbürger/eine deutsche Staatsbürgerin in einen Bewohner der äquatorialen Wälder des afrikanischen Kontinents verlieben, entstünden für die Verliebten kaum Probleme. Doch wenn Sie kein Staatsbürger sind…
Ohne mich, mein Lieber
Aus Achtung vor dem Recht eines jeden Menschen, seine Muttersprache zu sprechen und an nationalen kulturellen Normen und Traditionen festzuhalten, stellt Deutschland dem Weg zum Familienglück keine Hindernisse in den Weg. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass einer der Ehegatten, der ständig in Deutschland lebt, über ausreichende Mittel zum Unterhalt der Familie verfügt. Wer die Wiederherstellung der Familie auf deutschem Staatsgebiet anstrebt, muss über ein Zertifikat des Sprachniveaus A1 verfügen, und die Unterlagen zur Familienzusammenführung müssen bei der deutschen Botschaft am Wohn- und Meldeort des Ehegatten, der keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland besitzt, eingereicht werden. In allen Punkten stand dem jungen Paar Schischman der Weg zum Familienglück nur auf ukrainischem Staatsgebiet offen. Doch welches Glück hätte das sein können?! Die Frischvermählten sind schließlich keine Zwanzigjährigen mehr. Aber…
Herr Schischman hat in Deutschland eine Schwerbehinderung und folglich Sozialleistungen. Die vom Staat gewährten Mittel reichen für das Leben einer Person. Doch für zwei… das, mit Verlaub, ist schon etwas anderes. Und was, wenn noch Kinder kommen sollten? In diesem Punkt sah es schlecht aus. Tatjana Sch. verfügte über keinerlei Deutschkenntnisse. Ein weiteres Minus. Das dritte Problem bestand darin, dass Tatjana bereits seit längerer Zeit in Polen lebte und keineswegs vorhatte, in nächster Zeit in ihre Heimat zurückzukehren. So stand es also: An dieser Kreuzung leuchtete für die Familie Sch. nur eine grüne Ampel – zurück in die Ukraine! Aber…
Nachdem sich die Anwälte unserer Kanzlei mit sämtlichen Unterlagen des Falls vertraut gemacht und Herrn und noch-Fräulein Schischman befragt hatten, fanden sie einen Weg, den Minuspunkten senkrechte Striche hinzuzufügen, sodass aus jedem Punkt ein Plus wurde. Als Erstes galt es, den Beamten die Möglichkeit zu nehmen, sich auf die freie Möglichkeit zu berufen, das Familienleben auf ukrainischem Staatsgebiet aufzubauen. Das Argument der Anwältin unserer Kanzlei lautete, dass Herr Sch., der seinerzeit über die „jüdische Linie“ nach Deutschland gekommen war, aufgrund seines erlangten Status Flüchtlingen gleichgestellt sei. Folglich wäre seine Rückkehr dorthin, von wo er formal geflohen war, eine absurde Idee, die nur ein ausgemachter Sadist hätte vorschlagen können.
Während die Unterlagen für die Einreichung bei der Ausländerbehörde vorbereitet wurden, wurde Tatjana zu einem Sprachkurs geschickt. Als die Anwältin unserer Kanzlei die Frischvermählten zum Termin bei den Behörden begleitete, verfügte Tatjana über eine Bescheinigung über den Abschluss eines Kurses der Stufe A1. Die Prüfung zur Erlangung des Zertifikats hatte sie noch nicht ablegen können. Doch das Vorliegen der Bescheinigung belegte bereits, dass sie über gewisse Sprachkenntnisse verfügte. Auf Grundlage von § 5 des Aufenthaltsgesetzes ergab sich zudem, da Tatjana zum Zeitpunkt der Eheschließung ein polnisches Arbeitsvisum besaß und ständig auf polnischem Staatsgebiet lebte, für die Familie Sch. die Möglichkeit, den Antrag auf Familienzusammenführung nicht auf ukrainischem Staatsgebiet zu stellen.
Es blieb der letzte und schwierigste Punkt – der Nachweis ausreichender Mittel zum Unterhalt der Familie durch Herrn Schischman. Und hier bricht die Erzählung darüber ab, wie aus Minuspunkten Pluspunkte wurden. Es sei das Geheimnis der Anwälte unserer Kanzlei, wie es gelang, dieses Problem zu lösen. Alles ganz legal, aber so, dass man, wie man so sagt, „diesen Trick nicht selbst ausprobieren, sondern lieber an die Zukunft denken sollte“. Im Ergebnis: Als die Beamten der Ausländerbehörde die von den Anwälten unserer Kanzlei vorgelegten Unterlagen geprüft hatten, verfügte Tatjana bereits nach fünfzehn Minuten über eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland für die Dauer von drei Jahren. Aus Fräulein Tatjana wurde Frau. Und das junge Paar rollte, gestützt auf den Rollator, davon, um dieses Ereignis mit einem Festessen zu feiern. In unserer Kanzlei aber wurde das Regal mit erfolgreich abgeschlossenen Fällen um eine weitere Akte reicher.
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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET