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Zivilrecht

Ein Auto ist kein Luxus — Luxus sind die Ersatzteile dafür

Verflucht sei der Tag, an dem ich mich hinters Steuer dieses Staubsaugers gesetzt habe!
Möge sein Vergaser für alle Ewigkeit verdorren!

Gefangene des Kaukasus, oder Schuriks neue Abenteuer

Wichtig zu wissen

Der Verbraucher hat Anspruch auf eine transparente Berechnung der Kosten für Ersatzteile und Arbeitsleistungen durch die Werkstatt — die Weigerung, den Kostenvoranschlag zu begründen, ist vor Gericht ein gewichtiges Argument.

Deutschland ist eines der Länder, in denen Autobesitzer meist ein hohes Niveau an technischer Wartung für Gebrauchtwagen erhalten. Angesichts des starken Wettbewerbs auf diesem Dienstleistungsmarkt bemühen sich die Betreiber von Autowerkstätten ständig, die Qualität und Leistungsfähigkeit der Werkstattausrüstung sowie die Qualifikation der Kfz-Mechaniker zu verbessern. Es ist zudem anzumerken, dass Deutsche, die oft für ihre konservative Herangehensweise bekannt sind, ihre Autos meist in ein und derselben Werkstatt warten lassen, also Stammkunden einer einmal gewählten Werkstatt sind. Dafür können sie mit verschiedenen Rabatten und Boni sowie einer gewissen Gewähr rechnen, dass ihr Fahrzeug stets in denselben zuverlässigen Händen liegt. Deutsche achten in der Regel sorgfältig und regelmäßig auf den technischen Zustand ihrer Fahrzeuge und geben daher jährlich durchschnittlich rund 500 Euro für Wartung und Ersatzteile aus. Dennoch gibt es auch auf dem Markt für die Reparatur von Gebrauchtwagen bestimmte Probleme.

Erstens ist in Europa in letzter Zeit ein allgemeiner Trend zum Rückgang der Autonutzung zu beobachten. Ursachen für diesen Trend sind die Entwicklung des öffentlichen Nahverkehrs, einschließlich Carsharing- und Budget-Taxi-Angeboten, sowie verschiedene gesetzliche Beschränkungen für den Betrieb alter oder umweltschädlicher Fahrzeuge, einschließlich Dieselfahrzeuge, von denen es in Europa zahlreiche gibt.

Zweitens ist ein weiterer trendbestimmender Faktor die Entwicklung von Hybrid- und Elektrofahrzeugen, die weniger Serviceleistungen benötigen.

Darüber hinaus trägt die verhältnismäßig hohe Qualität der hergestellten Ersatzteile zum Rückgang der Nachfrage nach der Wartung älterer Fahrzeuge bei, da sie die Lebensdauer von Gebrauchtwagen sowie die Intervalle zwischen Werkstattbesuchen spürbar verlängert.

Der Markt für Ersatzteile in Europa, einschließlich Deutschland, besteht faktisch aus zwei Teilen:

– dem autorisierten Markt, gebildet durch die Handelsnetze der Automobilhersteller, deren Vertragshändler Originalersatzteile an Verbraucher verkaufen;

– dem freien Markt, gebildet durch die Handelsnetze globaler Anbieter und unabhängiger Großhändler, die Original- und Nicht-Originalersatzteile liefern, sowie durch unabhängige Einzelhändler, Unternehmen für den Handel mit gebrauchten Teilen und Unternehmen für den Handel mit aufbereiteten Baugruppen und Bauteilen.

Der Gesamtverband Autoteile-Handel (GVA) ist der deutsche Verband der Autoteilehändler. In Deutschland haben mehr als 700 Ersatzteilhersteller Qualitätszertifikate ausgestellt. Solche Zertifikate für die Vermarktung von Autoersatzteilen werden ausschließlich vom deutschen unabhängigen Ersatzteilhändlerverband GVA bestätigt.

Kunden, die sich zur Inanspruchnahme von Reparaturleistungen an Autowerkstätten wenden, sind aus rechtlicher Sicht Verbraucher der entsprechenden Dienstleistungen. In Deutschland wird dem Verbraucherschutz sowohl auf institutioneller als auch auf rechtlicher Ebene große Bedeutung beigemessen. Nach § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Der Verbraucherschutz in Deutschland stellt ein Bündel von Maßnahmen dar, die dem Schutz der Verbraucherrechte und ihrer Verteidigung gegen verschiedene Verstöße dienen. Anders als etwa im russischen Recht gibt es im deutschen Recht kein gesondertes, umfassendes „Verbraucherschutzgesetz". Dementsprechend verteilen sich Fragen des Verbraucherschutzes auf verschiedene Rechtsvorschriften und betreffen jeweils den Rechtsbereich, in dem eine Person als Verbraucher auftritt. Leider werden Reparaturleistungen an Fahrzeugen nicht immer entsprechend den Erwartungen der Kunden erbracht, und dann sind diese berechtigt, sich mit begründeten Beanstandungen an die Werkstatt zu wenden, die die entsprechende Leistung erbracht hat, und im Falle einer nicht zufriedenstellenden Erledigung ihrer berechtigten Forderungen durch die Werkstatt den Rechtsweg zu beschreiten. Zugleich hängt die Schuld für ein von den ursprünglichen Anforderungen des Kunden abweichendes Reparaturergebnis nicht immer von der Qualität der Arbeit des Mechanikers oder Mitarbeiters der Werkstatt ab. Ursache erneuter Defekte können andere Faktoren sein, deren Eintreten unabhängig vom Handeln des für die Reparatur verantwortlichen Fachmanns ist. In einem solchen Fall bedarf es zur Verteidigung und Feststellung des tatsächlichen Sachverhalts entsprechender Beweismittel, um zu klären, worin die tatsächliche Ursache des Defekts lag. Von einem Fall aus unserer Praxis, in dem es uns gelang, die Interessen von Vertretern einer Autowerkstatt zu wahren, die einen Gebrauchtwagen repariert hatte, dessen Besitzer mit der Qualität der erbrachten Leistungen unzufrieden war, möchten wir in diesem Artikel berichten.

Auf Empfehlung von Bekannten kam ein Mann — nennen wir ihn Oleg — ins Büro unserer Rechtsanwaltskanzlei, der sich in einer Situation befand, in der ein unzufriedener Kunde seine Werkstatt „unter Druck setzte". Oleg war seit fünf Jahren Geschäftsführer dieser Autowerkstatt und war sich seiner Verantwortung gegenüber dem Kunden sowie gegenüber den Inhabern der Werkstatt für durch mangelhafte Leistungen verursachte Schäden bewusst. Nach den Angaben unseres Mandanten in der ersten Beratung wurde vor etwa drei Monaten in der von ihm geleiteten Werkstatt ein Opel Astra, Baujahr 2006, gewartet. Möglicherweise aufgrund der langen intensiven Nutzung, unter anderem nicht nur auf europäischen Straßen, wiesen zahlreiche Teile des Fahrzeugs Defekte auf, darunter auch solche im Zusammenhang mit dem Motor. Nach einer ersten Diagnose und der Erstellung einer Mängelliste entschied sich der Kunde für den Austausch mehrerer zentraler Motorbauteile. Dies hätte die Lebensdauer des Fahrzeugs um einen gewissen weiteren Zeitraum verlängern können. Ein Mitarbeiter der Werkstatt fertigte einen entsprechenden Reparaturauftrag mit dem Austausch mehrerer Autoersatzteile an, woraufhin das Fahrzeug vom Kunden zur Ausführung übergeben wurde. Leider löste dies das Problem nicht, denn zwei Wochen später kam der Autofahrer erneut, diesmal mit einem anderen Defekt. Bei der bereits zweiten Reparatur des Fahrzeugs fiel dieses nach dem Austausch weiterer Teile endgültig aus. Der Kunde, der sein Fahrzeug faktisch verloren hatte, forderte vollständigen Schadensersatz. Nach Ansicht Olegs, der über ausreichende Erfahrung in der Reparatur alter Fahrzeuge verfügte, war dies darauf zurückzuführen, dass viele weitere Teile des Fahrzeugs hätten ausgetauscht werden müssen — faktisch hätte dieses Fahrzeug vollständig „überholt" werden müssen, was für den Kunden selbstverständlich wirtschaftlich nicht sinnvoll gewesen wäre. Indem sich der Kunde auf eine Teilreparatur beschränkte, hatte er das Problem mit dem in Teilen „ausgeschlachteten" Fahrzeug faktisch nicht gelöst, was zu diesen teilweise vorhersehbaren Folgen führte. Nach mehreren erfolglosen telefonischen und persönlichen Verhandlungen mit Oleg entschied sich der Kunde, bis zum Äußersten zu gehen, und reichte Klage gegen die Autowerkstatt ein. Um die Interessen des Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei zu schützen, mussten wir zweifelsfrei nachweisen, dass die Leistungen von den Fachleuten der Werkstatt vollständig und mit der gebotenen Qualität erbracht wurden. Es galt zu begründen, dass der Ausfall des Fahrzeugs auf Umständen beruhte, die unabhängig vom Handeln der Mitarbeiter der Werkstatt waren. Der Rechtsanwalt, der die Interessen Olegs vertrat, machte sich unverzüglich an die Sammlung entsprechender Beweismittel.

Im Zuge der Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren und der Verhandlungen zwischen den Parteien in der Vorverhandlung wurde deutlich, dass zur Klärung des tatsächlichen Sachverhalts ein unabhängiges technisches Sachverständigengutachten erforderlich war. Gerade im Rahmen dieses Gutachtens ließe sich möglicherweise feststellen, wessen Verschulden zum Ausfall des Fahrzeugs geführt hatte. Auf unseren Antrag hin ordnete das Gericht ein solches Gutachten an. Doch auch hierbei stellte sich heraus, dass die Sache nicht so einfach war. Wie sich herausstellte, mussten für die Erstellung des Gutachtens zwei ausgetauschte Ersatzteile dieses Fahrzeugs vorgelegt werden. Das Problem bestand darin, dass nach Aussage der Vertreter beider Parteien niemand mehr über die Ersatzteile verfügte. Nach Angaben unseres Mandanten waren beide Teile nach der Reparatur an den Fahrzeugbesitzer zurückgegeben worden. Da weder die eine noch die andere Seite über schriftliche Bestätigungen verfügte, standen sich in diesem Verfahren das Wort des Klägers und das Wort des Beklagten gegenüber. Unsere Hauptaufgabe bestand darin, mit dem Zeugen auf Seiten unseres Mandanten so zu arbeiten, dass wir ihm halfen, sich an die Einzelheiten der Übergabe zu erinnern, die die Wahrhaftigkeit seiner Aussage belegen konnten. Der Rechtsanwalt unserer Kanzlei führte daher mehrere Gespräche und Besprechungen sowohl unmittelbar mit Oleg als auch mit dem mit der Reparatur befassten Kfz-Mechaniker. Der Rechtsanwalt half ihnen, ohne in irgendeiner Weise die Wahrhaftigkeit der Zeugenaussagen zu beeinflussen, mithilfe gezielter Fragen, sich an die Einzelheiten des Geschehens zu erinnern. So konnte festgestellt werden, dass eines der Teile dem Kunden der Werkstatt aus dem Grund zurückgegeben worden war, dass er es bei einem Autoteilehändler abgeben und einen Rabatt auf ein neues Teil erhalten konnte. Die Einzelheiten der Übergabe des zweiten Teils wurden vom Kfz-Mechaniker — einem Mitarbeiter von Olegs Werkstatt — sehr ausführlich geschildert. Der Kfz-Mechaniker berichtete, dass er erst seit kurzer Zeit in der Werkstatt arbeitete. Das Fahrzeug des unzufriedenen Kunden war eines der ersten, die er repariert hatte. Dieses Fahrzeug stand nach seinem Ausfall noch lange in einer der Werkstattboxen. Das war für den jungen Mann eine Art „Dorn im Auge". Deshalb erinnerte sich der Kfz-Mechaniker genau daran, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit der Kunde kam, mit welchem Auto er kam, in welcher Schachtel das Teil übergeben wurde und worüber er mit dem Kunden gesprochen hatte. All diese Einzelheiten schilderten unsere Zeugen in der Gerichtsverhandlung. Anzumerken ist, dass auch die Gegenseite über einen eigenen Zeugen verfügte. Dieser war mit seinem Freund, dem Besitzer des defekten Fahrzeugs, zur Werkstatt gefahren. Auch dieser Zeuge sagte in der Gerichtsverhandlung aus, doch als wir mit der Befragung dieses Zeugen begannen und gezielte Fragen stellten, geriet der Zeuge in Widersprüche und gab recht widersprüchliche Antworten. So gelang es uns, das Gericht davon zu überzeugen, dass die Aussage des Zeugen unseres Mandanten zutreffend war. Im Ergebnis entschied das Gericht nach Prüfung der Akten, Anhörung der Zeugenaussagen sowie der Ergebnisse des technischen Gutachtens zugunsten des Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei. Der Gegenseite blieb nichts anderes übrig, als das Fahrzeug in dem Zustand, in dem es sich befand, aus der Werkstatt abzuholen und über sein weiteres Schicksal zu entscheiden.

Abschließend bleibt hinzuzufügen, dass der Verbraucherschutz ein beliebtes Tätigkeitsfeld unserer Kanzlei ist. An uns wenden sich häufig Mandanten zum Schutz ihrer Rechte, deren berechtigte Interessen beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen verletzt wurden. Es kommt jedoch auch vor, dass wir auf Seiten der Verkäufer oder Dienstleister auftreten, wie es im oben geschilderten Fall geschah. Dabei ist zu beachten, dass ein Gericht nach allgemeiner Regel dazu neigt, die Interessen der Person zu schützen, die die Ware oder Dienstleistung erhalten hat (den Verbraucher), als die „schwächere" Vertragspartei. Unsere Hauptaufgabe besteht in jedem Fall in der professionellen Bearbeitung jedes einzelnen Falls und der Vorlage erschöpfender Beweismittel, die die Stichhaltigkeit der Argumente unserer Mandanten belegen. Dieser durch langjährige erfolgreiche Anwaltspraxis erarbeitete Ansatz ermöglicht es uns, auch bei komplexen und außergewöhnlichen Fällen positive Ergebnisse für unsere Mandanten zu erzielen.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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