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Zivilrecht

Geld im Voraus, Flugtickets — niemals

Immer mehr Menschen versorgen sich mit allem Nötigen, ohne das Haus zu verlassen. Bei den fortschrittlicheren und wohlhabenderen Internetnutzern bestellen bereits Kühlschränke selbständig Lebensmittel nach, sobald die Fächer leer werden. Für einfachere Zeitgenossen ist es eine große Erleichterung, Zeit zu sparen, indem sie nicht durch Geschäfte laufen müssen, um benötigte Dinge und Rabatte zu finden. Besonderer Beliebtheit erfreuen sich Ticketverkaufsdienste, vom Zirkus bis zum Interkontinentalflug. Der Markt für den Online-Verkauf von Flugtickets wächst jedes Jahr um ein Drittel. Mit dem Wachstum des Geldumsatzes in diesem Wirtschaftssegment erweitert sich auch das Spektrum der Akteure im Bereich der Entwicklung und Vermarktung von Suchmaschinen für günstige Flugtickets. Bei aller unbestreitbaren Bequemlichkeit dieser Form des Verkaufs — und Kaufs — von Flugtickets wächst mit dem Wachstum des Marktes auch die Zahl der unredlichen Teilnehmer an diesem Prozess. Auf einen solchen stieß Tatjana, deren Wunsch, zur Hochzeit einer Freundin in eine europäische Stadt zu fliegen, in einem Gerichtsverfahren endete.

Das Porträt des Verbrauchers.

Wichtig zu wissen

Das europäische Mahnverfahren (Europäisches Mahnverfahren) ermöglicht es, eine unstreitige Forderung gegen einen Verkäufer aus einem anderen EU-Land beizutreiben, ohne einen Prozess im Ausland führen zu müssen.

Nach soziologischen Untersuchungen sind die aktivsten Käufer im Internet junge Menschen zwischen 18 und 25 Jahren — überwiegend Männer. Der Online-Einkauf ist deshalb attraktiv, weil man Preise leicht vergleichen, gleichzeitig auf verschiedene Handelsplattformen zugreifen und Rabattprogramme suchen und nutzen kann. Nachteil dieser Handelsform ist, dass man die Sache nicht in die Hand nehmen und ein Kleid nicht vor dem Spiegel anprobieren kann. Dafür lässt sich eine nicht gefallende Ware leicht an den Verkäufer zurückgeben. Für Flugtickets, insbesondere von Billigfluggesellschaften, gelten solche Regeln allerdings nicht.

Unsere Mandantin Tatjana studiert an einer Berliner Universität. Und entspricht vollständig dem statistischen Profil eines Online-Shoppers. Im vergangenen Jahr wollte ihre Freundin heiraten. Tatjana konnte ein solches Ereignis nicht verpassen, doch der Ticketpreis … Gelinde gesagt waren die von den Fluggesellschaften geforderten Beträge für ein Studentenbudget ruinös. Doch nach etwas Zeit vor dem Computer in Suchmaschinen fanden sich Tickets zu einem annehmbaren Preis. Allerdings akzeptierte das Unternehmen, das die Flugtickets verkaufte, aus irgendeinem Grund keine Direktzahlung über elektronische Zahlungssysteme wie Visa, MasterCard oder PayPal. Tatjana erhielt eine Rechnung in ihr E-Mail-Postfach. Und nach den Bedingungen der Vereinbarung über den Verkauf der Flugtickets musste Tatjana innerhalb von drei Tagen nach Zahlung einen gescannten Zahlungsbeleg an die E-Mail-Adresse senden. Tatjana überwies dreihundertfünfzig Euro, lud die PDF-Bestätigung der Bankzahlung herunter und machte sich an die Suche nach einem Hochzeitsgeschenk und der Auswahl ihres Kleides für die Hochzeit. Beim Geschenk gab es keine besonderen Schwierigkeiten. Das Kleid warf mehr Fragen und Zweifel auf. Doch bald wurde Tatjana unruhig: Würde ihr Flug überhaupt stattfinden? Die Tickets kamen nicht. Auf Tatjanas Nachrichten antwortete niemand von den Website-Betreibern. Die auf der Website angegebene Telefonnummer blieb stumm. Am Vorabend des Abflugtags erwarb Tatjana teure Flugtickets direkt auf der Website der Fluggesellschaft. Und nach ihrer Rückkehr wandte sie sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei mit der Bitte um Hilfe.

Felicità

Die erste Vermutung unserer Rechtsanwälte war, dass Tatjana Opfer eines Phishing-Betrugs geworden war. Phishing besteht, wie der Name dieses kriminellen Geschäfts bereits andeutet, im „Angeln" im Internet — im übertragenen Sinne natürlich. Doch das Lied des Wolfs aus dem bekannten sowjetischen Zeichentrickfilm beschreibt diese Tätigkeit recht treffend: „Je länger ich sitze, desto mehr fange ich, je mehr ich fange, desto satter esse ich." Betrüger erstellen Websites, die Doppelgänger mit vollständig identischer Oberfläche sind, und platzieren die Fälschungen häufig unter einem Domainnamen, der sich nur geringfügig von der Adresse der echten Handelsplattform unterscheidet. Der ahnungslose Käufer sucht Tickets, das System schlägt Optionen vor. Anschließend muss eine Zahlung geleistet werden, die an die Betrüger weitergeleitet wird. Es gibt Phishing-Systeme, die dem Käufer sogar ein Ticket zusenden. Nur lässt sich mit einem solchen Ticket nirgendwohin fliegen — es ist ungültig. Aufgabe der Betrüger war nicht der Verkauf von Tickets, sondern das Fangen eines „Fisches". Der glücklose Käufer — der Fisch. Wäre Tatjana am „Haken" hängen geblieben, hätten unsere Rechtsanwälte ihr kaum helfen können.

Die Analyse der Website-Registrierung sprach jedoch dafür, dass Tatjana es höchstwahrscheinlich mit einem tatsächlich bestehenden Unternehmen zu tun hatte. Die Prüfung der Registrierungsadresse bestätigte, dass das Unternehmen bereits seit mehreren Jahren existierte. Zudem fanden sich im Netz Bewertungen zur Nutzung dieses Dienstes. Das stimmte optimistisch. Nur war das Unternehmen in Italien registriert. Damit stellte sich die Frage nach dem Gerichtsort — dessen Notwendigkeit angesichts der bisherigen Kommunikationserfahrung Tatjanas mit dem Verkäufer offensichtlich war. Tatsächlich blieb die von unseren Rechtsanwälten formulierte Mahnung unbeantwortet. Es war Zeit, zum Rechtsstreit überzugehen. Nach dem deutschen Verbraucherschutzrecht sind Verstöße in diesem Bereich am Wohnsitz des Geschädigten zu verhandeln und unterliegen deutschem Recht. Der Beklagte befand sich jedoch in Italien und war möglicherweise glücklich, sich die dreihundertfünfzig Euro der Berliner Studentin angeeignet zu haben. Felicità, mit einem Wort. Doch unsere Rechtsanwälte waren bereit, das unrechtmäßige Glück zu stören.

Wo klagen?

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei fertigten eine Klage an und reichten sie beim in Berlin ansässigen Europäischen Mahngericht ein, das Rechtsstreitigkeiten zwischen Bewohnern verschiedener Länder der Europäischen Union im vereinfachten Verfahren entscheidet. Die Mitarbeiter des Europäischen Gerichts übersetzten die Klage ins Italienische und sandten sie an den Beklagten. Es blieb abzuwarten. Die Gefahr der Situation für unsere Mandantin bestand in diesem Fall darin, dass sich die Auseinandersetzung im Falle eines Widerspruchs des Beklagten gegen unsere Forderungen nach Italien verlagert hätte und wir die Interessen unserer Mandantin in Zusammenarbeit mit italienischen Kollegen hätten vertreten müssen, was Kosten in einem zum Streitwert unverhältnismäßigen Ausmaß nach sich gezogen hätte. Auf unsere Klageforderungen reagierte der Beklagte jedoch nicht, ebenso wenig wie zuvor auf unsere Mahnschreiben. Das bedeutete, dass der Beklagte drei Wochen nach Zustellung der Klage automatisch als mit unseren Forderungen einverstanden galt, und das Gericht entschied, den Preis der von Tatjana bezahlten Tickets beizutreiben. Der Vollstreckungstitel lag dem Gerichtsurteil bei. Man hätte den Fall für erfolgreich gelöst halten können, doch das Urteil musste erst noch vollstreckt werden. Auf den Vollstreckungstitel reagierte der Beklagte genauso wie auf den vorherigen Schriftverkehr — nämlich gar nicht.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei mussten noch eine kleine Ermittlung durchführen, um zu erfahren, ob der Beklagte über Konten verfügte. Zum Glück für unsere Mandantin hatte diese italienische Firma eine Zweigstelle in München mit einem eigenständigen Konto. Das vereinfachte die Angelegenheit erheblich. Als Bedürftige erhielt Tatjana staatliche Hilfe zur Deckung der Kosten des Gerichtsvollziehers. Und bald darauf, dank der Bemühungen der Rechtsanwälte unserer Kanzlei und ihrer nahezu detektivischen Arbeit, landeten die dreihundertfünfzig Euro auf dem Konto unserer Mandantin.

Das Fazit dieser Geschichte kann nur lauten: Ein Mensch, der sich in dieser engen Welt bewegt, die heute scheinbar in einem einzigen Smartphone Platz findet, gerät im Falle einer Verletzung seiner Rechte in Verlegenheit, denn Geografie und rechtliche Besonderheiten in verschiedenen Territorien sind damit nicht aufgehoben. Und hier ist es stets ratsam, sich auf die Hilfe von Fachleuten zu verlassen, die man leicht unter der Adresse unserer Rechtsanwaltskanzlei findet.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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