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Zivilrecht

Pillen der Unredlichkeit, oder Handelsstreitigkeiten aus internationalen Verträgen in Deutschland

Unsere Kanzlei vertritt regelmäßig die Interessen von Mandanten aus Russland. Die Bandbreite der Anliegen, mit denen sich russische Mandanten an uns wenden, ist sehr umfangreich. Nicht zuletzt gehören dazu Streitigkeiten zwischen Unternehmern, die international wirtschaftlich tätig sind. In diesem Artikel geht es um ein großes russisches Pharmaunternehmen, das in einen Konflikt mit einem deutschen Zulieferer von Arzneimitteln geraten ist. In diesem Konflikt trafen russisches Vertrauen-auf-das-Glück und deutsche Berechenrichkeit aufeinander — bis hin zu einem Verstoß gegen deutsches Recht. Unsere Rechtsanwälte hatten die Aufgabe, alles auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen — die Einhaltung vertraglicher Verpflichtungen, selbst wenn der Vertrag deren straflose Nichteinhaltung zu erlauben schien.

Hochtechnologie — hohe Erträge

Außergerichtliche Streitbeilegung

Bevor man bei einem Handelsstreit mit einem ausländischen Vertragspartner Klage erhebt, sollte man eine schriftliche Zahlungsaufforderung senden — dies ist nicht nur bei vielen Verträgen vorgeschrieben, sondern auch ein gewichtiges Argument im späteren Verfahren.

Unser Mandant — ein russisches Pharmaunternehmen, das wir „Pharmazija" nennen wollen — betreibt sein Geschäft in der Weise, dass das Unternehmen über kein eigenes Einzelhandelsnetz verfügt. Die Geschäftsstrategie von Pharmazija besteht darin, mit weltweiten Herstellern neuester Arzneimittelpräparate Verträge über die exklusive Vertretung in Russland, der Ukraine und Kasachstan zu schließen. Das Unternehmen arbeitet seit dem Entstehen des freien Marktes im postsowjetischen Raum erfolgreich nach diesem Modell. Zu den Partnern von Pharmazija zählen die größten Arzneimittelhersteller in den Vereinigten Staaten von Amerika, Frankreich und Deutschland. Zum Verantwortungsbereich von Pharmazija in den Geschäftsbeziehungen gehörte es, die Präparate auf dem Gebiet ihrer exklusiven Tätigkeit zu zertifizieren, die Hauptabnehmer — medizinische Einrichtungen und Apothekenketten — zu informieren und den Absatz des Produkts in dem im Vertrag vorgesehenen Umfang sicherzustellen. Die langjährige Erfahrung sollte Pharmazija eigentlich vor Konfliktsituationen mit Partnern schützen. Und der Anteil der Erträge von Pharmazija am weltweiten Bruttoumsatz von Arzneimitteln, den Fachleute auf mehr als 1200 Milliarden US-Dollar schätzen, erlaubte es dem Unternehmen, sich einen eigenen Stab hochqualifizierter Juristen zu leisten. Doch etwas lief nicht wie geplant.

Kleine und große Tragödien

Der Großteil der modernen medizinischen Entwicklungen zielt darauf ab, Behandlungsmethoden für Krankheiten zu entwickeln, die bis vor Kurzem als unheilbar galten. Für einen Menschen, der im Krankenzimmer der Ewigkeit ins Auge blickt, gewinnt das jeweilige Arzneimittel, das Linderung oder Hoffnung auf Heilung verspricht, eine fast religiöse Bedeutung. Doch der Mechanismus dieser „Religion" besteht allein aus wissenschaftlichem und intellektuellem Potenzial sowie aus Finanzierung — Finanzierung, Finanzierung der jeweiligen Forschung. Ist das gesuchte Ergebnis gefunden, folgen häufig noch Jahre klinischer Studien, um ein nachgewiesenes, stabiles Ergebnis zu erhalten, die Nebenwirkungen des Präparats auf den Organismus zu untersuchen und dessen Verträglichkeit mit anderen chemischen Verbindungen zu prüfen. Und erhält das Präparat in dieser Phase ein positives Gutachten der Forscher, kann mit dem Vertrieb begonnen werden. Und sämtliche Investitionen in Forschung und klinische Studien müssen den Investoren irgendwie zurückfließen — möglichst mit Gewinn. Dies erklärt den häufig sehr hohen Preis innovativer Präparate. Doch selbst bei solchen Preisen kann ein Präparat knapp sein. Nahrung und Arzneimittel sind die ewigen Bedürfnisse der Menschheit.

Das Moskauer Unternehmen Pharmazija schloss im Jahr 2007 einen Vertrag über den exklusiven Vertrieb eines damals hochmodernen Präparats in Russland, der Ukraine und Kasachstan, das bei Knochenmarktransplantationen eingesetzt wird. Solche Operationen werden vor allem bei Blutkrebs oder Knochenmarkkrebs durchgeführt. Wurde früher das Knochenmark unmittelbar aus dem Beckenknochen mittels einer speziellen breiten Nadel entnommen, ermöglicht dieses Präparat die Gewinnung der am Blutbildungsprozess beteiligten Knochenmarkzellen direkt aus dem Blut des Spenders. Für den Spender ist dieser Vorgang absolut sicher und schmerzfrei. Der Preis eines einzelnen Fläschchens des Mittels, das den Austritt der benötigten Zellen aus dem Knochenmark ins Blut bewirkt, liegt jedoch bei mehreren Tausend Euro. Jedes menschliche Leid wird in harte Währung umgewandelt. So funktioniert der Markt. Doch was wäre, würden solche Gesetze nicht gelten — man muss sich nur an das allgemeine medizinische Niveau in den Ländern des sozialistischen Lagers erinnern, um es sich vorstellen zu können.

Geschäft ist Geschäft, Freundschaft bleibt Freundschaft

Pharmazija bewarb dieses Präparat deutscher Herstellung aktiv. Die insgesamt positive Entwicklung bei onkologischen Erkrankungen in Russland, der Ukraine und Kasachstan sicherte diesem medizinischen Präparat zusammen mit seiner Wirksamkeit die Nachfrage für Jahre im Voraus. Was naturgemäß auch für eine positive Ertragsentwicklung bei Pharmazija und dem Herstellerunternehmen sorgte. Der Vertrag über das exklusive Vertriebsrecht zwischen den Partnern war auf zehn Jahre geschlossen. Und während der Zulieferer in dieser Zeit keine Beanstandungen gegenüber seinem russischen Partner hatte, wuchsen die Beanstandungen von Pharmazija mit jedem Jahr der Zusammenarbeit. Der deutsche Hersteller des teuren Präparats überschritt regelmäßig die Lieferfristen oder die Liefermengen. Und ein halbes Jahr vor Ablauf des Vertrags teilte Pharmazija seinem deutschen Partner mit, keine Verlängerung des Vertrags zu beabsichtigen. Die Partnerschaftsfrist lief im November 2017 ab.

Anfang Oktober, einen Monat vor Vertragsende, bestellte Pharmazija siebenhundert Fläschchen des Präparats für Knochenmarktransplantationen. Das deutsche Unternehmen bestätigte lediglich die Lieferung von vierhundert Fläschchen. Doch selbst diese wurde nur zur Hälfte ausgeführt. Das Bestellpaket von Pharmazija platzte erneut aus allen Nähten. Und das bedeutete nicht nur direkte finanzielle Verluste, sondern auch Reputationsschäden, was angesichts der Besonderheiten der Geschäftstätigkeit mit einer begrenzten Anzahl von Kunden den Rückzug des Unternehmens vom Markt zur Folge haben konnte. Die Juristen von Pharmazija stellten eine weitere Forderung. Als Antwort erhielten sie die inzwischen übliche Antwort: „Gemäß den Vertragsbedingungen haftet der Lieferant nicht für Lieferverzögerungen oder Mengenunterschreitungen." Angesichts der enormen Arbeit, die in die Vermarktung des Präparats investiert und aller Zertifizierungsstellen durchlaufen worden waren, sowie in Anbetracht dessen, dass der nächste exklusive Vertreter keinerlei finanzielle und organisatorische Aufwendungen für die Vermarktung des Präparats mehr tragen würde, und besonders verärgert über eine gewisse Unhöflichkeit des langjährigen Partners, entschied sich die Geschäftsführung von Pharmazija, vor Gericht zu ziehen, um den durch das Verschulden des Lieferanten entgangenen Gewinn einzufordern.

Weniger ist oft besser

Die Juristen von Pharmazija erstellten und übermittelten dem Hersteller und Lieferanten des Präparats, wegen dessen es zu dem Konflikt gekommen war, eine Forderung, wobei sämtliche Fälle von Lieferverzögerungen und Mengenunterschreitungen zusammengerechnet wurden. Es ergab sich eine Summe von mehr als eineinhalb Millionen Euro. Die Antwort lautete schließlich: Man sei laut Vertrag praktisch in allen Punkten von der Haftung befreit. Daraufhin wandte sich Pharmazija an unsere Kanzlei mit der Bitte, seine Interessen auf deutschem Gebiet zu vertreten und den Fall vor Gericht zu führen.

Nach Durchsicht des Vertrags waren unsere Rechtsanwälte verblüfft. Und um erfahrene Juristen zu solch einer Reaktion zu bewegen, bedarf es einiges. Der Vertrag war so formuliert, dass die Haftung für sämtliche Verstöße ausschließlich bei Pharmazija lag. Der deutsche Hersteller verpflichtete sich zwar, das Präparat in bestimmten jährlichen Mengen zu liefern, doch im Abschnitt „Haftung der Parteien" war das deutsche Unternehmen gleichsam ein unmündiges Wesen, haftungsfrei. Deshalb war unsere erste Frage an die Geschäftsführung des Unternehmens, wie man derartige Vertragsbedingungen überhaupt hatte unterschreiben können. Es stellte sich heraus, dass man im Unternehmen der Aussage „Im Vertrag ist alles in Ordnung" des damals mit diesem Vertrag befassten Unternehmensjuristen vertraut hatte. Bald darauf verließ jener Jurist Pharmazija, doch die Probleme blieben. Die einzige Chance, dem Interesse unseres Mandanten gerecht zu werden, bestand darin, die Rechtmäßigkeit des Vertrags selbst anzufechten.

Der zweite Punkt betraf die Höhe der Klageforderung. Aus der Analyse des Geschäftsverkehrs zwischen den Partnerunternehmen ergab sich für unsere Rechtsanwälte nur eine tatsächlich realistische Summe, die als entgangener Gewinn wegen des Verschuldens des Lieferanten eingefordert werden konnte. Es handelte sich um zweihunderttausend Euro, die entgangen waren, weil das deutsche Unternehmen nur die Hälfte der von ihm bestätigten Menge an Arzneimitteln geliefert hatte. Der russische Mandant bat, in dieser Frage deutsches Recht anzuwenden. Und wäre Russland Mitglied der Europäischen Union gewesen, hätte auch für Russland das Investitionsschutzgesetz gegolten, nach dem eine Entschädigung in Millionenhöhe hätte gefordert werden können. Doch leider… Die Geschäftsführung von Pharmazija stimmte einer Reduzierung der Forderungssumme zu, und das rechtliche Räderwerk kam in Bewegung.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei baten das beklagte Unternehmen um Aufklärung, ob es sich bei dem mit dem Moskauer Unternehmen geschlossenen Vertrag um einen individuell ausgehandelten Vertrag oder um einen Formularvertrag (AGB) handelte. Die erhaltene Antwort ermöglichte die nächsten Schritte zur Durchsetzung der berechtigten Forderungen unseres Mandanten. Der Vertrag war ein Formularvertrag, aus dem die Juristen der Berliner Pharmazeuten sämtliche die Haftung ihres Unternehmens betreffenden Klauseln herausgenommen hatten. Und das fiel bereits unter die Vorschriften, die in Deutschland den vertraglichen Bereich von gesellschaftlicher Bedeutung regeln.

Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei verfassten und reichten eine Klage auf Ersatz des entgangenen Gewinns ein. Im Bürgerlichen Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland gibt es die §§ 305–310, die Formularverträge regeln. Insbesondere ist in § 307 vorgesehen, dass Bestimmungen von Formularverträgen, die den wesentlichen Grundgedanken des Gesetzes widersprechen oder unangemessen unklar sind, unwirksam sind. Im Fall von Pharmazija war im Vertrag keinerlei Haftung des Lieferanten für die Nichteinhaltung vertraglicher Verpflichtungen — Minderlieferung, Fristverzug und den damit verbundenen entgangenen Gewinn — vorgesehen, was den gesetzlichen Vorgaben widerspricht. Der einseitige Ausschluss der eigenen Haftung ist unangemessen benachteiligend, und auf dieser Argumentation bauten unsere Rechtsanwälte ihre Verteidigungsstrategie für die Interessen unseres Mandanten vor Gericht auf.

Was den entgangenen Gewinn und dessen Höhe betrifft, so gibt es dabei zwei Berechnungssysteme. In dem einen Fall ist der Nachweis sämtlicher Umstände erforderlich, die mit den durch das Verschulden eines Dritten vereitelten Verdienstmöglichkeiten zusammenhängen. Diese Regel eignet sich jedoch eher für natürliche Personen. Bei juristischen Personen gestaltet sich das Verfahren deutlich einfacher. Dem Gericht muss lediglich ein Gesamtbild der Geschäftstätigkeit vorgelegt werden, auf dessen Grundlage die Formel „wie es bei normalem Geschäftsverlauf gewesen wäre" angewandt werden kann. Wir haben den Mindestschaden geltend gemacht. Doch die der Klage beigefügten Lieferverträge über dieses Präparat mit medizinischen Einrichtungen in Russland sowie die auf dem Markt bestehende Preisspanne erlauben es dem Gericht, eine höhere Entschädigungssumme festzusetzen.

Der Fall befindet sich derzeit im gerichtlichen Stadium. Doch die Rechtsanwälte unserer Kanzlei zweifeln nicht an einer für unseren Mandanten positiven Entscheidung in dieser Angelegenheit.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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