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Zivilrecht

Unglücksfall auf der Straße in Deutschland

Der Motorisierungsgrad der Bevölkerung in den Ländern der Welt wächst von Jahr zu Jahr stetig an. Statistiken zufolge liegt die Zahl der Privatfahrzeuge je 1000 Einwohner beispielsweise in den USA bei über 800 — praktisch jeder Amerikaner besitzt also ein eigenes Fahrzeug —, in Italien bei etwa 700, in Russland bei etwa 300, während Deutschland eine goldene Mitte einnimmt: In diesem Land ist ungefähr jeder zweite Einwohner Eigentümer eines Autos. Dieser Trend führt leider auch zu einem Anstieg der Verkehrsunfälle, weshalb allen Verkehrsteilnehmern — nicht nur Fahrern, sondern auch Fußgängern — besondere Wachsamkeit im Straßenverkehr zu empfehlen ist.

An unsere Kanzlei wandte sich Christoph (Name geändert), ein älterer Mann, der bei einem Verkehrsunfall verletzt worden war, um rechtlichen Beistand. Nach Christophs Angaben wurde er beim Überqueren der Straße von einem Auto erfasst, das von einer jungen Frau gelenkt wurde. Bei diesem Zusammenstoß erlitt unser Mandant mehrere Verletzungen, wurde ins Krankenhaus eingeliefert und benötigte eine langwierige Behandlung. Christoph wollte als Geschädigter entsprechenden materiellen Schadensersatz von der Unfallverursacherin erhalten.

Wichtig zu wissen

Bei einem Verkehrsunfall in Deutschland kann der Geschädigte nicht nur die Reparatur des Autos, sondern auch entgangenen Gewinn, Taxikosten sowie bei Verletzungen ein Schmerzensgeld verlangen.

Unser Rechtsanwalt erklärte Christoph, dass ihm dieses Recht tatsächlich zusteht, da § 7 des deutschen Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorsieht, dass der Halter eines Kraftfahrzeugs verpflichtet ist, dem Geschädigten den entsprechenden Schaden zu ersetzen, wenn beim Betrieb des Fahrzeugs die Gesundheit eines Menschen geschädigt, dieser Betrieb zum Tod einer Person geführt oder eine Sache beschädigt wurde.

Für eine rechtlich fundierte Argumentation des Schadensersatzanspruchs musste der Rechtsanwalt jedoch zunächst die vorhandenen Akten prüfen. Zu diesem Zweck richtete unser Rechtsanwalt eine entsprechende Anfrage an die Polizei mit der Bitte, sämtliche zu diesem Fall vorhandenen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Zudem bat der Rechtsanwalt unseren Mandanten, ihm Kopien aller vorliegenden ärztlichen Befunde und Verordnungen, medizinischer Bescheinigungen, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen usw. zu übersenden, um den ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Zusammenstoß und den erlittenen Verletzungen feststellen und deren Schwere nachweisen zu können.

Nach sorgfältiger Prüfung der Akten stellte der Rechtsanwalt fest, dass sich der Verkehrsunfall einige Monate vor Christophs Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei ereignet hatte. Dabei handelte es sich um eine recht verbreitete Situation. Unser Mandant stand am Straßenrand und wartete darauf, dass zwei Autos vorbeifuhren, um die Straße überqueren zu können. Das erste Fahrzeug bog an der Kreuzung ab, das zweite hielt einige Meter vor Christoph an, was dieser als Zeichen wertete, dass der Fahrer ihn durchlassen und ihm die Überquerung der Straße gestatten wolle. Unser Mandant setzte sich gemächlich in Bewegung, um auf die andere Straßenseite zu gelangen, doch fast in der Mitte der Fahrbahn erfasste ihn plötzlich ein Fahrzeug, das im Begriff war, in eine andere Straße einzubiegen. Aus den Zeugenaussagen der Unfallverursacherin ergab sich, dass sie ein anderes, in die entgegengesetzte Richtung abbiegendes Fahrzeug durchgelassen hatte, dabei jedoch den zur gleichen Zeit die Straße überquerenden Fußgänger nicht bemerkte. Sämtliche Aussagen wurden von der Polizei protokolliert, die erforderlichen Fotos angefertigt und eine Unfallskizze erstellt.

Der Rechtsanwalt teilte Christoph mit, dass diese Angaben völlig ausreichend seien, um materiellen und immateriellen Schadensersatz zu verlangen. Dabei betonte der Rechtsanwalt, dass der genannte Schaden unmittelbar von der Versicherungsgesellschaft zu ersetzen sei, da die Haftpflicht der Unfallverursacherin ordnungsgemäß versichert war.

Zur Bewertung des entsprechenden Schadens prüfte der Rechtsanwalt die von unserem Mandanten vorgelegten ärztlichen Bescheinigungen und Verordnungen. Diesen medizinischen Unterlagen zufolge wurden dem Geschädigten mehrere Verletzungen zugefügt, insbesondere Wunden am Unterschenkel und an den Ellenbogen sowie zahlreiche Hämatome und Prellungen, was eine dreitägige stationäre Behandlung Christophs erforderlich machte. Die Ärzte erörterten zudem die Notwendigkeit eines operativen Eingriffs, doch angesichts der Tatsache, dass Christoph altersbedingt auch an weiteren Erkrankungen litt und dauerhaft verschiedene Medikamente einnahm, entschied sich das Ärztekonsil für eine konservative, dafür jedoch längere Behandlung. Insgesamt dauerte die Behandlung etwa drei Monate.

Auf Grundlage der erhaltenen Informationen teilte der Rechtsanwalt Christoph mit, dass er im vorliegenden konkreten Fall Anspruch auf materiellen und immateriellen Schadensersatz in Höhe von 2.000,00 Euro habe. Der Mandant stimmte diesem Betrag zu, woraufhin der Rechtsanwalt eine entsprechende Forderung an die Versicherungsgesellschaft der Halterin des Fahrzeugs richtete, das die Gesundheit unseres Mandanten geschädigt hatte.

In dieser Forderung schilderte der Rechtsanwalt ausführlich den Sachverhalt und wies auf die Verantwortlichkeit der Versicherungskundin für die Verursachung des Verkehrsunfalls sowie die fahrlässige Zufügung entsprechender Körperverletzungen bei unserem Mandanten hin. Dabei betonte der Rechtsanwalt, dass Christoph kein Strafverfahren gegen die Unfallverursacherin eingeleitet, d. h. keine entsprechende Anzeige bei der Polizei erstattet hatte, jedoch beabsichtige, Entschädigung für den ihm durch diesen Unfall entstandenen Schaden zu erhalten. Entsprechende ärztliche Bescheinigungen, die die Rechtmäßigkeit und Begründetheit der Forderungen unseres Mandanten belegten, wurden diesem Schreiben ebenfalls beigefügt. Zudem betonte der Rechtsanwalt, dass er Christoph im Falle der Nichterfüllung dieser Forderungen oder deren nur teilweiser Erfüllung nachdrücklich empfehlen werde, die erforderliche Entschädigungssumme gerichtlich beizutreiben.

Die Versicherungsgesellschaft prüfte ihrerseits sorgfältig sämtliche vorliegenden Unterlagen sowie die von unserem Rechtsanwalt vorgelegten medizinischen Dokumente und erklärte sich bereit, Christophs Forderungen nach Ersatz des ihm durch den von der Versicherungskundin verursachten Verkehrsunfall entstandenen Schadens vollständig zu erfüllen.

Sollten Sie also Ihre Rechte durchsetzen oder Ihre rechtlichen Interessen schützen müssen, empfehlen wir Ihnen nachdrücklich, sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt zu wenden, der Ihren Auftrag rasch, fachkundig und wirksam ausführt.

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