Das Familienrecht, insbesondere das Thema des Kindesunterhalts durch den jeweils anderen Elternteil, zählt zu den zentralen Tätigkeitsbereichen unserer Anwaltskanzlei. Die Pflicht der Eltern, ihre minderjährigen Kinder zu unterhalten, ist gesetzlich verankert. Enden die Beziehungen zwischen den Eltern in gutem Einvernehmen, muss in der Regel nicht auf gesetzliche Vorschriften zurückgegriffen werden, um die eine oder andere Frage zu regeln. Ist jedoch keine der Parteien zu Zugeständnissen bereit, erfolgt die Regelung der problematischen Situation unter Berücksichtigung gesetzlich vorgesehener Sanktionen, die den Elternteil zur Erfüllung seiner Pflicht anhalten sollen. Denn das Kind trägt keine Schuld daran, dass seine Eltern keine gemeinsame Sprache gefunden und sich zur Scheidung entschlossen haben.
Peter und Marina (Namen geändert) waren acht Jahre verheiratet und hatten ein kleines Kind. In dieser Zeit hatten sie vieles gemeinsam durchgemacht. Doch im Leben jeder Familie treten früher oder später schwierige Phasen ein. Peter hätte sich nie vorstellen können, dass ausgerechnet sein Lieblingshobby den Auslöser für die Krise in seiner Beziehung zu Marina bilden würde. Peters Leidenschaft galt seit jeher dem Fußball; seine gesamte Freizeit verbrachte er auf dem Fußballplatz, bis er sich bei einem Spiel eine Knieverletzung zuzog — einen Meniskusriss. Fußball zählt grundsätzlich nicht zu den ungefährlichen Sportarten: hohe Geschwindigkeiten, abrupte Richtungswechsel und harte Zweikämpfe führen auf dem Platz häufig zu Verletzungen, insbesondere der unteren Extremitäten. Und der junge Mann bildete keine Ausnahme. In der Folge musste er sich einer Kniegelenksoperation und anschließend einer langwierigen Rehabilitation unterziehen. Lange Zeit war Peter gezwungen, zu Hause zu bleiben und seine Gesundheit wiederherzustellen. Die gesamte Belastung, auch in finanzieller Hinsicht, lastete nun auf den Schultern seiner jungen Ehefrau. Und irgendwann bekam ihre Beziehung Risse. Marina blieb immer häufiger länger auf der Arbeit, und wenn sie nach Hause kam, war sie stets missmutig und Peter gegenüber aggressiv. Von Monat zu Monat wurde das Klima in der Familie angespannter und emotional aufgeladener. Peter war furchtbar eifersüchtig und begann, sie der Untreue zu verdächtigen — nicht ohne Grund. Als er sie eines Tages bei einem erneuten Streit direkt zur Rede stellte, gestand Marina alles, und Peters schlimmste Befürchtungen bestätigten sich.
Die Familie zu retten war nicht mehr möglich, zumal beide nichts mehr miteinander zu tun haben wollten. Sie verband nur noch das gemeinsame Kind. Marina bat Peter, die Wohnung zu räumen, und reichte die Scheidung ein. Der junge Mann wollte den Problemen entfliehen und beschloss, nach Russland zurückzukehren. Als er jedoch erkannte, dass sich damit nichts lösen ließ und Entfernung keine Wunden heilt, kehrte er zurück — vor allem, weil er sein Kind sehen wollte.
Hatte der Mann vor der Knieverletzung noch schwere körperliche Arbeit verrichtet, musste er nun natürlich nach einer anderen Beschäftigungsmöglichkeit suchen. Das war jedoch nicht so einfach, denn es gab ein „Aber". Peter war von Ausbildung her Ingenieur, und ein außerhalb Deutschlands erworbenes Ingenieurdiplom wird in Deutschland bekanntlich nicht immer anerkannt. Eine Stelle in seinem Fachgebiet zu finden war für ihn daher schon in jungen Jahren, so sehr er sich auch bemühte, unrealistisch. Schwere körperliche Arbeit kam wegen seiner Verletzung nun ebenfalls nicht mehr in Frage. Nach längerer Suche fand er lediglich eine Stelle als Lagerist in der Lagerlogistik eines Unternehmens. Das Gehalt in dieser Position ließ dementsprechend zu wünschen übrig.
Als der junge Mann erfuhr, dass seine frühere Ehefrau Kindesunterhalt beantragt hatte, hatte er nichts dagegen einzuwenden, doch die vom Gericht festgesetzte monatliche Zahlungshöhe schockierte ihn angesichts seines Gehalts. Peter sollte monatlich 246 Euro Kindesunterhalt zahlen, obwohl er selbst nur 1.090 Euro netto verdiente. Der Mann hatte nichts gegen die Unterhaltszahlung, doch bei seinem Gehalt und seinen monatlichen Ausgaben für das Nötigste konnte er höchstens 150 Euro für die Bedürfnisse des Kindes aufbringen. Seine frühere Ehefrau war damit nicht einverstanden, weshalb sich Peter an uns um rechtliche Hilfe wandte.
Der Anwalt hörte sich Peters Situation aufmerksam an und erläuterte ihm den typischen Ablauf der Bearbeitung solcher Verfahren. Nach der Rechtsprechung sind die an Unterhaltspflichtige gestellten Anforderungen sehr umfangreich. Dabei spielt die Zuständigkeit des jeweiligen Bundeslandes eine große Rolle. Bei der Analyse der Rechtsprechung zeigt sich, dass gleichgelagerte Fälle je nach Bundesland mit unterschiedlicher Strenge behandelt werden. So vertreten die Gerichte der Länder Brandenburg oder Berlin häufig die Auffassung, dass ein fehlendes hohes Einkommen nicht von der Unterhaltspflicht befreit. Eine Herabsetzung dieser Zahlungen steht ebenfalls selten zur Debatte, da nach Ansicht der Richter stets die Möglichkeit bestehe, eine zusätzliche Tätigkeit zu finden, mit der der Unterhalt gezahlt werden könne. Zugleich ist es äußerst schwierig nachzuweisen, dass es für eine bestimmte Person praktisch unmöglich ist, einen Nebenjob zu finden. Es müssen der Lebenslauf des Mandanten sowie zahlreiche Absagen von Arbeitgebern und weitere Nachweise für die Unfähigkeit vorgelegt werden, eine zusätzliche Beschäftigung zu finden. In manchen Fällen schlagen die Richter sogar vor, die Stelle gegen eine besser bezahlte zu wechseln oder in eine andere Region umzuziehen, wenn in der betreffenden Region keine Arbeit zu finden ist.
In unserem Fall lagen jedoch ausreichend Beweise vor, die für unseren Mandanten sprachen. Der Anwalt war daher zuversichtlich, dass sich mit einem überzeugenden Paket an Nachweisen die Unterhaltshöhe durchaus senken lasse. Einige Nachweise mussten allerdings erst noch beschafft werden. Der Anwalt bat den Mandanten daher zunächst, einen Arzt aufzusuchen, damit dieser ärztliche Atteste ausstelle, die die Kontraindikation für schwere körperliche Belastung bescheinigten. Während sich der Mandant darum kümmerte, begann der Anwalt mit der Abfassung eines offiziellen Schreibens für das Gericht. Darin machte er auf folgende Punkte aufmerksam. Erstens verwies er auf das sehr niedrige Einkommen unseres Mandanten und darauf, dass es dem Mandanten trotz vorhandener Ausbildung nicht möglich sei, in Deutschland eine seiner Fachrichtung entsprechende Arbeit zu finden — vor allem, weil sein Berufsfeld zu den sogenannten reglementierten Berufen in Deutschland zählt.
Die Anerkennung oder Bewertung einer im Ausland erworbenen beruflichen Qualifikation ist ein wichtiger Schritt der beruflichen Integration. Doch die Anerkennung des Diploms bedeutet noch nicht, dass sofort mit der Arbeitssuche im eigenen Fachgebiet in Deutschland begonnen werden kann. Der Begriff „reglementierter Beruf" betrifft in Deutschland rund 60 Berufsfelder. Wer in diesen Berufen arbeiten möchte, dem genügt die Anerkennung des Diploms nicht. Die im Ausland absolvierte Ausbildung muss den Anforderungen und Parametern der entsprechenden Ausbildung in Deutschland entsprechen — hinsichtlich Ausbildungsdauer, Fächerumfang, Praxisanteil und weiterer Kriterien. Hier entstehen sehr häufig Probleme, da naturgemäß jedes Land eigene Bildungsstandards hat. In der Regel müssen Ausländer mit reglementierten Berufen entweder nachqualifizieren, ihre Ausbildung anerkennen lassen oder die Ausbildung erneut durchlaufen. Peter konnte somit keine Arbeit in seinem Fachgebiet finden, und ihm blieb nur der Verdienst durch unqualifizierte Arbeit. Als Nachweis dafür, dass unser Mandant zahlreiche Anstrengungen unternommen hatte, um Arbeit zu finden, legte der Anwalt eine große Zahl seiner Bewerbungen und Absagen von Arbeitgebern bei. Dies belegte, dass der Mann alles ihm Mögliche unternommen hatte, um eine besser bezahlte Arbeit zu finden, dies aufgrund der gegebenen Umstände jedoch nicht möglich war.
Die Liste der Berufe, die ihm mangels einer in Deutschland anerkannten Ausbildung offenstehen, ist dabei recht kurz. Berufe mit einem Gehalt von mehr als 1.300 Euro sind in der Regel mit schwerer körperlicher Arbeit verbunden, die sich unser Mandant aufgrund des erlittenen Unfalls und der dabei zugezogenen Verletzung nicht leisten kann. Als Nachweis legte der Anwalt die ärztlichen Atteste vor, die unser Mandant rechtzeitig beschaffen konnte. Zudem hatte Peter nach der Verletzung sogar versucht, eine solche Stelle anzutreten — konkret bei DHL, wo er mitunter auch schwere Pakete austragen musste, was seinen Gesundheitszustand jedoch nur verschlimmerte, wofür ebenfalls eine ärztliche Bestätigung vorliegt.
Unser Mandant unternahm zudem den Versuch, in ein anderes Bundesland umzuziehen, in dem die Verdienste statistisch höher liegen. Dort fand er schließlich auch die Stelle als Lagerist, die er heute innehat. Von der Suche nach einer zusätzlichen Beschäftigung kann dabei ebenfalls keine Rede sein, da ihm starke berufliche Belastungen aus gesundheitlichen Gründen untersagt sind.
Bereits während der Gerichtsverhandlung legte der Anwalt sämtliche Umstände erneut anschaulich dar, und der Richter erachtete diese Argumente als mehr als ausreichend und vernünftig und setzte den Unterhalt auf die von uns geforderten 150 Euro herab. Damit wurde der Fall zugunsten unseres Mandanten entschieden. Als sich Peters Knie bald darauf gebessert hatte, begann er erneut mit der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle, denn das Kind stand für ihn stets an erster Stelle, und er wollte ihm ein guter Vater sein und es besser unterstützen können. So wünschen wir Peter viel Erfolg bei seiner Suche.
Aus der Praxis unserer Kanzlei
Peter und Marina (Namen geändert) waren acht Jahre verheiratet und hatten ein kleines Kind.
Dieses Beispiel aus der Praxis unserer Anwaltskanzlei zeigt, wie wichtig es ist, sich rechtzeitig die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts zu sichern, der Ihnen den richtigen Weg zur Erreichung Ihres Ziels aufzeigt und Ihre Interessen sowohl im vorgerichtlichen Stadium als auch während des Gerichtsverfahrens schützt.
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