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Familienrecht

Die Perle der Luft ist die Sonne, das Kleinod des Hauses das Kind

In den Begriff „Kindererziehung" legt jeder Mensch seinen eigenen Sinn. Im Großen und Ganzen ist Erziehung jedoch ein Bündel von Maßnahmen zur Formung der Persönlichkeit. Sie ist eng mit dem Begriff der Sozialisation des Kindes in der Gesellschaft verbunden, mit der Vermittlung bestimmter Verhaltensregeln und dem Respekt vor Werten. Das ursprüngliche Fundament für diese wichtigen Lebensprozesse bildet die Familie. Gerade in der Familie erhält das Kind seine erste Vorstellung von Gut und Böse, vom Umgang zwischen Menschen. Auch die Grundzüge von Charakter und Lebensprinzipien entstehen auf Basis der Familie. Deshalb haben Eltern nach deutschem Recht gleiche Rechte gegenüber dem Kind, denn jeder von ihnen kann das Kind positiv beeinflussen und ihm eben jene grundlegenden Fähigkeiten vermitteln. In der Rechtswissenschaft werden die Begriffe „Erziehung" und „Unterhalt" von Kindern klar unterschieden. So kann ein Elternteil beispielsweise gewissenhaft Kindesunterhalt zahlen, sich aber überhaupt nicht für das Leben des Kindes interessieren und sich nicht an dessen Erziehung beteiligen.

Von besonderer Bedeutung im Familienrecht ist das Institut der elterlichen Sorge. Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind. Das deutsche Recht sieht vor, dass, wenn das Kind in der Ehe geboren wurde, beide Elternteile die elterliche Sorge ausüben dürfen. Das BGB legt fest, dass der unmittelbare Umgang mit beiden Elternteilen sowie mit anderen nahen Verwandten dem Kindeswohl dient.

Wichtig bei einer Scheidung

Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind.

Nach Art. 6 GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder sind sowohl ein natürliches Recht der Eltern als auch ihre wichtigste Pflicht. Das Gesetz räumt Müttern und Vätern in Erziehungsfragen einen großen Handlungsspielraum ein. Sie entscheiden, welche Werte sie ihren Kindern vermitteln, welche Schule das Kind besuchen soll und wie sie beispielsweise im Scheidungsfall das gemeinsame Sorgerecht regeln möchten. Zudem beantworten in erster Linie die Eltern selbst Fragen dazu, was gesunde Ernährung ist, wie viel Zeit ein Kind ohne gesundheitlichen Schaden vor dem Fernseher verbringen darf, wie der Tagesablauf des Kindes aussehen sollte und womit es sich in den Ferien sinnvoll beschäftigen könnte. Kommt es zu Streitigkeiten in der Familie, bemühen sich die Eltern dennoch, einen Kompromiss zu finden. Normalerweise möchte niemand, dass sich der Staat in solche Diskussionen einmischt. Nach dem allgemeinen Grundsatz üben die Behörden lediglich eine allgemeine Aufsicht über die Erfüllung der elterlichen Pflichten aus, ohne sich in die für eine bestimmte Familie charakteristischen individuellen Erziehungsbesonderheiten einzumischen.

In der Regel bleibt das Sorgerecht für die Kinder auch nach der Scheidung bei beiden Elternteilen. Leider kommt es vor, dass es getrennten Eltern schwerfällt, sich über die weitere Erziehung des Kindes zu einigen. Auf begründeten Antrag einer der Parteien kann das Gericht das Sorgerecht einem der Elternteile übertragen, dies stellt jedoch keinen Entzug der elterlichen Rechte dar. Der Elternteil, dem das Sorgerecht übertragen wird, trifft eigenständig (also ohne Abstimmung mit dem anderen Elternteil) Entscheidungen über den Aufenthaltsort des Kindes, einen Wohnortwechsel, eine Ausreise ins Ausland, die medizinische Behandlung des Kindes im Krankheitsfall und Ähnliches. Die Übertragung des Sorgerechts auf einen Elternteil schränkt jedoch das Umgangsrecht des anderen Elternteils nicht ein. Die Art und Weise des Umgangs des nicht sorgeberechtigten Elternteils mit dem Kind wird entweder durch Vereinbarung der Parteien oder durch Gerichtsbeschluss festgelegt. Das Gericht legt dabei Häufigkeit, Dauer, Zeitpunkt und Ort des Umgangs des Elternteils mit dem Kind fest.

Leider gelang es unserer Mandantin Olga (Name geändert) nicht, sich friedlich mit ihrem Mann über die Erziehung der Kinder zu einigen. Das Paar lebte bereits seit etwa zehn Jahren dauerhaft in Deutschland, wo es zwei Söhne großzog — den 7-jährigen Dima und den 5-jährigen Alex (Namen geändert). Olgas Ehemann Rustem (Name geändert), der in Kasachstan geboren war und den größten Teil seines Lebens dort verbracht hatte, vertrat stets eigene Ansichten über Leben und Kindererziehung, die Olga größtenteils nicht teilte. So war Rustem etwa der Ansicht, dass die Kinder zur Bewahrung nationaler Traditionen und Bräuche in der Familie keinen deutschen Kindergarten besuchen oder mit deutschen Altersgenossen verkehren sollten. Die deutsche Sprache war in Rustems Haus strikt verboten. Seine in Deutschland geborenen und aufwachsenden Kinder durften zu Hause weder untereinander Deutsch sprechen, noch deutsche Bücher lesen oder Zeichentrickfilme ansehen. Zudem hatte der ziemlich jähzornige und impulsive Rustem bereits mehrfach nach den Kindern geschlagen und sie schmerzhaft geohrfeigt. Auf alle Ermahnungen seiner Frau, dies sei ihrer Meinung nach unzulässig und er müsse „sich beherrschen", antwortete er, sie solle sich nicht in den normalen Erziehungsprozess einmischen. Rustem betonte stets, genau so sei er selbst und seine vier Brüder erzogen worden, die dabei zu achtbaren Menschen herangewachsen seien. Über die Gesetze, Ordnungen und Gebräuche des Landes, in dem er die letzten zehn Jahre dauerhaft gelebt hatte, dachte er weniger nach, da er der Ansicht war, sein Zuhause sei seine Festung. Diese Erziehungsmethoden, die offenbar dem Erhalt der eigenen Kultur in der Familie dienen sollten, hinderten die Kinder leider daran, sich harmonisch zu entwickeln und in die deutsche Gesellschaft zu integrieren. Zudem konnten die gelegentlichen Handgreiflichkeiten gegenüber den Kindern ihre psychische Gesundheit beeinträchtigen — ganz abgesehen davon, dass dies nach deutschem Recht strikt verboten ist. Vor diesem Hintergrund begannen zwischen den Eheleuten Konflikte, und nach einem Jahr ständiger Streitigkeiten und Kränkungen traf Olga die schwere Entscheidung, sich scheiden zu lassen. Rustem widersprach dem nicht sonderlich stark und zog selbst aus der gemeinsamen Wohnung aus, unter der Bedingung, dass er die Kinder weiterhin erziehen werde. Aus den oben beschriebenen Gründen konnte Olga dies nicht zulassen, versuchte auf jede Weise, die Umgangszeiten zu verkürzen, und hatte Angst, die Kinder für einen ganzen Tag beim Vater zu lassen. Die negative Reaktion ihres ehemaligen Mannes ließ nicht lange auf sich warten — bald erhielt Olga eine Klage mit der Forderung, dass Dima und Alex nach dem sogenannten „Wechselmodell" die halbe Zeit bei Rustem leben sollten. Es fällt schwer, sich vorzustellen, in welch verzweifelter Lage sich unsere zukünftige Mandantin befand. Sie wandte sich an unsere Anwaltskanzlei um die rechtliche Hilfe, die sie zu diesem Zeitpunkt dringend benötigte.

Nachdem er die Fallunterlagen sowie die Lebensumstände der ehemaligen Ehegatten und ihrer Kinder geprüft hatte, versicherte der Anwalt unserer Kanzlei der Mandantin, er werde alles Mögliche tun, damit sowohl ihre Rechte als auch die Interessen der Kinder gewahrt blieben, und machte sich unverzüglich an die Arbeit. Er verfasste eine ausführliche, begründete Erwiderung auf Rustems Klage mit einer Begründung, warum die Kinder besser die meiste Zeit bei der Mutter leben sollten. Er führte konkrete Beispiele an, die die Besonderheiten der väterlichen Erziehung belegten, und erwähnte dabei auch die körperlichen Bestrafungen, die die psychische Gesundheit der Kinder beeinträchtigten. Zur Klärung der Umstände des Falls, zur Analyse der familiären Situation und der Beziehungen zwischen den Eltern und dem Kind sowie zur späteren Vorlage entsprechender Gutachten beim Gericht nahmen am Verfahren auch das Jugendamt sowie eine speziell bestellte, die Interessen der minderjährigen Kinder vertretende Person (Verfahrensbeistand) teil. Zudem entschied die Richterin, sich zur Vervollständigung des Bildes der familiären Situation mit den Kindern selbst zu unterhalten. Das Gespräch mit den Kindern fand im Gerichtssaal ohne Anwesenheit ihrer Eltern oder anderer Personen statt, die die aufrichtige Erzählung der Kleinen hätten beeinflussen können. Im Verlauf des Gesprächs stellte sich heraus, dass die Kinder ihren Vater nach wie vor liebten und ihn sehen wollten. Sie bestätigten jedoch auch, dass zu Hause alles, was mit der deutschen Sprache und Kultur zu tun hatte, strikt verboten war. Der Vater bestrafte sie, wenn er nach der Arbeit bemerkte, dass die Kinder Zeichentrickfilme auf Deutsch ansahen, untersagte ihnen den Umgang mit deutschen Freunden im Hof und konnte bei Ungehorsam auch „Hand anlegen". Zudem berichteten die Kinder, ihr Vater habe sich in letzter Zeit sehr abfällig über die Mutter geäußert und ihnen vorgeschlagen, beim Jugendamt anzurufen und zu erklären, sie wollten von zu Hause zum Vater ziehen.

Nach Prüfung aller Umstände des Falls, unter Berücksichtigung der von uns vorgelegten Beweise, der Aussagen der Jugendamt-Mitarbeiter und selbstverständlich der Meinung der Kinder, entschied das Gericht, dem Vater das Umgangsrecht mit den Kindern zu belassen, jedoch zur Vermeidung einer Gefährdung der Kinder mit bestimmten Einschränkungen. Erstens durfte er nur an Wochenenden Zeit mit seinen Söhnen verbringen, höchstens vier Stunden am Tag. Zweitens musste bei solchen Treffen ein Mitarbeiter des Jugendamts anwesend sein. Drittens wurde Rustem empfohlen, eine Therapie gegen Aggression und Reizbarkeit zu absolvieren, nach deren Abschluss man erneut über eine andere Umgangsregelung mit den Kindern sprechen könne.

Wir wünschen den Eltern ihrer geliebten Kinder von Herzen, sich zu einigen und ruhige Beziehungen aufzubauen — schon allein, um die noch nicht gefestigte Psyche ihres Nachwuchses nicht zu belasten. Die Anwälte unserer Kanzlei ihrerseits sind stets bereit, in solchen wie auch in anderen Fällen, die rechtliche Fragen der Regelung von Ehe und Familie betreffen, umfassende rechtliche Unterstützung zu leisten. Da das Familienrecht seit langem einer der Schwerpunkte unserer Tätigkeit ist, sind wir überzeugt, dass wir selbst in der scheinbar aussichtslosesten Situation einen würdigen Ausweg finden können.

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