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Spätaussiedler

Der Sprachtest bei der Erlangung des Status ‚Spätaussiedler‘

Die Zahl der Bewerber um den Status als Spätaussiedler nimmt stetig ab. An unsere Kanzlei wenden sich regelmäßig Menschen mit der Bitte um Hilfe bei der Lösung dieser Frage. Und wir sind stets gerne bereit, diesem Hilferuf nachzukommen. Zumal die Anwälte unserer Kanzlei bereits über einen enormen Erfahrungsschatz und zahlreiche vielfältige und interessante Geschichten aus diesem Bereich verfügen.

Tatjana (Name geändert), eine junge Frau mit deutschen Wurzeln väterlicherseits ihrer Großmutter, stammt aus Nowosibirsk und beschloss, wie viele andere auch, ihr Glück zu versuchen und den ersehnten Status zu erlangen. Sie hatte bereits die erforderlichen Unterlagen zusammengestellt und sogar einen Antrag auf Erlangung des Status als Spätaussiedlerin gestellt. Doch das Schicksal hatte andere Pläne mit ihr. Doch dazu später mehr.

Voraussetzungen für die Statuserteilung

Der Status als Spätaussiedler setzt den Nachweis der deutschen Nationalität, ein dauerhaftes Bekenntnis zur deutschen Kultur und Deutschkenntnisse auf familiärem Niveau voraus (§ 6 BVFG).

In Deutschland gibt es ein Gesetz, das sämtliche Voraussetzungen für die Anerkennung eines Antragstellers als Spätaussiedler eindeutig regelt. Dieses Gesetz heißt Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge, kurz Bundesvertriebenengesetz (BVFG). Neben der vom Gesetzgeber an die Bewerber um den Status gestellten Anforderung der Zugehörigkeit zum deutschen Volk (deutsche Volkszugehörigkeit) wird auch das Bekenntnis zum deutschen Volkstum hervorgehoben. Nach § 6 BVFG bestimmt sich diese Voraussetzung anhand von Merkmalen wie Sprache, Erziehung und Kultur. In diesem Zusammenhang ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die Anerkennung einer Person als Spätaussiedler die Beherrschung der deutschen Sprache. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten, die eigenen Deutschkenntnisse nachzuweisen. Entweder werden die Sprachkenntnisse in einem Sprachtest bei der zuständigen deutschen Botschaft am Wohnort überprüft, oder es wird ein Zertifikat vorgelegt, das die Sprachbeherrschung im erforderlichen Umfang, mindestens auf dem Niveau B1 (nach der sechsstufigen Skala des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen), bestätigt. In beiden Fällen ist der Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse zu erbringen. Wer hofft, dass ein paar auswendig gelernte einzelne Wörter oder Phrasen ausreichen, irrt sich gewaltig. Das Kenntnisniveau gilt als ausreichend, wenn der Bewerber in der Lage ist, an ihn gerichtete Rede zu verstehen, Fragen zu beantworten und ein Gespräch zu führen. Bei der Wahl zwischen den beiden Möglichkeiten würden wir Ihnen dennoch die zweite Variante empfehlen, also sich um ein Zertifikat zu bemühen. Wie die Praxis zeigt, ist es einfacher, dieses zu erhalten, als den Test zu bestehen.

Unsere Mandantin Tatjana hatte jedoch keine Probleme mit ihren Sprachkenntnissen. Sie hatte Deutsch gründlich gelernt und, wie bereits erwähnt, das erforderliche Unterlagenpaket zusammengestellt und den Antrag gestellt. Die junge Frau erhielt jedoch vom Bundesverwaltungsamt (BVA) einen Ablehnungsbescheid. Und der Grund dafür war banal – die junge Frau hatte ihre Deutschkenntnisse nicht nachgewiesen. Tatjana war nämlich sogar bereits zu einem Gespräch – dem Sprachtest – eingeladen worden. Doch es kam zu einem unvorhergesehenen Ereignis, genauer gesagt zu mehreren, die dazu führten, dass sie alles vergaß und sogar den Sprachtest versäumte. In Tatjanas Leben kam ihr erstes Kind zur Welt, dann weniger als ein Jahr später ein weiteres, und einige Jahre später noch mehrere Kinder, die ihr Leben völlig auf den Kopf stellten. Alle Kinder wurden entweder in aufeinanderfolgenden Jahren oder mit geringem Abstand, höchstens jedoch zwei Jahren, geboren. Je mehr Kinder es wurden, desto mehr Sorgen fielen naturgemäß auf Tatjana. Sie hatte überhaupt keine Zeit mehr, an irgendetwas zu denken. Geschweige denn an das aufwendige und langwierige Verfahren zur Erlangung des Status als Spätaussiedlerin.

Als sich ihr Leben jedoch in eine einigermaßen ruhige und gewohnte Bahn eingependelt hatte, dachte Tatjana wieder an das fast vergessene Verfahren und wandte sich an unsere Kanzlei um Hilfe, um das Verfahren zur Anerkennung als Spätaussiedlerin wieder aufzunehmen. Der Anwalt stellte sofort beim Bundesverwaltungsamt einen Antrag auf Wiederaufnahme des Falls unserer Mandantin. Ein langer Schriftwechsel mit den Beamten begann. Das Amt bat um Angabe der Gründe und Vorlage von Nachweisen, auf deren Grundlage der Fall wieder aufgenommen werden könnte. Nachdem der Anwalt sich von der Mandantin bis ins kleinste Detail sämtliche Umstände hatte schildern lassen, unter denen Tatjana den Test versäumt hatte, machte er sich an die Abfassung eines Begründungsschreibens. In diesem Schreiben lenkte der Anwalt die Aufmerksamkeit des Amtes auf folgende Punkte. Kurz vor dem festgesetzten Gesprächstermin hatte unsere Mandantin ihr erstes Kind zur Welt gebracht und konnte wegen einer schwierigen Geburt nicht zum Test erscheinen. Darüber hinaus befand sich die junge Frau in der Folgezeit für längere Zeit in einer postpartalen Depression, wozu ebenfalls ärztliche Gutachten vorlagen, die der Anwalt dem Schreiben beifügte. Und zu allem Überfluss kam gleich nach der ersten Geburt das zweite Kind zur Welt, gefolgt von zwei weiteren. Aufgrund persönlicher Umstände und aus triftigen Gründen konnte unsere Mandantin somit schlicht nicht zum Test erscheinen. Der Anwalt wies jedoch darauf hin, dass sich die Lage der Mandantin inzwischen geändert habe und sie nun in der Lage sei, ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Noch bevor der Antrag beim Amt eingereicht wurde, hatte der Anwalt die Mandantin über die Möglichkeit informiert, ihre Kenntnisse durch Vorlage eines Zertifikats auf dem Niveau B1 beim Amt nachzuweisen. Die junge Frau verlor deshalb keine Zeit und unternahm sofort alle erforderlichen Schritte, um es zu erhalten. Dies erhöhte naturgemäß unsere Erfolgsaussichten erheblich, und der Anwalt reichte das Zertifikat nachträglich beim Amt ein mit der Bitte, es der Akte hinzuzufügen und zu berücksichtigen, dass unsere Mandantin mit Vorlage des Zertifikats nunmehr sämtliche an Bewerber um den Status als Spätaussiedler gestellten Anforderungen erfüllte.

Einige Zeit später traf die Antwort des Amtes ein, diesmal positiv. Für Tatjana blieben nun nur noch kleine Formalitäten und die Organisation ihres Umzugs nach Deutschland mit der ganzen Familie übrig. Sie war überglücklich. So gelang es uns, das gesetzte Ziel zu erreichen und unserer Mandantin zu helfen, und Tatjana konnte ohne weiteren Zeit- und Kraftaufwand ihren langgehegten Traum verwirklichen. Nun werden ihre Kinder bereits in Deutschland in die Kita gehen und die deutsche Sprache schon von klein auf beherrschen.

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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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