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Aufenthaltsrecht

Die Geschichte geht weiter, oder Familienzusammenführung in Deutschland mit betagten Eltern

Irgendwann kommt die Zeit, in der Eltern alt, krank und gebrechlich werden … Leben sie getrennt, kann man versuchen, sie zu sich zu holen. Doch was, wenn die Kinder in einer ganz anderen Stadt oder einem anderen Land leben und sonst niemand in der Nähe ist, der sich um sie kümmern und die tägliche Pflege übernehmen könnte? Zugleich haben die Kinder selbst eine Familie, einen Beruf, eigene Kinder … Was ist dann zu tun?

Irina (Name geändert) übersiedelte bereits vor mehr als 15 Jahren dauerhaft nach Deutschland. Ihre Eltern blieben in Kasachstan zurück. Solange sie rüstig und einigermaßen gesund waren, war alles gut: Der Vater arbeitete weiter, die Mutter führte den Haushalt, ging schwimmen und besuchte Ausstellungen. Die Tochter bot ihren Eltern an, zu ihr nach Deutschland zu ziehen, doch diese besuchten sie zwar zu Gast, hatten aber nicht vor, endgültig überzusiedeln. Doch das Alter forderte mit der Zeit seinen Tribut. Der Vater kam ins Krankenhaus und musste operiert werden. Die Tochter, außer sich vor Sorge, flog nun häufiger nach Kasachstan. Doch aufgrund ihrer Arbeit gelang es ihr trotzdem nicht, ihre Eltern regelmäßig zu besuchen. Als die Eltern schließlich ganz gebrechlich wurden, war ein Umzug nach Deutschland nicht mehr möglich, und ein solcher Ortswechsel wäre für sie ohnehin zu belastend gewesen. Die einzige Hoffnung ruhte nun auf Pflegekräften.

Besondere Fälle der Familienzusammenführung

In Einzelfällen (schwere Erkrankung, Kinderbetreuung) ist eine Familienzusammenführung auch bei nicht vollständiger Erfüllung der formalen Anforderungen möglich — entscheidend ist eine fundierte rechtliche Begründung.

Doch eines Tages, als die Eltern erneut mit einem Touristenvisum ihre Tochter besuchten, versagte ihre Gesundheit vollständig, und aufgrund ihres schweren Zustands konnten sie nicht mehr nach Kasachstan zurückreisen. Genau in dieser Situation wandte sich Irina Hilfe suchend an unsere Kanzlei.

Nachdem sie sich mit dieser komplizierten Situation an uns gewandt hatte, gelang es uns, ihr Problem erfolgreich zu lösen. Nach mühevoller Arbeit, dem Zusammentragen sämtlicher erforderlicher Unterlagen und Verhandlungen mit der Ausländerbehörde konnte das gewünschte Ergebnis erzielt werden. Und auf Grundlage von § 25 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (kurz: Aufenthaltsgesetz – AufenthG) wurden den Eltern Aufenthaltserlaubnisse in Deutschland für die Dauer von drei Jahren erteilt. Auf diese Weise konnten die Eltern bei ihrer geliebten Tochter bleiben, die ihnen eine vollwertige Pflege gewährleisten konnte.

Bereits zuvor hatten wir einen Beitrag veröffentlicht, in dem wir die lang ersehnte Familienzusammenführung dieser Familie ausführlich beschrieben haben. Sie können ihn jederzeit auf unserer Website finden und lesen.

Wie sich jedoch herausstellte, war dies noch nicht das glückliche Ende der Geschichte. Denn in der Folge tauchten weitere Probleme auf, die für ein ruhiges Leben unserer Mandanten in Deutschland noch gelöst werden mussten.

Also: Irinas Eltern hatten die Aufenthaltserlaubnis erhalten. Doch nun stellte sich die Frage der Krankenversicherung. Ohne Versicherung ging es keinesfalls. Denn die kranken Eltern befanden sich in einem schweren Zustand und mussten regelmäßig ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Versicherungsgesellschaft weigerte sich jedoch schlichtweg, die Eltern zu versichern.

Bekanntlich schließen Versicherungsgesellschaften grundsätzlich nur ungern Verträge mit älteren Menschen ab. Ein älterer Mensch hat in der Regel bereits gesundheitliche Probleme, was bedeutet, dass für ihn Kosten anfallen werden. Mit Anbietern privater Versicherungen lässt sich noch verhandeln, doch eine gesetzliche Krankenversicherung für Personen in der Lage von Irinas Eltern zu erwirken, ist eine äußerst schwierige Aufgabe.

In unserem Fall spielten das Alter und der Gesundheitszustand der Eltern bei der Ablehnung sicherlich ebenfalls eine nicht unerhebliche Rolle. Der Hauptgrund bzw. der „formale“ Ablehnungsgrund lag jedoch darin, dass die Aufenthaltserlaubnis von Irinas Eltern von ihrer finanziellen Lage und ihren Existenzmitteln abhängt. Dabei berief sich die Versicherungsgesellschaft auf § 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, wonach die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland grundsätzlich den Nachweis gesicherter Existenzmittel voraussetzt.

Die Verhandlungen unsererseits zogen sich sehr lange hin, sowohl mit der Ausländerbehörde als auch mit der Versicherungsgesellschaft. Nach langwierigen Erläuterungen, zahlreichen Anfragen und Schreiben unserer Kanzlei gelang es uns schließlich, eine schriftliche Bestätigung der Ausländerbehörde zu erwirken. In dieser Bestätigung wurde darauf hingewiesen, dass die Aufenthaltserlaubnis von Irinas Eltern aufgrund von Abschiebungshindernissen erteilt worden war, nämlich wegen ihres schweren Gesundheitszustands, aufgrund dessen sie das Land nicht verlassen konnten. Dies befreite sie bereits an sich von der Verpflichtung, irgendwelche Nachweise finanzieller Leistungsfähigkeit zu erbringen. Zudem lag eine Bürgschaft ihrer Tochter Irina vor, die für sie finanziell bürgte. Gestützt auf diese von der Ausländerbehörde ausgestellte Bestätigung konnten wir uns mit der Versicherungsgesellschaft einigen, die in der Folge eine gesetzliche Krankenversicherung mit Irinas erkrankten Eltern abschloss.

Auf diese Weise gelang es dank unserer Unterstützung nicht nur, die glückliche Familienzusammenführung zu erreichen, sondern auch günstige Bedingungen für den weiteren Aufenthalt in Deutschland zu schaffen. Nun leben Irinas Eltern in der Nähe ihrer geliebten Tochter. Sie wohnen gemeinsam in einem Haus, Irina kümmert sich um sie und achtet auf ihre Gesundheit. Die Eltern wiederum können sich nun im Krankenhaus untersuchen lassen, ärztlich betreuen lassen und bei Bedarf eine angemessene medizinische Versorgung erhalten.

Der Erfolg in diesem Fall bildet einen Präzedenzfall für die Lösung noch vieler weiterer Fälle und macht all jenen Hoffnung, die bereits verzweifelt waren, in der Nähe ihrer Eltern leben zu können.

Abschließend möchten wir betonen, dass es die Pflicht eines jeden Menschen ist, seine kranken Eltern im Alter nicht dem Schicksal zu überlassen. Und unsere Pflicht ist es, Ihnen dabei zu helfen, auch in den verworrensten und schwierigsten Situationen eine Lösung zu finden.

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