Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Spätaussiedler

Die lange Geschichte der Spätaussiedler

Im Jahr 2013 wurden Änderungen am Vertriebenengesetz (BVFG) verabschiedet, dem Gesetz, nach dem der Status als Spätaussiedler erlangt werden kann. Das Gesetz gilt seit 1993. Um diesen Status zu erlangen, muss der Antragsteller ein Deutscher sein, der in einer der Republiken der ehemaligen UdSSR (mit Ausnahme des Baltikums) lebt, und darf nicht unter eine Reihe von Ausschlussgründen fallen, die vor allem hochrangige Funktionäre des „sowjetischen Regimes“, Straftäter und Terroristen betreffen. Zudem muss der Antragsteller vor dem 01.01.1993 geboren sein und seit seiner Geburt oder seit dem 08.05.1945 in der UdSSR gelebt haben (im Falle einer zwangsweisen „Umsiedlung“ – seit dem 31.03.1952). Ist der Antragsteller nach dem 8.05.1945 (31.03.1952) in der UdSSR geboren, müssen diese Voraussetzung des Aufenthalts in der UdSSR ab den genannten Zeitpunkten seine Vorfahren erfüllen, von denen er seine „deutsche Abstammung“ herleitet. Ebenso sind Deutschkenntnisse erforderlich, die ausreichen, um ein einfaches Gespräch zu führen. Und man muss sich selbst gegenüber Dritten als Deutscher identifizieren und ausweisen. Bis 2013 galten noch einige weitere Einschränkungen. Bei einer Ablehnung des Antrags auf Erteilung des Spätaussiedlerstatus war eine erneute Antragstellung nicht möglich. Erforderlich waren zudem Kenntnisse eines der unter den deutschen Volksgruppen auf dem Gebiet der UdSSR verbreiteten deutschen Dialekte. Auch konnten Kinder und Enkel von Personen, die aus nationalen Gründen Repressionen erlitten hatten, nicht selbstständig einen Antrag auf Erteilung des Spätaussiedlerstatus stellen. In der Regel wurden Verfahren zur Erteilung dieses Status über drei Jahre bearbeitet. Heute dauert das Entscheidungsverfahren nach allgemeiner Praxis zwischen einem und zwei Jahren, sofern die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt und die Sprachanforderung erfüllt werden. In vielen Punkten ist das Gesetz milder geworden, doch es sind noch immer nicht wenige Stolpersteine übrig geblieben, die von den früheren Regelungen auf dem Grund dieses Gesetzes verteilt wurden. Und die Zukunftspläne unseres Mandanten Witali aus Kasachstan hätten allen Anlass gehabt, an einem solchen Riff zu zerschellen, hätte er sich nicht an die erfahrenen Anwälte unserer Kanzlei gewandt, die seit vielen Jahren auf Verfahren von Spätaussiedlern spezialisiert sind.

Zweimal in denselben Fluss

Voraussetzungen für die Statuserteilung

Der Status als Spätaussiedler setzt den Nachweis der deutschen Nationalität, ein dauerhaftes Bekenntnis zur deutschen Kultur und Deutschkenntnisse auf familiärem Niveau voraus (§ 6 BVFG).

Witalis Eltern hatten seinerzeit, in den 90er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts, einen Antrag auf Erteilung des Spätaussiedlerstatus gestellt. Doch dieser Status wurde ihnen verweigert, weil Witalis Vater den Sprachtest nicht bestehen konnte. Die Familie gab die Hoffnung auf, in die Heimat der Vorfahren zurückzukehren, und musste ihre weiteren Pläne mit dem Ort ihrer Verbannung verknüpfen. Der Vater arbeitete und bewirtschaftete den Haushalt, alle Kinder erwarben einen Hochschulabschluss und saßen ebenfalls nicht untätig herum. Als sich jedoch vor vier Jahren das Gesetz über die Spätaussiedler änderte, stellte Witali ohne langes Überlegen einen Antrag auf Erteilung dieses Status. Der Vater hatte sich bereits mit seinem Schicksal abgefunden und wollte nicht nach Deutschland gehen. Nach den neuen Regelungen war dies jedoch auch nicht mehr erforderlich. Witali konnte mit seiner Familie eigenständig den Status beantragen.

Man füllte den Antrag samt aller erforderlichen Unterlagen aus und schickte ihn ab. Und das Leben verlor seinen ruhigen Lauf. Weitere Pläne wurden nur noch mit dem Umzug nach Deutschland verknüpft, für Kasachstan wollte man nichts mehr planen, doch blieb der Zweifel: Was, wenn es eine Ablehnung gibt?! Die Vorahnung trog nicht. Man sagt, Ängste hätten die Eigenschaft, sich zu erfüllen. Die Situation erschien geradezu mystisch, doch lösen konnten sie nicht Zauberer, sondern Anwälte in Deutschland. Der Ablehnungsbescheid enthielt keine Begründung dafür, weshalb der Status als Spätaussiedler verweigert wurde. Aus dem Ausland Widerspruch einzulegen, ist verfahrensrechtlich ein Unding. Witali wandte sich um Hilfe an unsere Kanzlei.

Die Zeit läuft rückwärts

Oft kommt es vor, dass ein Mandant, bevor er sich an einen Anwalt wendet, bereits eine Reihe fehlerhafter Schritte unternommen hat. Und der Reflexionswinkel entspricht bekanntlich, wie wir aus der Optik im Physikunterricht der Schule wissen, dem Einfallswinkel. Von seltenen glücklichen Zufällen abgesehen, funktioniert dieses Gesetz auch im Rechtsbereich. Falsche Handlungen führen vom erwarteten Ergebnis weg. Am Ende wird der Anwalt oft schon eher wie eine Notaufnahme betrachtet, wenn sich „der Patient selbst einen Behandlungsplan verordnet und sich dabei mit den falschen Tabletten gegen die falsche Krankheit vollgestopft hat“. Genau ein solcher Fall lag hier vor. Im Rechtsbereich, ebenso wie in der Medizin, hat die Zeit einen enormen Einfluss auf die Verfahren. Es gibt verschiedene Verfahrenstaktiken, doch in jedem Fall braucht es einen gewissen Zeitpuffer, um sich ein klares Bild zu verschaffen und die erforderlichen Unterlagen für den weiteren Strategieaufbau zusammenzutragen. Innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen musste ein Widerspruch eingelegt werden. Die Zeit für dessen Bearbeitung würde unseren Anwälten einen bestimmten, dringend benötigten Zeitgewinn verschaffen, um die erforderlichen Unterlagen zusammenzutragen und die nächsten Schritte zu unternehmen.

Der Anwalt unserer Kanzlei forderte die Verfahrensakten Witalis an. Aus den erhaltenen Unterlagen würde ersichtlich, welcher Grund für die Ablehnung der Erteilung des Spätaussiedlerstatus vorlag. Nach Auffassung der Beamten des Bundesverwaltungsamts (BVA) sei die deutsche Abstammung Witalis nicht nachgewiesen worden. Die wichtigste Voraussetzung für die Erlangung des gesuchten Status „Spätaussiedler“, nämlich der Nachweis der Zugehörigkeit zum deutschen Volk, habe nach Ansicht des Beamten gefehlt. Uns war bekannt, dass die Familie Witalis vor etwa zwanzig Jahren bereits Unterlagen zur Erlangung des Spätaussiedlerstatus in Deutschland eingereicht hatte, damals jedoch eine Ablehnung erhielt. Es wurde beschlossen, die Akten des früheren Verfahrens anzufordern. Beim Abgleich der erhaltenen Unterlagen beider Verfahren zeigte sich genau jener rechtliche „Stolperstein“, an dem Witalis und seiner Familie Pläne für ein Leben in Deutschland zu scheitern drohten und der zugleich seine Kindheitsträume zerstörte, in der Heimat seiner Vorfahren, das heißt in Deutschland, zu leben. Da Witalis Vater den Sprachtest nicht bestanden hatte, wurde ihm die Anerkennung des Status als Deutscher verweigert. Witali verlor denselben Status automatisch, da er nun rechtlich nicht mehr von einem Deutschen abstammte. So sind die Besonderheiten des Rechts. Der einzige Ausweg aus dieser Lage schien uns die erneute Prüfung des Falls von Witalis Vater zu sein. Doch bekanntlich hatte dieser die Träume von der historischen Heimat bereits aufgegeben und beabsichtigte nicht, den Ort zu verlassen. Auch seine Gesundheit ließ grundlegende Veränderungen im Leben nicht mehr zu.

Es gelang Witali jedoch, seinen Vater zu überreden, seine Entscheidung zu ändern und erneut Schritte zur Erlangung des Spätaussiedlerstatus zu unternehmen. Doch hier lag ein noch ernsteres Problem vor. Ein älterer Mensch würde den Sprachtest nicht bestehen können. Einen Ausweg aus dieser Situation konnte nur eine Erkrankung bieten, aufgrund derer Witalis Vater von der Ablegung der Sprachprüfung befreit werden könnte. Zur Ehre unseres Mandanten sei erwähnt, dass sämtliche ärztlichen Untersuchungen in kürzester Zeit durchgeführt wurden. Nun kam es nur noch darauf an, eine Bescheinigung des erforderlichen Musters zu erhalten. In der Regel stellen Ärzte in Russland, Kasachstan und der Ukraine Unterlagen mit der vollständigen Anamnese des Patienten aus, ohne weitere Schlussfolgerungen zur Möglichkeit oder Unmöglichkeit bestimmter Handlungen aufgrund der vorliegenden Erkrankungen zu ziehen – der Empfänger der Bescheinigung solle das gefälligst selbst beurteilen. Das deutsche Rechtssystem baut hingegen auf einer anderen Ordnung auf: Die Beurteilung muss der Arzt selbst vornehmen. Unser Anwalt sandte Witali ein Formular für ein ärztliches Gutachten, das den deutschen Beamten genügen würde. Und zum allgemeinen Glück verstand der Arzt in Kasachstan, was zu tun war, und erklärte sich bereit, das Dokument in der Form auszustellen, die den deutschen Standards entsprach.

Dies ist unser letzter und entscheidender Kampf

Zu diesem Zeitpunkt traf die Ablehnung unseres Widerspruchs ein, und unsere Anwälte bereiteten eine Klageschrift vor, um die Entscheidung der für Spätaussiedler zuständigen Beamten anzufechten. Die für Witalis Vater eingegangenen Unterlagen erlaubten es uns, mit geringem zeitlichem Abstand Klage vor Gericht zu erheben, um dem Vater unseres Mandanten den Status als Spätaussiedler ohne Ablegung des Sprachtests zuzuerkennen. Die Erkrankung des älteren Mannes ließ es nicht zu, dass er sich neue Informationen aneignete, und Stress stellte eine ernste Gefahr für sein weiteres Leben dar. Doch nun zeichnete sich ein neues Problem ab – die Bearbeitungsdauer der Verfahren war, wie wir aus Erfahrung wussten, zu stark auseinandergelaufen. Im Fall Witalis konnte man von einer Bearbeitungsdauer von höchstens drei Monaten ausgehen, während der Fall seines Vaters vom Gericht bis zu drei Jahre lang bearbeitet werden konnte. Deshalb baten wir das Gericht, das Verfahren Witalis bis zur Entscheidung im Fall seines Vaters auszusetzen.

Angesichts der sich abzeichnenden Niederlage wandte sich das BVA an uns mit der Bitte, die Klage im Fall Witalis zurückzunehmen, und garantierte uns, dass Witali den Spätaussiedlerstatus automatisch erhalten werde, sollte im Fall seines Vaters eine positive Entscheidung ergehen. Für das für Spätaussiedler zuständige Amt war dieser Ausweg aus der Situation die beste Lösung. Denn neben der Niederlage drohten ihm auch die Übernahme der Gerichtskosten und der Anwaltskosten, die Witali entstanden waren. Unser Mandant war mit diesem Vorschlag einverstanden. Und Anfang November dieses Jahres traf das Gericht eine positive Entscheidung zur Erteilung des Spätaussiedlerstatus für Witalis Vater. Ob dieser ehrwürdige Mann tatsächlich in die historische Heimat reisen wird oder nicht, ist ungewiss. Doch dank der Beharrlichkeit und Professionalität unserer Anwälte steht Witali und seiner Familie der Weg zum Aufbau einer neuen Zukunft offen – das heißt, nach der positiven Entscheidung bezüglich Witalis Vater erhielt Witali selbst zwei Wochen später vom Bundesverwaltungsamt den lang ersehnten Aufnahmebescheid für sich und die Einbeziehung seiner Familienangehörigen (Einbeziehungsbescheid).

Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.

DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

Anfrage

Beratung anfragen

Stehen Sie vor einer ähnlichen Situation im Aufenthaltsrecht? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.