Stellen Sie sich vor, wie Sie reagieren würden, wenn Sie eine Mahnung über einen vergleichsweise geringen Betrag erhalten. Absender ist ein Inkassounternehmen, wie man solche Firmen auch nennt. Auf der Rechnung stehen der Schuldbetrag und die Inkassogebühren. Sie sind überrascht. Sie glauben, niemandem etwas zu schulden, doch… Die Inkassofirma bombardiert Sie mit Anrufen, überhäuft Sie mit Mahnschreiben zur Begleichung der Schuld. Viele bevorzugen es, einen kleinen Betrag zu zahlen, statt Zeit damit zu verschwenden, das Knäuel an Unannehmlichkeiten rund um die Rechnung zu entwirren. Nur wenigen ist bewusst, dass solche Firmen häufig schlicht Betrug betreiben. Für unsere Mandantin Martina stand das Prinzip über dem vermuteten Zeitaufwand. Denn nach ihrer Kontaktaufnahme mit unseren Rechtsanwälten übernahmen die Fachleute die gesamte Arbeit.
Eine Postgeschichte
Wichtig zu wissen
Erhalten Sie eine Zahlungsforderung, zahlen Sie nicht vorschnell — verlangen Sie einen dokumentarischen Nachweis der Summe. Die Beweislast für die Berechtigung der Forderung liegt bei demjenigen, der sie geltend macht.
Die Heldin dieser Geschichte, Martina, lebt seit rund zwanzig Jahren in Berlin. Ihr Leben verlief recht zufriedenstellend, doch dann kam eine Erkrankung dazwischen — Martina ist sehbehindert —, und ihr Ehemann reichte bald darauf die Scheidung ein. Nach der Trennung zog Martina zu Verwandten, blieb jedoch offiziell unter der Adresse gemeldet, an der ihr Ex-Mann wohnt. Das Verhältnis blieb nach der Trennung nicht spannungsfrei. Der Groll erschwerte den normalen Umgang miteinander, doch die geschiedenen Eheleute trafen sich gelegentlich, um sich Post zu übergeben und entgegenzunehmen. Martina beantragte keinen Nachsendeauftrag an eine andere Adresse. Irgendwann, nach einer längeren Pause, erhielt Martina einen Stapel Briefe, unter denen sich mehrere Umschläge einer unbekannten Firma befanden. In den Schreiben wurde die sofortige Zahlung für einen Einkauf in einem Internetshop sowie für die Leistungen der „Schuldeneintreiber" gefordert: 20 Euro für den Kauf von etwas Unbekanntem — in der Preisliste war keine Warenbezeichnung angegeben — sowie 54 Euro für die Leistungen der Inkassofirma.
Verblüfft wählte Martina die im Schreiben angegebene Nummer und äußerte in emotionaler Form ihre Empörung über die erhaltenen Briefe und darüber, dass die Inkassofirma ihren bereits geschiedenen Ehemann bedränge. Dabei gab sie sofort ihre Telefonnummer und Wohnadresse bekannt. Nach diesem Gespräch begannen Mahnschreiben und Anrufe mit derselben Erinnerung an ihre eigene Adresse und Telefonnummer zu gehen. Martina war nicht gewillt aufzugeben und wandte sich an unsere Kanzlei.
Glücksbriefe
Unsere Rechtsanwälte richteten eine Anfrage an die Inkassofirma mit der Bitte, die Forderung zu konkretisieren und eine Rechnung für die angeblich erworbenen Produkte vorzulegen. Als Antwort kam ein Schreiben, in dem erklärt wurde, ein im Internethandel tätiges Unternehmen habe die Inkassofirma mit der Beitreibung der Schuld beauftragt. Dem Schreiben lag eine in Word erstellte Tabelle bei. In der Tabelle waren Bezeichnungen von Unterwäsche sowie Preise aufgeführt. Offenbar sollte dies nach Ansicht der Inkassofachleute eine detaillierte Rechnung darstellen. Unsere Rechtsanwälte gaben sich mit diesem Machwerk jedoch nicht zufrieden. Mehr noch — es weckte den Verdacht, dass unsere Mandantin es hier mit Betrug zu tun hatte.
Statistiken zufolge nimmt die Zahl der mit der Nutzung des Internets verbundenen Straftaten stetig zu. Und der Schadensumfang ist mit den Haushalten großer Volkswirtschaften der Welt vergleichbar. Manche Betrüger hacken Banken, andere leiten Geldströme auf Scheinkonten um. Manche arbeiten im kleineren Rahmen und begnügen sich damit, Konten in sozialen Netzwerken oder Messengern zu hacken und Bekannte oder Verwandte des Kontoinhabers zu überzeugen, ihm dringend Geld zu überweisen. Es gibt Betrugsformen, bei denen einer Frau beispielsweise auf Facebook ein aussichtsreicher Bräutigam erscheint, angeblich ein erfolgreicher Geschäftsmann, der davon träumt, sie zu heiraten, ihr Pakete mit teuren Geschenken schickt, dabei jedoch um die Übernahme von Portokosten in Höhe von ein paar hundert Euro bittet. Im vorliegenden Fall handelte es sich offenbar um eine Verbindung neuer Technologien mit bewährten Formen psychologischen Drucks. Bei jedem Betrugsschema nutzen die Täter nur zwei menschliche Eigenschaften aus — die Gier nach schnellem Gewinn oder die Angst. Martina scheint auf das zweite Schema gestoßen zu sein, wenngleich auch nicht ausgeschlossen werden konnte, dass ihr Ex-Mann seiner neuen Bekannten etwas auf den Namen seiner Ex-Frau bestellt hatte.
Zahlen Sie gefälligst!
Der Rechtsanwalt unserer Kanzlei richtete als Antwort auf das Schreiben der Inkassofirma die Bitte, Auszüge von der Website des Internetshops vorzulegen, aus denen hervorgehe, dass unsere Mandantin tatsächlich eine Bestellung getätigt habe, sowie Kopien der Versandbelege zu übersenden, aus denen hervorgehe, dass diese Ware verschickt worden sei. Die eingegangene Antwort verblüffte selbst die erfahrenen Rechtsanwälte unserer Kanzlei.
Die Inkassofirma übersandte die angeforderten Unterlagen nicht. Sie erklärte jedoch, da die Ware nicht an den Internetshop zurückgegangen sei, müsse sie folglich bei unserer Mandantin eingegangen sein. Und da unsere Mandantin den Status einer VIP-Kundin gehabt habe, hätte sie monatlich Ware im Wert von 20 Euro erhalten müssen. Nach Darstellung der Inkassofirma habe sie lediglich einen einzigen Einkauf nicht bezahlt. Die Inkassofirma sei jedoch bereit, sich mit der Hälfte des Schuldbetrags zufriedenzugeben. Nach diesem Schreiben lohnte sich ein Blick darauf, was der Internetshop, dessen besonders geschätzte Kundin Martina angeblich gewesen war, überhaupt anbot. Der Shop war unter einer .com-Domain registriert. Die Website verfügte über drei Sprachversionen und bot ausschließlich Unterwäsche mit Rabatt an. Die Rabatte fielen so großzügig aus — von hundert Euro auf fünf —, dass VIP-Status in diesem Reich der Fast-Kostenlosigkeit ein zweifelhafter Anlass zum Stolz gewesen wäre. Martina bestritt sowohl ihre angebliche Sonderstellung als auch jegliche Kenntnis von der Existenz dieses Shops. Und die Halbierung der Forderungssumme bestätigte unsere Rechtsanwälte nur in ihrer Einschätzung, dass Martina Opfer von Betrügern geworden war.
Leider nimmt diese Art unsauberen Geschäfts in Deutschland zu. Personen mit betrügerischen Absichten gründen Inkassofirmen, verbünden sich mit ebensolchen Geschäftsleuten und betreiben ihr simples Geschäft, vermeintlichen Schuldnern die Ruhe zu rauben. Viele glauben, es sei einfacher zu zahlen, als etwas beweisen zu müssen. Im Fall von Martina hatte man sich sozusagen an der Falschen vergriffen. Und nicht zuletzt deshalb, weil ihre Interessen von einem erfahrenen Rechtsanwalt unserer Kanzlei vertreten wurden.
Der nächste Schritt zur Lösung des Problems bestand in einem Schreiben an die Inkassofirma, in dem die Position dargelegt wurde, dass unsere Mandantin keine Einkäufe im Internetshop getätigt habe, dass in ihren Kontoauszügen keine Belege dafür zu finden seien, dass sie jemals etwas in diesem Shop bezahlt habe, und dass das den vermeintlichen Schuldbetrag einfordernde Unternehmen weder eine Rechnung noch Versandbelege vorgelegt habe. Auf dieser Grundlage wurde beschlossen, die Forderungen der Inkassofirma zurückzuweisen. Daraufhin endeten die Anrufe bei unserer Mandantin sowie der Briefstrom sowohl an Martinas Adresse als auch an unsere Kanzlei. Es liegt auf der Hand, dass mit dem Anstieg der Straftaten in diesem Bereich auch der Bedarf an hochqualifizierter anwaltlicher Unterstützung in diesen Fragen nur weiter zunehmen wird. Unsere Rechtsanwälte — Ihre verlässlichen Helfer.
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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET