Sie betrachtete die Möbel, und plötzlich wünschte sie sich so sehr,
dass das Sofa die Arme nach ihr ausstrecken und sie umarmen möge.
Wichtig zu wissen
Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sachmängeln beträgt nach allgemeiner Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware (§ 438 BGB) — danach wird die Durchsetzung eines Anspruchs deutlich schwieriger.
Nein, es blieb gleichgültig.
Cecelia Ahern. P.S. Ich liebe dich.
Wir alle sind im Alltag, wenn wir Lebensmittel und Kleidung in Geschäften kaufen, die Dienste von Friseuren und Kosmetikern in Anspruch nehmen, Technik und Waren im Internet bestellen oder Reisen bei einem Reisebüro buchen, Verbraucher von Waren und Dienstleistungen. In Deutschland wird dem Verbraucherschutz sowohl auf institutioneller als auch auf rechtlicher Ebene große Bedeutung beigemessen. Nach § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Wie bereits in früheren Artikeln erwähnt, stellt der Verbraucherschutz in Deutschland ein Bündel von Maßnahmen dar, die dem Schutz der Verbraucherrechte und ihrer Verteidigung gegen verschiedene Verstöße dienen. Anders als etwa im russischen Recht gibt es im deutschen Recht kein gesondertes, umfassendes „Verbraucherschutzgesetz", das die Beziehungen zwischen Verbraucher und Unternehmer regeln und die gesamte Bandbreite der Vorschriften zum Schutz der Verbraucherinteressen umfassen würde. Dementsprechend verteilen sich Fragen des Verbraucherschutzes auf verschiedene Rechtsvorschriften und betreffen jeweils den Rechtsbereich, in dem eine Person als Verbraucher auftritt.
Es ist erfreulich, wenn der Kauf eines neuen, insbesondere eines teuren Gegenstands seinem Erwerber nur Freude und Genuss bereitet. Deutlich betrüblicher stellt sich die Lage dar, wenn die gekaufte Ware ihrer Qualität nach nicht den Anforderungen und berechtigten Erwartungen des Käufers entspricht. Besonders akut wird die Frage in Fällen, in denen für die Ware ein hoher Geldbetrag gezahlt wurde, lange auf sie gewartet wurde und sie für den „glücklichen" Besitzer von großer Bedeutung ist. Erhält der Käufer entgegen den Zusagen des Verkäufers eine mangelhafte Ware, so kann er als Verbraucher die Reparatur oder den Austausch der erhaltenen Sache verlangen, je nachdem, was im jeweiligen Fall zweckmäßiger erscheint. Für die Reparatur oder den Austausch ist eine Frist zu setzen; wird diese nicht eingehalten, kann der Käufer ohne Weiteres die Rückzahlung des Geldes verlangen. Die übliche Frist für Gewährleistungsansprüche beträgt nach § 438 BGB zwei Jahre. Dabei muss der Verkäufer nur für solche Mängel einstehen, die bereits bei Übergabe der Ware an den Käufer vorlagen. Zeigen sich Mängel innerhalb der ersten sechs Monate, so wird vermutet, dass die Sache diese Mängel bereits bei ihrer Übergabe an den Käufer aufwies. Der Käufer muss in diesem Fall also nicht eigens nachweisen, dass die Mängel nicht durch sein eigenes Verschulden entstanden sind, da diese Pflicht in diesem Fall beim Verkäufer liegt.
Leider erleben Käufer teurer Waren gelegentlich, dass die von ihnen erworbene Ware ihnen nur große Enttäuschung bereitet. Für einfache Bürger, insbesondere für Ausländer, ist es mitunter schwierig, ihre Rechte gegenüber einem Handelsunternehmen durchzusetzen. In einem solchen Fall sind die Rechtsanwälte unserer Kanzlei gerne bereit, zu helfen und Ihre Interessen zu schützen — so wie es in dem folgenden Fall aus unserer Praxis geschah. Wir schildern die Geschichte der Reihe nach.
An uns wandte sich ein älteres Ehepaar — Ljudmila und Pawel (Namen geändert). Als Einwanderer aus der Ukraine lebten sie bereits seit mehr als 20 Jahren in Deutschland. Nach dem Eintritt in den Ruhestand verwirklichten sie sich einen lang gehegten Traum — sie zogen in ein geräumiges Haus im Grünen um, wo sie den Rest ihres Lebens würdevoll und komfortabel verbringen wollten. Anders als bei den vorherigen Mietwohnungen sparten die Eheleute bei der Renovierung und Ausstattung ihres neuen familiären „Nests" nicht. Renovierung und Ausstattung wurden hochwertig und teuer ausgeführt. Natürlich wählten die Eheleute auch solide, gediegene Möbel, die sie sowohl in Deutschland als auch im Ausland bestellten. Eine der wichtigsten Anschaffungen des Ehepaars war ein Polstermöbel-Set, das bei einem der großen Möbelhäuser Deutschlands bestellt wurde und einen Gesamtwert von 13.000 Euro hatte. Dieser Kauf war für die Eheleute eine bedeutende Investition. Ein prachtvolles beige-farbenes Ledersofa sollte perfekt in die Mitte des Wohnzimmers vor dem Fernseher passen. Nachdem sich die Eheleute für ein Set aus Sofa, zwei Sesseln und einer kleinen Bank entschieden hatten, zahlten sie 50 Prozent des Kaufpreises mit Ljudmilas Bankkarte und warteten in Ruhe auf die Lieferung der teuren Bestellung. Zur voreiligen Freude unserer künftigen Mandanten wurde die Bestellung termingerecht ausgeführt und geliefert. Als die Eheleute jedoch die Schutzverpackung vom Sofa entfernten, entdeckten sie an einer gut sichtbaren Stelle einen recht großen Kratzer. Selbstverständlich kam es nicht infrage, alles „so zu lassen, wie es war". Das unglückselige Sofa wurde zusammen mit den übrigen Möbeln aus dieser Bestellung zurückgebracht, und die Eheleute fuhren am nächsten Tag ins Möbelhaus, um die Sache zu klären. Nachdem sie dem Mitarbeiter das entstandene Problem geschildert hatten, baten die Eheleute zunächst darum, ihnen innerhalb von drei Wochen ein Sofa ohne Kratzer zu liefern. Der Filialleiter verhielt sich zuvorkommend, entschuldigte sich persönlich bei den Kunden und versprach mündlich, dass die Eheleute ihre Bestellung mit Sicherheit innerhalb eines Monats erhalten würden. Hier ist anzumerken, dass der Lieferzeitpunkt für die Möbel für Ljudmila und Pawel durchaus wichtig war. Der Grund: Zwei Monate später stand Ljudmilas Jubiläum bevor, dessen Feier die Eheleute mit einer Einweihungsfeier ihres neuen Hauses verbinden wollten. Sie erwarteten etwa zwanzig Gäste, von denen einige aus anderen Städten anreisen und in dem prachtvollen Haus der Gastgeber übernachten sollten. Die Eheleute hofften sehr, dass die Vertreter des Handelsunternehmens diesmal in der zugesagten Frist den zuvor entstandenen Fehler beheben würden.
Mit einem glücklichen Ende der Geschichte konnten die Mandanten jedoch nicht rechnen. Nach Ablauf der dreiwöchigen Frist erhielten sie eine E-Mail, wonach sich die neue Lieferfrist für die Möbel nun nicht auf vier, sondern auf sechs Wochen belaufe. Das war der berühmte letzte Tropfen, der das Maß der Geduld des älteren Ehepaars zum Überlaufen brachte. Sie wollten nicht länger warten und kein Risiko mehr eingehen und beschlossen daher, den Vertrag aufzulösen und die 50-prozentige Anzahlung zurückzuverlangen. Für einen qualifizierten rechtlichen Schutz ihrer Rechte und berechtigten Interessen wandten sie sich, auf Anraten von Freunden, an unsere Rechtsanwaltskanzlei. Der Rechtsanwalt unserer Kanzlei hörte die Mandanten aufmerksam an, erläuterte ihnen ihre Rechte und die möglichen Erfolgsaussichten des Falls und machte sich sodann an die Arbeit: Er sandte ein schriftliches Mahnschreiben an das Unternehmen, das die teuren Möbel geliefert hatte. Da der Möbelkaufvertrag mit Ljudmila geschlossen und die Anzahlung von ihrer Bankkarte geleistet worden war, bestand die Aufgabe des Rechtsanwalts unserer Kanzlei darin, ihre Interessen zu vertreten und zu schützen. Leider gab uns die Antwort des Verkäufers keinen Anlass zur Hoffnung auf eine baldige außergerichtliche Beilegung des Konflikts. Das Unternehmen bestand darauf, dass ihm keine Frist zur „Behebung" der mangelhaft erfüllten Vertragsverpflichtung gesetzt worden sei. Zwar bestritt es sein Verschulden nicht, war aber nicht bereit, das bereits gezahlte Geld zurückzuerstatten. Da das Leder für die Neubeziehung des Sofas aus Italien beschafft werden musste, wurde den Mandanten vorgeschlagen, weitere vier bis fünf Wochen zu warten — was für diese keinesfalls mehr infrage kam. Uns wurde klar, dass die Interessen der Käufer in diesem Fall gerichtlich zu vertreten waren. Die zentrale Verteidigungslinie des Beklagten bestand darin, dass die Mandanten nach Feststellung des Mangels angeblich keine Frist zur „Behebung" gesetzt und insbesondere das Möbelhaus nicht aufgesucht hätten, um die Lieferfristen für ein mangelfreies Sofa zu vereinbaren. Deshalb, so die Vertreter des Möbelhauses, sei man nicht verpflichtet, das zuvor gezahlte Geld zurückzuerstatten. Unsere Aufgabe bestand darin, überzeugend das Gegenteil zu beweisen, also dem Gericht unwiderlegbare Nachweise dafür vorzulegen, dass die Mandanten zuvor alle möglichen Schritte unternommen hatten, um das Problem einvernehmlich zu lösen. Hier war es von entscheidender Bedeutung, gründlich mit dem Zeugen auf unserer Seite zu arbeiten — Ljudmilas Ehemann Pawel. Unsere Arbeit bestand keineswegs darin, ihn zu bitten, die tatsächlichen Informationen in irgendeiner Weise zu verfälschen. Im Gegenteil: Mit gezielten Fragen halfen wir ihm, sich so detailliert wie möglich an die Umstände jenes Tages zu erinnern, an dem er gemeinsam mit seiner Frau das Möbelhaus aufsuchte, um die Lieferfristen für ein mangelfreies Sofa zu vereinbaren. In der Gerichtsverhandlung schilderte er daraufhin recht ausführlich, wie er mit seiner Frau das Geschäft besuchte, wo sie vom Filialleiter empfangen und ihnen eine Tasse Kaffee angeboten wurde. Pawel schilderte im Detail den Verlauf des Gesprächs und welche Vereinbarungen getroffen wurden. Ein gewichtiges Argument, das die Glaubwürdigkeit seiner Schilderung eindrucksvoll untermauerte, war der Umstand, dass er an jenem Tag im selben Möbelhaus ein teures Fahrrad für die Nichte Pawels gekauft hatte, die an diesem Tag Geburtstag hatte. Den entsprechenden Kaufbeleg, der den zweiten Einkauf im selben Möbelhaus am selben Tag belegte, legten wir vor Gericht vor, und er wurde zu den Akten genommen. So gelang es uns mithilfe des Zeugen und weiterer vorgelegter Beweismittel, den Richter von der Richtigkeit und Wahrhaftigkeit unserer Argumente zu überzeugen. Nach dem Urteil des Gerichts war das Unternehmen, das die teuren Möbel verkauft hatte, verpflichtet, innerhalb von zehn Tagen die von unseren Mandanten zuvor für die Ware gezahlten Gelder zurückzuerstatten.
Abschließend bleibt nur hinzuzufügen, dass „alles gut ist, was gut endet". Wir freuen uns selbstverständlich, dass wir unseren Mandanten geholfen haben, das zuvor gezahlte Geld verhältnismäßig schnell zurückzuerhalten. Nach dem Grundsatz „das Beste ist der Feind des Guten" erwarben sie stattdessen andere, bereits vorrätige Polstermöbel mit einem Rabatt. So gelang es dem Ehepaar, Ljudmilas Jubiläum und die Einweihungsfeier in ihrem neuen, teuer, schön und geschmackvoll eingerichteten Haus wunderbar zu feiern. Wir wünschten dem glücklichen Ehepaar Gesundheit und viele weitere Lebensjahre. Wir hoffen aufrichtig, dass sich solche unangenehmen Geschichten in Ihrem Leben nicht ereignen. Sollte dies dennoch geschehen und Sie eine Beratung sowie sachkundige rechtliche Unterstützung benötigen, erwarten wir Sie in unserer Rechtsanwaltskanzlei.
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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET