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Zivilrecht

Klärung in der Autowerkstatt, oder zivilrechtliche Streitigkeiten vor deutschen Gerichten

Zwei unzertrennliche Freunde, Anatoli und Stanislaw (Namen geändert), hatten schon viel gemeinsam durchgemacht und sich in unterschiedlichsten Situationen befunden — sowohl schlechten als auch guten. Doch dass sie so etwas würden durchmachen müssen, hätten sie sich zuvor nicht einmal vorstellen können.

Die jungen Männer kannten sich bereits seit der Schulzeit und wurden fast sofort beste Freunde. Seitdem taten sie alles gemeinsam und trennten sich nicht. Anschließend absolvierten sie eine Berufsausbildung, und schließlich waren die beiden auf Arbeitssuche. Beide waren gelernte Kfz-Mechaniker. In Deutschland ist dies ein durchaus gefragter Beruf, sodass sich für sie rasch eine Stelle in einer Autowerkstatt ergab.

Wichtig zu wissen

Nach § 823 BGB ist eine Person, die einer anderen Person schuldhaft einen Vermögensschaden zufügt, zum vollständigen Schadensersatz verpflichtet — unabhängig davon, ob zwischen den Parteien ein Vertrag bestand.

Das Unternehmen, in dem beide jungen Männer angestellt wurden, gehörte einem bereits reiferen Mann namens Oleg (Name geändert). Es gab viel Arbeit, und Anatoli und Stanislaw arbeiteten ohne Unterlass. Umso mehr, als einige Monate nach ihrer Anstellung die übrigen, bereits lange dort tätigen Kfz-Mechaniker der Werkstatt kündigten. Mit der Zeit begann diese Überlastung, die jungen Männer zu belasten, und deshalb kam es häufig zu Auseinandersetzungen mit dem Chef. Vor allem störte es die beiden, dass ihr Chef, der zugleich Chef-Kfz-Mechaniker war, praktisch nicht arbeitete. Die gesamte Arbeit erledigten sie. Er hingegen tat nichts anderes, als Aufgaben zu verteilen, sich häufig freizunehmen, in den Urlaub zu fahren und durch verschiedene Länder zu reisen. Dabei wurde der gesamte Gewinn auf drei Personen aufgeteilt. Dieser Zustand missfiel Anatoli und Stanislaw naturgemäß. Und irgendwann schlugen die Freunde vor, sich zu trennen — derart, dass jeder als Einzelunternehmer nur für sich selbst arbeiten würde. Die Miete für die Werkstatt würde weiterhin auf drei Personen aufgeteilt, doch verdienen würde jeder, was er könne. Nach einigem Überlegen stimmte Oleg zu.

So arbeiteten sie weiter, nun jedoch jeder für sich. Bald darauf jedoch trat genau jene unschöne Situation ein, wegen derer die Freunde in den folgenden Jahren keine Ruhe finden sollten.

An unsere Rechtsanwaltskanzlei wandten sich Anatoli und Stanislaw Mitte 2016. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie bereits ein strafrechtliches Verfahren hinter sich. Und zu ihrem Glück endete es günstig — das Gericht sprach sie frei. Die jungen Männer erzählten uns, dass gegen sie ein Strafverfahren wegen Diebstahls von Geld eingeleitet worden war. Anzeigenerstatter war, wie sich herausstellte, ihr ehemaliger Arbeitgeber Oleg. Nach seinen Angaben hatte er nach der Rückkehr aus einem seiner Urlaube festgestellt, dass von seinem Bankkonto ein Betrag von 2.000 Euro auf das Konto einer ihm unbekannten Person überwiesen worden war. Und seiner Aussage nach hätten nur Anatoli und Stanislaw diese Banktransaktion vornehmen können, da nur sie wussten, wo die Kreditkarte lag — sie befand sich stets in seinem Büro auf einem Regal des Bücherschranks. Mit dieser Karte wurden üblicherweise verschiedene Rechnungen beglichen. Und die jungen Männer kannten sich gut damit aus, wie man sie nutzte, ebenso wie sämtliche TAN-Nummern und PIN-Codes. Anatoli und Stanislaw wurden damals freigesprochen. Oleg hingegen wurde wegen falscher Beschuldigung nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) verpflichtet, einen bestimmten Geldbetrag an eine gemeinnützige Organisation oder die Staatskasse zu zahlen.

Nach Abschluss des Strafverfahrens waren die jungen Männer zufrieden, beruhigten sich und dachten, alles läge hinter ihnen. Doch dem war nicht so. Einige Jahre später, an einem kalten Wintertag, erhielten sie plötzlich erneut eine Ladung des Gerichts. Doch diesmal von einem Zivilgericht. Und alles in derselben Angelegenheit. Es stellte sich heraus, dass Oleg auch eine Klage beim Zivilgericht eingereicht hatte und, gestützt auf § 823 BGB, die Zahlung eines Betrags von 2.000 Euro forderte. Dieser Paragraph sieht Schadensersatz für den Fall vor, dass eine Person durch ihr rechtswidriges Handeln die Rechte einer anderen Person verletzt hat.

Die jungen Männer, ratlos und in der Hoffnung, diese Angelegenheit endlich ein für alle Mal loszuwerden, entschieden sich diesmal, sich an einen Rechtsanwalt um rechtliche Unterstützung zu wenden, und fanden zu uns.

Nachdem der Rechtsanwalt unserer Kanzlei ihnen aufmerksam zugehört und die Situation analysiert hatte, beruhigte er Anatoli und Stanislaw sofort, indem er ihnen eine Reihe von Besonderheiten des Zivilverfahrens erläuterte. Die wichtigste Besonderheit bestand darin, dass in Zivilprozessen der Kläger nachweisen muss, dass der Beklagte diejenige Person ist, durch deren Handeln oder Unterlassen der Schaden entstanden ist. In diesem Fall waren der Klage keinerlei Beweise beigefügt. Beruhigt begannen die jungen Männer, dem ersten Gerichtstermin entgegenzusehen.

Der Fall wurde vor dem Arbeitsgericht verhandelt. In solchen Gerichten laufen die Verhandlungen etwas anders ab als bei anderen Zivilgerichten. Vor Arbeitsgerichten legt der Richter im ersten Termin stets seine Einschätzung zum Fall dar und schlägt den Parteien vor, sich vergleichsweise zu einigen. Sind beide Parteien nicht bereit, sich zu vergleichen, geht alles in ein normales Verfahren über, an dessen Ende zugunsten der einen oder anderen Partei entschieden wird. Über die Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht entscheidet eine Kammer, bestehend aus einer Richterin oder einem Richter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Selbstverständlich lehnten wir den Vorschlag der Richterin zum Vergleich ab. An der Redlichkeit unserer Mandanten hatten wir keine Zweifel, und der Fall war folglich aussichtsreich.

Nach § 139 der Zivilprozessordnung (ZPO) kann die Richterin oder der Richter den Parteien richterliche Hinweise erteilen. So bat die Richterin in der nächsten Verhandlung, da der Klage Olegs keinerlei Beweise beigefügt waren, ihn, dem Gericht innerhalb einer bestimmten Frist entsprechende Beweise vorzulegen. Danach wurde ein neuer Termin anberaumt, der wegen Überlastung des Gerichts erst in einem halben Jahr stattfinden sollte.

Das halbe Jahr verging wie im Flug, bis zur Gerichtsverhandlung war es nicht mehr lange, und damit auch nicht mehr lange bis zum Abschluss der Angelegenheit, wovon wir überzeugt waren. In diesem halben Jahr war von der Gegenseite trotz der Anweisung der Richterin nichts beim Gericht eingegangen.

Vor der Verhandlung traf sich unser Rechtsanwalt noch einmal mit den Mandanten. Sie gingen die gesamte Situation erneut durch, um sich alles nochmals ins Gedächtnis zu rufen. Der Rechtsanwalt riet Anatoli und Stanislaw, vor Gericht überwiegend zu schweigen und sich nicht besonders zu äußern. Vor dem Zivilgericht muss die klagende Partei selbst alles beweisen, weshalb man ihr durch eigene Kommentare keine Hinweise geben sollte. In einer solchen Situation sollte man nur jene Informationen preisgeben, die die Richterin benötigt. Im Übrigen könne man eine passive, abwartende Haltung einnehmen. Zudem ermutigte der Rechtsanwalt sie mit der Nachricht, dass die Gegenseite nach wie vor nichts vorgelegt hatte, sodass sie den Fall höchstwahrscheinlich verlieren würde. Doch bereitete er die Mandanten selbstverständlich, und das war ebenso wichtig, auf verschiedene Überraschungen vor, die vor Gericht auftreten konnten. Gründlich vorbereitet, erwarteten sie schließlich die Verhandlung.

Diesmal sprach die Richterin in der Verhandlung praktisch nur mit dem Kläger. Die Richterin stellte zahlreiche Fragen, doch die Antworten der Gegenseite waren wenig überzeugend. Die Gegenseite erklärte alles stockend und berief sich auf irgendwelche unklaren Probleme.

Daraufhin beschloss unser Rechtsanwalt, seinen Trumpf auszuspielen, und stellte eine Frage zur Klageschrift. In der Klage der Gegenseite war angegeben, dass der Kläger bereits Ende März zu einem dreiwöchigen Urlaub aufgebrochen sei. Seiner Aussage nach seien genau in dieser Zeit, während er im Urlaub gewesen sei, die Geldmittel auf das Konto einer ihm unbekannten Person überwiesen worden. Als Beleg dafür, dass das Geld tatsächlich vom Konto abgegangen sei, war jedoch aus unerfindlichem Grund ein Kontoauszug vom Juni beigefügt. Das ergab eine sehr merkwürdige Situation. Denn wenn er tatsächlich nur drei Wochen abwesend war und behauptete, Anatoli und Stanislaw hätten genau in dieser Zeit seine Kreditkarte für die Geldüberweisung genutzt, hatte dieser Kontoauszug eindeutig nichts mit dem Fall zu tun. Selbst wenn man annähme, er sei nicht am nächsten Tag, sondern etwa eine Woche später in den Urlaub gefahren, konnte es dennoch schlicht nicht der Monat Juni gewesen sein. Möglicherweise Ende April oder allenfalls Anfang Mai, aber eindeutig nicht Juni.

Auf die Frage des Rechtsanwalts, wie ein dreiwöchiger Urlaub von Ende März bis Mitte Juni dauern könne, geriet die Gegenseite völlig in Verlegenheit und fand keine bessere Erklärung, als zu sagen, in der Klageschrift seien einfach die falschen Zahlen und Monate angegeben worden.

Am Ende lächelten alle! Nicht nur die Richterin, sondern auch beide ehrenamtlichen Richter. Selbst die Protokollantin, obwohl sie eigentlich alles dokumentieren musste, schob ihre Brille auf die Stirn und sah sie mit großen, lächelnden Augen an.

Damit stand fest, dass nicht einmal die Tatsache der Überweisung selbst nachgewiesen war. Ganz zu schweigen vom Fehlen von Beweisen dafür, dass gerade unsere Mandanten dies getan hatten. Kurz gesagt: Das Gericht stand vollständig auf unserer Seite. Und die Gegenseite unterlag.

Anatoli und Stanislaw kannten sich mit dem deutschen Recht nicht aus, und wie man sich in Zivilprozessen verhält, wussten sie erst recht nicht. Es ist durchaus möglich, dass unsere Mandanten die Verwechslung der Monate von sich aus nicht bemerkt hätten. Oder sie hätten möglicherweise während der Verhandlung überflüssige Informationen preisgegeben, die den Fall hätten verzerren und ihre Rechtsposition hätten verschlechtern können. Denn unter Emotionen und Stress kann man mehr erzählen, als nötig ist, und das wiederum kann den Ausgang des Falls erheblich beeinflussen.

Wie Sie sehen, gelang es dank der Aufmerksamkeit und der fundierten Rechtskenntnisse des Rechtsanwalts unserer Kanzlei sowie seiner Fähigkeit, den Mandanten sämtliche rechtlichen Aspekte des Falls ausführlich und verständlich zu erläutern und ihnen zu raten, wie sie sich in den Gerichtsverhandlungen verhalten sollten, den Prozess zu gewinnen.

Und nun können die Freunde endlich aufatmen und ruhig schlafen. Vor allem deshalb, weil die Verjährungsfrist in dieser Angelegenheit längst abgelaufen ist, was bedeutet, dass Oleg, so sehr er es sich auch wünschen mag, sie mit Sicherheit nicht mehr belästigen wird.

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