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Zivilrecht

Was tun, wenn Sie Opfer von Betrügern geworden sind

Heutzutage sind Internetplattformen zu einer der beliebtesten Möglichkeiten geworden, Waren zu erwerben. Wird eine Ware außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln erworben (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, Internet usw.), so spricht man von sogenannten Fernabsatzverträgen. Dabei trägt der Verkäufer, der eine Ware im Fernabsatz anbietet, besondere Pflichten, die in § 312d des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgesehen sind.

In diesem Artikel möchten wir Sie jedoch mit einer Situation vertraut machen, in der gerade der Verkäufer einer Ware Opfer eines Betrugs wurde, was zu einem Konflikt mit dem Käufer der Ware und in der Folge zu einem Gerichtsverfahren führte.

Wichtig zu wissen

Wenn Sie beim Abschluss eines Handelsgeschäfts Opfer eines Betrugs geworden sind, ist es wichtig, so früh wie möglich Beweise zu sichern und sich an einen Rechtsanwalt zu wenden — dies erhöht die Chancen auf eine gerichtliche Rückerstattung der Mittel.

Unser Mandant Oleg (Name geändert) meldete vor einigen Jahren ein eigenes Unternehmen an, um regelmäßig gebrauchte Waren verkaufen zu können. Der Hauptteil des Verkaufs erfolgte dabei über Internetplattformen, auf denen Oleg entsprechende Anzeigen einstellte und Fotos der jeweiligen Ware veröffentlichte.

Von Beginn seiner Tätigkeit an legte Oleg Wert darauf, sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten, weshalb er sich gleich nach der Anmeldung seines Unternehmens an unsere Kanzlei wandte, um sich die Feinheiten des Handels mit Fernkommunikationsmitteln erklären zu lassen. Nach Erhalt einer detaillierten rechtlichen Analyse sowie speziell für die Tätigkeit seines Unternehmens erstellter Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) war unser Mandant mehrere Jahre lang unternehmerisch tätig, ohne auf Probleme zu stoßen.

Nach einigen Jahren wandte sich Oleg jedoch erneut an uns um Hilfe. Während des Gesprächs mit dem Rechtsanwalt teilte der Mandant mit, dass sich ein Käufer namens Denis (Name geändert) an ihn gewandt habe, der auf die Lieferung einer über die Internetplattform bestellten, von Oleg zum Verkauf angebotenen Ware wartete. Nach Angaben unseres Mandanten sei jedoch kein Geld für die genannte Ware auf seinem Konto eingegangen, weshalb er die Versendung der Ware an den Käufer abgelehnt habe. Daraufhin wandte sich Denis umgehend an einen Rechtsanwalt, der Oleg wiederum ein offizielles Schreiben mit der Forderung übersandte, dem Käufer die bei Oleg bestellte und gemäß den auf der Website angegebenen Zahlungsdaten bezahlte Ware zu übersenden. Wie sich herausstellte, war in den Zahlungsdaten, auf die der entsprechende Betrag überwiesen worden war, tatsächlich unser Mandant als Empfänger angegeben, jedoch waren die Bankdaten völlig andere. Aus diesem Grund bat Oleg unsere Kanzlei, seine Interessen in dieser Angelegenheit zu vertreten.

Dabei erinnerte sich unser Mandant, dass er nur wenige Tage vor Denis' Kontaktaufnahme eine automatische Benachrichtigung der Internetplattform erhalten hatte, wonach sich jemand von einem ungewöhnlichen Ort aus in sein Konto eingeloggt habe. Ohne dem zunächst Bedeutung beizumessen, kam Oleg erst nach dem Anruf des Käufers, der die Lieferung der bezahlten Ware forderte, auf die Idee eines möglichen Betrugs und änderte das Passwort für den Zugang zu seinem Konto.

Der Rechtsanwalt, der bestrebt war, die entstandene Situation aufzuklären, schlug Oleg vor, eine offizielle Anfrage an das Unternehmen zu richten, auf dessen Website unser Mandant die entsprechende Verkaufsanzeige eingestellt hatte, um in Erfahrung zu bringen, ob in Bezug auf Olegs Konto verdächtige Aktivitäten festgestellt worden waren.

Die Antwort auf diese Anfrage ging bei unserer Kanzlei bereits wenige Tage später ein. Den übermittelten Angaben zufolge hatte es in dem Zeitraum vor der Bestellung des Käufers mehrere Versuche gegeben, das Passwort für den Zugang zu Olegs bestehendem Konto zu ändern; detailliertere Informationen könne das Unternehmen jedoch nur den Ermittlungsbehörden im Falle der Einleitung eines Strafverfahrens zur Verfügung stellen.

Da begründete Bedenken bestanden, dass das Konto unseres Mandanten gehackt worden war und anschließend statt Olegs Bankdaten die Bankdaten eines Dritten angegeben worden waren, reichte der Rechtsanwalt nach Absprache mit dem Mandanten über das weitere Vorgehen eine entsprechende Strafanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei ein.

Parallel dazu verfasste der Rechtsanwalt eine Antwort auf Denis' Forderung, in der erläutert wurde, dass unser Mandant ein redlicher Verkäufer sei, der bereits seit mehreren Jahren gebrauchte Waren über die entsprechende Internetplattform verkaufe. Die Bankdaten seien ursprünglich von Oleg angegeben worden, hätten jedoch nicht mit den Daten übereingestimmt, auf die Denis das Geld überwiesen habe. Da auf dem Konto unseres Mandanten verdächtige Aktivitäten festgestellt worden seien, bestehe Grund zur Annahme, dass unser Mandant Opfer eines Betrugs geworden sei. Über diesen Umstand habe Oleg Denis auch bei einem Telefonat informiert und ihn gebeten, die von ihm getätigte Zahlung zurückzurufen, was aus welchem Grund auch immer nicht geschehen sei. Da aufgrund von Olegs Anzeige bereits ein Strafverfahren eingeleitet worden sei, teilte unser Rechtsanwalt dem Vertreter des Käufers mit, dass eine Lieferung der Ware an Denis nicht möglich sei, da unser Mandant kein Geld für die Ware erhalten habe, wobei Denis über die Ergebnisse des Strafverfahrens schnellstmöglich nach Erhalt der notwendigen Informationen unterrichtet werde.

Das von unserem Rechtsanwalt vorgeschlagene Vorgehen war der Gegenseite jedoch nicht genehm, weshalb Denis mitteilte, dass er vom Vertrag zurücktrete, da der Verkäufer sich weigere, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen, das heißt, dem Käufer die von ihm bezahlte Ware nicht zur Verfügung stelle. Auf dieser Grundlage forderte Denis die vollständige Summe des von ihm für die Ware überwiesenen Geldes sowie die Erstattung der Anwaltskosten.

Nach Besprechung des weiteren Verteidigungsplans mit dem Mandanten und dessen Hinweis auf ein mögliches Gerichtsverfahren teilte unser Rechtsanwalt dem Vertreter des Käufers mit, dass eine Überweisung des gesamten für die Ware bezahlten Betrags an Denis nicht möglich sei, da Oleg diesen Betrag nicht erhalten habe. Dabei betonte der Rechtsanwalt, dass die aufgrund des Verdachts eines von Dritten begangenen Betrugs, dessen Opfer Oleg geworden sei, eingeleiteten Ermittlungen nach wie vor liefen.

Trotz dieser Umstände reichte der Vertreter von Denis jedoch eine Klage bei Gericht ein, mit der er die Erstattung des für die von Oleg nicht versandte Ware gezahlten Betrags forderte.

Unser Rechtsanwalt verfasste und reichte beim Gericht eine entsprechende, die Forderungen der Gegenseite widerlegende Klageerwiderung ein. Dabei wurde besonderer Nachdruck darauf gelegt, dass Oleg das Geld für die Ware nicht erhalten hatte, da es auf das Konto eines Dritten und nicht auf das unseres Mandanten überwiesen worden war. Der Rechtsanwalt bat zudem darum, zu berücksichtigen, dass bei der Bezahlung der von Oleg angebotenen Ware auf der Website auch die Möglichkeit einer Zahlung über das für den Käufer sicherere Zahlungssystem „PayPal" bestand, das im Falle einer Nichtlieferung der Ware eine Rückerstattung an den Käufer vorsieht — im vorliegenden konkreten Fall hatte Denis jedoch eine andere Zahlungsart gewählt, nämlich eine Banküberweisung.

Folglich war Oleg Opfer eines Betrugs geworden, worüber er den Kläger wiederholt informiert hatte und weshalb ein Strafverfahren eingeleitet worden war. Die Ermittlungen in dieser Sache dauerten noch an, weshalb nicht mitgeteilt werden konnte, wer de facto der Empfänger der Geldmittel sei. Aus diesem Grund hielt unser Rechtsanwalt die Forderung nach Erstattung des gesamten von Denis gezahlten Betrags für die Ware für rechtswidrig und bestand auf einer Aussetzung des Zivilverfahrens bis zum Abschluss des Strafverfahrens.

Der Richter kam nach sorgfältiger Prüfung der Akten zu dem Schluss, dass der Erhalt des Geldes durch unseren Mandanten nicht nachgewiesen sei, weshalb zunächst die Ergebnisse des Strafverfahrens abgewartet werden müssten, wonach das Zivilverfahren unter Berücksichtigung möglicher neuer Tatsachen in der Sache verhandelt werden könne.

Derzeit warten wir auf den Abschluss des Strafverfahrens und sind, gestützt auf die langjährige Erfahrung in der Bearbeitung ähnlicher Fälle, sehr zuversichtlich, dass die Entscheidung im Zivilprozess zugunsten unseres Mandanten ausfallen wird.

Beim Auftreten von Missverständnissen oder strittigen Situationen — selbst bei vermeintlich geringfügigen Angelegenheiten — empfehlen wir Ihnen daher dringend, sich rechtzeitig an einen Rechtsanwalt zu wenden, um rechtliche Aufklärung zu erhalten und Ihre Interessen sowohl im außergerichtlichen als auch, falls erforderlich, im gerichtlichen Stadium vertreten zu lassen.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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