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Verkehrsrecht

Der beste Freund des Menschen ist in Deutschland das Fahrrad

„Kaufen Sie sich ein Fahrrad — Sie werden es nicht bereuen, sofern Sie am Leben bleiben."
Mark Twain

Deutschland ist ein hochentwickeltes Land, das für die hohe Qualität seiner Produkte bekannt ist. Deutsche Autos wie Mercedes, Volkswagen, Opel und Audi genießen weltweit Ansehen und großer Beliebtheit, nicht nur in Europa, sondern auch auf dem amerikanischen Markt. Doch die Liste guter, in der Bundesrepublik hergestellter Waren — einschließlich Fahrzeuge — beschränkt sich nicht auf Autos. Die Deutschen achten auf ihre Gesundheit: Sie treiben Sport, unternehmen weite Spaziergänge und nicht nur zu Fuß. Deshalb erfreut sich das Fahrrad in Deutschland großer Nachfrage und Beliebtheit. Das Fahrrad ist in Deutschland ein ebenso vollwertiges Verkehrsmittel wie das eigene Auto. Die Zahl der Radfahrer wächst Jahr für Jahr stetig. Selbst junge Mütter legen ohne langes Zögern ihre Kleinkinder in kleine Kinderanhänger und machen sich auf den Weg zu ihren Erledigungen. Kein Wunder, dass Deutsche schon von klein auf mit diesem Verkehrsmittel umzugehen wissen und es lieben.

Warum bevorzugen die Deutschen häufig das Fahrrad?

  • Es ist sparsam — das Fahrrad benötigt keinen Kraftstoff;
  • es ist praktisch — Radfahren ist ein gutes Herz-Kreislauf-Training;
  • es schont die Umwelt.

Am Wochenende unternehmen viele Deutsche Fahrradausflüge im Familienverbund über drei, manchmal vier Generationen hinweg. Ältere Menschen nutzen recht häufig Dreiräder, während Kleinkinder diese praktisch nicht verwenden — sie fahren meist auf zweirädrigen Laufrädern ohne Pedale und stoßen sich dabei mit den Füßen vom Boden ab. Man geht davon aus, dass ein Kind auf diese Weise schneller das Gleichgewicht halten lernt. Radfahrer sind auf Deutschlands Straßen tatsächlich zahlreich vertreten. Häufig schließen sie sich zu sportlichen Gruppen zusammen. Solche einheitlich gekleideten Radfahrer erreichen hohe Geschwindigkeiten und können für Autofahrer eine gewisse Behinderung darstellen, da sie trotz zahlreicher Radwege häufig direkt auf der Straße fahren. Anzumerken ist, dass sich die meisten Radfahrer an die Regeln halten und zwischen ihnen und Autofahrern meist kein Antagonismus entsteht. Der Radfahrer ist in Deutschland ein vollwertiger Verkehrsteilnehmer mit eigenen Rechten und Pflichten. In allen Bundesländern gilt ein einheitliches Regelwerk — die Straßenverkehrsordnung (StVO) —, das die Rechte und Pflichten des Radfahrers auflistet. Das Einzige, worauf Radfahrer in der StVO nicht achten müssen, sind die Parkregeln, da sie überall parken dürfen — sei es an einem Baum oder einem Pfosten. Wichtig ist nur, dass das geparkte Fahrrad kein Hindernis für andere Verkehrsteilnehmer und Fußgänger darstellt.

Auf den ersten Blick mag es einfach erscheinen, in Deutschland Radfahrer zu sein: Überall gibt es Radwege, Abstellmöglichkeiten, und andere Verkehrsteilnehmer respektieren einen. Das stimmt zwar, doch es sei darauf hingewiesen, dass Radfahrer hier nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten haben, deren Nichterfüllung von der Polizei streng mit Bußgeldern geahndet werden kann, in manchen Fällen sogar mit ordnungswidrigkeitsrechtlichen oder gar strafrechtlichen Maßnahmen gegen die Verstoßenden. Von einem interessanten Fall aus unserer vielseitigen Kanzleipraxis, in dem wir einem an einem Verkehrsunfall mit einem Radfahrer beteiligten Mandanten helfen konnten, eine strafrechtliche Verfolgung abzuwenden, berichten wir in diesem Artikel.

Die Geschichte des Mandanten: die Apotheke, das Schmerzgel und die geöffnete Tür

Als sich Viktor (Name geändert) hilfesuchend an unsere Kanzlei wandte, war seine Lage keineswegs eine leichte. Ihm wurde die fahrlässige Zufügung von Körperverletzungen bei einer anderen Person vorgeworfen. Nach § 229 StGB ist in diesem Fall eine Strafe in Form einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen. Diese Situation erforderte selbstverständlich das unverzügliche Eingreifen einer professionellen Anwältin — doch der Reihe nach.

An einem gewöhnlichen Werktagabend fuhr der Mann mit dem Auto von der Arbeit nach Hause. Als er an einer Apotheke vorbeifuhr, erinnerte er sich, dass seine Frau ihn gebeten hatte, ein Schmerzlinderungsgel für ihr kleines Kind zu kaufen, dem gerade die Zähne durchbrachen. Nachdem er seine weitere Route im Kopf durchgegangen war und festgestellt hatte, dass sich unterwegs keine weitere Apotheke befand, beschloss er, an dieser Apotheke anzuhalten und schnell das Gel zu holen. Einparken war sehr schwierig, es gab zwar eine kleine Parklücke, doch das Auto passte nicht richtig hinein. Da parkte Viktor, ohne lange zu überlegen, das Auto so, dass es nach Möglichkeit niemanden störte, und begann, die Tür zu öffnen, um auf die Fahrbahn zu treten. Den weiteren Verlauf der Ereignisse erinnert der Mann nur wie in einem Nebel. Beim Öffnen der Autotür erfasste er einen Radfahrer, der von seinem Fahrrad geschleudert wurde und auf die Fahrbahn stürzte.

Obwohl Viktor unter Schock stand, verlor er nicht die Fassung und rief unverzüglich Rettungsdienst und Polizei. Die Situation wurde dadurch erschwert, dass der Geschädigte ein älterer Mann über 70 Jahre war. Selbstverständlich wurde er sofort in das nächstgelegene Krankenhaus gebracht, wo Ärzte mehrere Prellungen und einen Bruch zweier Rippen feststellten. Der Fall wurde an die Staatsanwaltschaft übergeben. Unserem Mandanten drohte somit ein Verfahren mit einer Höchststrafe von drei Jahren Freiheitsstrafe für eine faktisch aus Unachtsamkeit und durch unglückliche Umstände begangene Tat.

Die Arbeit des Anwalts: Antrag bei der Staatsanwaltschaft und Übergabe an das Gericht

Der auf Strafsachen spezialisierte, mit diesem Mandat betraute Anwalt unserer Kanzlei forderte unverzüglich die Akte bei der Polizei an. Die Akte enthielt Fotografien des Tatorts mit einer nach Zeugenaussagen rekonstruierten Schilderung des Geschehens. Obwohl dieser Fall nicht einfach war und eine qualifizierte professionelle Verteidigung erforderte, nutzte der Anwalt bei der Vertretung der Interessen des Mandanten alle ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel. An die Staatsanwaltschaft wurde ein Antrag auf Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts gerichtet. Viktor hatte sein Auto tatsächlich nicht ganz korrekt geparkt und damit gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen; auch hatte er beim Verlassen seines Fahrzeugs mit dem Ausstieg auf die Fahrbahn nicht alle erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Ihm jedoch eine vorsätzliche rechtswidrige Handlung vorzuwerfen, für die das deutsche Strafgesetzbuch eine Strafe vorsieht, wäre nach der Logik des Gesetzes und dem gesunden Menschenverstand übertrieben gewesen.

Leider folgte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nicht den im Antrag dargelegten Argumenten, und der Fall wurde vor Gericht gebracht. In Deutschland können sich die Vertreter der am Verfahren beteiligten Parteien vor der Gerichtsverhandlung telefonisch mit dem Richter über Details und Aussichten der bevorstehenden Verhandlung austauschen. Der Richter sprach recht freundlich mit dem für diesen Fall zuständigen Anwalt unserer Kanzlei und merkte an, dass der Ausgang des Verfahrens ausschließlich davon abhänge, wie sich die Parteien in der Gerichtsverhandlung präsentierten und welche Argumente sie zur Verteidigung ihrer rechtlichen Position vorbringen könnten.

Vorbereitung auf die Verhandlung und entscheidende Details

Der Anwalt begann eine gründliche Vorbereitung auf die Verhandlung. Er sprach ausführlich mit seinem Mandanten und half ihm, sich an Einzelheiten des Vorfalls zu erinnern, die zu seinen Gunsten ausgelegt werden konnten. Es galt, dem Richter unbedingt darzulegen, dass Viktor sein Auto nahezu korrekt geparkt und die Tür vorsichtig geöffnet hatte. Wäre es nicht zu diesem unglücklichen Zusammentreffen der Umstände gekommen, hätte sich dieser Vorfall nicht ereignet. Unser Mandant hatte nach den bei der Polizei vorliegenden Daten weder gegen Straßenverkehrsregeln verstoßen noch zuvor andere Ordnungswidrigkeiten begangen.

All diese Argumente wurden ausführlich in der Gerichtsverhandlung vorgetragen. Der Geschädigte berief sich darauf, dass er durch den heftigen Türanschlag von Viktors Auto über den Kopf geschleudert worden sei. Die Art der erlittenen Verletzungen sprach jedoch nicht für einen solchen Hergang. Zudem gab es keine Zeugen, die die Aussagen des Geschädigten bestätigten.

Ergebnis: Einstellung wegen Geringfügigkeit

Der die Interessen des Mandanten vertretende Anwalt beantragte vor Gericht die Einstellung dieses Strafverfahrens wegen Geringfügigkeit der begangenen Tat gemäß § 153 StPO. Zur großen Erleichterung unseres Mandanten folgte der Richter den von uns vorgebrachten Argumenten und traf die Entscheidung, das Verfahren einzustellen. Die Behandlung des Geschädigten wurde vollständig von der Krankenversicherung übernommen, und glücklicherweise war er bereits nach wenigen Tagen auf dem Weg der Besserung. Somit wurden Informationen über diesen Vorfall — abgesehen von den polizeilichen Unterlagen zum Unfall — in keine weiteren Datenbanken aufgenommen.

Fazit

Abschließend sei gesagt: Seien Sie aufmerksam im Straßenverkehr, unabhängig davon, welches Fortbewegungsmittel Sie gewählt haben, und beachten Sie stets die Straßenverkehrsregeln. Denn im Straßenverkehr sind Sie selbst erhöhten Gefahren ausgesetzt und setzen auch andere Verkehrsteilnehmer diesen aus, und schon der kleinste Fehler kann schwerwiegende Folgen haben. Sollte es dennoch zu einem Verkehrsunfall kommen — unabhängig davon, ob Sie schuldig oder geschädigt sind — empfehlen wir Ihnen, sich unverzüglich an auf solche Angelegenheiten spezialisierte Fachanwältinnen und Fachanwälte zu wenden. Wie wir bereits mehrfach geschrieben haben, gehört die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten, einschließlich Verkehrsunfällen, zu den Kernbereichen der Tätigkeit unserer Kanzlei. Mit unserer umfangreichen Erfahrung auf diesem Gebiet helfen wir Ihnen gerne, auch in den schwierigsten und uneindeutigsten Fällen die beste Lösung zu finden.

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