Archäologen haben kürzlich auf deutschem Boden ein Grab entdeckt, das auf etwa das dritte Jahrtausend vor unserer Zeitrechnung datiert wird. Dieser Fund soll etwas mehr Klarheit in eine Frage bringen, die Historiker schon lange beschäftigt: „Ab wann lebten die Europäer nicht mehr in Stämmen, sondern gliederten sich in Familien in der uns heute vertrauten Form auf, mit Mutter, Vater und Kindern?" Der Fund deutet darauf hin, dass dies in Deutschland recht früh geschah. Die Besonderheit des Grabes besteht darin, dass darin die gesamte Familie lag. Eine DNA-Analyse bestätigte dies. Alle waren bei einem Angriff durch andere Menschen ums Leben gekommen. Doch jemand musste ihre Körper eingesammelt, in ein Grab gelegt und dieses gepflegt haben. Für Anthropologen ist klar, dass dies allein schon zeigt, dass Familie und der Glaube an die Zusammengehörigkeit ihrer Mitglieder für die damalige Gesellschaft auf dem Gebiet Deutschlands eine Selbstverständlichkeit war. Vielleicht erklärt gerade das, warum bereits Artikel 6 des Grundgesetzes der Familie gewidmet ist: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Zugegeben, Deutschland gab es damals noch nicht, aber das spielt keine Rolle. Betrachten wir es einfach als regionales Traditionsprodukt. Familienwerte gehen über alles!
Die Familie unter Aufsicht
Die Pflege und Erziehung von Kindern sind ein natürliches Recht der Eltern und zugleich eine ihnen vorrangig obliegende Pflicht. Staatliche Stellen überwachen jedoch die Erfüllung dieser Pflichten. Von besonderer Bedeutung im Familienrecht ist das Institut der elterlichen Sorge. Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind. Das deutsche Recht sieht vor, dass, wenn das Kind in der Ehe geboren wurde, beide Elternteile die elterliche Sorge ausüben dürfen. Waren die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, erhält automatisch nur die Mutter das Sorgerecht. Damit auch der Vater des Kindes über dieses Recht verfügt, müssen beide Elternteile eine schriftliche Erklärung abgeben, mit der sie die gemeinsame Ausübung der elterlichen Sorge wünschen. Diese Erklärung kann beim zuständigen Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet werden. Alle Fragen der Erziehung und Entwicklung ihrer Kinder dürfen die Eltern eigenständig entscheiden. Der Staat greift in familiäre Beziehungen nur ein, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das BGB legt fest, dass der unmittelbare Umgang mit beiden Elternteilen dem Kindeswohl dient.
Wichtig bei einer Scheidung
Nach § 1626 BGB umfasst die elterliche Sorge die Personensorge und die Vermögenssorge für das Kind.
Handelt es sich um zwei leibliche Eltern, erscheint die Situation recht eindeutig. Hat das Kind jedoch nur eine leibliche Mutter, und möchte der Stiefvater die Elternrechte für das Kind seiner Frau erlangen, kann der Staat durch seine Vertreter, die Beamten, mit seiner „Fürsorge" allen Mitgliedern der „besonders geschützten" Gesellschaftszelle das Leben vergiften — genau das widerfuhr unseren Mandanten, der Familie Wolf. Die deutschen Gesetze, die das Familienglück so sorgfältig schützen, erwiesen sich durchaus als in der Lage, dieses Familienglück zu zerstören. Dieser Familie spielte ausgerechnet jene Vorschrift des BGB einen bösen Streich, die den Umgang mit beiden Elternteilen als Voraussetzung für das Kindeswohl festlegt.
Eine Familie mit Vorgeschichte
Katharina und Viktor Wolf hatten schon vor ihrer jetzigen Ehe keine allzu glücklichen Erfahrungen mit dem Aufbau familiärer Beziehungen gemacht. Katharina hatte sich von ihrem Mann getrennt, gerade als dieser erfuhr, dass Katharina schwanger war und nicht vorhatte, sich von dem Kind zu trennen. Der Mann ging einfach und tauchte nie wieder auf. Viktor war mit einer zu Hysterie neigenden Frau verheiratet gewesen. Der endlosen grundlosen Streitereien überdrüssig, reichte er schließlich die Scheidung ein. Der Sohn blieb beim Vater. Vor acht Jahren heirateten Katharina und Viktor, und in der Familie gab es sogleich zwei Kinder: Alexander war Katharinas Sohn, Michael trägt den Vatersnamen Viktorowitsch. Alexander wurde ab seinem siebten Lebensjahr von Viktor mit großgezogen. Michael ist ein Jahr jünger als Alexander. Doch außer seinem Stiefbruder, seiner Stiefmutter und seinem Vater hatte er auch eine Mutter, die, ohne es selbst zu ahnen, in dieser Geschichte ebenfalls eine unrühmliche Rolle spielte.
Bei der Scheidung hatte Michaels Mutter, Tatjana, nichts dagegen einzuwenden, dass ihr Sohn beim Vater lebte. Die Eltern einigten sich auf einen Umgangs- und Kontaktplan mit dem Kind. Doch die Mutter machte ein Jahr lang von ihrem Recht kein einziges Mal Gebrauch. Ein Jahr später jedoch erhielt Viktor eine Ladung vor Gericht. Die Mutter des Kindes verlangte eine gerichtliche Entscheidung, die ihr den Umgang mit dem Kind gestattete. Niemand widersprach. Das Gericht legte Umgangstage fest, und… innerhalb von zwei Jahren nahm sich die Mutter nur ein einziges Mal Zeit für das Kind. Daraufhin klagte sie erneut, angeblich behindere Michaels Vater sie bei der Ausübung ihres Umgangsrechts. Gericht, Beschluss, und die Mutter wieder verschwunden. Angesichts aller Enthüllungen über schlechtes Verhalten von Männern gegenüber Frauen, die heute den ständigen Inhalt der Boulevardpresse bilden, mag es unschicklich erscheinen zu sagen, wie Frauen mitunter das Leben eines Mannes zur Hölle machen. Und die gesellschaftliche Sympathie dürfte eher auf ihrer Seite liegen. Genau diese gesellschaftliche Gewissheit, dass der Mann stets schuld sei, wurde in dieser Geschichte zum Stolperstein.
Sei mein Papa!
Als die Familie Wolf beschloss, dass Alexander nun lange genug ohne Vater aufgewachsen war, war der Junge fünfzehn Jahre alt. Die Eltern reichten, den Regeln entsprechend, die Unterlagen bei einem Notar ein. Der Notar leitete den Fall an das Gericht weiter, das über Zustimmung oder Ablehnung zu entscheiden hatte. Und hier trat der Staat auf den Plan, der den Schutz von Familie und Kindheit zu seiner Priorität erklärt, in Gestalt eines Beamten des Jugendamts. Das Gericht ist berechtigt, sich für ein Gutachten an diese Behörde zu wenden. In solchen Fällen führen die Beamten üblicherweise Gespräche. Und so erschien bei der Familie Wolf eines Abends ein Gast mit Aktenmappe — genauer gesagt eine Gästin.
Die Frau verbrachte etwa vierzig Minuten mit der Familie. Kaffee. Gespräche über dies und das im Rahmen des Familienthemas. Abschiedshändedruck. Und kurze Zeit später die Ablehnung der Adoption aufgrund eines negativen Gutachtens der Beamtin vom Jugendamt. Die offizielle Besucherin hatte irgendwie festgestellt, dass zwischen Alexander und Viktor keine warme emotionale Bindung bestehe. Viktor habe sich als schlechter Familienvater erwiesen, da er keine normale, dauerhafte Beziehung zwischen seinem Sohn Michael und dessen Mutter Tatjana herstellen wolle und die zugunsten von Tatjanas Umgangsrecht mit ihrem Sohn ergangenen Gerichtsbeschlüsse behindere. Empfohlen wurde, noch ein Jahr zu warten und das Anliegen erneut vorzubringen, sobald Alexander sechzehn Jahre alt sei — dann wäre seine Entscheidung, ja oder nein zur Adoption, ausschlaggebend, statt nur gewichtig wie jetzt, mit erst fünfzehn Jahren.
Kaum von dieser Nachricht wieder zu sich gekommen, suchten die Wolfs unsere Anwaltskanzlei auf. Nach Durchsicht des Dokuments zeigte sich unsere Anwältin überrascht: Der Text wirkte sehr voreingenommen. Nach Gesprächen mit allen Familienmitgliedern wurde klar, dass die für das Kindeswohl zuständige Beamtin eher ihre eigenen psychologischen Probleme bearbeitete, als über ein glückliches Aufwachsen zu wachen. In dem von unserer Anwältin verfassten Widerspruch gegenüber dem Gericht wurde darauf hingewiesen, dass keine Interviews mit den Verfahrensbeteiligten geführt worden waren — niemand hatte sich einzeln mit Alexander, seinem Stiefbruder, seiner Mutter und seinem Stiefvater unterhalten. Die in der Ablehnungsempfehlung gezogenen Schlussfolgerungen seien daher eher unsachlich als sachlich. Was den Vorwurf betreffe, Viktor behindere seine ehemalige Frau am Umgang mit ihrem Sohn, so habe die Frau trotz der ergangenen Gerichtsbeschlüsse über Jahre hinweg weder Michael noch Viktor auch nur angerufen. Nach Prüfung des Widerspruchs wurde ein Gerichtstermin anberaumt.
„Ich befasse mich schon seit fünfzehn Jahren mit solchen Fällen, mit meiner Erfahrung brauchen Sie gar nicht erst zu versuchen, mich zu täuschen" — von Anfang an nahm die Richterin unseren Mandanten gegenüber eine aggressive Haltung ein. Während der Aussagen der Verfahrensbeteiligten fuhr die Richterin Alexander mit Vorwürfen wegen seines angeblich miserablen Deutsch an, weil er mehrfach englische Ausdrücke verwendet hatte (der Junge besucht ein englischsprachiges Gymnasium). Besonders bekam er es jedoch zu spüren, weil er zu Beginn seiner Aussage gesagt hatte: „Herr Wolf möchte mich adoptieren." „Wer nennt einen nahestehenden Menschen ‚Herr' und beim Nachnamen? Was soll das hier?!" Immer wieder musste unsere Anwältin während der Verhandlung eingreifen und die Richterin auf ihr unangemessenes Verhalten und die falsche Deutung des Verhaltens des Jugendlichen hinweisen, der zum ersten Mal in seinem Leben einer Richterin gegenüberstand und daher naturgemäß einen förmlicheren Ton wählte.
Für die Wolfs wurde die Anwältin während der Verhandlungspause zur Psychologin, die vor übermäßiger Anspannung wegen des Verhaltens der Richterin warnte: „Das ist ihre Taktik — Stress erzeugen, und wenn es verdächtige Punkte gibt, diese entweder bestätigen oder widerlegen. Verhalten Sie sich natürlich, man prüft Sie nur." Die Arbeit einer Anwältin besteht nicht nur darin, die rechtlichen Interessen des Mandanten zu vertreten, sondern auch in einer Art Coaching-Arbeit mit dem Mandanten, wenn eine Begegnung mit Dritten bevorsteht, die im Verfahren sehr wichtig sind. Menschen sind keine Maschinen. Etwa eine Stunde nach Ende der Verhandlung bat die Richterin die Wolfs in ihr Büro. „Ich habe meine Meinung über Ihre Familie geändert. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Sohn und Ihnen zu Ihrem Vater!" Die rechtzeitige und professionelle Hilfe der Anwältin unserer Kanzlei bewahrte die Familie Wolf vor vielem Kummer.
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