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Familienrecht

Bei einer Scheidung in Deutschland ist der Anwalt nie das fünfte Rad am Wagen

„Wenn es ein wirksames Gegenmittel gegen das Heiraten gibt, dann ist es der Gedanke, dass man sich eine Scheidung nicht leisten kann." Jack Nicholson

In Deutschland nimmt die Institution von Familie und Ehe eine überaus wichtige Rolle ein. Das Grundgesetz schützt die Interessen der Familie als Grundzelle der Gesellschaft sorgfältig. Deshalb ist die Wirtschafts- und Sozialpolitik des Staates in weiten Teilen darauf ausgerichtet, die Institution der Familie zu fördern sowie geschlossene Ehen zu schützen und zu erhalten. Leider kommt es trotz dieser staatlichen Sozialpolitik auch in diesem wohlhabenden Land recht häufig zu Scheidungen. Da das deutsche Recht von den Ehegatten bei der Antragstellung keine konkreten Gründe verlangt, begnügen sich die Bewohner der Bundesrepublik meist mit allgemeinen Formulierungen, weshalb auch keine offizielle Statistik über Scheidungsgründe geführt wird.

Wie vielen unserer Leser bereits bekannt ist, ist eine Scheidung in Deutschland ohne die Beteiligung eines Anwalts nicht möglich. Selbst wenn die Ehegatten keine gegenseitigen Ansprüche haben, keine minderjährigen Kinder vorhanden sind und beide der Scheidung zustimmen, verlangt das deutsche Recht, dass zumindest eine der Parteien anwaltlich vertreten wird. Der Anwalt kann die sich an ihn wendende Partei beraten, sie während aller Phasen des aufwendigen und langwierigen Verfahrens rechtlich begleiten und ihr bei der Vorbereitung der erforderlichen Anträge und Unterlagen helfen. Üblicherweise wendet sich derjenige an einen Anwalt, der die Scheidung anstoßen möchte. Konnten sich die Ehegatten eigenständig über alle Scheidungsbedingungen einigen, genügt ihnen ein einziger Anwalt. Wer zu der Entscheidung gelangt ist, dass die Familie nicht zu erhalten ist und die einzig richtige Lösung die Beendigung der Beziehung sowohl in tatsächlicher als auch in rechtlicher Hinsicht ist, stellt sich sicherlich die Frage: „Wann ist es sinnvoll, sich an einen Anwalt zu wenden?"

Es ist sinnvoll, sich unmittelbar nach dem Ende der ehelichen Beziehung an einen Anwalt zu wenden, um das Datum des Beginns des Getrenntlebens zu bestätigen. Ein anwaltliches Schreiben über den Beginn des Getrenntlebens ist besonders für diejenigen wichtig, die staatliche Leistungen beziehen. Es ermöglicht bei der zuständigen Behörde die getrennte Berechnung der Leistungen, die Genehmigung für die Anmietung getrennter Wohnungen sowie weitere in einer solchen Situation erforderliche Dokumente. Personen mit geringem Einkommen hilft der Fachanwalt für Familienrecht dabei, staatliche finanzielle Unterstützung für die Anwalts- und Gerichtskosten zu erhalten.

In der Praxis unserer Anwaltskanzlei begegnen uns unterschiedliche Scheidungsfälle — es wenden sich sowohl Mandanten an uns, die sich eigenständig über alles einigen konnten, als auch solche, denen dies nicht gelang. In manchen „schwierigen" Fällen sind Leben und Gesundheit eines der sich scheidenden Ehegatten aufgrund des Verhaltens des anderen gefährdet, und der Anwalt muss zur Schadensabwehr äußerst schnell und entschlossen handeln. Jede Familie ist, ebenso wie jede Scheidung, sehr individuell und erfordert einen professionellen, passend gewählten Ansatz. Meist verlaufen die von den Anwälten unserer Kanzlei begleiteten Scheidungen recht ruhig, schnell und ohne zusätzliche Komplikationen.

Eines Tages kam zu uns ein bereits recht betagter Mann zur Beratung, nennen wir ihn Viktor, der sich offiziell von seiner Ehefrau, nennen wir sie Valentina, scheiden lassen wollte. Die Eheleute hatten über zwanzig Jahre in registrierter Ehe zusammengelebt. Sie hatten sich noch im Studium in einer kleinen Stadt in der russischen Provinz kennengelernt und waren rasch von der romantischen Anfangsphase zu einer engen Beziehung übergegangen. Ohne sich richtig kennengelernt und ihre Gefühle geprüft zu haben, heirateten sie noch als sehr junge Menschen buchstäblich nach ein paar Monaten gemeinsamer Spaziergänge im Mondschein überstürzt. Der Grund für diese so rasche Entscheidung war schmerzlich banal — die junge Frau war „in anderen Umständen". Die jungen Leute — genauer gesagt deren Eltern — entschieden, dass „man das Kind bekommen müsse", die Hochzeit wurde in aller Eile vorbereitet, zum Glück verfügte der frisch gebackene Ehemann bereits über eine wenn auch kleine, so doch eigene Wohnung. Selbstverständlich begannen die alltäglichen Probleme fast unmittelbar nach Beginn des gemeinsamen Lebens — Viktor und Valentina kannten sich kaum, waren nicht bereit, die zahlreichen für das Eheleben notwendigen Zugeständnisse und Kompromisse einzugehen, und hatten auch noch keine Erfahrung mit einem eigenständigen Haushalt. Da in der jungen Familie jedoch Nachwuchs erwartet wurde, kam eine Trennung zu diesem Zeitpunkt natürlich nicht infrage. Nach Abschluss seines Studiums fand Viktor eine Anstellung als Kfz-Mechaniker, während Valentina, die ihr Studium mit Ach und Krach beendete, zu Hause blieb und sich um den Haushalt und das Kind kümmerte. Auf die erste Tochter folgten bald zwei Söhne, und die Familie kam mehr schlecht als recht mit der ständigen materiellen und praktischen Unterstützung der Eltern beider Seiten über die Runden. Nach zehn gemeinsamen Ehejahren, als die Familie von Viktors älterem Bruder dauerhaft nach Deutschland übersiedelte, beschlossen die Eheleute fest, seinem Beispiel zu folgen, zumal unser zukünftiger Mandant dafür ausreichende Voraussetzungen mitbrachte. Gesagt, getan — anderthalb Jahre später zog die gesamte Familie im Rahmen des Spätaussiedlerprogramms nach Berlin.

Viktor und Valentina ließen sich mit ihren drei Kindern am Stadtrand nieder, der Mann fand eine Anstellung in einer Autowerkstatt, während seine Frau sich weiterhin um Kinder und Haushalt kümmerte und nebenbei als Empfangsdame in einem Schönheitssalon arbeitete. Neben dem bescheidenen Gehalt erhielten die Eheleute staatliche finanzielle Unterstützung. Die Jahre verstrichen unaufhaltsam, die Kinder wuchsen, ohne dass man es recht bemerkte, heran, die ältere Tochter und der ältere Sohn hatten die elterliche Wohnung bereits verlassen und lebten eigenständig. Den Eheleuten blieb nun deutlich mehr freie Zeit, und sie begannen sich häufiger zu fragen, ob zwischen ihnen überhaupt jemals Liebe bestanden hatte oder ob die lange Ehe zunächst das Ergebnis eines „Fehlers" und später einer Gewohnheit gewesen war. Als ihr jüngster Sohn 18 Jahre alt wurde und davon sprach, bald von den Eltern ausziehen zu wollen, kamen die Eheleute allmählich zu dem Schluss, dass sie nichts mehr verband und die eheliche Beziehung zwischen ihnen tatsächlich bereits seit mehreren Jahren beendet war.

Viktor verließ die gemeinsame Wohnung und fand sich eine andere Bleibe in der Nähe, und etwa zwei Jahre nach Beginn des Getrenntlebens erschien er an der Tür unserer Anwaltskanzlei mit der Bitte, ihn bei der offiziellen Scheidung zu unterstützen. Der Anwalt, ausgestattet mit einer Vollmacht des Mandanten, begleitete das Verfahren von Anfang bis zum vollständigen Abschluss.

Erstens vertrat er Viktors Interessen zunächst bei den Gesprächen mit seiner Ehefrau, später mit ihrem Anwalt, zur Klärung aller Formalitäten und zur Erzielung einer Einigung über die Aufteilung des während der Ehe erworbenen Vermögens. Auf Grundlage der mündlichen Absprachen erstellte der Anwalt ein Dokument, in dem die Vereinbarungen der Eheleute über die Vermögensaufteilung festgehalten wurden.

Zweitens bereitete er eine Vereinbarung über den Verzicht auf den Versorgungsausgleich vor. Grundsätzlich dient das Verfahren des Versorgungsausgleichs bei einer Scheidung dazu, die künftigen Rentenansprüche der ehemaligen Ehegatten anzugleichen. Da die während der Ehezeit von jedem der Ehegatten eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge aus verschiedenen Gründen unterschiedlich hoch sein können, werden sie bei der Scheidung ausgeglichen. In diesem Fall einigten sich die Eheleute eigenständig darauf, auf den Versorgungsausgleich zu verzichten, und der Anwalt bereitete ein Dokument vor, in dem die getroffenen Vereinbarungen festgehalten wurden, und half bei dessen ordnungsgemäßer Einbringung in die Gerichtsverhandlung.

Drittens legte der Anwalt dem Gericht Nachweise über das Getrenntleben der Ehegatten während der gesetzlich vorgeschriebenen Frist vor. Damit eine Scheidung nach deutschem Recht tatsächlich zustande kommt, ist das sogenannte „Trennungsjahr" erforderlich. Dies ist eine zwingende Voraussetzung, ohne deren Einhaltung das Gericht die Scheidung nicht bewilligt: Nach § 1567 BGB kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben. Ausnahmen bestehen in Fällen, in denen die Fortsetzung der Ehe für einen der Ehegatten eine unzumutbare Härte darstellt, etwa bei einer Abhängigkeitserkrankung oder Übergriffen eines Ehegatten. Nach der Logik des deutschen Gesetzgebers ist das einjährige Getrenntleben ein unwiderlegbarer Beweis dafür, dass die Ehe gescheitert ist, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und auf eine Wiederannäherung nicht mehr zu warten ist. Nur in einem solchen Fall lässt § 1565 BGB die Scheidung der Ehe zu. Um die Scheidung zu erwirken, legte der Anwalt dem Gericht daher Nachweise dafür vor, dass die Eheleute in den letzten zwei Jahren in getrennten Wohnungen gelebt hatten, nicht zusammengezogen waren, keinen gemeinsamen Haushalt geführt, keine gemeinsame Zeit verbracht und keine Veranstaltungen gemeinsam besucht hatten.

Wichtig bei einer Scheidung

Dies ist eine zwingende Voraussetzung, ohne deren Einhaltung das Gericht die Scheidung nicht bewilligt: Nach § 1567 BGB kann eine Ehe nur geschieden werden, wenn die Ehegatten ein Jahr getrennt gelebt haben.

Schließlich vertrat der Anwalt den Mandanten während der Gerichtsverhandlung, die in diesem Fall schnell und problemlos verlief, da alle erforderlichen Vereinbarungen bereits vor der Verhandlung getroffen und schriftlich festgehalten worden waren.

Der Anwalt half dem Mandanten somit dabei, dass die ohnehin psychisch belastende Lebenssituation nicht durch zusätzliche rechtliche Verwicklungen erschwert wurde. Aus rechtlicher Sicht wurde die Scheidung recht schnell, ohne Probleme und Überraschungen abgeschlossen. Viktor war mit der Arbeit des Anwalts sehr zufrieden und bedankte sich bei ihm für den klar und kompetent ausgeführten Auftrag. Wir wünschen all unseren Mandanten weiterhin nur gegenseitiges Verständnis, Respekt füreinander und Harmonie in ihrem Familienleben. Sollte das frühere Glück jedoch nicht mehr zurückzuholen sein und eine Scheidung auf Ihrer Tagesordnung stehen, laden wir Sie in unsere Anwaltskanzlei ein, wo wir Sie ausführlich beraten und Sie in allen Phasen dieses aufwendigen und komplexen Verfahrens rechtlich unterstützen.

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