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Familienrecht

Warum man sich siebenmal überlegen sollte, bevor man einem Kind einen Namen gibt

„Die Namen, die Eltern ihrem Kind geben,
spiegeln oft den Wunsch wider, es sich in Zukunft auf die eine oder andere Weise vorzustellen."
Eric Berne

Dass der Name das Schicksal eines Menschen beeinflusst, ist seit ältesten Zeiten bekannt. In der Antike waren die Menschen sehr abergläubisch, was mit dem Glauben an gute und böse Geister zusammenhing. Die Kraft des menschlichen Namens war unseren Vorfahren seit undenklichen Zeiten bekannt, weshalb sie einem Kind absichtlich zwei Namen gaben. Diese Tradition lässt sich bei manchen heutigen Völkern noch immer beobachten. In Russland wurde der bei der Taufe verliehene Name des Kindes verborgen gehalten, und in manchen Ländern erhielt ein Säugling neben dem Hauptnamen einen zweiten, häufig nicht ganz wohlklingenden Namen, damit dunkle Mächte dem Kind keinen Schaden zufügen konnten. Besonders lange überlegten Eltern, wie sie ein Mädchen nennen sollten, um der künftigen Hausherrin schon bei der Geburt bestimmte Eigenschaften mitzugeben. Psychologen und Astrologen behaupten, dass Charakter und Schicksal eines Kindes vom gewählten Namen abhängen. Der Name ist das zweite Gesicht eines Menschen, eine Art „Visitenkarte". Bei der ersten Begegnung mit einem Menschen achten viele auf seinen Namen, und danach, ob er gefällt oder nicht, bildet sich sofort eine erste Einstellung gegenüber der Persönlichkeit selbst. Jeder Name trägt eine bestimmte Bedeutung und ist zudem mit Charaktervorstellungen „aufgeladen", die aus dem Wirken großer Persönlichkeiten stammen, die ihn trugen. Wenn Eltern ihrem Kind einen bestimmten Namen geben, erwarten sie bereits auf unbewusster Ebene von ihrem Nachwuchs ähnliche Charakterzüge, wie sie jene große Persönlichkeit besaß. Sie können das Kind auch nach dem Wohlklang der Aussprache und dem angenehmen Gefühl allein des Klangs benennen. Der Wohlklang des Namens ist besonders bei Mädchen wichtig, denn der Einfluss des Namens auf das Schicksal hängt oft davon ab, wie die Gesellschaft die betreffende Person wahrnimmt.

Es kommt vor, dass die Eltern eines minderjährigen Kindes oder eine bereits erwachsene Person aus bestimmten Gründen ihren Vor- oder Nachnamen ändern möchten. Grundsätzlich ist dies nur bei Vorliegen wirklich gewichtiger Gründe möglich. Bekanntlich sind die deutschen Behörden an der Beständigkeit von Vor- und Nachnamen interessiert, um die Bevölkerung korrekt zu erfassen und den fehlerfreien Betrieb verschiedener Datenbanken sicherzustellen. Die Beständigkeit von Vor- und Nachnamen ist wichtig für Sozialversicherungsträger, Erbschaftsangelegenheiten, Gerichtsverfahren und weitere, nicht immer angenehme Vorgänge. Denn eine Namensänderung erschwert es, eine Person aufzufinden, um ihre bestehenden Rechte korrekt zu bestimmen oder ihr gegenüber Forderungen oder Vorwürfe geltend zu machen. Abgesehen von Fällen der Namensänderung aufgrund veränderter Lebensumstände, etwa bei einer Eheschließung, kann ein Vor- oder Nachname nur in Ausnahmefällen geändert werden. Nach § 3 Abs. 1 NamÄndG (Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen) kann ein Name nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der diese Änderung rechtfertigt. Von einem Fall aus unserer vielseitigen Rechtspraxis, in dem tatsächlich ausreichende Gründe für eine solche Änderung vorlagen und es uns gelang, unseren Mandanten dabei zu helfen, diese bei den zuständigen Behörden zu begründen, berichten wir in diesem Beitrag.

Erforderliche Unterlagen

Nach § 3 Abs. 1 NamÄndG kann ein Name nur geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der diese Änderung rechtfertigt.

An unsere Anwaltskanzlei wandte sich ein Ehepaar — nennen wir sie Anastasia und Mark (Namen geändert) —, das mit einem Problem konfrontiert war, das es nicht selbst lösen konnte. Nur zwei Wochen vor ihrem Besuch bei uns war in der jungen Familie ein freudiges Ereignis eingetreten — das junge Paar war Eltern eines bezaubernden kleinen Mädchens namens ... doch gerade beim Namen war zu diesem Zeitpunkt noch alles sehr unklar. Wie uns die Mandanten berichteten, hatten sie sich schon lange ein Kind gewünscht, doch die ersehnte Schwangerschaft ließ lange auf sich warten. Nach rund fünf Jahren erfolgloser Versuche trat das lang ersehnte Ereignis zur Freude der Eheleute endlich ein. Doch auch hier verlief nicht alles reibungslos — Anastasia fühlte sich denkbar schlecht. Ein gesundheitliches Problem folgte auf das nächste, ständig mussten mal diese, mal jene Medikamente mit Nebenwirkungen eingenommen werden, was dem Wohlbefinden und der Stimmung der schwangeren Frau keineswegs zuträglich war. Langsam, aber sicher rückte der Geburtstermin näher, und da die Eheleute wussten, dass sie ein Mädchen bekommen würden, machten sie sich zunehmend Gedanken über die Namenswahl. Lange Diskussionen zwischen den Eheleuten gab es dabei nicht — sie beschlossen, auch mit Zustimmung anderer Familienmitglieder, die künftige Erbin Eleonora zu nennen. So hieß Anastasias verstorbene Großmutter, die sie sehr geliebt hatte. Zudem gefiel dieser Name auch Mark, sodass andere Namensvarianten in der Familie im Grunde gar nicht erst diskutiert wurden. Leider verliefen sowohl die Schwangerschaft als auch die Geburt sehr schwierig. Anastasia hatte etwa 15 Stunden lang Wehen, ehe bei ihr ein Notkaiserschnitt vorgenommen wurde. Dennoch kam das Mädchen zur großen Freude der Eltern lebend und gesund zur Welt. Dieses freudige Ereignis im Leben der Familie fiel mit der unangenehmen Nachricht von Marks Kündigung zusammen. In aufgewühlter Verfassung ging der Mann auf dem Weg zur Entbindungsklinik in eine Kirche. Mark, sonst nicht besonders sentimental, betete mehrere Stunden lang vor einem Bild der heiligen Maria für die Gesundheit seiner neugeborenen Tochter und dafür, dass Gott seine Familie von den hereingebrochenen Problemen befreien möge. Als Mark die Kirche verließ, fühlte er sich, als sei ihm ein Stein vom Herzen gefallen; nun war er sich sicher, dass das Schlimmste hinter ihnen lag und weder ihm noch seiner Familie weiteres Unheil drohte. Von diesen Gefühlen überwältigt, eilte er zu seiner Frau und beeilte sich, ihr seine Freude mitzuteilen. Er erzählte ihr, wie er in die Kirche gegangen war und vor dem Bild der heiligen Maria gebetet hatte. Die Eheleute sprachen lange miteinander, lachten und weinten vor Glück — sie waren zum ersten Mal Eltern geworden, ihre Tochter war gesund zur Welt gekommen, alle übrigen Probleme und Schwierigkeiten waren zu bewältigen. Vor diesem Hintergrund entstand über Nacht die Idee, das Kind nicht Eleonora zu nennen, wie ursprünglich geplant, sondern Maria — nach dem heiligen Bild, das Mark Trost gespendet hatte. Offenbar dem Grundsatz „das Eisen schmieden, solange es heiß ist" folgend, suchten die Eheleute noch am nächsten Tag das örtliche Standesamt auf und ließen das Neugeborene offiziell unter dem Namen Maria eintragen. Als es dann darum ging, den Verwandten den Namen des Mädchens mitzuteilen, kamen die Eheleute erneut ins Grübeln. Sie erinnerten sich daran, wie lange sie geplant hatten, das Mädchen Eleonora zu nennen, wie sehr ihnen beiden dieser Name gefallen hatte, und dass, wie es ihnen nun schien, gerade dieser Name besser zu ihrer Tochter passe. Nun galt es nur noch, die rechtliche Seite der Angelegenheit zu klären. Am nächsten Tag wandten sich die jungen Eltern erneut an das Standesamt mit der Bitte, den Namen des Mädchens umgehend zu ändern, erhielten jedoch eine sehr eindeutige und entschiedene Ablehnung. Daraufhin wandten sich Mark und Anastasia auf Anraten enger Freunde an unsere Anwaltskanzlei, in der Hoffnung, dass wir bei der Lösung dieser für sie so wichtigen Angelegenheit helfen könnten.

Der Anwalt unserer Kanzlei, der über langjährige Erfahrung bei der Lösung verschiedenster schwieriger Fälle verfügt, machte sich ohne lange Rückfragen sofort an die Arbeit. Er verfasste ein begründetes Schreiben an das Standesamt, in dem er die Gründe für das so widersprüchliche Verhalten der Eltern des Kindes darlegte. Der Anwalt beschrieb ausführlich sämtliche Schwierigkeiten, die zu der Zeit, als das Mädchen zur Welt kam, in der Familie aufgetreten waren, sowie den nicht leichten Verlauf von Schwangerschaft und Geburt selbst. Diesem Schreiben wurden sämtliche erschöpfenden Nachweise beigefügt — ärztliche Atteste sowie die Bestätigung von Marks Kündigung. Zudem wurde in dem Schreiben dargelegt, in welch labiler emotionaler Verfassung sich unsere Mandantin befand, was ebenfalls durch das Attest eines Facharztes bestätigt wurde. Als eines der gewichtigen Argumente führten wir zudem an, dass das Kind zum Zeitpunkt unserer Antragstellung erst drei Wochen alt war, sodass die Namensänderung keine Gefahr einer Nichterfüllung irgendwelcher Verpflichtungen berge, da solche aus naheliegenden Gründen noch gar nicht hätten entstehen können.

Nach Einreichung dieses Antrags bei der zuständigen Behörde versicherten wir unseren Mandanten, dass wir im Falle einer Ablehnung die Interessen des Paares vor Gericht bis zu einem positiven Ergebnis vertreten würden, so wie unsere Anwälte bei der Lösung jedes noch so komplexen juristischen Falls vorgehen. In diesem Fall musste jedoch nicht vor Gericht gezogen werden — der Name wurde in Eleonora geändert und in den entsprechenden rechtsbegründenden Dokumenten festgehalten. Die Eheleute bedankten sich von Herzen für die so schnell und professionell geleistete Arbeit. Wir wiederum wünschten der kleinen Eleonora, in deren Schicksal unsere Anwaltskanzlei durch eine Fügung des Zufalls eine durchaus gewichtige Rolle gespielt hat, feste Gesundheit, Glück und Erfolg im Leben.

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