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Familienrecht

Keine Büroromanze, oder wie sich eine Ehe in Deutschland retten lässt

Was tun in den Fällen, in denen einer der Ehepartner die Beziehung beenden möchte, der andere sie jedoch gerne fortsetzen würde? Eine Frage, die scheinbar keine Lösung kennt. Und alles, was man für solche Paare tun kann, ist ihnen Zeit zum Nachdenken zu geben. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt die unterschiedlichen Umstände, die Menschen zur Entscheidung für eine Scheidung führen, und räumt für die endgültige Entscheidung ein Jahr ein. Manchmal möchte einer der Ehegatten das Verfahren beschleunigen, ein anderer hofft weiterhin auf eine Wiederannäherung und möchte die gesetzlich vorgesehene Frist gerne verlängern. Und dann kommt man ohne anwaltliche Hilfe oft nicht aus. Ein Mandant unserer Anwaltskanzlei hoffte auf die Rettung seiner Ehe.

Der zerbrochene Spiegel

Mark und Katerina heirateten im Jahr 2012. Er stammt aus einer russlanddeutschen Familie, sie ist ukrainische Staatsbürgerin. Ob die Eheleute füreinander in leidenschaftlicher Liebe entbrannt waren, lässt sich heute schwer sagen. Selbst Mark und Katerina selbst würden wohl gegensätzliche Versionen jenes Tages erzählen, an dem sie beschlossen, Mann und Frau zu werden. So sehr hatten sich die Beziehungen nach drei Jahren des Zusammenlebens zugespitzt, dass eine objektive Betrachtung kaum mehr möglich war. Die jungen Eheleute lebten recht typisch für Berlin: Er bezog Sozialleistungen, sie fand eine einfache Arbeitsstelle. Nach Marks Worten war Katerina eine sehr religiöse Frau. Aus diesem Grund war der Besuch von Unterhaltungsorten strikt untersagt. Das Höchste, was sich das Paar erlauben konnte, waren Besuche bei Bekannten. Das Leben verlief gleichmäßig und ruhig, bis Katerina sich zur Scheidung entschloss. Im April 2015 erhielt Mark den Scheidungsantrag. Das Gesetz sieht eine Frist von einem Jahr ab Beginn des Getrenntlebens vor. Die Zeit lief. Im März des auf die Antragstellung folgenden Jahres wandte sich Mark hilfesuchend an unsere Kanzlei, in der Hoffnung, dass sich der zerbrochene Spiegel der Beziehung noch kitten ließe.

Die Besonderheit des Getrenntlebens der Ehegatten bestand darin, dass sie in einer Einzimmerwohnung lebten, in der nur ein Sofa, ein Computertisch, ein Fernseher und ein kleiner Schrank Platz fanden. Räumliche Enge und die Unmöglichkeit, sich nicht körperlich zu berühren, stehen einem Getrenntleben jedoch nicht entgegen. Das Getrenntleben muss aber irgendwie nachgewiesen werden, wenn eine Partei dieser Darstellung widerspricht. Mark widersprach entschieden. Nach seiner Darstellung hätten sie die ganze Zeit einträchtig als Ehemann und Ehefrau zusammengelebt. Als Paar hätten sie gemeinsam Verwandte und Freunde besucht. Der letzte derartige Besuch habe im Februar 2016 stattgefunden. Und Mark nannte Namen von Zeugen. Der enttäuschte Ehemann bestritt jedoch tatsächlich nicht, dass es in den letzten Monaten vor der Trennung Probleme in der Intimbeziehung gegeben habe: Katerina habe sich regelmäßig auf Erschöpfung nach der Arbeit berufen. Doch bald erfuhr Mark, dass Katerina einen Liebhaber hatte.

Es geschah an einem Märztag des Jahres 2016. Der Frühling lag in der Luft. In den jungen Körpern spielten die Hormone. Mark bereitete das Mittagessen zu. Sonntag. Katerina war aus der Kirche zurückgekehrt und tippte, während sie auf eine handfestere Nahrung als die geistliche wartete, mit angezogenen Beinen am Küchentisch sitzend SMS-Nachrichten. Mark wollte Aufmerksamkeit. „Kannst du mal aufhören, aufs Handy zu starren?!", bemerkte Mark. „Lass mich dir doch meinen neuen Freund vorstellen!", schlug Katerina plötzlich vor. Mark erwartete keinen Dritten am Tisch und war über den Vorschlag nicht erfreut. Doch Katerina hatte die Einladung bereits verschickt.

Als Katerinas neue Flamme bereits vor der Tür stand, schob Mark den Riegel vor. Er sah keinen Grund, einem Fremden, dem Liebhaber seiner Frau, die Tür zu öffnen. Durch die Tür entspann sich ein Wortgefecht. Der junge Mann rief vom Treppenhaus aus die Polizei. Als die Polizisten die Wohnung betraten, war alles ruhig. Keine Spuren eines Kampfes waren in der Wohnung zu finden. Katerina hatte keinerlei Beschwerden. Sie zog sich einfach an und verließ das Haus mit ihrem Verehrer. Mark fühlte sich wie in eisiges Wasser getaucht. Verzweiflung und Kränkung zerrissen ihn innerlich. „Später sagte sie mir am Telefon, sie habe mich verlassen, weil ich nicht genug Geld verdiene. Ihr neuer Freund sei Unternehmer. Er züchtet Bienen. Und Katja verkauft für ihn Honig. Aber ich kann wegen meiner Krankheit nicht arbeiten, und ich möchte, dass sie zurückkommt", erklärte Mark den Grund für das Geschehene bei seinem Treffen mit dem Anwalt unserer Kanzlei.

Krank sind alle

Unser Anwalt griff Marks Argumentation auf und verfasste eine Erwiderung auf Katerinas Klageanträge, in der er darauf hinwies, dass die Frist des Getrenntlebens nicht ab dem von ihr in ihrem Antrag angegebenen Datum berechnet werden könne. Schließlich hätten Mark und Katerina weiterhin einen gemeinsamen Haushalt geführt und seien gemeinsam zu Besuch gegangen. In der Gegenerwiderung wies Katerinas Anwalt darauf hin, dass die Eheleute bereits seit längerer Zeit getrennt schliefen. Ein Zeuge, der einige Tage nach dem Polizeivorfall beim Umzug von Katerinas Sachen half, habe in der Wohnung ein Klappbett gesehen, das so bezogen gewesen sei, wie Betten bezogen sind, in denen tatsächlich geschlafen wird. Zudem wurde in der Erwiderung darauf hingewiesen, dass Katerina von Oktober 2014 bis Dezember 2015 bei einem Psychotherapeuten in Behandlung gewesen sei. Die Gegenseite sei bereit, die ärztliche Schweigepflicht aufzuheben, um den Arzt als Zeugen heranzuziehen.

Die Psychotherapeutin bestätigte, dass Katerina tatsächlich bei ihr in Behandlung gewesen sei. Zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme habe sie sich in einer schweren Depression befunden. Die Depression sei von Angstsymptomen und Schuldgefühlen begleitet gewesen. Dieses krankhafte Beschwerdebild habe sich, so die Psychotherapeutin — und wie Katerina es ihr geschildert habe —, dadurch entwickelt, dass die familiären Beziehungen nicht funktionierten. Katerina habe sich über ständige Erniedrigungen durch ihren Ehemann beklagt sowie darüber, dass er sie ständig abgewertet und verspottet habe. In ihrer Aussage teilte die Ärztin zudem mit, dass Mark den Kontakt verweigert und alle Versuche abgelehnt habe, ihm eine gemeinsame Therapie mit Katerina vorzuschlagen. Nun hatte unser Anwalt Fragen an Mark. Wenn alles, was die Psychotherapeutin mitgeteilt hatte, der Wahrheit entsprach, konnte die Ehe aus diesem Grund vom Gericht auch vor Ablauf der Jahresfrist geschieden werden, die ohnehin, gerechnet ab dem in Katerinas Klageschrift angegebenen Datum, bereits fast verstrichen war. In Fällen, in denen in der Familie Gewalt vorliegt — sei sie körperlich oder seelisch —, kann die Ehe praktisch sofort geschieden werden.

Von Wanzen und Gerechten

Nachdem er die Argumente der Gegenseite zum Klappbett und zum Besuch der Psychotherapeutin zur Kenntnis genommen hatte, antwortete Mark, er habe das Klappbett erst wenige Tage vor Katerinas Auszug aufgestellt. Der Umzug auf ein weniger komfortables Lager erkläre sich dadurch, dass das alte Sofa kaputtgegangen sei und der Mechanismus zum Ausklappen in die Schlafposition nicht mehr funktioniert habe. „Es hat der Belastung nicht standgehalten", deutete Mark etwas an und bot an, Beweise für den Defekt des Sofas vorzulegen. Zu Katerinas psychischen Problemen erläuterte er, seine Frau sei psychisch sehr labil, sie sei in der Ukraine in einer psychiatrischen Ambulanz registriert gewesen und dort regelmäßig behandelt worden.

Bei Ilf und Petrow findet sich in „Zwölf Stühle" eine Nebenfigur — ein Einsiedler-Mönch. Dieser Fromme ertrug erschöpfende Fastenzeiten, kasteite sich mit Gebet und Buße und schlief in einem Sarg. Doch all seine Frömmigkeit endete bald, nachdem sich in eben diesem Sarg Wanzen eingenistet hatten. Der Mönch hielt ihren Bissen nicht stand und floh aus der Wüste. Manchmal sieht die Arbeit eines Anwalts genau so aus: viel penible, mitunter scheinbar unbedeutende Arbeit, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. In seinem Antwortschreiben wies unser Anwalt darauf hin, dass die in der Aussage der Psychotherapeutin dargelegten Angaben so oder so Katerinas eigene Interpretation der Gründe für ihren Zustand seien. Über ihre Krankengeschichte aus der Zeit vor der Ehe habe die Ärztin möglicherweise gar nichts gewusst. Und natürlich sei das Sofa kaputt, was das Vorhandensein des Klappbetts in der Wohnung erkläre.

Als Gegenargument brachte Katerina ein Foto vor, auf dem Mark am Computer sitzend zu sehen ist, während im Vordergrund ein mit Bettwäsche und einer warmen Decke bezogenes Klappbett steht. Aus der beigefügten Notiz ging hervor, dass das Foto am 26. Februar 2016 aufgenommen worden war. Das bedeutete, dass Marks Behauptung, das Bett sei erst drei Tage vor Katerinas Auszug in der Wohnung aufgestellt worden, nicht der Wahrheit entsprach. Doch hier tauchte eine neue „Wanze" auf. An jenem Tag war Marks Mutter zu Besuch bei Mark und Katerina, und offensichtlich war das Klappbett für sie bestimmt.

Aus der Praxis unserer Kanzlei

Der zerbrochene Spiegel

Mit den im Zuge des Schriftwechsels erarbeiteten Argumenten wandte sich unser Anwalt an das Gericht mit dem Antrag, als Beginn des Getrenntlebens das Datum des tatsächlichen Auszugs Katerinas aus der Wohnung anzusetzen. Das Gericht prüfte die Argumente und entschied zugunsten unseres Mandanten, wobei es zusätzliche Zeit für die Klärung des Versorgungsausgleichs einräumte. Waren die Eheleute mehr als drei Jahre verheiratet, werden ihre Rentenanwartschaften hälftig geteilt. Dieses Verfahren nimmt jedoch erhebliche Zeit in Anspruch. So erhielt unser Mandant zusätzliche Zeit, sich als verheirateter Mann zu betrachten — fast anderthalb weitere Jahre. Ob seine Geliebte zu ihm zurückkehren wird, ob die Bienen auf den Bienenständen ihres neuen Freundes aufhören werden, Honig zu geben — das ist ungewiss. In dieser merkwürdigen Geschichte gibt es nur einen eindeutigen Helden — den Anwalt unserer Kanzlei, dessen Arbeit es dem Mandanten der Kanzlei ermöglichte, das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Das nennt man Professionalität. Und unsere Professionalität steht unseren Mandanten zur Verfügung.

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