Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Aufenthaltsrecht

Gibt es eine Chance auf eine Aufenthaltserlaubnis, wenn dies für Sie die letzte Chance ist?

„Solange der Arzt uns etwas verbietet, steht es um uns nicht allzu schlecht;

am schlimmsten ist es, wenn er plötzlich alles erlaubt.“

Bearbeitungsfristen

Die deutsche Botschaft ist verpflichtet, einen Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten — bei unbegründeter Verzögerung kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden.

Robert Lembke

Eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ist für Ausländer durchaus attraktiv. Es handelt sich um eines der größten europäischen Länder mit einer leistungsfähigen Wirtschaft und einem recht hohen Lebensstandard, dessen dauerhafter Aufenthalt die Möglichkeit bietet, eine kostenlose, hochwertige Ausbildung sowie weitere soziale Leistungen zu erhalten und praktisch uneingeschränkt durch nahezu alle Länder Europas zu reisen. Jeder Ausländer, der rechtmäßig in die Bundesrepublik übersiedeln möchte, muss die entsprechende Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Wie unseren Leserinnen und Lesern aus unseren früheren Veröffentlichungen bereits gut bekannt ist, ist der zentrale Rechtsakt, der den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger auf dem Gebiet Deutschlands regelt, das „Gesetz über den Aufenthalt ausländischer Staatsangehöriger in der Bundesrepublik“ (Aufenthaltsgesetz – AufenthG). Gerade auf Grundlage der Bestimmungen dieses Gesetzes sind ausländische Staatsangehörige berechtigt, eine befristete oder unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zu erhalten. Eine befristete Aufenthaltserlaubnis bedeutet in jedem Land der Europäischen Union das befristete Recht, sich unter teilweiser Inanspruchnahme der Rechte eines Staatsangehörigen im Land aufzuhalten. Grundsätzlich berechtigt eine Aufenthaltserlaubnis den Ausländer, sich vorübergehend auf deutschem Staatsgebiet aufzuhalten, zu arbeiten, zu studieren oder ein Gewerbe auszuüben. Je nach Aufenthaltsdauer, den Gründen des Antrags und sonstigen Umständen werden verschiedene Arten der Aufenthaltserlaubnis unterschieden, weshalb sich auch die Voraussetzungen für ihre Erlangung unterscheiden können. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erfolgt durch die Ausländerbehörde auf entsprechenden Antrag des Ausländers hin. Die erste Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für höchstens 3 Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit erteilt. Nach 5 Jahren Aufenthalt auf dieser Grundlage kann der Ausländer eine Niederlassungserlaubnis erhalten, die keiner Verlängerung mehr bedarf und es ihm ermöglicht, bei Erfüllung aller erforderlichen Voraussetzungen künftig die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen.

Nicht jedem ist bekannt, dass in einer Reihe von Fällen die Möglichkeit besteht, eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland aus humanitären Gründen zu erhalten – etwa für Personen, die beispielsweise einer Behandlung in Deutschland bedürfen, selbst wenn sie über keine Mittel für eine solche Behandlung verfügen, oder für Personen, deren Behandlung aus bestimmten Gründen in ihrem Heimatland nicht durchgeführt werden kann. Diese Gründe können dabei auch rein wirtschaftlicher Natur sein, einschließlich fehlender Mittel für eine Behandlung in der Heimat. Hierbei geht es nicht um den Fall, dass beispielsweise in Deutschland lebende Angehörige einen betagten Elternteil, der dauerhafter Pflege bedarf, zu sich holen möchten. In solchen Fällen kann die Aufenthaltserlaubnis nicht aus humanitären Gründen, sondern auf der Grundlage der Familienzusammenführung in besonderen Fällen erlangt werden. Mitunter kommt es auch vor, dass ein ausländischer Staatsangehöriger nach Ablauf des Touristenvisums oder der Aufenthaltserlaubnis das Land physisch weder verlassen noch die Aufenthaltserlaubnis verlängern kann. Das heißt, ausländische Staatsangehörige sind mitunter gezwungen, ohne entsprechende Aufenthaltsgenehmigung im Schengen-Raum zu verbleiben, aus Umständen, die außerhalb ihres Einflusses liegen. Die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen ist in § 25 Aufenthaltsgesetz geregelt. Um in einem Verfahren eine erfolgreiche Entscheidung zu erwirken, ist es erforderlich, ein Unterlagenpaket zusammenzustellen und Nachweise so vorzulegen, dass bei den zuständigen Beamten keine Zweifel daran verbleiben, dass die Gewährung des Aufenthaltsrechts in Deutschland die einzige und letzte Möglichkeit für den Ausländer ist, Leben und Gesundheit zu bewahren. Das heißt, im Falle einer Ablehnung des Antrags hätte das Fehlen einer Behandlungsmöglichkeit in Deutschland lebensgefährliche Folgen. Wie es uns gelang, dem schwer erkrankten Vater unseres Mandanten zum Verbleib im Land zu verhelfen, schildern wir in diesem Beitrag.

Eines Tages suchte Stepan die Räumlichkeiten unserer Anwaltskanzlei auf und schilderte uns eine überaus traurige Geschichte. Er lebte seit zehn Jahren in Deutschland; in seiner Heimat, in Nischnewartowsk, war sein Vater zurückgeblieben, nennen wir ihn Viktor. Viktor war sein ganzes Leben lang von recht kräftiger Gesundheit gewesen, hatte einen aktiven Lebensstil geführt und viel Sport getrieben. Doch nachdem alle Kinder das Elternhaus verlassen hatten und seine geliebte Frau plötzlich verstorben war, begann der Mann allmählich abzubauen. Sämtliche bis dahin schlummernden chronischen Erkrankungen brachen aus, es kam zu starken Kopfschmerzen, von anderen altersbedingten Beschwerden ganz zu schweigen. Dennoch ging er bis zuletzt gewissenhaft zur Arbeit, führte selbstständig den Haushalt, traf sich mit Freunden im Hof zu langen Gesprächen über das Leben und mochte es generell nicht, „mit Gott zu hadern“ und sich über sein Los zu beklagen. Niemand weiß, wie lange das noch so weitergegangen wäre, hätte Viktor nicht beschlossen, seinen ältesten Sohn in Deutschland zu besuchen. Leider bekam dem Mann der Klima- und Zeitzonenwechsel nicht gut. Während der Sohn bei der Arbeit war, erlitt sein Vater einen Schlaganfall. Durch einen glücklichen Umstand gelang es, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, die unumkehrbare Folgen verhinderten. Der Patient wurde umgehend ins Krankenhaus eingeliefert, wo sein Zustand dank rechtzeitig geleisteter ärztlicher Hilfe recht schnell stabilisiert werden konnte. Darüber hinaus wurden dem Patienten eine Sauerstofftherapie sowie eine Anschlussbehandlung und Rehabilitation mit Heilgymnastik, Massage und Physiotherapie verordnet. Die Ärzte waren zuversichtlich gestimmt, gaben jedoch keine besonders rosigen Prognosen ab. Allen war klar, dass die Behandlung und Genesung des betagten Patienten viele Monate in Anspruch nehmen würde.

Selbstverständlich dachte Stepan in der ersten Zeit nicht daran, dass sein Vater lediglich zu Besuch gekommen war und dabei einen Reisepass der Russischen Föderation mit einem Touristenvisum bei sich trug. Dieses Visum war bereits vor ein paar Wochen abgelaufen. Für die Fortsetzung der Behandlung in der deutschen Klinik benötigte der Vater Unterlagen, die seinen rechtmäßigen Status in der Bundesrepublik belegten. Stepan wandte sich zunächst an unsere Anwaltskanzlei um Beratung. Nachdem er unsere ausführlichen Erläuterungen zu den Gründen angehört hatte, aus denen Viktor berechtigt sein würde, im Land zu bleiben, lehnte er zunächst unsere weitere Hilfe ab und stürzte sich eigenständig in den Kampf. Er ließ sich im Krankenhaus, in dem sein Vater lag, Bescheinigungen über dessen aktuellen Zustand ausstellen, bereitete eigenständig einen Antrag vor und richtete ihn an die Ausländerbehörde. Nach Überzeugung unseres Mandanten sollte dies eine ausreichende Grundlage für eine positive Entscheidung zugunsten seines Vaters darstellen. Leider erwies sich alles als weit weniger einfach, als er es sich gewünscht hatte. Bereits zwei Wochen nach Einreichung des Antrags erhielt Stepan ein Schreiben, wonach über diesen Antrag negativ entschieden werde, da keine Nachweise dafür vorlägen, dass eine Behandlung nur in Deutschland möglich sei. Stepan wandte sich daraufhin an uns, damit wir ihm helfen, ausreichende Nachweise zusammenzutragen und der Behörde zur Erlangung einer positiven Entscheidung vorzulegen. Nach Erteilung der entsprechenden Vollmacht nahm der auf Migrationsfragen spezialisierte Rechtsanwalt unserer Kanzlei umgehend die Arbeit auf. Er prüfte das zuvor eingereichte Unterlagenpaket gründlich und gelangte zu dem Schluss, dass die vorgelegten Bescheinigungen unzureichend waren. Das Problem bestand darin, dass die ärztlichen Bescheinigungen zwar Angaben zum schweren Gesundheitszustand des Vaters unseres Mandanten enthielten, jedoch in keiner von ihnen vermerkt war, dass eine wirksame Behandlung dieser schweren Erkrankung nur in Deutschland möglich sei. Deshalb stellte der Rechtsanwalt, der die Interessen von Stepan und seinem Vater vertrat, das erforderliche Unterlagenpaket zusammen, in dem eindeutig ausgeführt wurde, dass:

· sich Viktor in einem äußerst schweren Gesundheitszustand befand;

· seine Rückkehr in die Heimat ein erhebliches Risiko für sein Leben dargestellt hätte;

· die ihm in Deutschland gewährte Behandlung in Russland nicht hätte erfolgen können, und schließlich,

· dass sich in Deutschland sämtliche Kinder des betagten Mannes befanden, die seine einzigen Angehörigen waren. Gerade sie konnten ihrem Vater die erforderliche Hilfe und finanzielle Unterstützung gewähren.

Damit legte der Rechtsanwalt verlässliche und erschöpfende Nachweise dafür vor, dass Viktors Rückkehr in die Heimat für sein Leben gefährlich werden könnte. Eine Ablehnung der Erteilung der entsprechenden langfristigen Aufenthaltserlaubnis hätte bedeutet, Leben und Gesundheit des betagten Mannes einer kritischen Gefahr auszusetzen.

Glücklicherweise ging der Fall für unsere Mandanten erfolgreich zu Ende: Der Vater unseres Mandanten erhielt bald die Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre. Darüber hinaus war er berechtigt, entsprechende staatliche Sozialleistungen zur Fortsetzung der kostspieligen Behandlung zu beanspruchen. Wir wiederum hoffen von Herzen, dass Behandlung und Rehabilitation tatsächlich wirksam sein und sich Viktors Zustand Schritt für Schritt bessern wird. Auch Stepan wünschten wir Erfolg bei seinen Angelegenheiten und Vorhaben. Für uns selbst und unsere Leserinnen und Leser bleibt einmal mehr die Erkenntnis, dass die richtige Taktik bei der Vertretung von Interessen unter identischen Ausgangsbedingungen eine Schlüsselrolle spielt. Gerade ein erfahrener Fachmann ist in der Lage, die richtigen Akzente zu setzen und die erforderlichen Unterlagen so vorzulegen, dass bei den zuständigen Beamten keine Zweifel an einer Entscheidung zugunsten unserer Mandanten verbleiben. Wir raten unseren Leserinnen und Lesern, sich rechtzeitig an einen Rechtsanwalt ihres vollen Vertrauens zu wenden, wenn ihr Ziel darin besteht, in kurzer Zeit eine positive Entscheidung in ihrer Migrationsangelegenheit zu erwirken.

Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.

DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

Anfrage

Beratung anfragen

Stehen Sie vor einer ähnlichen Situation im Aufenthaltsrecht? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.