Erwachsenen Menschen unterlaufen Fehler, sie geraten in schwierige Lebenssituationen, erleben Konflikte mit einst nahestehenden Menschen. Das ist der gewöhnliche Hintergrund des menschlichen Lebens, sozusagen ein gängiger Gesprächsstoff. Sind jedoch kleine Kinder in diesen Strudel erwachsener Konflikte hineingezogen, drohen manche eigentlich lösbare Situationen eine besonders dramatische Bedeutung anzunehmen. In dieser Geschichte geht es darum, wie die Anwälte unserer Kanzlei allen Beteiligten geholfen haben, Unheil abzuwenden.
Liebe mit Altlasten
Voraussetzungen für die Familienzusammenführung
Für die Familienzusammenführung in Deutschland muss in der Regel ausreichendes Einkommen, Wohnraum und für Ehegatten ein Basis-Sprachzertifikat der Stufe A1 nachgewiesen werden (§ 30 AufenthG).
Sergej ist deutscher Staatsangehöriger. Ein erwachsener Mann, beruflich und finanziell etabliert. Im Jahr 2016 heiratete er Viktoria, eine russische Staatsangehörige und Bewohnerin von Sankt Petersburg. Viktoria leitete eine Abteilung in einem großen Unternehmen. Geschäftliche Kontakte hatten die Begegnung von Sergej und Viktoria überhaupt erst ermöglicht. Die geschäftliche Zusammenarbeit wuchs bald zu einem Liebesgefühl heran. Nach einiger Zeit machte Sergej Viktoria einen Heiratsantrag. Und sie heirateten. Für Viktoria war es die zweite Ehe. Doch das Kind aus erster Ehe war kein Hindernis für die Beziehung. Zwischen Sergej und Viktorias Sohn aus erster Ehe entwickelte sich ein freundschaftliches Verhältnis. Der „Koffer ohne Griff“, wie man Umstände nennt, die viel Ärger bereiten, sich aber vorerst nicht ändern lassen, war in dieser Geschichte Viktorias erster Ehemann. Sein Auftritt in dieser Geschichte folgt später.
Nachdem Sergej und Viktoria ihre Beziehung beim Standesamt in Sankt Petersburg amtlich hatten eintragen lassen, schmiedeten sie einen Lebensplan. Viktoria machte zunächst noch eine Weile in Russland Karriere. Das Einkommen und die gesellschaftliche Stellung, die ihr ihre Arbeit verschafften, ließen sie sich als eigenständige, beruflich etablierte Frau fühlen. Ein Umzug nach Deutschland hätte naturgemäß nahezu in jeder Hinsicht eine Verschlechterung ihres Status bedeutet. Als rational denkender Mensch war sich Viktoria zudem bewusst, dass allein das Einkommen ihres Ehemanns nicht ausreichen würde, um den für die neue Familie bereits gewohnten Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Zum Glück beträgt die Entfernung zwischen Sankt Petersburg und Berlin nur anderthalb Flugstunden.
Angekommen
Im Frühjahr 2017 flogen Viktoria und ihr sechsjähriger Sohn Jegor zu Besuch bei Sergej nach Berlin. Spaziergänge durch die Stadt, Ausflüge in die malerische Umgebung der deutschen Hauptstadt – alles erfüllte die drei mit Freude und Lebenszufriedenheit. Doch während einer der Fahrten in den Spreewald fühlte sich Viktoria plötzlich unwohl. Schmerzen im Unterleib, Übelkeit, Erbrechen. Die Fahrt musste abgebrochen und dringend ein Arzt aufgesucht werden. Viktoria wurde in der Klinik zurückbehalten. Und bald stellte sich heraus: Viktoria war schwanger. Die Familie erwartete Nachwuchs. Diese für das Paar frohe Nachricht wurde nur von einem Umstand getrübt. Die Schwangerschaft war von einer Fehlgeburt bedroht. Um das ungeborene Kind zu erhalten, musste Viktoria in der Klinik bleiben. An einen Flug oder eine längere Reise war nicht zu denken.
Viktorias Urlaub näherte sich zu diesem Zeitpunkt bereits dem Ende. Auch ihr Touristenvisum lief bald ab. Viktoria und ihr Sohn liefen Gefahr, sich illegal in Deutschland aufzuhalten. Eine Schwangerschaft ist für viele Frauen oder Paare Anlass für grundlegende Veränderungen im Leben. So auch in diesem Fall. Der Gedanke, die Karriere in Russland fortzusetzen, wurde aufgegeben. Die Zukunft der Familie und die Gesundheit des ungeborenen Kindes wogen weitaus schwerer als finanzielle Unabhängigkeit und gesellschaftliche Stellung. Entweder Sergej oder Viktoria musste dringend den Wohnort wechseln. Man entschied sich für Berlin. Und mit genau dieser Frage – wie es sich einrichten ließe, dass Viktoria mit ihrem Sohn in Berlin bleiben könnte – kam die Familie zu uns, sobald Viktoria wieder in der Stadt unterwegs sein durfte.
Der Koffer ohne Griff
Viktorias Situation und ihre Aussichten, in Berlin zu bleiben und die Unterlagen zur Familienzusammenführung direkt bei der dortigen Ausländerbehörde einzureichen, bereitete keine besonderen Schwierigkeiten – abgesehen von der Notwendigkeit, sämtliche erforderlichen Unterlagen sachkundig zusammenzustellen. Erheblich komplizierter wurde die Lage durch Viktorias Sohn, genauer gesagt durch dessen leiblichen Vater. Da dieser über sämtliche Rechte zur Erziehung des Kindes und zur Entscheidung über dessen Zukunft verfügte, konnte er Viktoria und Sergej das Leben in Berlin zur Hölle machen.
In der Psychologie gibt es den Begriff der emotional unabgeschlossenen Scheidung. Menschliche Beziehungen, die man als gesund bezeichnen kann, beruhen auf gegenseitigem Respekt, der Achtung der Freiheit des anderen und einem rationalen Umgang mit auftretenden Fragen. Eine Ehe, der diese Bestandteile fehlten, wird auch nach der Trennung häufig von beiden oder von einem der Ehegatten fortgeschleppt. Das äußert sich als nicht überwundener Groll, als Fortsetzung der Haltung, den anderen als Eigentum zu betrachten, in einfachen Fällen darin, den Namen des Ex-Partners zu vermeiden oder frühere Beziehungen ständig mit neuen zu vergleichen. Das sind jedoch nur die leichten Fälle emotional unabgeschlossener Ehen. Manchmal sind solche Menschen sogar zu schrecklichen Taten gegenüber ehemaligen Ehegatten fähig. Und fast immer, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind, werden die Kinder zu einem schweren Streitpunkt oder gar zum Schlachtfeld um die Vergangenheit.
Genau von dieser Art war das Verhältnis von Viktorias Ex-Ehemann zu ihr. Der Mann sah seinen Sohn nach der Scheidung nur gelegentlich, mit großen Unterbrechungen im Kontakt. Finanziell beteiligte er sich am Leben des Sohnes nicht. Doch bei jedem Kontakt betonte er dem Kind gegenüber, dass Viktoria eine schlechte Mutter sei und dass sie „Papi“ schwer gekränkt habe. Die Frage, ob Viktorias Sohn bei ihr in Deutschland bleiben konnte, hing von zwei Faktoren ab. Erstens: Hätte sich der Vater des Jungen bei der Polizei gemeldet und angezeigt, Viktoria habe seinen Sohn entführt, hätten das Kind und seine Mutter bald einen schrecklichen Stress durchleben müssen, denn die Polizei hätte das Kind unweigerlich und durchaus rechtmäßig aus seiner Berliner Familie herausgenommen. Anschließend wäre das Kind in einem speziellen Heim untergebracht und später zum Vater nach Russland abgeschoben worden. Wie sich danach Viktorias Familienleben fern ihres Sohnes gestaltet hätte, lässt sich unschwer vorstellen. Der zweite Punkt betraf die unmittelbare Schwierigkeit, die erforderliche Genehmigung für den dauerhaften Aufenthalt des Kindes in Deutschland zu erhalten, wenn der zweite Elternteil in einem anderen Land lebte und dort auch einen Wohnsitz hatte. Die Anwälte unserer Kanzlei konnten Viktoria in dieser Situation nur vorschlagen, die Frage einer Entziehung des Sorgerechts ihres Ex-Ehemanns zu prüfen.
Weihnachten zu Weihnachten
Voraussetzungen für die Entziehung des Sorgerechts eines oder beider Elternteile sind das Fehlen finanzieller Unterstützung für das Kind, die Nichtbeteiligung an Entscheidungen über Leben und Zukunft des Kindes sowie körperliche oder seelische Gewalt gegen das Kind. Die ersten beiden Punkte reichten vollkommen aus, um in Russland ein Verfahren zur Entziehung des Sorgerechts von Viktorias Ex-Ehemann einzuleiten. Zudem wies der bedauernswerte „Vater“, wie aus den Berichten derjenigen zu erfahren war, die regelmäßig mit dem Mann zu tun hatten, sämtliche Anzeichen von Alkoholismus auf. Viktoria beauftragte eine Anwältin in Sankt Petersburg, die eine Vollmacht erhielt, ihre Interessen und die ihres Kindes zu vertreten, und das Verfahren nahm unter Beteiligung des Jugendamts und der Staatsanwaltschaft seinen Lauf.
Die von unseren Anwälten für Viktoria und Sergej vorgeschlagene Taktik bestand darin, den Faktor Zeit zu nutzen. Als in Russland das Verfahren zur Entziehung des Sorgerechts von Viktorias Sohn eingeleitet wurde, stellte Sergej bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Familienzusammenführung. Wir nutzten die hohe aktuelle Arbeitsbelastung der Beamten dieser Behörde, um Zeit zu gewinnen. Im Antrag begründeten die Anwälte unserer Kanzlei die Notwendigkeit, Viktoria und ihrem Sohn den erforderlichen Status zu erteilen, damit, dass Viktoria wegen der drohenden Fehlgeburt nicht reisefähig sei und ihr Sohn wegen des in Russland laufenden Verfahrens zur Entziehung des Sorgerechts seines Vaters nicht nach Russland zurückkehren könne. Und wie es der Zufall wollte, gebar Viktoria kurz vor Weihnachten und dem Termin des Besuchs bei der Ausländerbehörde ihr Kind, und zwei Tage vor dem Termin traf aus Russland die Entscheidung über die Entziehung des Sorgerechts von Viktorias Ex-Ehemann ein.
So kam es dank der professionellen Hilfe unserer Anwälte und einer Portion Glück zu dieser geradezu weihnachtlichen Geschichte.
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