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Spätaussiedler

Verbindung der Generationen, oder die Familienzusammenführung eines Spätaussiedlers

„Geht man in die Fremde, blicke nicht zurück.“

Pythagoras

Voraussetzungen für die Statuserteilung

Der Status als Spätaussiedler setzt den Nachweis der deutschen Nationalität, ein dauerhaftes Bekenntnis zur deutschen Kultur und Deutschkenntnisse auf familiärem Niveau voraus (§ 6 BVFG).

Deutschland ist ein Land mit einer reichen, ereignisreichen Geschichte, schöner Natur und gut ausgebauter Infrastruktur. Deutschland ist ein Land interessanter und sich verwirklichender Ideen. Zentrale Bedeutung wird im Land der Bildung und Wissenschaft, der Forschung und Entwicklung beigemessen. Historisch gesehen stellt das Land einen Zusammenschluss von 16 Bundesländern dar, von denen jedes seine eigene Kultur, Traditionen und gewisse gesetzliche Unterschiede hat, die jedoch alle der Bundesregierung mit dem Bundeskanzler an der Spitze unterstehen. Malerische Natur, herrliche Landschaften, gepflegte, ordentliche Großstädte und ganz kleine Städtchen. Viele Ausländer träumen davon, gerade in dieses Land dauerhaft überzusiedeln. Als Fachleute mit umfangreicher Erfahrung in der Begleitung verschiedener Einwanderungsfälle können wir feststellen, dass die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland zugleich einfach und kompliziert ist. Einerseits ist die Vorliebe der Deutschen für Ordnung allgemein bekannt, ebenso wie ihre Aufmerksamkeit für Details und Genauigkeit in bürokratischen Angelegenheiten. Andererseits sind diese Eigenschaften der deutschen Mentalität auch ein Vorteil für Antragsteller – bei genauer Einhaltung aller Voraussetzungen und Anforderungen an die Ausfertigung der Unterlagen dürften keine Probleme oder Missverständnisse entstehen. Trotz der auf den ersten Blick scheinbaren Einfachheit bei der Vorbereitung der Unterlagen zur Einreichung bei der zuständigen Einwanderungsbehörde gibt es in jedem Fall viele Feinheiten. Professionelle Rechtsberatung kann in einem solchen Fall unschätzbare Dienste leisten und Zeit, Kraft und Geld sparen. Viele unserer Leser wissen sicherlich gut, wie bitter es ist, in solch lebenswichtigen Angelegenheiten Ablehnungen zu erhalten. Manchmal können falsche Gesetzesauslegungen oder Fehler in den Unterlagen alle weitreichenden Pläne vollständig zunichtemachen, so merkwürdig es auch klingen mag, selbst in den Fällen, in denen der jeweilige Antragsteller ein uneingeschränktes Recht auf Übersiedlung hat. Von einem Fall aus unserer anwaltlichen Praxis, in dem es uns gelang, einer jungen Frau bei der Vorbereitung ihrer Unterlagen zu helfen, die davon träumte, nach Deutschland zu übersiedeln, um dort den Beruf der Architektin zu erlernen und anschließend eine entsprechende Stelle zu finden, berichten wir den Lesern unserer Zeitung in diesem Beitrag.

Zu uns kam zur Beratung ein Mann mittleren Alters, nennen wir ihn Leonid. Er erzählte uns seine Geschichte, wie er vor etwa zehn Jahren zusammen mit seinem Vater als Abkömmling eines „Spätaussiedlers“ nach Deutschland übergesiedelt war. Nach den Bedingungen dieses Programms haben Personen deutscher Nationalität, die seit Mai 1945 oder nach ihrer Vertreibung seit dem 31. März 1952 auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion geblieben sind, sowie deren Familienangehörige Anspruch darauf, den Status als Spätaussiedler zu erhalten, der eine dauerhafte Übersiedlung nach Deutschland ermöglicht. Der Begriff „Aussiedler“ tauchte erstmals auf, nachdem 1953 in Deutschland das Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (kurz „Bundesvertriebenengesetz“, BVFG) verabschiedet wurde. Einer der bedeutenden Vorteile dieses Programms besteht darin, dass gemeinsam mit dem „Haupt“-Aussiedler, der bei Erfüllung bestimmter im genannten Gesetz enthaltener Voraussetzungen zur Übersiedlung berechtigt ist, gemäß verschiedenen Paragrafen des Gesetzes auch seine Familienangehörigen übersiedeln können, einschließlich Ehegatten und Abkömmlingen in absteigender Linie (Kinder und Enkelkinder) sowie deren Ehepartner. Unter den Bedingungen dieses Programms gelangte auch unser Mandant Leonid (Name geändert) nach Deutschland. Zum Zeitpunkt seiner Kontaktaufnahme mit unserer Kanzlei war sein Leben vollständig geordnet und eingerichtet – ein großes Haus am Stadtrand von Berlin, ein gut laufendes Geschäft, eine hübsche junge Ehefrau, zwei Kinder im Schulalter. Was also führte ihn zu uns zur Beratung?

Wie sich herausstellte, bestand das Problem darin, dass in einer kleinen Stadt in Sibirien Leonids Tochter zurückgeblieben war, nennen wir sie Anastasia. Zum Zeitpunkt der Übersiedlung unseres Mandanten war das Mädchen sieben Jahre alt. Damals lebte sie ständig bei ihrer Mutter, Leonids ehemaliger Lebensgefährtin. Der Vater des Mädchens wollte sie schon damals mit nach Deutschland nehmen. Ihre Mutter war jedoch entschieden dagegen, und auch Leonid war sich damals nicht ganz sicher, ob er die Erziehung des Kindes allein an einem neuen, noch nicht eingerichteten Wohnort bewältigen könnte. Wie der bekannte französische Schriftsteller Honoré de Balzac treffend sagte: „Alles kommt rechtzeitig für den, der zu warten weiß.“ Die Zeit war gekommen: Das Mädchen war herangewachsen und zu einer klugen, wissbegierigen und durchaus selbständigen jungen Frau geworden, die danach strebte, möglichst viel zu lernen, die Welt kennenzulernen und zu reisen. All die Jahre hatte sie den Kontakt zu ihrem Vater nicht verloren, war ihn mehrfach in Deutschland besuchen gefahren und hatte gelegentlich die Ferien mit ihm verbracht. In ihrem Alter konnte sie bereits alle Vorzüge des Lebens in dem zentralen europäischen Land mit seiner starken Wirtschaft, stabilen politischen Lage und angemessenen sozialen Unterstützung für seine Bürger zu schätzen wissen. Nach mehreren ernsthaften, langen Gesprächen, auch mit Anastasias Mutter, wurde die endgültige Entscheidung getroffen – die junge Frau würde nach Deutschland übersiedeln, um bei ihrem Vater zu leben. Es schien, als sei nur noch der Koffer zu packen und die Übersiedlung durchzuführen, doch wie sollten all die wichtigen rechtlichen Formalitäten geregelt werden? Mit dieser Frage wandte sich Leonid an die auf Fragen des Migrationsrechts spezialisierte Anwältin unserer Kanzlei.

Die Anwältin prüfte die vom Mandanten vorgelegten Unterlagen und machte sich unverzüglich an die Arbeit. Auf den ersten Blick war für Anastasia das Recht auf Übersiedlung in die Bundesrepublik gemäß § 7 BVFG als Abkömmling (Enkelin) eines Spätaussiedlers erhalten geblieben. In diesem Fall gab es jedoch eine wichtige Besonderheit: Sie war noch minderjährig und hätte ihr Wohnsitzland nur mit einem der Elternteile (dem Vater) verlassen können, was zuvor nicht geschehen war und nun nicht mehr nachgeholt werden konnte. Dennoch machten wir uns an die Vorbereitung des Unterlagenpakets für Anastasia, erläuterten ihr die Besonderheiten der Sprachprüfung auf dem Niveau des Zertifikats Start Deutsch A1, füllten für sie alle Formulare und Anträge aus, halfen bei der Anfertigung der erforderlichen Übersetzungen der Unterlagen und anschließend bei deren Legalisierung. Dank unserer zügigen Arbeit und der Abstimmung aller Schritte mit dem Mandanten und seiner Tochter war das Paket vollständig zusammengestellt, als die junge Frau achtzehn Jahre alt wurde. Es blieb nur noch nachzuweisen, dass sie bereits volljährig war und somit allein in das Land übersiedeln durfte. Das vollständige Paket wurde dem Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Prüfung vorgelegt. Wie wir zu Recht erwartet hatten, vergingen keine sechs Monate, bis wir eine positive Entscheidung im Fall der Tochter unseres Mandanten erhielten. Nun stand der jungen Frau nichts mehr im Weg – im Gegenteil, sie erwartete eine vielversprechende Zukunft in einem der führenden Länder der Europäischen Union. Unsere Zusammenarbeit mit dieser Familie endete damit selbstverständlich nicht; wir werden diesen Fall weiter begleiten, bis alle in Deutschland erforderlichen Unterlagen vollständig ausgefertigt sind und die junge Frau den ersehnten deutschen Pass erhält.

Zweifellos ist es in dieser Lebensphase Anastasias von Bedeutung, zunächst erfolgreich in ein Studienkolleg (eine Bildungseinrichtung für ausländische Studierende, die ihr Studium an einer deutschen Hochschule fortsetzen oder beginnen möchten) und anschließend in eine Hochschule aufgenommen zu werden. In der heutigen Welt, in der die Zeit immer schneller vergeht, die Informationsmengen exponentiell wachsen und nachfolgende Generationen immer mehr Möglichkeiten zur Bildung, zum Lernen und zur Weiterentwicklung haben, lässt sich die Bedeutung einer richtig und rechtzeitig gewählten Ausbildung kaum überschätzen. Sie wird zunehmend zur Grundlage für die erfolgreiche Selbstverwirklichung eines Menschen in der modernen Gesellschaft. Die Hochschulbildung in Deutschland gilt als eine der besten in Europa und der Welt. Absolventen deutscher Hochschulen, auch ausländische, werden sowohl in Deutschland selbst als auch außerhalb, in anderen Ländern der Europäischen Union, zu gefragten Fachkräften. Unter Wahrung alter Traditionen halten die Hochschulen des Landes mit der Zeit Schritt. Nach und nach werden verschiedene Programme eingeführt, die neue Entwicklungen in Technik und Wissenschaft widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund überarbeiten Lehrende und Fachdidaktiker die Lehrpläne fortlaufend. Darüber hinaus ist das Studium an staatlichen Bildungseinrichtungen hier praktisch kostenlos, abgesehen von den Semesterbeiträgen, die je nach Bundesland zwischen 280 und 500 Euro pro Semester betragen. Alles, was Anastasia für die Aufnahme an einer deutschen Universität benötigen wird, ist daher ein gutes Niveau der schulischen Vorbereitung. Wir wünschten der jungen und vielversprechenden Frau ebenso wie ihren Eltern von Herzen viel Erfolg bei allen Vorhaben, und um die nicht minder wichtige „rechtliche Seite der Angelegenheit“ kümmern wir uns vollständig und in eigener Verantwortung.

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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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