Es war einmal Igor, ein einfacher und fleißiger Mensch. Er stammte ursprünglich aus Kasachstan, war jedoch schon als Kind mit seiner Familie auf der Suche nach einem besseren Leben nach Deutschland gezogen. Hier, auf deutschem Boden, fand er seinen Platz. Er arbeitete fleißig: mal Klinkersteine verlegen, mal Laub im Park sammeln. Die Arbeit erforderte zwar keine hohe Qualifikation, war aber stabil und beruhte auf einem ordentlichen Arbeitsvertrag.
Der Beginn arbeitsrechtlicher Probleme
Aus der Praxis unserer Kanzlei
Der Arbeitgeber darf das Gehalt oder die Arbeitszeit nicht einseitig kürzen, ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers einzuholen — auch nicht unter Berufung auf eine Änderung des Stellenplans.
Dieser Vertrag war ein nicht ganz einfaches Dokument. Darin waren sowohl Igors Pflichten als auch die Rechte seines Arbeitgebers festgelegt, sogar von „sozialer Abhängigkeit" war die Rede — jenem Zustand, in dem ein Arbeitnehmer zwar formal frei, tatsächlich aber vollständig vom Arbeitgeber abhängig ist. Irgendwann beschloss dieser Arbeitgeber, die Arbeitsbedingungen zu ändern. Er sagte zu Igor: „Wir kürzen dir mal die Arbeitszeit — und damit auch dein Gehalt." Igor war damit nicht einverstanden und unterschrieb die neue Vereinbarung nicht.
Trotz seiner Weigerung wurde ihm im folgenden Monat das Gehalt nach den neuen Bedingungen gekürzt ausgezahlt. Igor erkannte, dass die Sache eine ernste Wendung nahm, und beschloss, sich rechtlich beraten zu lassen.
Der erste Besuch bei der Anwältin
So fand er sich in unserer Kanzlei wieder. Die auf Arbeitsstreitigkeiten spezialisierte Anwältin hörte Igor aufmerksam zu und erklärte ihm, dass der Arbeitgeber zwar Änderungen des Vertrags vorschlagen dürfe, diese jedoch ohne Zustimmung des Arbeitnehmers keine Rechtswirkung entfalteten. Igor stellte überrascht fest, dass seine Weigerung, den neuen Vertrag zu unterschreiben, erst der erste Schritt war. Nun galt es, einen schriftlichen Widerspruch zu formulieren und die Nachzahlung der Gehaltsdifferenz zu fordern.
Schriftwechsel und der erste Erfolg
Der schriftliche Widerspruch wurde versandt. Da der Arbeitgeber erkannte, dass Igor nicht nachgeben würde, erklärte er sich bereit, die ursprünglichen Arbeitsbedingungen wiederherzustellen und den ausstehenden Betrag nachzuzahlen.
Das zweite Problem — die rechtswidrige Kündigung
Man könnte meinen, der erste Erfolg im Streit mit dem Arbeitgeber hätte den Konflikt beendet — doch die Geschichte endete damit noch nicht. Einige Zeit später erhielt Igor eine Kündigung. Der Arbeitgeber wollte ihn unter dem Vorwand des Stellenabbaus entlassen. Igor verstand jedoch, dass der eigentliche Grund im vorangegangenen Streit um sein Gehalt lag. Er wandte sich erneut an die Anwältin unserer Kanzlei.
Die Anwältin stellte sofort fest, dass die Situation unter den Schutz des Kündigungsschutzgesetzes (§ 1 KSchG) fiel. Nach diesem Gesetz muss eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein — das heißt, es müssen anerkennenswerte Gründe wie betriebliche Notwendigkeit, persönliche Eigenschaften oder das Verhalten des Arbeitnehmers vorliegen. Im Fall Igors hätte der Arbeitgeber nachweisen müssen, dass der Stellenabbau tatsächlich erforderlich war — was sich in der Praxis als schwer zu begründen erwies.
Zudem muss der Arbeitgeber nach § 2 KSchG, wenn er die Arbeitsbedingungen ändern möchte, eine sogenannte Änderungskündigung aussprechen. Das bedeutet, dem Arbeitnehmer wird entweder angeboten, die neuen Bedingungen anzunehmen, oder er wird gekündigt. Auch solche Maßnahmen bedürfen jedoch einer Rechtfertigung.
Vorbereitung auf das Gerichtsverfahren
Die Anwältin schlug Igor vor, Klage beim Arbeitsgericht zu erheben, um die Kündigung anzufechten. Zur Vorbereitung wurden sämtliche Beweise für die Rechtswidrigkeit der Kündigung zusammengetragen, darunter der Schriftwechsel mit dem Arbeitgeber und Zeugenaussagen von Kollegen.
Die Fachanwältin für Arbeitsrecht verfasste die Klageschrift, in der dargelegt wurde, dass Igors Kündigung gegen § 1 KSchG verstoße, da es keine rechtmäßigen Gründe für die Beendigung seines Arbeitsverhältnisses gebe. Zudem berief sie sich auf eine Verletzung des in § 102 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgesehenen Kündigungsverfahrens, das die Anhörung des Betriebsrats erfordert, sofern ein solcher besteht.
Das Gerichtsverfahren
Die Verhandlung begann mit der Darlegung der Positionen beider Seiten. Der Arbeitgeber behauptete, die Kündigung sei aus wirtschaftlicher Notwendigkeit und wegen Stellenabbaus erfolgt. Igors Anwältin legte dem Gericht jedoch Beweise für das Gegenteil vor. Sie hob hervor, dass im Unternehmen kein tatsächlicher Stellenabbau stattfand, sondern bereits ein neuer Mitarbeiter für Igors Stelle gesucht wurde, und legte die entsprechende Stellenanzeige bei der Arbeitsagentur vor.
Der Richter prüfte die vorgelegten Unterlagen sorgfältig und hörte die Argumente beider Seiten an. Die Anwältin unserer Kanzlei betonte dabei Folgendes:
1. Fehlen rechtmäßiger Kündigungsgründe. Der Arbeitgeber konnte keinen Nachweis dafür erbringen, dass Igors Kündigung durch eine objektive Notwendigkeit bedingt war.
2. Verfahrensverstoß. Die Kündigung wurde nicht mit dem Betriebsrat abgestimmt, wie es § 102 BetrVG vorschreibt.
3. Vergeltungsmotiv. Die Anwältin betonte, dass die Kündigung kurz nachdem Igor sein Recht auf vollständige Lohnzahlung durchgesetzt hatte, ausgesprochen wurde — ein Hinweis darauf, dass der Arbeitgeber den „unbequemen" Mitarbeiter loswerden wollte.
Unter Berücksichtigung aller vorgelegten Tatsachen entschied der Richter zugunsten von Igor. Die Kündigung wurde für rechtswidrig erklärt, und Igor wurde weiterbeschäftigt und für die erzwungene Ausfallzeit entschädigt.
Wiederhergestellte Gerechtigkeit
Nach dem Gerichtsverfahren kehrte Igor an seinen Arbeitsplatz zurück und fühlte sich seiner Rechte gewiss. Diese Situation wurde für ihn und andere Beschäftigte zu einem Beispiel dafür, dass das Gesetz den Arbeitnehmer schützen kann und muss. Die Anwältin erinnerte ihn daran, dass er sich bei neuen Problemen jederzeit auf rechtliche Hilfe verlassen könne.
Das Gerichtsverfahren war für Igor eine wichtige Lehre: Es lohnt sich, bis zum Ende für seine Rechte zu kämpfen.
Empfehlungen für alle, die mit Verstößen gegen das deutsche Arbeitsrecht konfrontiert sind
1. Kündigung erhalten? Ruhe bewahren!
Wenn Sie plötzlich eine Kündigung erhalten, müssen Sie nicht sofort verzweifeln. Bedenken Sie: In Deutschland ist eine Kündigung fast schon ein Ritual mit obligatorischen bürokratischen Schritten. Auch ohne Kenntnisse des Arbeitsrechts sollten Sie wissen: Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass Sie nicht grundlos, sondern aus triftigen Gründen gekündigt wurden.
2. Unterschrift? Der Teufel steckt im Detail!
Man bietet Ihnen an, einen neuen Vertrag mit „verbesserten" Bedingungen zu unterschreiben (sprich: weniger Geld, mehr Arbeit)? Rufen Sie am besten sofort Ihre Anwältin an. Ein nicht unterschriebener Vertrag ist Ihr Alibi, falls der Arbeitgeber ein „Experiment" mit Ihrem Gehalt vorhat.
3. Der Arbeitgeber schlägt „Verwaltungsgebühren" vor? Fragen Sie: „Ist das rechtens?"
Lieben Sie Witze? Umso besser, denn solche Abzüge sind genau das. Wenn der Arbeitgeber plötzlich meint, Sie müssten „unvorhergesehene Kosten" begleichen, lächeln Sie einfach und zeigen Sie ihm § 611 BGB. Er soll verstehen, dass das deutsche Recht keine Speisekarte ist, aus der man sich nach Belieben etwas aussuchen kann.
4. Kündigung erhalten? Nehmen Sie sie mit Würde an — als offizielle Einladung zum Ball der Gerichte.
Ja, Sie wurden gekündigt. Doch das ist keineswegs das Ende der Geschichte! Jetzt beginnt der eigentlich spannende Teil — das Gerichtsverfahren. Bereiten Sie sich vor und nehmen Sie eine Anwältin mit. Ihre Aufgabe ist es, nachzuweisen, dass der Arbeitgeber im Unrecht war — und das lässt sich in Deutschland durchaus elegant bewerkstelligen.
5. Dokumente sind Ihre Freunde.
Bewahren Sie jeden Zettel, jeden Brief auf, selbst wenn er auf den ersten Blick harmlos erscheint. Bedenken Sie: Jedes Wort kann Ihnen vor Gericht zugutekommen. Je mehr Unterlagen, desto geringer die Chance, dass der Arbeitgeber „ungeschoren davonkommt".
6. Scheuen Sie sich nicht, ein „unbequemer" Arbeitnehmer zu sein.
Die Verteidigung der eigenen Rechte ist kein Aufstand, sondern eine ganz legitime Forderung. Igor wurde für seinen Arbeitgeber so „unbequem", dass dieser ihn loswerden wollte. Doch was war das Ergebnis? Igor hat gewonnen! Manchmal lohnt es sich, hartnäckig und konsequent zu bleiben.
7. Ein Fachanwalt ist Ihr bester Freund.
Nein, kein Arbeitskollege — sondern tatsächlich eine Anwältin. Eine gute Juristin ist Ihr Trumpf in jedem Arbeitsrechtsstreit. Die Fachanwältin für Arbeitsrecht zeigte, dass sich selbst die kompliziertesten Situationen lösen lassen, wenn man weiß, wo der passende Paragraph zu finden ist. Zögern Sie also nicht, anzurufen und Fragen zu stellen.
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