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Arbeitsrecht

Nach Marx, oder die rechtswidrige Kündigung einer Studentin in Deutschland

Die Studienzeit bleibt den meisten mittlerweile ergrauten Akademikern als eine ganz besondere Zeit in Erinnerung. Besonders ist sie vor allem deshalb, weil die Neuheit des selbstständigen Lebens einen leichten Rausch erzeugt — einen Rausch der Jugend. Dazu kommen Beziehungen, die Kraft zu lernen und zu feiern, Prüfungen zu bestehen und abends zu arbeiten. Kurz: das Gefühl eines lebensfrohen Kraftakts, den nur ein antiker Gott oder eben ein Student stemmen kann — das ist der Kern des Mythos von den schönen Studienjahren. Doch es ist auch die Zeit der ersten wirklichen Enttäuschungen. Ein Student ist leichte Beute für gierige Geschäftemacher, die bereit sind, einen Menschen für ein paar Cent auszupressen und wegzuwerfen. An dieser Stelle drängt sich der berühmte Satz von Karl Marx auf — „Es gibt kein Verbrechen, vor dem der Kapitalist um des Extraprofits willen zurückschreckt" —, doch die Protagonistin dieser Geschichte erinnerte sich stattdessen an Anwälte.

Ein Wort für die arme Studentin

Aus der Praxis unserer Kanzlei

Selbst eine mündliche Kündigung und ein nicht unterzeichnetes Aufhebungsprotokoll können angefochten werden, wenn der Arbeitgeber die Rechtmäßigkeit seines Handelns nicht nachweisen kann.

Nach deutschem Recht dürfen Studierende an deutschen Hochschulen 120 Tage im Jahr arbeiten. Überschreitet ein Studierender diese Frist, benötigt er eine entsprechende Genehmigung der Arbeitsagentur. Obwohl die Ausbildung in Deutschland kostenlos ist, werden die monatlichen Lebenshaltungskosten eines Studierenden im Durchschnitt auf etwa 900 Euro geschätzt — für Miete, Fahrkarte, Essen, Kleidung und Freizeit. Wer keine Unterstützung der Eltern erhält oder unabhängig sein möchte, sucht sich naturgemäß eine Arbeit. Die Lage auf dem studentischen Arbeitsmarkt wird jedoch von Jahr zu Jahr schwieriger. Und obwohl die Bezahlung studentischer Arbeit selten hoch ist, zwingt der Mangel an Stellen viele dazu, an ihrem Job festzuhalten — trotz eines Missverhältnisses zwischen Arbeitsaufwand und Vergütung.

Am häufigsten erhalten Studierende einen sogenannten Minijob mit einem Gehalt von 450 Euro im Monat. Dieser Betrag ist steuerfrei und erfordert keine Abgaben. Diese Regelung wurde 2013 in Deutschland eingeführt, ursprünglich nicht für Studierende gedacht, sondern um Arbeitslose in den Arbeitsmarkt einzubinden. Die junge Generation erkannte jedoch schnell die Möglichkeiten. Und Arbeitgeber merkten, dass es einfacher ist, mit unerfahrenen, aber hochmotivierten Studierenden zu arbeiten. Studierende, die ein Stipendium erhalten, haben übrigens nur Anspruch auf ein steuerfreies Einkommen von 400 Euro im Monat. Ein weiterer Punkt ist die Krankenversicherung, die der Arbeitgeber nur übernimmt, wenn die Wochenarbeitszeit des Beschäftigten mehr als zwanzig Stunden beträgt. Wie lässt sich also vermeiden, zusätzliche Kosten zu tragen und trotzdem maximale Effizienz zu erzielen? Diesen Weg hatte ein großes Unternehmen gefunden, zu dessen Mitarbeitern auch Tamara gehörte, die in Berlin Wirtschaftswissenschaften studierte. Man kann sagen, dass sie dabei zugleich eine juristische Lehrstunde erhielt.

Es gibt nur Arbeit zwischen Vergangenheit und Zukunft

Tamara war noch als Teenagerin mit ihren Eltern im Rahmen des Programms für Spätaussiedler nach Deutschland gekommen. Sie schloss erfolgreich das Gymnasium ab und begann im Anschluss ebenso erfolgreich ein Studium. Tamaras Eltern hatten kein besonders hohes Einkommen, um ihrer Tochter ein sorgenfreies Leben zu ermöglichen. Bereits nach dem ersten Semester hatte Tamara zwei Nebenjobs gefunden. Später blieb sie bei einem davon, erhielt dort aber mehr Stunden und dementsprechend ein höheres Einkommen. Die Arbeit hätte gut zu jemandem gepasst, der von einer Karriere als Drehbuchautorin oder Schauspielerin in Los Angeles träumt, doch Berlin hat seine eigenen Besonderheiten. Da die Stadt fast das ganze Jahr über von Touristen überflutet wird, ist die Hotel- und Gastronomiebranche einer der dynamischsten Wirtschaftssektoren. Tamara bekam eine Stelle als Kellnerin in einem Hotel, das zu einer großen landesweiten Kette gehörte.

Der Durchschnittslohn eines Kellners in Deutschland liegt bei etwa 1.300 Euro netto im Monat. Ein zusätzliches Einkommen bilden die Trinkgelder, die in Deutschland nicht besonders großzügig ausfallen, aber seit 2002 steuerfrei sind. Tamara arbeitete nicht Vollzeit und konnte daher nicht mit einem solchen Einkommen rechnen, verdiente aber im Schnitt rund 700 Euro im Monat. Der Arbeitgeber trug ihr gegenüber jedoch keinerlei soziale Verpflichtungen — weder Krankenversicherung noch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall noch Urlaubsgeld standen ihr zu, dank eines besonderen Systems von Arbeitsverträgen, mit dem in dieser Hotelkette nicht nur Tamara, sondern viele weitere bedürftige Studierende beschäftigt wurden. Der Kern dieses Vertragssystems bestand darin, dass jeden Tag neu ein Vertrag geschlossen wurde — nur für die Stunden, die die Mitarbeiterin an diesem Tag tatsächlich arbeitete. Auf diese Weise sparte sich der Arbeitgeber zahlreiche Kosten, die mit einer regulären Beschäftigung verbunden gewesen wären. Tamara, wie auch ihre Kolleginnen und Kollegen, störten sich jedoch kaum an solchen Feinheiten. Zu Wochenbeginn musste man im Hotel anrufen, den Dienstplan für die Woche erfragen — und los ging's.

Tamara arbeitete bereits seit über zwei Jahren nach diesem System im Hotel. Alles lief reibungslos, bis es aus persönlichen Gründen zu einem kleinen Konflikt zwischen Tamara und dem Oberkellner kam. Ein kurzer verbaler Schlagabtausch endete damit, dass Tamara am Ende ihrer Schicht hörte: „Das Restaurant braucht dich nicht mehr." Tamara zuckte nur mit den Schultern — es gebe schließlich noch höhere Vorgesetzte — und fuhr nach Hause. Am Montagmorgen rief sie in der Verwaltung an, um ihre Schichten zu erfragen, und war fassungslos: Am anderen Ende der Leitung teilte man ihr mit, dass sie nicht mehr zur Arbeit erscheinen müsse, das sei ihr doch bereits gesagt worden. Tamara fühlte sich aus heiterem Himmel auf die Straße gesetzt. Der Wunsch nach Vergeltung mischte sich mit dem Wunsch nach Gerechtigkeit, und sie rief unsere Kanzlei an.

Nicht alles ist eitel Sonnenschein

Beim Termin mit der Anwältin schilderte Tamara ausführlich, wie ihre Arbeit in der Hotelkette organisiert war, welche Aufgaben sie hatte und ob es Beanstandungen oder Anerkennung gab. Die Anwältin musste verstehen, ob es außer dem kurzen Konflikt mit dem Oberkellner noch weitere Probleme am Arbeitsplatz gab. In Deutschland gibt es das Kündigungsschutzgesetz. Es sieht mehrere allgemeine Kündigungsgründe vor:

Personenbedingte Kündigungsgründe, die in der Person des Arbeitnehmers selbst liegen, nämlich:

körperliche oder geistige Einschränkungen

häufige Erkrankungen, die einen Einsatz unmöglich machen

das Erreichen des Vorruhestandsalters (58 Jahre) und eine dadurch bedingte Einschränkung der Leistungsfähigkeit.

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe liegen unter anderem vor bei:

einer vertragsverletzenden Handlung — dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um eine „wesentliche" oder „untergeordnete" Vertragspflicht handelt.

Ebenso, wenn eine negative Verhaltens- oder Gesundheitsprognose für die Zukunft besteht:

Gründe für die Annahme, dass der Arbeitnehmer nicht bestimmungsgemäß eingesetzt werden kann.

Weitere Gründe, die mit dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen:

Täuschung bei der Einstellung

unter bestimmten Umständen die Weigerung, Überstunden zu leisten

eigenmächtiger Urlaubsantritt ohne Mitteilung

Straftaten, die mit den Arbeitsaufgaben zusammenhängen oder nicht

Verschweigen von Vorstrafen

Verstöße gegen Wettbewerbsregeln (etwa Weitergabe von Informationen an einen Konkurrenten)

Diskriminierung von Ausländern am Arbeitsplatz und darüber hinaus

Verstöße gegen Sicherheitsvorschriften

sexuelle Belästigung

wiederholtes Zuspätkommen

Verstöße gegen ein Alkoholverbot

In keinen dieser Punkte passte die Situation von Tamara. Das Gesetz kennt keinen Kündigungsgrund wie „gefällt dem Vorgesetzten nicht mehr". Für Tamara war es eine völlige Überraschung, dass unsere Anwältin in Kategorien sprach, die eigentlich nur bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag zutreffend wären — Tamara hatte jedoch täglich einen neuen Vertrag unterschrieben. Gut, dass sie alle diese Verträge aufbewahrt hatte.

Wie die Anwältin unserer Kanzlei Tamara erläuterte, ist eine solche Vertragsform nur bei einer einmaligen Erledigung einer bestimmten Aufgabe zulässig. Aufgrund der faktischen Kontinuität des Arbeitsverhältnisses gilt der Vertrag „de facto" als unbefristet, und der unwissende Arbeitgeber muss sich vor dem Gesetz verantworten. In der von der Anwältin verfassten Beschwerde an die Hotelleitung wurden sämtliche Umstände des gravierenden Rechtsfehlers dargelegt — die rechtswidrige Verwendung von Einzelverträgen für ein tatsächlich dauerhaftes Arbeitsverhältnis — sowie die möglichen Folgen der rechtswidrigen Kündigung unserer Mandantin.

Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Tamara wurde eine Abfindung in Höhe von 2.000 Euro angeboten, der unsere Mandantin gerne zustimmte. Wie wir später erfuhren, stellte die Hotelleitung nicht nur die Verträge mit allen Kellnerinnen und Kellnern neu auf, sondern trennte sich auch von zwei Mitarbeitern der eigenen Rechtsabteilung. So wurden dank unserer Anwältin nicht nur die Rechte einer einzelnen Person — Tamara — geschützt, sondern auch die vieler ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen, die in derselben Hotelkette arbeiteten.

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DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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