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Zivilrecht

Was tun, wenn der Designer Bezahlung für mangelhafte Arbeit fordert?

Wir alle kennen die bekannte Volksweisheit, dass „man nach der Kleidung empfangen wird". Deshalb gehen Lebensmittelhersteller die Entwicklung eines eigenen Stils und die Wahl des Etikettendesigns für ihre Produkte durchaus verantwortungsbewusst an. Zweifellos übt das Design des auf eine Ware geklebten Etiketts einen erheblichen Einfluss auf den Verbraucher sowie auf das Absatzvolumen dieser Ware aus. Zahlreiche Untersuchungen haben immer wieder bestätigt, dass ein außergewöhnliches Etikettendesign die Aufmerksamkeit der Verbraucher häufiger auf sich zieht und sie diese Ware anderen Marken vorziehen. Zweifellos ist bei der Wahl einer Ware durch den Verbraucher deren Qualität von zentraler Bedeutung, doch leider reicht dies allein nicht aus, um die Absatzmengen eines Unternehmens erheblich zu steigern. Ein Etikett lenkt nicht nur die Aufmerksamkeit auf ein Produkt, es hebt es von der Konkurrenz ab, überzeugt den Käufer, gerade diese Ware zu erwerben, und informiert über die wichtigsten Vorzüge des Produkts. Heute ist die Gestaltung von Etiketten eine ganze Branche, und das Etikett selbst ist ein Kunstwerk. Das Design eines Etiketts ist eine harmonische Verbindung von Marketingkalkül und der kreativen Idee des Designers. Das Etikett ist ein Bestandteil und meist der zentrale Teil der gesamten Produktdesign-Komposition. Das Hauptziel der Etikettengestaltung ist die Schaffung einer harmonischen Komposition, wofür heutzutage die außergewöhnlichsten Lösungen zum Einsatz kommen: unkonventionelle Methoden der Bildgestaltung, die Kombination verschiedener Materialien, originelle Verpackungsformen und andere gestalterische Entwicklungen. Das Etikettendesign sollte den einheitlichen Markenstil des Unternehmens oder der Marke mithilfe geschaffener künstlerischer Bilder widerspiegeln und zudem die wesentlichen Vorzüge des Produkts hervorheben sowie seinem funktionalen Zweck entsprechen.

Angesichts der genannten und weiterer Aspekte gehen Herstellerunternehmen die Auswahl des Fachmanns, dem sie die Entwicklung des Markenstils und des Verpackungsdesigns der fertigen Produkte anvertrauen, äußerst verantwortungsbewusst an. Meist bemühen sich Unternehmen, die Leistungen mehrerer am Markt bewährter Agenturen zu vergleichen und das preis-leistungsmäßig optimale Angebot zu wählen. Der Löwenanteil solcher Leistungen wird von kleinen und mittelständischen Unternehmen erbracht, doch am Markt gibt es auch genügend private Designer — Unternehmer, die Designprodukte persönlich entwickeln. Wie wir bereits mehrfach in unseren vorangegangenen Artikeln erwähnt haben, ist beim Erwerb jeglicher Leistungen sowie beim Eingehen jeglicher geschäftlicher Beziehungen der Abschluss eines sachkundig formulierten Vertrags, der die Rechte und Interessen beider Parteien schützt, von entscheidender Bedeutung. „Möchtegern-Unternehmer", die den unbedachten Schritt gehen, geschäftliche Beziehungen ausschließlich auf mündlichen Absprachen ohne unterzeichnete Unterlagen aufzubauen, stoßen häufig auf die Nichterfüllung von Verpflichtungen durch Geschäftspartner. In einem solchen Fall bleibt nichts anderes übrig, als sämtliche vorhandenen mittelbaren Beweise heranzuziehen und zum Schutz der eigenen Interessen den Rechtsweg zu beschreiten. Rechtliche Unterstützung in solchen mühsamen Angelegenheiten kann ein erfahrener Rechtsanwalt leisten, der weiß, was genau zu finden und vor Gericht vorzulegen ist, um den Streit möglichst rasch zugunsten des Mandanten zu klären. Von einem solchen Fall möchten wir in diesem Artikel berichten.

Wichtig zu wissen

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Zahlung zu verweigern oder eine angemessene Minderung des Preises zu verlangen, wenn das Ergebnis der Arbeit aus einem Werkvertrag erhebliche Mängel aufweist (§ 634 BGB).

An uns wandte sich ein junger Geschäftsführer — nennen wir ihn Juri. Das Unternehmen war seit vielen Jahren erfolgreich in der Herstellung und dem Vertrieb von Lebensmitteln wie verschiedenen Einlegegemüsen, Saucen und Konservengemüse an große Supermarktketten tätig. Für die Entwicklung eines individuellen Verpackungsstils für die fertigen Produkte wurde über viele Jahre hinweg dieselbe Designagentur beauftragt. Die Preise für die Leistungen dieser Agentur lagen über dem Marktdurchschnitt, doch die Qualität ihrer Leistungen und die Bearbeitungsfristen rechtfertigten die Investitionen des Unternehmens. Das unter Juris Leitung stehende Unternehmen stand nie still und brachte immer wieder neue Produkte auf den Markt. Die letzten sechs Monate waren besonders arbeitsintensiv und produktiv gewesen — das Unternehmen plante, eine neue Sauciensortiment auf den Markt zu bringen, das perfekt zu Grillgerichten passte. Diese neuen Saucen sollten im Frühjahr zu Beginn der „Grillsaison" auf den Markt kommen. Die neuen Produkte benötigten ein modernes, attraktives Design. Diesmal entschied sich unser künftiger Mandant, nicht mit der über Jahre bewährten Agentur zusammenzuarbeiten, sondern vereinbarte die Zusammenarbeit mit einer freiberuflichen Designerin — genauer gesagt einer jungen und attraktiven Frau namens Sofia (Name geändert). Diese Entscheidung wurde gemeinsam mit dem kaufmännischen Direktor des Unternehmens getroffen — zweifellos nicht nur wegen des grenzenlosen Charmes der jungen Designerin, sondern auch auf Grundlage der Bewertung der Qualität der von der jungen Frau vorgelegten Beispiele ihrer Designarbeiten sowie der Kosten ihrer Leistungen. Den endgültigen Ausschlag für den Vertragsschluss gab ein von Sofia gewährter zusätzlicher Rabatt von 10 % auf den ursprünglich genannten Preis. Beide Vertragsparteien, äußerst zufrieden miteinander, „schlugen ein". Es wurde vereinbart, dass Sofia unverzüglich mit der Arbeit beginnen und im Zuge der Entwicklung Muster der gestalteten Produkte vorlegen würde. Auch Zwischenfristen für die Abnahme der fertigen Arbeit wurden besprochen, und die Vertreter des Unternehmens gaben recht klare Anweisungen zu ihren Vorlieben und Erwartungen an das fertige Ergebnis. Leider ist dieser Fall keineswegs der einzige, in dem sich die Parteien darauf verließen, einander zu vertrauen, ohne die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Die kreative Arbeit wurde der Fachfrau „überlassen", und Juri stürzte sich mit seinem Team in die Bearbeitung anderer dringender geschäftlicher Angelegenheiten. Nach etwa zwei Monaten seit der Beauftragung erkundigten sich die Vertreter des Unternehmens nach dem Fortschritt der Designerin. Wie unsere Leser sicherlich schon vermutet haben, erhielten die Vertreter des Unternehmens von Sofia keine halbwegs zufriedenstellende Antwort auf die gestellten Fragen. Die junge Frau mit weitem Horizont und einer außergewöhnlich positiven Lebenseinstellung reiste sehr viel und antwortete dem Auftraggeber per E-Mail, dass sie sich mal in Vietnam, mal in Südamerika, mal in Kalifornien befinde. Dabei versprach sie, sich in Kürze intensiv der erteilten Aufgabe zu widmen. Anfangs lösten solche E-Mails bei den Vertretern von Juris Unternehmen noch nachsichtiges Lächeln aus. Doch das Jahresende rückte näher, und von Arbeitsergebnissen fehlte jede Spur. Zwei Wochen nach dem ersten kategorischen Schreiben des kaufmännischen Direktors „brachte" Sofia schließlich den Entwurf eines der Etiketten hervor. Man kann nicht sagen, dass diesem Produkt Originalität oder Pfiff fehlten, doch den erklärten Erwartungen und der Konzeption des Auftraggebers entsprach dieses Ergebnis absolut nicht. Juri antwortete persönlich auf die E-Mail der jungen Frau und erläuterte ausführlich, was genau ihn am erhaltenen Arbeitsergebnis nicht zufriedenstellte. Er bat höflich darum, das vorgelegte Etikettenmodell innerhalb der nächsten zwei Wochen zu überarbeiten, und erkundigte sich zugleich nach dem Fortschritt bei der Entwicklung der Etikettenmodelle für die übrigen Saucen.

Überraschenderweise sandte die junge Designerin — ohne weitere Mahnung — genau drei Wochen später Muster sämtlicher bestellten Etiketten, einschließlich der Überarbeitung der ersten Arbeit. Leider war es zu früh, sich zu freuen. Bei genauer Betrachtung der erhaltenen Arbeitsergebnisse kamen die Vertreter des Unternehmens zu dem Schluss, dass ihr Unternehmen die fertigen Produkte mit den vorgeschlagenen Etiketten nicht auf den Markt bringen könne. Am ärgerlichsten war, dass die junge Frau die Wünsche des Auftraggebers bei der Beauftragung ebenso „überhört" hatte wie die in Juris E-Mail enthaltenen Anmerkungen. Es wurde beschlossen, die Zusammenarbeit mit der jungen Designerin zu beenden und sich erneut an die bewährte Agentur zu wenden. Sofia wurde ein Schreiben auf dem Firmenbriefpapier des Unternehmens zugesandt, mit dem Hinweis, dass auf ihre Leistungen künftig verzichtet werde, sowie mit dem Angebot, die geleistete Arbeit mit 1.000,00 Euro zu vergüten. Wie es häufig vorkommt, hatte niemand im Unternehmen damit gerechnet, dass ihnen bald eine Klage von Sofia mit der Forderung nach Bezahlung der geleisteten Arbeit in Höhe von 8.000,00 Euro zugestellt werden würde. Anzumerken ist hier, dass die junge Frau die vollständige Bezahlung ihrer geleisteten Arbeit forderte, selbst ohne Berücksichtigung des zuvor vereinbarten und gewährten 10-prozentigen Rabatts.

Juri kam zur Beratung in unsere Rechtsanwaltskanzlei. Der Rechtsanwalt, der sich der Sache des Mandanten annahm, hörte ihm aufmerksam zu und erläuterte ihm die Erfolgsaussichten dieses Falls vor Gericht. Zweifellos war das „schwache Glied" in diesem Fall das Fehlen eines von beiden Seiten unterzeichneten Werkvertrags. Andererseits waren bei nahezu allen Gesprächen mit Sofia zwei Personen seitens des Auftraggebers anwesend, und es lagen Ausdrucke des E-Mail-Verkehrs vor. In der Gerichtsverhandlung legte unser Rechtsanwalt die Rechtsposition unseres Mandanten dar, die Folgendes umfasste:

- Die vom Auftragnehmer geleistete Arbeit entsprach nicht dem Auftrag des Unternehmens;

- Die Arbeit wurde unter grober Missachtung der von den Parteien vereinbarten Fristen ausgeführt;

- Der Vertrag ist seiner Natur nach ein Werkvertrag, dessen ordnungsgemäße Erfüllung in einem fertigen, qualitativ hochwertigen Ergebnis besteht — in diesem Fall im Etikettendesign — und nicht lediglich in den für die Arbeit aufgewendeten Stunden;

- Der Auftragnehmer konnte die groben Mängel des Arbeitsergebnisses selbst nach ausführlichen Anweisungen des Auftraggebers nicht beheben und wiederholte dieselben Fehler im Design der übrigen Produkte.

Sämtliche dieser Argumente wurden vom Richter als begründet anerkannt. Der Mandantin wurde ihrerseits Gelegenheit gegeben, zu erläutern, worauf sich ihre Forderung gegenüber dem Unternehmen auf Zahlung von 8.000,00 Euro stützte. Im Ergebnis der vom Rechtsanwalt unserer Kanzlei mit der Klägerin geführten Verhandlungen wurde einvernehmlich beschlossen, einen Vergleich zu schließen, wonach Sofia für die geleistete Arbeit vom Auftraggeber 1.000,00 Euro erhalten sollte.

Der Mandant dankte uns für die hervorragend geleistete Arbeit und versprach, sich bei sämtlichen künftig auftretenden rechtlichen Fragen ausschließlich an unsere Rechtsanwaltskanzlei zu wenden. Wir wiederum wünschten Juri weiterhin geschäftlichen Erfolg und betonten erneut, wie wichtig es ist, sämtliche getroffenen Vereinbarungen genau schriftlich festzuhalten.

Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.

DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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