Das ist ja Rowdytum! Fünfzehn Tage Arrest!
„Operation Y und Schuriks andere Abenteuer"
Manche werden sagen, die Notwendigkeit, in Deutschland die öffentliche Ordnung penibel einzuhalten, sei heutzutage nur noch ein Mythos. Doch „kein Rauch ohne Feuer": Die strengen Sitten, die auf dem in Deutschland geltenden Regelwerk gegenüber Störern der öffentlichen Ordnung beruhen, existieren tatsächlich. Über Jahrhunderte hat sich bei den Deutschen ein umfassendes, gesetzlich verankertes System an Verhaltenswerten und Regeln herausgebildet, gegen die weder Bürger des Landes noch erst recht Ausländer verstoßen sollten. Sie beruhen in der Regel auf grundlegender Höflichkeit, Rücksichtnahme gegenüber Mitmenschen, Loyalität und Sauberkeit. Diese Regeln gelten in noch stärkerem Maße für das Verhalten gegenüber Ordnungshütern bei der Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten. Deshalb sollte sich jeder, der beschließt, sich an einem öffentlichen Ort „gehen zu lassen", darüber im Klaren sein, dass Handlungen, die den gesetzlich festgelegten Regeln und Normen widersprechen, bestimmte Folgen nach sich ziehen — und dass sich in diesem Land „nach Gutdünken" gewiss nichts regeln lässt. Verstöße in Form von Rowdytum haben zwei Seiten. Einerseits drohen dem Täter für solche Taten Maßnahmen der ordnungswidrigkeits- oder strafrechtlichen Verantwortung (je nach Schwere der Tat). Andererseits droht dem Täter im Falle eines materiellen oder immateriellen Schadens zusätzlich eine zivilrechtliche Haftung, die sich in der Verpflichtung äußert, den durch sein Handeln verursachten Schaden vollständig zu ersetzen.
Wichtig zu wissen
Äußerungen gegenüber Vertretern der Staatsgewalt, die in Deutschland als Beleidigung aufgefasst werden, können nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine zivilrechtliche Schadensersatzklage nach sich ziehen — Scherze mit der Polizei lässt man besser bleiben.
Wohl jeder von uns ist mindestens einmal im Leben in eine absurde und merkwürdige Situation geraten. Gut, wenn alles ohne negative Folgen abläuft. Weitaus schlimmer ist es, zum Geiseln der Umstände zu werden, deren Ergebnis der Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat ist — und dazu noch eine Forderung nach Schadensersatz in Höhe mehrerer tausend Euro zu erhalten. Ist dies bereits geschehen, sollte man keine Zeit verlieren und sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden, dem man vertraut. Selbst wenn die Situation aus Ihrer Sicht aussichtslos erscheint und Sie sich bereits damit abgefunden haben, eine Strafe hinnehmen zu müssen, wird Ihnen ein Rechtsanwalt in den allermeisten Fällen Lösungswege aufzeigen können, mit denen sich eine Strafe zwar vielleicht nicht vollständig vermeiden, wohl aber genau in dem Umfang tragen lässt, der unter Berücksichtigung aller Umstände des Falls tatsächlich verdient ist. In unserer Anwaltspraxis gibt es zahlreiche Fälle, in denen sich eine scheinbar aussichtslose Situation durch das rasche und geschickte Handeln eines professionellen Rechtsanwalts noch retten ließ. Ein Fall, der einem unserer Mandanten widerfuhr — nennen wir ihn Waleri —, ist ein Beispiel für einen solchen erfolgreichen Fall.
Wir vertraten die Interessen unseres Mandanten im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens, das gegen den jungen Mann wegen einer Gesundheitsschädigung eines Amtsträgers angestrengt worden war. Der Sachverhalt dieses Falls war folgender: Unser Mandant stammte aus einer der Republiken der ehemaligen Sowjetunion und war vor rund fünf Jahren im Rahmen des Programms für „Spätaussiedler" nach Deutschland gezogen. Während seiner Zeit in Deutschland hatte er bereits einiges erreicht — er hatte eine Familie mit zwei Kindern gegründet, eine Arbeitsstelle gefunden und sich mehrere enge Freunde erworben. Jeden Freitagabend traf er sich traditionell mit Freunden. Die jungen Männer aßen gemeinsam zu Abend, tranken, scherzten und besprachen die neuesten Nachrichten. Anschließend zog die fröhliche Runde meist weiter in eine nahegelegene Bar oder einen Club, wo sie sich richtig austobten, um dann tief in der Nacht nach Hause zu kommen und das Wochenende ruhig im Kreis der Familie zu verbringen. Ein Freitag im Januar bildete keine Ausnahme: Waleri traf sich nach einer anstrengenden Arbeitswoche mit seinen Freunden, die Stimmung war ausgelassen, die Seele verlangte nach Feier. Nach einem guten Abendessen mit Getränken in einem Restaurant beschlossen die jungen Männer, zu Fuß zur nächsten Bar zu gehen, um den fröhlichen Abend fortzusetzen. Unterwegs scherzten und lachten sie laut und erinnerten sich an verschiedene Geschichten aus ihrem Leben. Da kam einem der Freunde die verwegene Idee zu einer Wette: Er versprach demjenigen, der sich an einem Januarabend traute, sich auf der Straße bis auf die Unterhose auszuziehen, auf einen Laternenpfahl zu klettern und lauthals das Lied „Katjuscha" die Straße hinauf zu singen, umgehend 500 Euro zu zahlen. Man sollte meinen, gesunder Menschenverstand hätte jeden vernünftigen Menschen von solchen Handlungen abgehalten, doch leider war der Alkoholpegel zu diesem Zeitpunkt bereits deutlich über das zulässige Maß hinaus angestiegen. Um seinen Freunden zu zeigen, wie entschlossen, mutig und risikofreudig er war, zog sich Waleri bei Minusgraden ohne lange zu überlegen sämtliche Kleidung vom Leib. Der Anstifter der Wette erkannte den Ernst der Absicht seines Freundes und rief sogar, es sei nur ein Scherz gewesen, und er habe gar keine 500 Euro — doch da war es schon zu spät, Waleri war kaum noch zu stoppen. So zog er sich bis auf die Unterwäsche aus, kletterte, so hoch er konnte, auf den Laternenpfahl und begann aus vollem Halse ein populäres russisches Lied zu schmettern. Seine Freunde sangen währenddessen fröhlich mit, tanzten und klatschten begeistert in die Hände. Die Passanten auf der Straße, auf der sich dieses unbekümmerte Spektakel der ordentlich angeheiterten jungen Männer abspielte, reagierten unterschiedlich: Manche gingen fast ohne hinzusehen vorbei, manche „unterstützten den Auftretenden" mit anerkennendem Pfeifen, manche riefen den außer Rand und Band geratenen jungen Mann zur Einhaltung der öffentlichen Ordnung auf. Selbstverständlich konnte sich eine solche „Unterhaltung" in Deutschland nicht lange fortsetzen. Recht schnell fand sich ein „Zuschauer", der es für nötig hielt, umgehend die Polizei zum Ort des „Schauspiels" zu rufen. Leider trafen die Polizeibeamten ein, als das Spektakel noch andauerte. Selbstverständlich holten sie den „Künstler" rasch von seiner „Bühne", zwangen ihn, sich anzuziehen, und brachten ihn zur nächsten Polizeidienststelle, um das entsprechende Festnahmeprotokoll aufzunehmen und ihn zu vernehmen. Möglicherweise wäre alles ohne derart negative Folgen ausgegangen, hätte sich der noch nicht ganz nüchterne Waleri während der Festnahme und der Verbringung zur Dienststelle zurückhaltender verhalten. Tatsächlich leistete er zwar keinen offenen Widerstand, doch fuchtelte bei der Festnahme mit den Armen, schrie empörte Worte auf Russisch und stemmte seine Füße gegen den Boden, als man ihn über die Straße führte. Leider „gelang" es ihm während des Transports zur Dienststelle, sich abrupt umzudrehen und dabei mit dem Ellbogen das Kinn eines Polizeibeamten zu treffen. Diese Drehung war so unglücklich, dass der Schlag den Unterkiefer des Polizeibeamten traf. Dies führte in der Folge zu noch schwerwiegenderen Konsequenzen für Waleri. Neben dem Strafverfahren wegen Landfriedensbruchs bzw. groben Unfugs, das ihm beim ersten Mal eine erhebliche Geldstrafe einbrachte, erhielt Waleri zusätzlich eine Zivilklage mit der Forderung nach Ersatz des dem Polizeibeamten zugefügten Gesundheits- und immateriellen Schadens in Höhe von insgesamt 3.000 Euro.
Wie bereits erwähnt, vertrat der Rechtsanwalt unserer Kanzlei die Interessen des Mandanten im Rahmen des zivilrechtlichen Verfahrens über den Ersatz des dem Polizeibeamten zugefügten Schadens. Zur Wahrung von Waleris Interessen forderten wir den Kläger auf, Beweise für den ihm in der genannten Höhe zugefügten Schaden vorzulegen. Solche Beweise waren Kopien von Unterlagen, die von der Versicherungsgesellschaft eingeholt worden waren und belegten, dass sich der Geschädigte in eine medizinische Einrichtung begeben hatte, wo er untersucht und zum Röntgen geschickt wurde, woraufhin bei ihm die Diagnose „Prellung des Unterkiefers" gestellt wurde, die bestimmte medizinische Maßnahmen erforderlich machte. Zudem war festgehalten, dass sich der Geschädigte beklagte über:
· Schmerzen, die im Bereich der Verletzung (am Unterkiefer) auftraten und ins Ohr sowie andere Schädelknochen ausstrahlten;
· Schwierigkeiten bei gewöhnlichen Handlungen: Kauen, Gähnen, Husten;
· eine Verschlechterung des allgemeinen Befindens des Geschädigten.
Die Ärzte legten einen gewöhnlichen, fixierenden Verband an. Zudem wurde dem Patienten zur Beschleunigung der Resorption des Hämatoms ein kalter Umschlag angelegt.
Der Rechtsanwalt wies darauf hin, dass die medizinische Behandlung im Februar erfolgte, während sich der Vorfall selbst Mitte Januar ereignet hatte. Es wäre folgerichtig anzunehmen, dass der Geschädigte, wäre die Unterkieferprellung tatsächlich unmittelbare Folge des Schlags unseres Mandanten bei der Festnahme gewesen und tatsächlich so schwer, mit der Behandlung nicht so lange gewartet hätte. Zudem war den Unterlagen der Strafakte zu entnehmen, dass Waleri von gleich vier Polizeibeamten zur Dienststelle begleitet wurde. Unter diesen Umständen fällt es äußerst schwer zu glauben, dass der Mann derart hätte ausholen können, um einen so schweren Schlag gegen den Unterkiefer eines der Beamten zu führen. Diese und weitere Argumente wurden in dem Antwortschreiben auf die eingereichte Klage dargelegt. Im Ergebnis wurde nach einer recht ausführlichen Korrespondenz mit dem Rechtsanwalt der Gegenseite, der die Interessen des Geschädigten und der Versicherungsgesellschaft vertrat, eine Vereinbarung darüber erzielt, dass unser Mandant einen Betrag von 300 Euro zu erstatten habe — zehnmal weniger als der ursprünglich geforderte Betrag.
Waleri dankte dem Rechtsanwalt unserer Kanzlei und versprach, künftig umsichtiger und besonnener zu sein, insbesondere bei geselligen Treffen mit Freunden, bei denen Alkohol im Spiel ist. Wir wiederum dachten einmal mehr darüber nach, dass eine der wichtigsten Aufgaben eines Rechtsanwalts darin besteht, Mandanten, die absichtlich oder zufällig in schwierige Lebenssituationen geraten, gewissermaßen zu „retten" — was fachkundiges, kompetentes und zügiges Handeln eines Rechtsprofis erfordert. Wir wünschen unseren Lesern, sich nach Möglichkeit vor solchen Lebenserfahrungen zu bewahren — und sollten Sie oder Ihre Angehörigen doch einmal Beteiligte oder Geschädigte eines solchen kuriosen Vorfalls werden, wenden Sie sich unverzüglich an Fachleute des entsprechenden Bereichs.
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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET