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Zivilrecht

Was tun, wenn man „die Katze im Sack" im Internet gekauft hat?

Widerlicher als gefälschte Blumen

kann nur eine gefälschte Waffe sein.

Wichtig zu wissen

Weicht die erhaltene Ware wesentlich von der Beschreibung auf der Website des Verkäufers ab, kann der Käufer Nacherfüllung, Mängelbeseitigung oder Rückzahlung des Geldes verlangen — unabhängig davon, ob er sein Widerrufsrecht bereits genutzt hat.

Vera Kamscha. Abglanz von Eterna

Jeder Frau ist bekannt, dass Shopping hilft, sich zu entspannen und Stress abzubauen. Das modische Wort „Shopping" bezeichnet im Grunde den Kauf verschiedener Waren. Heutzutage verstehen Frauen unter Shopping auch einen Bummel durch Geschäfte — nicht nur, um die eigene Garderobe zu erneuern, sondern auch, um die Marktlage einzuschätzen und zu erfahren, „was was kostet", und manchmal einfach, um dem gewohnten häuslichen Umfeld zu entkommen. Jede erfolgreiche moderne Dame weiß, dass eine standesgemäße Handtasche ein wichtiges Attribut und eine wichtige Ergänzung des gewählten Looks ist. Wohlhabende Frauen kaufen mit großem Vergnügen Taschen beliebter weltweiter Marken, etwa Gucci, Prada oder Hermès. Eine solche Tasche kann tatsächlich vieles über ihre Besitzerin verraten — etwa, dass sie recht vermögend ist, sich mit Mode auskennt und über einen ausgezeichneten Geschmack verfügt. Bemerkenswerterweise begann die gesamte Geschichte des legendären Designers Gucci gerade mit Taschen. Eine Zeit lang arbeitete der junge Guccio Gucci in einem Londoner Hotel als Kellner, Liftboy und Gepäckträger. Genau damals verliebte er sich in die Koffer und Taschen der wohlhabenden Gäste, während er sie von einem Zimmer ins andere trug. Nachdem er noch eine Weile gearbeitet hatte, beschloss er, nach Italien zurückzukehren, um seine eigene Produktion von Erzeugnissen aus echtem Leder zu starten. 1947 wurde die legendäre Bamboo Bag hergestellt (die Tasche mit dem sattelförmigen Bambusgriff). Bewunderer der Marke waren und sind Elizabeth Taylor, Ingrid Bergman, Grace Kelly, Jacqueline Kennedy und viele andere Berühmtheiten. Leider hat der enorme Erfolg der Gucci-Taschen auch seine dunkle Kehrseite gefunden — nämlich eine gewaltige Menge an mehr oder weniger hochwertigen Fälschungen der echten Gucci-Taschen. Besonders häufig stößt man auf solche Fälschungen beim kostspieligen Einkauf in Online-Shops oder „im Netz".

Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass Online-Shops fest und dauerhaft Teil unseres Alltags geworden sind. Shoppingliebhaberinnen bevorzugen zunehmend das Internet gegenüber herkömmlichen Geschäften und Boutiquen. Warum ist das so? Die Antwort ist einfach — online einzukaufen ist schnell, vorteilhaft und keineswegs kompliziert. Heute lässt sich kaum noch sagen, für welche Ware oder Dienstleistung man heutzutage keinen Vertrag im Internet schließen kann. Dieser Bereich entwickelt sich so rasant, dass man dabei erheblich beim Preis, bei der Zeit und beim Komfort der erbrachten Leistungen gewinnen kann. Hinter der scheinbaren Einfachheit des Drückens „ein paar" Tasten können sich jedoch Nachteile für den Verbraucher und ein offener Betrug verbergen. Bedauerlicherweise sind sich längst nicht alle Käufer bewusst, dass sie beim Kauf teurer Markenartikel im Internet Gefahr laufen, statt der echten Ware einer bekannten Marke lediglich eine Fälschung zu erhalten. Wie oft stoßen wir in unserem Alltag auf Enttäuschungen, wenn wir statt des so bunt und ansprechend beworbenen Produkts eine minderwertige Ware erhalten! Manchmal äußert sich diese Enttäuschung in konkreten Beträgen des Schadens, der unserer Gesundheit, unseren materiellen oder ideellen Werten zugefügt wird. Handelt es sich um eine kostspielige Ware und lässt sich das Problem nicht rasch selbst lösen, sollte man ohne Zeitverlust die Hilfe eines professionellen Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Erstens kann dieser dank seiner umfangreichen Berufserfahrung richtig und schnell reagieren und die passende Handlungsstrategie wählen. Zweitens gehen Vertreter von Handels- und anderen Dienstleistungsunternehmen, wenn ihnen bewusst ist, dass die Interessen eines unzufriedenen Kunden von einem Rechtsanwalt vertreten werden, deutlich bereitwilliger auf Kontakt ein. Jedem ist klar, dass Gerichtsverfahren — insbesondere wenn die Interessen des Verbrauchers von einem Fachmann vertreten werden — keinem seriösen Unternehmer gelegen kommen. Von einer glücklosen Liebhaberin von Gucci-Markenartikeln, die einst Betrügern zum Opfer fiel und sich an uns wandte, soll in diesem Artikel die Rede sein.

Mandantin unserer Rechtsanwaltskanzlei wurde eine junge Frau mit dem hübschen Namen Elena (Name geändert), die Komfort liebte und sich durch einen guten Geschmack auszeichnete. Beim Shopping folgte sie in der Regel dem Grundsatz, dass es besser sei, eine Sache einmal „live" zu sehen als hundertmal im Internet. Deshalb bevorzugte sie Ladenbesuche gegenüber Online-Käufen. Es kam jedoch dazu, dass die junge Frau von einem scheinbar echten „Ausverkauf" von Taschen auf der Website bekannter italienischer Markenprodukte verführt wurde. Ohne sich abschließend zu vergewissern, dass sie sich auf der „richtigen" Website befand, und ohne zu bedenken, dass eine echte Tasche dieser Marke selbst im Ausverkauf nicht mit einem so hohen Rabatt verkauft werden kann, überwies Elena — einem spontanen emotionalen Impuls folgend — eine runde Summe von mehreren tausend Euro auf das Konto des entsprechenden Online-Shops. Die nächsten Wochen vergingen in süßer Erwartung des lang ersehnten Kaufs, doch wie der bekannte österreichische Schriftsteller Stefan Zweig treffend bemerkte: „Nichts gibt das Leben umsonst, und alles, was das Schicksal beschert, hat seinen heimlich bestimmten Preis." Die Bestellung traf tatsächlich pünktlich ein, und die Freude der Liebhaberin des „Schönen" kannte zunächst keine Grenzen. Doch nach dem Auspacken und genauen Betrachten des Erworbenen erkannte die junge Frau auch ohne die Hinzuziehung eines Fachexperten, dass es sich bei der ihr verkauften Sache nur um eine minderwertige Replik der versprochenen Originalware handelte. Das Leder war nicht ausreichend weich, die äußeren und inneren Nähte waren nicht durchgehend sauber ausgeführt, an den Ecken zeigten sich kleine Abnutzungsspuren. Eine solche Qualität konnte in keiner Weise den makellosen, erlesenen Erzeugnissen des berühmten Modehauses entsprechen. Nach einem Monat nutzlosen eigenständigen E-Mail-Verkehrs mit dem Online-Shop wandte sich Elena an unsere Rechtsanwaltskanzlei. Erstens waren ihre Rechte erheblich verletzt worden — sie hatte einen Kaufvertrag mit dem Online-Shop geschlossen, ohne die versprochene kostspielige Ware zu erhalten. Zweitens war weder auf der Website noch im anschließenden Schriftverkehr mit dem Vertreter des Verkäufers vermerkt worden, dass es sich bei den verkauften Waren um Kopien von Originalmarken handelte. Drittens ließ der für die Ware gezahlte Betrag — nämlich 3.000 Euro — nicht den Wunsch aufkommen, sich mit der Situation abzufinden, wie sie war. Der Rechtsanwalt unserer Kanzlei hörte der Mandantin aufmerksam zu und erläuterte ihr, dass die reguläre Rückgabefrist für Ware ordnungsgemäßer Qualität 14 Tage beträgt. Im vorliegenden Fall handelte es sich jedoch um eine mit einem „Mangel" verkaufte Sache. Die von Elena erworbene, kostspielige Tasche verfügte nicht über die Eigenschaften, auf die die Mandantin nach den veröffentlichten Werbeangaben zu Recht hätte vertrauen dürfen. Elena war somit auch innerhalb der 14-tägigen Frist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die vollständige Rückerstattung des für die erworbene Ware gezahlten Betrags zu verlangen. Die junge Frau beauftragte uns mit der Führung dieses Falls in ihrem Namen und erteilte dem Rechtsanwalt unserer Kanzlei die entsprechende Vollmacht.

Nach Einholung der erforderlichen Nachweisunterlagen von Elena machte sich der Rechtsanwalt unserer Kanzlei, gestützt auf die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, an die Vertretung der Mandantin, die aus rechtlicher Sicht Verbraucherin des mit dem Online-Shop geschlossenen Kaufvertrags war. Anzumerken ist, dass dem Verbraucherschutz in Deutschland verhältnismäßig große Aufmerksamkeit gewidmet wird. Der Verbraucherschutz in Deutschland ist ein Bündel von Maßnahmen, die dem Schutz der Verbraucherrechte und ihrer Verteidigung gegen verschiedene Verstöße dienen. Zunächst wurde die tatsächliche Adresse des Sitzes der juristischen Person — des Verkäufers der Ware — ermittelt. Es stellte sich heraus, dass dieses Unternehmen in Österreich registriert war. An dieses Unternehmen wurde ein eingeschriebenes Mahnschreiben mit der Forderung nach Auflösung des Vertrags und Rückgabe des jeweils Erhaltenen an beide Parteien gerichtet (dem Verkäufer die verkaufte Tasche, der Käuferin den gezahlten Betrag). Falls erforderlich, könnte auf Initiative des Verkäufers oder auf gerichtliche Anordnung ein technisches Gutachten zur endgültigen Feststellung der Echtheit oder Unechtheit der Tasche durchgeführt werden. Die Kosten des Gutachtens wären dabei in voller Höhe von der unterliegenden Partei zu tragen.

Derzeit gehen wir davon aus, dass sich dieser Streit außergerichtlich beilegen lässt. Das verkaufende Unternehmen wird sich nach Kenntnisnahme des Mahnschreibens höchstwahrscheinlich mit einer einvernehmlichen Beilegung des Streits und der Auflösung des Vertrags samt Rückgabe des jeweils Erhaltenen an beide Parteien einverstanden erklären. Für den Fall einer Ablehnung oder eines „stillschweigenden Widerspruchs des Verkäufers" bereiten wir uns aktiv darauf vor, die Interessen der Mandantin vor Gericht zu vertreten. Wichtig ist zudem, dass das verkaufende Unternehmen in Österreich registriert ist und den geltenden Rechtsvorschriften der Europäischen Union unterliegt. Nach den anwendbaren Richtlinien wird eine Verbraucherschutzangelegenheit nach dem Recht des Wohnsitzstaats des Verbrauchers und vor dem Gericht seines Wohnsitzes verhandelt — in unserem Fall in Deutschland.

Selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, haben wir allen Grund zu der Annahme, dass die Erfolgsaussichten in diesem Fall hoch sind. Der Rechtsanwalt unserer Kanzlei, der Elenas Interessen vertritt, kann auf zahlreiche gewonnene bedeutende Fälle zurückblicken, darunter auch im Bereich des Verbraucherschutzes. Die umfangreiche, erfolgreiche Prozesserfahrung und die Fähigkeit, das gesetzte Ziel bis zum Schluss zu verfolgen, geben unseren Mandanten allen Grund, uns immer wieder mit der Klärung wichtiger rechtlicher Fragen und der Vertretung ihrer Interessen in Gerichtsverfahren zu betrauen.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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