„Verbraucherschutz ist Sache des Verbrauchers selbst" — so könnte man es natürlich sehen. Dabei ist uns allen bewusst, dass ein Verbraucher angesichts der enormen Vielfalt auf dem Markt für Waren und Dienstleistungen nicht immer in der Lage ist, sich eigenständig erschöpfend zu informieren, um eine optimale Entscheidung für das eine oder andere Produkt zu treffen. Für einen Laien ist es mitunter schwierig, sich in den Bedingungen mitunter aufdringlich angebotener Dienstleistungen selbst gründlich zurechtzufinden und, falls nötig, seine Rechte gerichtlich durchzusetzen.
Nach § 13 BGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Wichtig zu wissen
Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt jede natürliche Person, die einen Vertrag nicht im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit schließt — dies verschafft dem Mobilfunkkunden gegenüber dem Anbieter einen verstärkten rechtlichen Schutz.
Wie bereits in früheren Artikeln erwähnt, stellt der Verbraucherschutz in Deutschland ein Bündel von Maßnahmen dar, die dem Schutz der Verbraucherrechte und ihrer Verteidigung gegen verschiedene Verstöße dienen. Anders als etwa im russischen Recht gibt es im deutschen Recht kein gesondertes, umfassendes „Verbraucherschutzgesetz", das die Beziehungen zwischen Verbraucher und Unternehmer regeln und die gesamte Bandbreite der Vorschriften zum Schutz der Verbraucherinteressen umfassen würde. Dementsprechend verteilen sich Fragen des Verbraucherschutzes auf verschiedene Rechtsvorschriften und betreffen jeweils den Rechtsbereich, in dem eine Person als Verbraucher auftritt. Insbesondere gilt in Deutschland das mehrfach geänderte Telekommunikationsgesetz (TKG), das die Rechtsbeziehungen zwischen Netzbetreibern und Nutzern von Telekommunikationsdienstleistungen regelt. Darüber hinaus sind viele Feinheiten der Durchsetzung von Verbraucherrechten in der entsprechenden Rechtsprechung festgehalten, deren Heranziehung mitunter den Ausgang eines Gerichtsverfahrens maßgeblich beeinflussen kann.
In diesem Artikel möchten wir uns ausführlicher mit dem Schutz der Rechte von Nutzern von Mobilfunk- und Internetdiensten befassen und dabei auf ein anschauliches Beispiel aus unserer Anwaltspraxis eingehen.
An uns wandte sich ein junger Mann — nennen wir ihn Georgi — mit einem finanziellen Problem, dessen Lösung einen professionellen und zügigen Ansatz erforderte. Es kam vor, dass ihm, einem einfachen „Arbeiter" aus der Ukraine, von einem großen örtlichen Mobilfunkanbieter eine Rechnung über eine beträchtliche Summe gestellt wurde — nämlich 8.000 Euro. Es war offensichtlich, dass ein solcher Betrag für unseren Mandanten schlicht nicht aufzubringen war. Selbst wenn er sein gesamtes damaliges Vermögen verkauft hätte, hätte er die geforderte Summe wohl kaum zusammenbekommen, und Freunde oder Verwandte, die ihm Geld hätten leihen können, hatte er nicht.
Wie so oft entstand das finanzielle Problem unerwartet und „aus Unwissenheit". Zwei Jahre zuvor war Georgi zum Arbeiten in das wohlhabende Deutschland gekommen, hatte ein neues Mobiltelefon erworben und einen zweijährigen Vertrag mit einem Mobilfunkanbieter über Telekommunikations- und Internetdienste abgeschlossen. In der ersten Zeit nach seiner Ankunft versuchte der junge Mann, an allem zu sparen. Da er annahm, dass er das Internet auf dem Mobiltelefon nicht häufig nutzen würde, wählte er einen Tarif mit minutengenauer Abrechnung für Internetdienste. Die ersten zwei Jahre nutzte Georgi das Telefon ohne jegliche Probleme, bis die Laufzeit des Mobilfunkvertrags ihrem Ende entgegenging. Daraufhin bat unser künftiger Mandant seinen Anbieter, den zuvor geschlossenen Vertrag zu verlängern. Alles schien sich sehr günstig zu entwickeln — Georgis Vertrag wurde um weitere zwei Jahre verlängert, und darüber hinaus wurde ihm als Bonus angeboten, kostenlos eine Navigations-App auf dem Telefon zu installieren, worauf der junge Mann gerne einging. Beruflich musste Georgi häufig und viel unterwegs sein, weshalb diese Software für ihn durchaus nützlich war. Kaum hatte er den Mobilfunkladen verlassen, wollte Georgi überprüfen, wie die neue Funktion tatsächlich funktionierte. Er startete die Software, die sofort eine Aktualisierung verlangte. Der ahnungslose Kunde startete die Aktualisierung, die jedoch mehrere Stunden in Anspruch nahm. Leider blieb es nicht beim Verlust wertvoller Zeit, denn wie sich bald herausstellte, wurde die langsame Aktualisierung über mobile Internetdaten durchgeführt, was der Grund dafür war, dass ihm später eine erhebliche Rechnung gestellt wurde.
Georgi versuchte zunächst, das Problem selbst zu lösen. Auf gebrochenem Deutsch appellierte er lange an das Gewissen des Verkäufers, der ihm angeboten hatte, den Zusatzdienst „kostenlos" zu installieren. Anschließend verfasste er mit Hilfe eines Bekannten sogar ein Schreiben an das Unternehmen mit der Bitte, seine Lage zu verstehen. Wie zu erwarten, blieben diese Versuche, sein Recht durchzusetzen, ohne Erfolg. Das Geschäft kennt leider kein Mitleid... Das Unternehmen verklagte, seine Interessen wahrend, seinen Kunden nach einiger Zeit gerichtlich. Nachdem er die Unterlagen vom Gericht erhalten und den Ernst seiner Lage vollständig begriffen hatte, wandte sich Georgi in der Hoffnung auf Rettung aus der drohenden Schuldenfalle an uns.
Auf den ersten Blick sah der Fall unseres Mandanten aussichtslos aus. Georgi hatte tatsächlich mobile Internetdaten für die Aktualisierung der Software genutzt. Der Mobilfunkanbieter hatte, wie sich aus der von uns eingeholten Abrechnungsauskunft ergab, die Leistungen korrekt tarifiert. Der geschlossene Vertrag sowie die von Georgi akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthielten keine Klausel, wonach der Kunde eigens vor Kosten für die Nutzung großer Datenmengen hätte gewarnt werden müssen. Damit lag es nahe, dass die Verantwortung für die „Unwissenheit" beim Nutzer lag und er das Problem vollständig auf eigene Kosten hätte ausbaden müssen. Man sollte jedoch stets bedenken, dass die Arbeit eines qualifizierten und erfahrenen Rechtsanwalts gerade darin besteht, gestützt auf das anwendbare Recht und die Rechtsprechung, allen Widrigkeiten zum Trotz geeignete Argumente und Grundlagen für den bestmöglichen Schutz der Rechte und Interessen des Mandanten zu finden. Bei der Vertretung von Georgis Rechtsposition vor Gericht beriefen wir uns darauf, dass in den Beziehungen zwischen Verkäufer und Verbraucher nach allgemeiner Regel gerade der Verbraucher die schwächere Partei ist. Der Verkäufer trägt daher eine zusätzliche Last und ist verpflichtet, seinem Kunden erschöpfende Informationen über die Nutzungsbedingungen und -kosten seiner Dienste zu geben, damit solche ärgerlichen Missverständnisse nicht entstehen. Der Kunde ist zweifellos verpflichtet, die ihm erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen. Dennoch ist ein großer Mobilfunkanbieter nicht berechtigt, seine Machtposition zu missbrauchen und das mangelnde Wissen seiner Kunden auszunutzen, um sie auf diese Weise „ins Verderben" zu führen. Da dem Anbieter bekannt war, dass der junge Mann einen minutengenauen Internettarif nutzte, und er ihm die Installation der neuen Software vorschlug, traf gerade den Vertreter des großen Unternehmens die zusätzliche Pflicht, den Kunden über die erforderliche langwierige, kostenpflichtige Aktualisierung mit mobilen Internetdaten aufzuklären.
„Ein Gesetz ist nicht deshalb wertvoll, weil es Gesetz ist, sondern weil in ihm Gerechtigkeit liegt" (H. B. Stowe).
Die Aufgabe einer gerechten Rechtsprechung besteht in der sorgfältigen Prüfung sämtlicher, auch nicht offensichtlicher Umstände des Falls. Der Richter, der die gewichtigen Argumente des Rechtsanwalts unserer Kanzlei geprüft hatte, entschied nicht aus rein formalen Gründen, sondern unter Berücksichtigung des tatsächlichen Hintergrunds des Falls. Selbst einem Kind ist klar, dass jede Sache und jede Dienstleistung ihren Preis hat. Die Forderung eines großen Akteurs des Mobilfunkmarktes gegenüber einem einfachen Arbeiter aus der Ukraine über eine Summe, die etwa seinem Jahresgehalt entspricht, für eine Navigationsfunktion auf dem Mobiltelefon, entspricht in keiner Weise den Grundsätzen der Angemessenheit, Fairness und Transparenz des Rechtsverkehrs. Im Ergebnis wurde, zur Freude unseres Mandanten und der Rechtsanwälte unserer Kanzlei, die Klage des Unternehmens vollständig abgewiesen; Georgi musste dem Unternehmen lediglich die Monatsgebühr für die Nutzung von Mobilfunk und Internet überweisen.
Wir hoffen aufrichtig, dass der junge Mann aus dieser bitteren Erfahrung eine wichtige Lehre zieht und künftig keine ähnlichen ärgerlichen Fehler mehr begeht. Wir freuen uns, dass er sich rechtzeitig an unsere Kanzlei gewandt hat und der Rechtsanwalt ihm in einer Situation helfen konnte, in der das Gesetz auf den ersten Blick nicht auf Georgis Seite zu stehen schien. Dieser Fall spiegelt sehr gut die Arbeitsweise unserer Rechtsanwälte wider — bei der Verteidigung von Mandanten bis zum Schluss zu kämpfen und sich dabei nicht nur auf den Wortlaut des Gesetzes, sondern auf dessen Sinn und die ursprüngliche Logik des Gesetzgebers zu berufen. Genau deshalb hilft die Professionalität und die langjährige Erfahrung der Rechtsanwälte unserer Kanzlei unseren Mandanten immer wieder, nicht zu Geiseln zufälliger Umstände zu werden, mit deren ernsten Folgen sie sich sonst noch sehr lange hätten auseinandersetzen müssen.
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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET