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Zivilrecht

Verwandte im Geschäft, oder die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern vor einem deutschen Gericht

Verwandte und Geschäft — ein recht umfangreiches Thema. Ein Geschäft mit einem Partner, bei dem der Geschäftspartner ein Verwandter ist, hat seine Vorzüge und Nachteile. In der Regel beginnt es im Familienbetrieb stets ziemlich vielversprechend. Man muss sich nicht erst aneinander gewöhnen oder irgendwelche Förmlichkeiten beachten. Wie die Praxis jedoch zeigt, erweist sich anschließend alles als deutlich komplizierter als gewöhnliche Arbeitsbeziehungen mit fremden, für die Stelle eingestellten Personen. Es vergehen einige Monate, und die Probleme beginnen zutage zu treten. Nicht ohne Grund raten die meisten Geschäftsratgeber davon ab, mit Verwandten Geschäfte zu machen. Dennoch ist diese Regel nicht vielen bekannt.

Das Hauptargument von Geschäftsleuten dafür, Verwandte als Partner, Geschäftsführer oder Abteilungsleiter im Unternehmen zu beschäftigen, ist das Vertrauen zu ihnen. In Russland wird Vertrauen im Geschäftsleben ohnehin sehr hoch geschätzt, häufig sogar höher als Kompetenz und Professionalität. Doch im Falle eines Konflikts unterscheiden sich Verwandte und Freunde nur wenig von Mitarbeitern, die von außen ins Unternehmen gekommen sind. Und oft kann dies sogar zu noch negativeren Folgen für das Unternehmen führen, etwa zu Rache oder dem Hinaustragen vertraulicher Informationen aus dem Unternehmen. Zudem ist die Motivation zu qualitativ hochwertiger Arbeit bei Verwandten meist geringer als bei angestelltem Personal, während das Anspruchsniveau deutlich höher liegt. Sie missbrauchen das Vertrauen häufig und erlauben sich mehr, als gestattet ist, da sie sich ihrer Straflosigkeit sicher sind.

Wichtig zu wissen

Ein Streit zwischen Miteigentümern eines Unternehmens lässt sich günstiger über eine klar formulierte Satzung sowie einen Gesellschaftervertrag lösen, der bereits vor dem Konflikt abgeschlossen wird — dann muss das Gericht nur noch die vereinbarten Regeln anwenden.

Wenjamin (Name geändert) war bereits seit 15 Jahren geschäftlich tätig und eröffnete mit 25 Jahren sein erstes Unternehmen in Deutschland. Mit 35 Jahren war Wenjamin bereits Eigentümer zweier eigener Firmen und arbeitete recht erfolgreich und gewinnbringend. Der Handel mit Immobilien sowie die Erbringung von Autowerkstattdienstleistungen waren die Haupttätigkeitsfelder seiner Firmen. Die Unternehmen entwickelten sich, und an einem bestimmten Punkt konnte er als Geschäftsinhaber die Kontrolle über die Arbeit sämtlicher Abteilungen nicht mehr allein bewältigen. Er benötigte einen Stellvertreter, dem er einen Teil der Führungsaufgaben übertragen konnte. In der Regel treten gerade in solchen Situationen Freunde oder Verwandte ins Unternehmen ein, auf deren Hilfe der Geschäftsmann hofft.

Wenjamin hatte viele Verwandte in Deutschland, von denen Konstantin (Name geändert), der Ehemann seiner leiblichen Nichte, Erfahrung im Geschäftsleben hatte. Konstantin besaß ebenfalls eine eigene kleine Firma — eine Kfz-Werkstatt, die Wartungs- und Reparaturdienstleistungen für Kraftfahrzeuge anbot. Zudem war er neben seinem Bruder und einem weiteren Bekannten Mitgründer eines weiteren Unternehmens — einer Lackierwerkstatt namens „Lack-Center".

Irgendwann beschlossen die Verwandten Wenjamin und Konstantin, ihre Autowerkstätten zu einem großen gemeinsamen Unternehmen zusammenzuschließen und das Geschäft gemeinsam weiterzuentwickeln. Dazu kaufte Wenjamin Konstantins Firma sowie das Unternehmen „Lack-Center". Beim Erwerb dieser beiden Firmen durch Wenjamin vereinbarten die Verwandten, dass der Kauf mittels Kreditverträgen zulasten der Eigentümer dieser Firmen abgewickelt und dokumentiert werden sollte. Obwohl jede der Firmen räumlich an ihrem jeweiligen Standort verblieb, handelte es sich nach den Unterlagen im Zuge der Fusion bereits um einen Konzern namens „Nowaks-Company". Die beiden Brüder Konstantin und Alexej begannen, für „Nowaks-Company" zu arbeiten. Konstantin übernahm dabei die Position des Geschäftsführers, wobei sich sein Aufgaben- und Rechtekreis jedoch nicht darauf beschränkte.

Als Geschäftsmann sah Wenjamin zu diesem Zeitpunkt nur die positiven Seiten eines solchen Zusammenschlusses. Erstens erhielt er geschäftliche Unterstützung durch seinen Verwandten, auf den er sich verlassen konnte, zweitens würde durch die Fusion der Firmen der Konkurrenzfaktor zwischen den beiden Unternehmen im Bereich der Autodienstleistungen entfallen, und drittens würde der Gewinn steigen. Und die Ergebnisse dieser Entscheidung ließen nicht lange auf sich warten. Doch sie fielen keineswegs erfreulich aus und entsprachen gewiss nicht Wenjamins Erwartungen.

Die Beziehung zwischen Wenjamin und Konstantin war stets sehr gut gewesen. Bei den seltenen Familientreffen im Kreis der Angehörigen hatte sich Konstantin als kontaktfreudiger, geschäftstüchtiger und vor allem zuverlässiger Mensch erwiesen. Doch nach einigen Monaten änderte sich Wenjamins Meinung über ihn. Im beruflichen Umfeld stellte sich heraus, dass er nicht nur nicht mit Kunden umgehen konnte, sondern seinen eigenen Beitrag zum gemeinsamen Geschäft für erheblicher hielt, als er tatsächlich war. Er drückte sich häufig vor der Arbeit, da er der Meinung war, selbst entscheiden zu dürfen, was er wann zu erledigen habe, sofern es ihm gerade passte. Häufig „zog" er Geld für seine persönlichen Bedürfnisse aus dem Geschäft und schloss, wie sich später herausstellte, undurchsichtige Geschäfte ab, über die er Wenjamin im Unklaren ließ und die an der Kasse vorbeiliefen. Letztlich existierte der Konzern „Nowaks-Company" nur noch dank der persönlichen Kapitaleinlagen Wenjamins in den Betrieb. Er musste die übernommenen Firmen der Brüder mitschleppen. Statt des erwarteten Gewinns entstanden so nur Verluste. Die Scheidung Konstantins von Wenjamins Nichte verschärfte die Situation zusätzlich. Konstantin wurde schlicht unerträglich, zettelte ständig Streit an und provozierte alle.

Kein Wunder, dass Wenjamin nach einigen Monaten gemeinsamer Tätigkeit die Sache leid war und beschloss, die geschäftliche Beziehung zu beenden. Ohne weitere Zeit zu verlieren, schlug er Konstantin vor, seine Firmen zurückzunehmen und einen Vergleich zu schließen, wonach beide Seiten keinerlei finanzielle Forderungen und Ansprüche gegeneinander mehr geltend machen. Genau das taten sie. Bald kehrte alles in die gewohnten Bahnen zurück und normalisierte sich — allerdings nur so lange, bis Wenjamin erfuhr, dass Konstantin Klage gegen seine Firma erhoben hatte.

Der Inhalt der Klageforderungen lief darauf hinaus, dass das Unternehmen „Nowaks-Company" seiner Autowerkstatt sowie der Firma „Lack-Center" rund 30.000 Euro aus den Kreditverträgen schulde, die ursprünglich beim Kauf der beiden Firmen durch Wenjamin geschlossen worden seien. Konstantin behauptete, bei der Unterzeichnung der Vereinbarung über das Fehlen gegenseitiger finanzieller Ansprüche sei sein Leben und seine Gesundheit bedroht worden, weshalb die Vereinbarung unwirksam sei. Wenjamin sei, seiner Darstellung nach, unmittelbar mit den Drohungen verbunden, da diese in seinem Auftrag erfolgt seien. In der Klageschrift wurde diese Geschichte sowie der Moment der Unterzeichnung der Vereinbarung selbst anschaulich geschildert. Nach Konstantins Darstellung sei ihm ein Messer an die Kehle gehalten worden, man habe ihn an den Haaren festgehalten und beleidigt. Das Messer habe ein Mitarbeiter des Konzerns „Nowaks-Company" namens Magomed (Name geändert) gehalten, den er persönlich angeblich kaum gekannt habe.

Nach deutschem Recht besteht bei Bedrohung von Leib oder Leben beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts die Möglichkeit, dieses Rechtsgeschäft innerhalb eines Jahres anzufechten. Die Jahresfrist beginnt dabei ab dem Zeitpunkt zu laufen, an dem die Zwangslage nicht mehr besteht. Im vorliegenden Fall wandte sich der Kläger erst nach drei Jahren an das Gericht und begründete dies damit, dass die Bedrohung seines Lebens während dieser gesamten Zeit fortbestanden habe, da er ständig beobachtet worden sei. Der Grund, warum er erst jetzt Klage erhob, war seine Aufnahme in ein Zeugenschutzprogramm. Sein Aufenthaltsort wurde anonymisiert, er stand unter Polizeischutz und bewegte sich nur in polizeilicher Begleitung. Erst dadurch seien die Drohungen und die Angst um seine Sicherheit weggefallen, weshalb er die Klage eingereicht habe.

Wenjamin war schockiert — eine solche Fortsetzung der Geschichte hatte er keinesfalls erwartet, weshalb er sich unverzüglich an unsere Kanzlei wandte, damit wir seine Interessen vor Gericht vertreten. Dem Rechtsanwalt fiel bei der Durchsicht des Falls tatsächlich sofort auf, wie verworren die Gestaltung des Zusammenschlusses der Firmen war. Es waren zahlreiche verschiedene Verträge zur Verteilung der finanziellen Belastung im Zusammenhang mit dem Erwerb dieser Firmen geschlossen worden. Dies war jedoch nicht Gegenstand des Streits. Tatsächlich war ein Vergleich unterzeichnet worden, die Parteien hatten gegenseitig auf finanzielle Forderungen verzichtet, und Konstantin und sein Bruder hatten ihre Firmen zurückerhalten. In diesem Fall musste daher vor allem nachgewiesen werden, dass keinerlei Bedrohung vorlag, auf die sich Konstantin berief, und dass die Vereinbarung folglich wirksam sowie die Forderungen des Klägers unbegründet waren.

Bei der Erstellung der Klageerwiderung lenkte der Rechtsanwalt die Aufmerksamkeit des Gerichts auf den Umstand, dass ebenjener Mitarbeiter des Konzerns „Nowaks-Company", Magomed, der ihn angeblich mit dem Messer bedroht hatte, in Wirklichkeit ein Freund des Klägers war. Magomed hatte bereits vor dem Zusammenschluss der Firmen in der dem Kläger gehörenden Autowerkstatt gearbeitet. Zwischen ihnen bestand nicht nur ein berufliches, sondern auch ein enges persönliches Verhältnis. Magomed verkehrte in Konstantins Haus und übernachtete nicht selten bei ihm, was auch die frühere Ehefrau des Klägers bestätigen konnte. Ganz zu schweigen davon, dass es gerade Konstantin selbst war, der Magomed im Unternehmen eingestellt und mit ihm den Arbeitsvertrag unterzeichnet hatte — von der Beschäftigung dessen zahlreicher Verwandter ganz zu schweigen. Zudem lagen Zeugenaussagen vor, die ihren Umgang miteinander auch nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung bestätigten. Unser Mandant hingegen kannte Magomed im Gegensatz zum Kläger kaum und hatte außer der Arbeitsbeziehung keinerlei Verbindung zu ihm.

Zudem wies der Rechtsanwalt auf die Tatsache hin, dass Konstantin während seiner Tätigkeit im Konzern insgesamt rund 40.000 Euro aus dem Firmenbudget entwendet hatte, wiederholt Geld aus der Kasse genommen und dies buchhalterisch nicht deklariert hatte. Aus Rücksicht auf die verwandtschaftlichen Beziehungen hatte unser Mandant keine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft gegen ihn erstattet. Es sei jedoch bekannt, dass gegen Konstantin ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche, Drogenhandels sowie mehrerer weiterer, mit anderen Fällen zusammenhängender Vorfälle laufe. Somit sei das Argument, der Kläger sei gerade wegen der angeblich von unserem Mandanten ausgegangenen Bedrohung in das Zeugenschutzprogramm aufgenommen worden, äußerst fragwürdig. Entsprechend sei die Verjährungsfrist für die Anfechtung der Vereinbarung längst abgelaufen.

Zur Untermauerung dieser Ausführungen berief sich der Rechtsanwalt auf die Zeugenaussagen einiger Unternehmensmitarbeiter sowie der früheren Ehefrau Konstantins. Der Hauptzeuge jedoch, der bei der Unterzeichnung der Vereinbarung unmittelbar anwesend war, musste erst noch ausfindig gemacht werden. Der Rechtsanwalt leistete enorme Arbeit, um ihn zu finden und zu kontaktieren. Dieser Mitarbeiter arbeitete bereits seit einem Jahr nicht mehr als Buchhalter in der Firma unseres Mandanten. Anschließend weigerte er sich lange kategorisch, sich mit uns in Verbindung zu setzen und erst recht, in diesem Fall auszusagen, da er befürchtete, in eine unangenehme Angelegenheit hineingezogen zu werden. Doch der Rechtsanwalt unserer Kanzlei, der über enorme Erfahrung im Umgang mit Zeugen verfügt, konnte ihn überzeugen, und am Tag der Gerichtsverhandlung erschien er vor Gericht. In seiner Aussage bestätigte der Zeuge ebenfalls den engen Umgang zwischen Konstantin und Magomed vor und nach der Vereinbarung und erklärte zudem, dass im Moment der Unterzeichnung, obwohl Magomed im Büro anwesend war, keinerlei Druck seinerseits auf den Kläger ausgeübt worden sei — von einer Bedrohung von Leib oder Leben ganz zu schweigen. Auch ein Messer habe er nicht bemerkt. Gerade die Aussage dieses Zeugen wurde für das Gericht bei der Urteilsfindung maßgeblich. Im Ergebnis entschied das Gericht nach Anhörung aller Parteien sowie der geladenen Zeugen zugunsten unseres Mandanten und wies die Forderungen des Klägers ab.

Diese Geschichte ist ein gutes Beispiel dafür, dass verwandtschaftliche Beziehungen allein noch kein Grund sind, Verwandte einzustellen, geschweige denn mit ihnen gemeinsam Geschäfte zu machen. Selbstverständlich gibt es auch positive Beispiele. Doch sie sind eher die Ausnahme als die Regel. Sollten Sie sich dennoch für ein Familienunternehmen entscheiden, ist es am besten, sich von vornherein vor solchen Situationen zu schützen und ein Reglement für die Arbeit verwandter Mitarbeiter festzulegen: ihre Rechte, Befugnisse und Pflichten sowie die Verfahren für den Ein- und Austritt aus dem Geschäft zu beschreiben. Ein solches Dokument kann helfen, unangenehme Situationen in der Zukunft weitgehend zu vermeiden.

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