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Zivilrecht

Guten Wau! Was passiert, wenn Sie in Deutschland von einem Hund angegriffen werden

„Hunde haben mich nie gebissen. Nur Menschen."

Marilyn Monroe

Wichtig zu wissen

Nach § 833 BGB haftet der Tierhalter für den durch das Tier verursachten Schaden unabhängig von eigenem Verschulden (verschuldensunabhängige Haftung) — dem Geschädigten genügt der Nachweis des Vorfalls selbst und der Schadenshöhe.

Der deutsche Schriftsteller und Dramatiker Carl Zuckmayer sagte einst: „Ein Leben ohne Hund ist ein Irrtum", und Friedrich dem Großen, König von Preußen, wird der Satz zugeschrieben: „Je mehr ich die Menschen kennenlerne, desto mehr schätze ich meinen Hund." Ein großer Hundeliebhaber war sein Leben lang auch Otto von Bismarck. Die Dogge des ersten Reichskanzlers wurde „Reichshund" genannt. Die Beliebtheit von Rassen wie Mops, Spitz und Pudel begann in der deutschen Gesellschaft im 18. Jahrhundert zu wachsen. Anschließend erhielten die Deutschen infolge der Demokratisierung nach der Revolution von 1848 die Möglichkeit, frei Hunde zu halten. Seither wurde die Hundehaltung immer moderner, da Menschen ihre Hunde häufig als Teil ihres Erscheinungsbilds im gesellschaftlichen Leben nutzten.

Die Behauptung, dass man diese Haustiere in Deutschland ernst nimmt und sehr liebt, ist durchaus zutreffend. Wie das deutsche Sprichwort sagt: „Wer mich liebt, der liebt auch meinen Hund." Auch wenn der eigentliche Sinn dieser Redewendung darin besteht, jemanden so anzunehmen, wie er ist, kann sie in einem Land, das viele nicht ohne Grund als „ein Land, das Hunde liebt" bezeichnen, auch durchaus wörtlich genommen werden.

Dennoch wäre Deutschland nicht Deutschland, wenn eine so bedeutsame Angelegenheit wie die Tierhaltung nicht einer strengen Regulierung unterläge. Erstens dürfen Sie ein Tier in einem Mehrfamilienhaus nicht halten, wenn die Mehrheit der Nachbarn dagegen ist. Zudem sind Sie verpflichtet, dem Hund einen Chip einzusetzen, einen Heimtierausweis zu besorgen, Impfungen vornehmen zu lassen und Hundesteuer zu zahlen. Die Höhe der Steuer variiert je nach Bundesland und wird quartalsweise entrichtet. Zu den Pflichtausgaben gehört auch eine Tierversicherung. Die Registrierung von Tieren in Deutschland ist zweifellos nicht nur eine willkommene Gelegenheit, die Staatskasse zu füllen, sondern auch ein durchaus nützliches Verfahren, sollte der Liebling einmal verloren gehen. Denn bei der Registrierung wird dem Halsband des Tiers eine besondere Nummer eingraviert, die auch ins Ohr des Tieres tätowiert oder als Chip eingesetzt werden kann. Ein Gerät zum Auslesen der Chipdaten sowie eine Datenbank aller registrierten Tiere mit ihren Akten, Fotos und den Kontaktdaten des Halters befindet sich in jeder Tierarztpraxis und jedem Tierheim. So wird der Halter unverzüglich informiert, wenn sein Liebling gefunden oder als vermisst gemeldet wird. Als „Unterrichtsstunden der Liebe" lassen sich die Tierschutzunterrichte bezeichnen, die vor rund 20 Jahren in den Schullehrplan aufgenommen wurden. Sie lehren Kinder nicht nur, unsere kleinen Brüder zu lieben und ihre Rechte zu achten, sondern fördern auch ein höheres Bewusstsein und Verantwortungsgefühl. Denn gerade aufgrund des Wunsches der Kinder wachsen in vielen deutschen Familien vierbeinige Familienmitglieder heran. Schülern wird nicht nur erklärt, warum die Regel gilt, „wir sind verantwortlich für das, was wir uns gezähmt haben", und warum man sich daran halten sollte, sondern auch, wie man Haustiere richtig pflegt.

In den meisten deutschen Städten ist es verboten, Hunde an bestimmten Orten von der Leine zu lassen. Diese Regelung gilt nicht nur in Geschäften, sondern auch im öffentlichen Nahverkehr, auf dem Gelände von Krankenhäusern, Kindergärten, Schulen und Hochschulen, an Orten von Volksfesten und großen Menschenansammlungen sowie in Grünanlagen. In manchen Regionen gilt das Freilaufverbot zu bestimmten Zeiten sogar in ländlichen Gebieten, wenn Hunde Wildtiere stören könnten. Bei einem Verstoß gegen diese Vorschriften droht ein empfindliches Bußgeld. Unter Deutschen ist ohnehin weit verbreitet die Ansicht, dass Hunde ausschließlich an der Leine ausgeführt werden sollten.

Selbstverständlich kann es selbst in einem Land wie Deutschland, in dem Gesetze und Vorschriften von seinen Bürgern schon von Kindesbeinen an ehrfürchtig eingehalten werden, zu Zwischenfällen kommen, die den geltenden Normen und Regeln widersprechen. Von einem recht amüsanten Fall aus unserer Kanzleipraxis erzählen wir in diesem Artikel.

Zu uns kam eine junge Frau zur Beratung, nennen wir sie Olga, die durch einen unglücklichen Zufall in eine problematische Situation geraten war. Sie war noch als Jugendliche mit ihren Eltern aus Russland nach Deutschland gezogen, hatte an einem deutschen Gymnasium gelernt und anschließend an der Universität studiert. Parallel zum Studium fand die junge Frau einen guten Nebenjob in einem Reisebüro. Zudem wurde sie bei all ihren Vorhaben stets von ihren liebevollen Eltern unterstützt. Als Olga 20 Jahre alt wurde, beschloss sie, ein eigenständiges Leben zu beginnen, zog von zu Hause aus in eine eigene kleine Wohnung, die sie sich mit einer Freundin aus dem Studium teilte. Die junge Frau hatte schon immer von einem Hund geträumt, sich jedoch zuvor wegen der Allergie ihres jüngeren Bruders kein Haustier angeschafft, und entschloss sich nun endlich, sich diesen Traum zu erfüllen, und kaufte einen schneeweißen Bologneser namens Gloria, der sich durch ein verspieltes und schelmisches Wesen auszeichnete. Die junge Frau musste ihren geliebten Liebling sehr früh am Morgen ausführen, um anschließend rechtzeitig fertig zu werden und pünktlich zur Universität zu kommen. Vor Olgas Haus lag eine große Wiese, auf der sie täglich mit Gloria spazieren ging. Da dieser morgendliche Spaziergang in der Regel gegen sechs Uhr stattfand und nur wenige Passanten unterwegs waren, ließ die junge Frau die Hündin gelegentlich von der Leine, damit sie ein wenig herumlaufen und sich in der Natur austoben konnte. An einem dieser Tage lief Gloria wie üblich während eines solchen Spaziergangs über die Wiese, während Olga Musik über Kopfhörer hörte und in Gedanken versunken war. Leider wurde diese Idylle auf höchst unerwartete Weise unterbrochen: Die junge Frau bemerkte zunächst nicht, dass eine ältere Dame die Wiese betreten hatte, und Gloria lief mit den besten Absichten los, um sich „vorzustellen". Sie sprang die Dame am Bein an und zerriss ihr dabei die Strumpfhose. Selbstverständlich eilte Olga sofort zu der Frau, nahm die Hündin auf den Arm und entschuldigte sich mehrmals aufrichtig. Leider beruhigte dies die Dame nicht — sie erklärte, die junge Frau werde für diesen „Vorfall" büßen müssen. Die Folgen dieses Zwischenfalls ließen nicht lange auf sich warten. Bald erhielt unsere künftige Mandantin ein Schreiben der Polizei, wonach die ältere Frau Anzeige wegen eines ihr zugefügten materiellen und immateriellen Schadens erstattet und Schadensersatz von der Halterin des Haustiers verlangt hatte. Sie behauptete, der Hund habe sie „zu Tode" erschreckt und sie ins Bein gebissen. Sie hatte sich sogar die Mühe gemacht, eine entsprechende medizinische Einrichtung aufzusuchen, wo dieser Umstand dokumentiert wurde. Olga, die zum ersten Mal mit einer solchen Situation konfrontiert war, war natürlich etwas ratlos und wandte sich an uns, damit wir ihr rechtlichen Beistand leisten und helfen, „alles einzuordnen".

Der Rechtsanwalt unserer Kanzlei hörte sich die Mandantin aufmerksam an und machte sich an die Arbeit an diesem Fall. Er erklärte Olga, dass nach § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) der Halter eines Tieres für den durch dieses verursachten Schaden haftet. Dies betrifft sowohl Verletzungen von Menschen und anderen Tieren als auch die Verursachung materieller Schäden. Dennoch musste geklärt werden, worin genau dieser Schaden bestand. Nach Aussage unserer Mandantin habe Gloria, ein überaus freundlicher Hund, der es liebe, mit Menschen zu spielen, noch nie in ihrem Leben jemanden gebissen. Tatsächlich fiel es schwer, sich vorzustellen, dass ein verspielter Bologneser-Welpe materiellen und immateriellen Schaden anrichten könnte. Wir forderten von den Rechtsanwälten der Geschädigten Beweise für die behauptete Gesundheitsschädigung der älteren Dame an. Nach einiger Zeit erhielten wir Unterlagen und Fotos, aus denen hervorging, dass es sich keineswegs um einen Biss, sondern um Kratzer handelte, was auf den ausgezeichnet gemachten Fotos deutlich zu erkennen war. Es stellte sich heraus, dass die Hündin auf das Bein der Frau gesprungen war, mit den Krallen deren Strumpfhose zerrissen und aus lauter Zuneigung zum Menschen lediglich das Bein ein wenig zerkratzt hatte. Ob die Frau tatsächlich so erschrak, dass sie nicht mehr unterscheiden konnte, ob es sich um einen Biss oder nur um einen Kratzer handelte, oder ob sie die junge Frau „mit aller Strenge des Gesetzes" bestrafen wollte, blieb unbekannt. Der Rechtsanwalt verfasste zur Wahrung der Interessen der Mandantin einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens nach § 153 der deutschen Strafprozessordnung wegen Geringfügigkeit der begangenen Tat. Die Freude unserer jungen Mandantin sowie ihrer Eltern kannte keine Grenzen — das Problem war ohne jegliche negative Folgen gelöst.

Abschließend möchten wir festhalten, dass die strengen Sitten in Deutschland keineswegs ein Mythos sind — über Jahrhunderte hat sich bei den Deutschen ein umfassendes System an Verhaltenswerten und einzuhaltenden Regeln herausgebildet, gegen die man besser nicht verstößt. Sie beruhen in der Regel auf grundlegender Höflichkeit und Sauberkeit, weshalb ihre Einhaltung die Straßen deutscher Städte zu einem guten Beispiel gepflegter Umgebung gemacht hat. Mit den übrigen Verhaltensregeln in Deutschland sollte man sich am besten schon vor dem Umzug in das Land vertraut machen, um nicht in skurrile Situationen zu geraten, die für einen unbedarften Ausländer unangenehme Folgen haben können. Sollte Ihnen oder Ihren Angehörigen bereits eine solche unangenehme Situation widerfahren sein und Sie den Rat eines erfahrenen Fachmanns benötigen, stehen Ihnen die auf verschiedene Rechtsgebiete des in Deutschland geltenden Rechts spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei gerne zur Verfügung.

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DIE RECHTSANWALTSKANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

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