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Verkehrsrecht

Trunkenheit am Steuer in Deutschland: Straftat und Strafe

„Ich verwechsle ständig die Menge Alkohol, die einem Fahrer erlaubt ist, mit der Menge Alkohol, die man außer Landes bringen darf."
Harry Hill

Wie der Musiker Herbert Grönemeyer singt: „Alkohol ist dein Sanitäter in der Not, Alkohol ist dein Fallschirm und dein Rettungsboot." Doch, wie er im weiteren Verlauf des Liedes singt, „Alkohol ist ein Schiff, auf dem du untergehst". Zu trinken oder nicht zu trinken, wie oft und in welchen Mengen — das ist die höchstpersönliche Angelegenheit jedes Erwachsenen.

Die zentrale Frage dabei ist stets, ob der Alkoholkonsum anderen keinen Schaden zufügt, keine ungerechtfertigten Risiken schafft und keine potenzielle Gefahr für andere Bürger darstellt.

Diese Fragen muss sich zweifellos jeder besonnene und sich selbst wie andere achtende Mensch stellen, bevor er sich alkoholisiert ans Steuer eines Autos setzt. Dass eine unbedachte Handlung das gesamte weitere Leben beeinflussen kann, dürfte jedem bewusst sein — dennoch begegnen wir leider immer wieder sorglosen Bürgern, die betrunken ein Fahrzeug führen. Solange es gut ausgeht, ist alles in Ordnung, und ein — vorsichtig ausgedrückt — leichtfertiges Verhalten hat keine schwerwiegenden Folgen; in der Realität begegnen wir jedoch leider vielen weniger glimpflichen Fällen. An dieser Stelle sei angemerkt, dass sich an unsere Kanzlei nicht nur Geschädigte von Autounfällen wenden, sondern auch jene, durch deren Verschulden solche Unfälle entstanden sind. In einem solchen Fall ist eine Anwältin — gemäß den Regeln der anwaltlichen Berufsethik und unabhängig vom Grad der Verwerflichkeit der begangenen Tat sowie eigener moralischer Urteile — verpflichtet, dem sich an sie wendenden Mandanten eine kompetente und professionelle Verteidigung unter Ausschöpfung aller zulässigen rechtlichen Mittel zu bieten.

Wie vielen bereits bekannt ist, verfolgt Deutschland einen relativ liberalen Ansatz hinsichtlich der zulässigen Alkoholmenge am Steuer. Ein absolutes Alkoholverbot am Steuer besteht im Land somit nicht:

  • bis 0,30 Promille ist zulässig, sofern seit Erteilung des Führerscheins bereits zwei Jahre vergangen sind;
  • 0,30 bis 0,49 Promille ist zulässig, sofern keine Fahrfehler vorliegen;
  • ab 0,30 Promille mit Fahrfehlern gilt als Verstoß, für den nach § 316 StGB eine strafrechtliche Verantwortung vorgesehen ist;
  • 0,50 bis 1,09 Promille ohne Fahrfehler gilt als Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG;
  • ab 1,10 Promille liegt ein Verstoß vor, für den nach § 316 StGB eine strafrechtliche Verantwortung vorgesehen ist;
  • ab 0,31 Promille oder Drogeneinfluss in Verbindung mit einem Unfall bzw. einer Unfallgefährdung: schwerere Straftat nach § 315c StGB.

Als Fahrfehler gelten dabei Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder Abweichungen vom normalen Fahrverhalten, wie etwa Schlingern in der Fahrspur, abruptes Bremsen, ruckartiges Beschleunigen und andere Anzeichen für gestörte Reaktionsfähigkeit oder Aufmerksamkeit.

Trotz der relativen Großzügigkeit der deutschen Gesetzgebung hinsichtlich der zulässigen Alkoholmengen am Steuer muss sich jeder Fahrer eines Fahrzeugs mit erhöhtem Gefahrenpotenzial seiner Möglichkeiten und der potenziellen Folgen unbedachten Handelns klar bewusst sein. Leider zeigt die traurige Statistik immer wieder, dass sich unsere Landsleute solch verantwortungslosem Verhalten am Steuer schuldig machen und dabei ihr eigenes wie auch fremdes Leben ungerechtfertigten Risiken aussetzen. Von einem solchen Fall berichten wir unseren Leserinnen und Lesern in diesem Artikel.

Die Geschichte des Mandanten: Verdienst am Steuer zwischen der Ukraine und Deutschland

An unsere Kanzlei wandte sich ein junger Mann, nennen wir ihn Sergej, ukrainischer Staatsangehöriger. Er hatte die Dreißig noch nicht überschritten, aber bereits mehrere Tätigkeiten ausgeübt, auf der Suche nach seinem Platz im Leben, ohne vor irgendeiner einkommensbringenden Arbeit zurückzuschrecken. Gutes Autofahren war schon immer eine Stärke des jungen Mannes, weshalb er dieses Talent recht aktiv zum Gelderwerb einzusetzen versuchte. Eine Zeit lang überführte Sergej gebrauchte deutsche Fahrzeuge an Käufer in der Ukraine. Als dieses Geschäft weniger rentabel wurde, eröffnete unser künftiger Mandant eine kleine Reifenwerkstatt, in der er Kunden aus der nahen Umgebung einer kleinen ukrainischen Stadt bediente. Das Geschäft lief einigermaßen erfolgreich, doch die hohe Profitabilität war saisonabhängig, und die daraus erzielten Einkünfte reichten nicht für ein sorgloses Leben. Nach seiner Hochzeit und der Geburt seines ersten Kindes wurde deutlich, dass er einen zusätzlichen Verdienst finden musste. Deshalb erwarb er einen gebrauchten Lastwagen in gutem technischen Zustand und übernahm gelegentlich Aufträge — er transportierte Waren und Güter von der Ukraine in europäische Länder und zurück. Alles wäre gut gelaufen, wäre da nicht jene verhängnisvolle Fahrt nach Deutschland gewesen, die zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sergej führte.

Freitagabend in einer Bar und Kollision auf dem Motelparkplatz

Alles geschah an einem Freitagabend. Sergej und ein Freund erreichten Deutschland, sollten Waren übergeben und am nächsten Tag mit der Ladung zurück in die Heimat fahren. Ehrlich gesagt waren die jungen Männer wohl der alltäglichen Routine überdrüssig, sie wollten fern von ihren Familien einen angenehmen Abend verbringen, sich wieder unbeschwert von familiären Pflichten fühlen — wie in den sorglosen Jugendjahren. Die sonst kaum alkoholtrinkenden Männer betraten die erste Bar, die ihnen ins Auge fiel. Das dort großzügig ausgeschenkte Bier vom Fass war von tadelloser Qualität und ausgezeichnetem Geschmack. Schon nach einer Stunde hatten die jungen Männer den Überblick über das Getrunkene verloren, fühlten sich in der lebhaften Kneipe wohl und amüsierten sich prächtig mit Witzen und Geschichten aus dem Leben — doch leider währt nichts ewig.

Der Zeiger der Uhr stand bereits über Mitternacht, es war Zeit aufzubrechen und im nächstgelegenen Motel zu übernachten. Sergej, der sich selbst für einen absoluten Profi in allem hielt, was mit Autofahren zu tun hatte, und schon des Öfteren alkoholisiert gefahren war, setzte sich auch diesmal ans Steuer. Die jungen Männer verhielten sich trotz der beträchtlichen Menge „Genossenen" recht vernünftig. Mit Hilfe des Navigationsgeräts wählten sie ein bescheidenes, etwa fünf Kilometer von der Bar entfernt liegendes Motel und machten sich langsam auf den Weg zur Unterkunft. Leider endete der so gut begonnene Abend mit einem weniger glücklichen Ausgang. Bereits auf dem Motelparkplatz bemerkte Sergej einen geparkten BMW nicht und fuhr recht kräftig in dessen Heck, wobei er das Rücklicht zerstörte und den Stoßfänger erheblich beschädigte.

Zudem befanden sich Personen im beschädigten Fahrzeug, die selbstverständlich sofort ausstiegen und berechtigte Ansprüche gegen den unglücklichen Fahrer geltend machten. Der junge Mann geriet in Stress und begann sich auf gebrochenem Englisch zu entschuldigen, bot sogar Geld als Entschädigung an. Dieses für rechtschaffene deutsche Bürger untypische Verhalten stieß bei den Geschädigten auf keine positive Resonanz. Sie zuckten nur verwundert mit den Schultern, vermuteten den alkoholisierten Zustand des Fahrers und alarmierten die Polizei. Wie groß war deren Überraschung und Empörung, als die jungen Männer, die den erheblichen Schaden am Fahrzeug verursacht hatten, aus Angst vor strenger Strafverfolgung ins Auto sprangen und vom Unfallort flüchteten.

Leider hatten sie kein Glück, denn die geschädigten Personen konnten noch das ukrainische Kennzeichen des geflohenen Fahrzeugs notieren. Sergej und sein Freund, die durch den erlebten Stress endgültig ernüchtert waren, fuhren ziellos davon, weg von jenem unglückseligen Ort. Sie bogen in eine dunkle Einfahrt ein, ließen dort das Auto stehen und nahmen zuvor noch die Kennzeichen ab. Ohne lange nachzudenken, warfen sie die abmontierten Schilder auf den Rücksitz eines im Hof geparkten Fahrzeugs. Für diesen Tag war bereits mehr als genug an Abenteuern geschehen. Die jungen Männer, die glaubten, ihnen drohe nun keine weitere Gefahr, fanden das nächstgelegene günstige Hotel und gingen schlafen, in der Hoffnung, dass der Morgen klüger sein würde als der Abend.

Die Arbeit des Anwalts: Schuldeingeständnis und Strafmilderung

Aus Sorge vor möglichen nachteiligen Folgen jener unglückseligen Nacht wandte sich Sergej an unsere Kanzlei, damit die Anwältin ihm helfen sollte, die rechtlichen Konsequenzen dieses Vorfalls zu klären. Nach Erhalt der erforderlichen Vollmacht forderte die Anwältin zunächst die entsprechenden Unterlagen zu diesem Fall bei der Polizei an. Wie sich herausstellte, war gegen Sergej ein Ermittlungsverfahren nach § 142 StGB — unerlaubtes Entfernen vom Unfallort — sowie nach § 316 StGB — Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss — eingeleitet worden. Im Falle einer Verurteilung im Strafverfahren drohte Sergej nicht nur der Entzug der Fahrerlaubnis, sondern auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

In diesem Fall hatte es angesichts der Zeugenaussagen keinen Sinn, Sergejs Schuld vollständig zu bestreiten. Deshalb setzte die Anwältin alles daran, eine für den Mandanten möglichst milde Entscheidung zu erwirken. Die Anwältin vertrat die Interessen des Mandanten im Gerichtsverfahren. Nach Zusammenstellung der Beweise argumentierte sie, dass Sergej diese Art von Verstoß zum ersten Mal begangen habe, den Schaden der Geschädigten vollständig ersetzt habe, seine Tat zutiefst bereue und ähnliche Verstöße künftig nicht wiederholen werde.

Mit den von der Anwältin vorgebrachten Argumenten gelang es, die Strafe auf eine Geldstrafe sowie ein sechsmonatiges Fahrverbot zu beschränken. In diesem Fall stellte dies ein hervorragendes Ergebnis professioneller Arbeit dar.

Fazit

Wir wünschen allen Fahrerinnen und Fahrern aufrichtig, wachsam zu bleiben und Leben, Gesundheit und Eigentum anderer nicht unnötigen Risiken auszusetzen. Zugleich stehen die Anwältinnen und Anwälte unserer Kanzlei Ihnen zur Verfügung, wenn ein Missgeschick bereits geschehen ist und die Hilfe einer qualifizierten Fachkraft genau das ist, was Sie tatsächlich benötigen.

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