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Verkehrsrecht

Die Geschichte von der „nächtlichen Fahrt zum Dönerstand"

Kapitel 1: Wie alles begann

Martin, Student an einer Berliner Hochschule, ahnte nicht, dass sein gewöhnlicher Abend voller Freunde, guter Laune und Döner rechtliche Folgen haben würde. Nach einem Besuch in einer Bar lieh er sich abends einen E-Scooter, um zu einem Geschäft zu fahren und sein Lieblingsessen zu kaufen. Martin war überzeugt, dass für den E-Scooter nicht die strengen gesetzlichen Vorschriften gelten würden, die für Kraftfahrzeuge gelten. Doch schon bald lief etwas gehörig schief.

Während seiner Fahrt mit dem E-Scooter zog Martin die Aufmerksamkeit einer Polizeistreife auf sich. Grund dafür waren seine unsicheren Fahrmanöver, die eine Gefahr für Fußgänger darstellten. Die Polizisten hielten ihn an und führten, da sie eine Alkoholisierung vermuteten, einen Atemalkoholtest durch. Das Ergebnis zeigte eine Überschreitung des zulässigen Grenzwerts. Martin wurde festgenommen und zur Wache gebracht, wo eine Blutprobe entnommen wurde, die einen Alkoholgehalt von 1,35 Promille bestätigte. Nach Aufnahme des Vorfalls und Anfertigung des Protokolls durfte er nach Hause gehen.

Einige Tage später erhielt er ein Schreiben der Polizei, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er des Führens eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss sowie des Versuchs, sich der Polizei zu entziehen, beschuldigt werde. Martin, der über keinerlei Erfahrung mit solchen Situationen verfügte, spürte sofort, wie ihm der Boden unter den Füßen wegzubrechen schien. In dem Schreiben wurde ihm nahegelegt, eine schriftliche Stellungnahme zu der Sache abzugeben.

Martin geriet in Panik. Er verstand, dass die Schwere der Vorwürfe seine Zukunft beeinträchtigen könnte, und beschloss, sich anwaltlichen Beistand zu holen.

Kapitel 2: Das Ermittlungsverfahren — die Arbeit des Anwalts

Aktenanforderung und -prüfung

Erhält ein Mandant wie Martin ein Schreiben der Polizei über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn, fordert der Anwalt in der Regel die Ermittlungsakte bei den Strafverfolgungsbehörden an und teilt der Polizei zugleich mit, dass der Mandant keine Aussage machen wird und der Anwalt ab diesem Zeitpunkt sein gesetzlicher Verteidiger ist. Solange das Ermittlungsverfahren läuft, kann sich der Anwalt zunächst nur anhand des polizeilichen Schreibens ein Bild von den erhobenen Vorwürfen machen. Erst nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen und der Übergabe der Akte an die Staatsanwaltschaft kann der Anwalt nach Einsicht und Prüfung der Akte eine Verteidigungsstrategie festlegen.

Genauso ging unser Strafverteidiger vor: Er forderte bei der Polizei sämtliche Unterlagen an, die zur Verteidigung des Mandanten beitragen konnten — darunter das Ergebnis der Blutprobe, Vernehmungsprotokolle und Videoaufzeichnungen. Nach Erhalt und Prüfung analysierte er sorgfältig mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten im Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden und überprüfte die Rechtmäßigkeit der Festnahme und weiterer Ermittlungsmaßnahmen.

Gespräch mit dem Mandanten und Situationsanalyse

Nachdem der Anwalt alle verfügbaren Unterlagen zusammengetragen hatte, ging er zur Beweiswürdigung über. Es galt, jedes Element der Anklage sorgfältig zu prüfen, um mögliche Fehler bei der Alkoholmessung aufzudecken, die Rechtmäßigkeit der Festnahme zu überprüfen und die Möglichkeit auszuloten, Zeugenaussagen anzufechten. So konnte der Anwalt etwa prüfen, wie genau der Alkoholwert gemessen wurde, und untersuchen, ob Martin unter dem Stress der Situation überhaupt in der Lage war, die Lage nüchtern einzuschätzen.

Zudem konnte der Anwalt zusätzliche Nachweise beibringen, etwa Bescheinigungen über den Gesundheitszustand des Mandanten und Unterlagen über sein Verhalten während des Ermittlungsverfahrens, sowie die Teilnahme an einem Verkehrssicherheitsseminar anbieten.

Der nächste Schritt war ein erneutes Treffen mit dem Mandanten, bei dem sich der Anwalt ausführlich die Version der Ereignisse aus dessen Sicht schildern ließ. Martin erklärte, er sei betrunken gewesen, habe jedoch nicht geglaubt, dass das Führen eines E-Scooters eine Straftat darstelle. Der Anwalt stellte zudem mildernde Umstände fest: Die Fahrt sei kurz gewesen, habe keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dargestellt, und Martin sei bereit, an einer Verkehrssicherheitsschulung teilzunehmen.

Beweiswürdigung und Vorbereitung der Verteidigungsstrategie

Auf Grundlage der geprüften Unterlagen bereitete der Anwalt eine schriftliche Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft vor mit der Bitte, das Ermittlungsverfahren nach § 153 oder § 153a StPO einzustellen. Er argumentierte, der Mandant habe eine Ordnungswidrigkeit begangen, die keine ernsthafte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dargestellt habe, und schlug eine zusätzliche Strafmilderung durch Teilnahme an Bildungsprogrammen vor.

Erläuterung: §§ 153 und 153a StPO betreffen die Einstellung von Strafverfahren und die Anwendung alternativer Sanktionsformen. Beide Vorschriften ermöglichen eine mögliche Einstellung der Strafverfolgung, wenn Gründe für eine Strafmilderung oder den Verzicht auf ein Gerichtsverfahren vorliegen.

§ 153 StPO — Einstellung wegen Geringfügigkeit (nach Ermessen der Staatsanwaltschaft): Diese Vorschrift gibt der Staatsanwaltschaft das Recht, ein Strafverfahren einzustellen, wenn die Straftat als geringfügig gilt und eine Bestrafung zur Vorbeugung künftiger Straftaten nicht erforderlich ist. Dies gilt in der Regel, wenn der durch die Straftat verursachte Schaden gering ist und das Verhalten des Beschuldigten keine ernsthafte Gefahr für die Gesellschaft darstellt.

§ 153a StPO — vorläufige Einstellung des Strafverfahrens gegen Auflagen: Diese Vorschrift erlaubt der Staatsanwaltschaft, das Verfahren einzustellen, wenn sich der Beschuldigte bereit erklärt, bestimmte Auflagen zu erfüllen, etwa Schadenswiedergutmachung, Teilnahme an einem sozialen oder pädagogischen Programm oder andere Maßnahmen, die die Folgen seiner Tat mildern können.

Kapitel 3: Der Strafbefehl

Nach Einreichung der Stellungnahme erhielt der Anwalt die Mitteilung, dass gegen Martin ein Strafbefehl erlassen worden war, der eine Geldstrafe in Höhe von 1.600 Euro, ein sechsmonatiges Fahrverbot sowie weitere Auflagen vorsah. Martin spürte die Schwere dieser Strafe. Er wollte sich jedoch nicht mit dieser strengen Entscheidung abfinden.

Der Anwalt beschloss, im Auftrag seines Mandanten Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen, und betonte, dass die Strafe für eine Person, die sich zum ersten Mal in einer solchen Situation befindet und zur Zusammenarbeit mit den Behörden bereit ist, zu hart sei. Er legte den Einspruch unter Verweis auf mildernde Umstände ein: Schuldeingeständnis, Bereitschaft zur Teilnahme an Schulungen und fehlende Vorstrafen. „Wir werden die Strafe nicht vollständig abwenden können, aber wir können ihre Folgen mildern", erklärte der Anwalt seinem Mandanten.

Kapitel 4: Das Gerichtsverfahren

Nach dem Einspruch gegen den Strafbefehl ging Martins Fall in die gerichtliche Phase über. In der Verhandlung legte der Anwalt dem Richter die Umstände des Falls ausführlich dar, wies auf die Geringfügigkeit des Tatbestands im Verhalten seines Mandanten hin und auf dessen Bereitschaft, seinen Fehler zu korrigieren.

Der Anwalt zeigte zudem auf, dass der Verstoß keine ernsthaften Folgen für andere Verkehrsteilnehmer hatte und Martin bereit war, an therapeutischen Kursen teilzunehmen und sein Verhalten zu verbessern. Als Reaktion auf eine strengere Entscheidung schlug der Anwalt weitere mildernde Umstände vor.

„Sie müssen verstehen", erklärte der Anwalt dem Richter, „dass eine Geldstrafe von 1.600 Euro (40 Tagessätze zu je 40 Euro) und ein sechsmonatiges Fahrverbot für eine Person, die sich zum ersten Mal in einer solchen Situation befindet, einen schweren Schlag für ihre weitere Zukunft bedeuten können. Wir plädieren für einen vernünftigen Ansatz, der es Martin ermöglicht, seinen Führerschein zu behalten und trotz seiner Fehler weiterzukommen."

Trotz der vorgebrachten Argumente entschied das Gericht: Fahrverbot für drei Monate und Senkung der Geldstrafe auf 15 Euro pro Tagessatz, also 600 Euro insgesamt. Diese Entscheidung war durch den Fluchtversuch vor der Polizei bedingt, der nicht unberücksichtigt bleiben konnte.

Kapitel 5: Fazit und Lehren

Martin, der seinen Fehler erkannte, absolvierte eine psychotherapeutische Betreuung und verbesserte sein Verständnis für die Bedeutung der Verkehrssicherheit. Der Anwalt erreichte trotz der schwierigen Ausgangslage eine Strafmilderung und half seinem Mandanten zu einer zweiten Chance. Martin erkannte, dass es nicht nur wichtig ist, Gesetze zu befolgen, sondern auch, keine Angst davor zu haben, mit professioneller Hilfe für seine Rechte einzutreten.

„Jeder Mensch kann Fehler machen", sagte der Anwalt zum Abschluss. „Wichtig ist, welche Lehren man daraus zieht und wie man sie korrigiert."

So wurde die Geschichte der „nächtlichen Fahrt zum Dönerstand" nicht nur für Martin, sondern für alle E-Scooter-Fahrer zu einer Lehre. Verkehrssicherheit ist wichtig, unabhängig davon, mit welchem Fahrzeug man unterwegs ist.

Was bedeutet diese Entscheidung für Sie?

Wer betrunken mit dem E-Scooter fährt, riskiert nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch den Entzug der Fahrerlaubnis für alle Fahrzeugarten. Der verbreitete Irrglaube, E-Scooter würden wie Fahrräder eingestuft, schützt nicht vor Strafe. Selbst wer den E-Scooter nur kurz nutzt — etwa auf dem Heimweg nach einem Barbesuch — und keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellt, riskiert ab einem Alkoholwert von 1,1 Promille den Führerscheinentzug. Die Mindestsperrfrist für die Wiedererteilung beträgt drei Monate, kann in manchen Fällen aber deutlich länger sein.

Wann kann beim E-Scooter der Führerschein entzogen werden? Der Führerscheinentzug tritt ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille ein, da dies als absolute Fahruntüchtigkeit gilt.

Rechtliche Grundlagen und Grenzwerte

Die Rechtsprechung behandelt E-Scooter als Kraftfahrzeuge, weshalb für sie dieselben Alkoholgrenzwerte gelten wie für Autos. Die wichtigsten Grenzwerte:

  • Ab 0,3 Promille besteht strafrechtliche Verantwortung, sofern Anzeichen für Ausfallerscheinungen vorliegen.
  • Ab 0,5 Promille droht ein Bußgeld von 500 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
  • Ab 1,1 Promille liegt absolute Fahruntüchtigkeit vor, was zum Führerscheinentzug führt.

Besonderheiten und Ausnahmen

In Einzelfällen kann das Gericht von einem Führerscheinentzug absehen, wenn besondere Umstände vorliegen, etwa:

  • eine sehr kurze Fahrstrecke;
  • eine erkennbare Reue des Fahrers;
  • die freiwillige Teilnahme an Verkehrssicherheitsprogrammen;
  • nachgewiesene Nüchternheit nach dem Vorfall.

Verschärfte Regeln für bestimmte Personengruppen. Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für Personen unter 21 Jahren gilt eine strikte Null-Promille-Grenze. Ein Verstoß führt zu einem Bußgeld und einem Punkt in Flensburg.

Führerscheinentzug. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter tritt in der Regel ein Führerscheinentzug ein. Das OLG Braunschweig hat entschieden, dass die Art des Fahrzeugs (E-Scooter) keine Ausnahme darstellt und der Führerscheinentzug auch bei einer sehr kurzen Fahrt möglich ist.

Wie lange dauert die Sperrfrist für die Wiedererteilung des Führerscheins nach einer Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter? Die Sperrfrist beträgt in der Regel mindestens 6 Monate, kann sich aber je nach folgenden Faktoren verlängern:

  • Höhe des Blutalkoholwerts;
  • mildernde Umstände;
  • Verlängerung bei schwerwiegenden Verstößen.

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