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Verkehrsrecht

Was droht, wenn der Fahrer den Unfallort in Deutschland verlässt?

„Die größte Gefahr auf den Straßen stellt das Auto dar, das schneller fährt, als sein Fahrer denken kann."
Robert Lembke

Wer sich in Deutschland ans Steuer eines Fahrzeugs setzt, muss äußerst umsichtig und aufmerksam sein. Bei allen Risiken, die mit dem Führen eines gefährlichen Fahrzeugs einhergehen, sollte man auch die strafrechtliche Verantwortung nicht vergessen, die einen Fahrer treffen kann, der auf bestimmte Weise gegen die Straßenverkehrsregeln verstößt. Zu den schwerwiegendsten dieser Verstöße zählen nach dem deutschen Strafgesetzbuch (StGB) insbesondere folgende Kernvorschriften bei Verkehrsunfällen:

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB),
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (§ 315c StGB),
  • Führen eines Kraftfahrzeugs unter Alkoholeinfluss (§ 316 StGB).

Nach ständiger Rechtsprechung gilt als Verlassen des Unfallorts das Entfernen eines Fahrers, der gegen die Straßenverkehrsregeln verstoßen hat, vom Ort des Unfalls, an dem er beteiligt war. Dies stellt einen Verstoß dar, der zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.

Als Person, die den Unfallort verlassen hat, gilt, wer als Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, bevor er:

  • zugunsten der übrigen Unfallbeteiligten und der geschädigten Partei durch seine Anwesenheit und eine Erklärung, dass er am Unfall beteiligt war, die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art des Unfalls ermöglicht hat, oder
  • die den Umständen nach angemessene Zeit abgewartet hat, damit jemand bereit ist, die Umstände des Unfalls festzustellen (Wartezeit).

Für die Begehung der genannten Straftaten sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor.

Zudem sollten sich Fahrer klar darüber sein, dass der Versicherungsschutz nur dann greift, wenn der Fahrer die erforderlichen Formalitäten ordnungsgemäß erfüllt und den Unfallort nicht eigenmächtig verlassen hat. Andernfalls drohen dem Verstoßenden neben den oben genannten nachteiligen Folgen auch eine Nachforderung der Versicherung und die Verpflichtung, den von ihr regulierten Schaden zu erstatten.

In unsere Kanzlei wenden sich häufig Mandanten, die rechtliche Hilfe bei einem Verkehrsunfall benötigen oder auf Probleme bei der Auszahlung durch die Versicherung stoßen. Von einer Geschichte, die einem unserer Mandanten widerfahren ist, und wie wir ihm helfen konnten, den negativen Folgen einer absurden Situation zu entgehen, berichten wir in diesem Artikel.

Die Geschichte des Mandanten: Parken zu Weihnachten und ein Zettel auf der Windschutzscheibe

An uns wandte sich ein junger Mann, nennen wir ihn Igor, der sich unerwartet in einer schwierigen Lage befand. Er lebte und studierte dauerhaft in Berlin an einer der örtlichen Hochschulen, während seine Eltern in München wohnten. Die wohlhabenden Eltern mieteten ihrem Sohn eine kleine, aber stilvoll eingerichtete Wohnung im Zentrum West-Berlins und kauften ihm zudem ein Auto, von dem sich Igor praktisch nie trennte. In den Ferien und an Feiertagen besuchte der junge Mann in der Regel seine Familie in München — natürlich mit seinem geliebten Auto.

Bei einem Besuch bei den Eltern kurz vor Weihnachten fuhren Igor und seine Mutter mit seinem Auto zum Einkaufen. Sie besuchten mehrere Einkaufszentren und beschlossen, auf dem Rückweg noch bei einem großen Supermarkt Lebensmittel zu kaufen, nachdem sie den Wagen bereits mit Einkäufen vollgeladen hatten. Der junge Mann parkte das Auto am Straßenrand neben dem Geschäft. Da die Autos sehr dicht beieinander standen, bat Igor seine Mutter auszusteigen und zu kontrollieren, dass er das dahinter stehende Fahrzeug nicht berühre. Die Mutter fuchtelte pflichtbewusst mit den Händen, um anzuzeigen, in welche Richtung er das Lenkrad drehen sollte, während der Fahrer seine Fähigkeiten beim Parallelparken unter Beweis stellte. Wie es in Deutschland oft der Fall ist, beobachtete eine ältere Dame diese Idylle und hielt es für ihre Pflicht, den Vorgang zu kontrollieren und zu verfolgen, wie diese Angelegenheit ausgehen würde. Ihrer Beobachtung nach streifte der junge Mann beim Einparken zweimal das dahinter geparkte Auto. Igor, der nichts Ungewöhnliches vermutete, kaufte gemeinsam mit seiner Mutter im Geschäft ein, setzte sich wieder ans Steuer und fuhr nach Hause.

Die Frau, die etwas Verdächtiges vermutete, beschloss leider, es nicht dabei zu belassen und ihre Beobachtungen festzuhalten. Sie hinterließ dem Besitzer des dahinter geparkten Fahrzeugs einen Zettel mit dem Hinweis, dass sich ein Verkehrsunfall ereignet habe, und notierte ihren Namen und ihre Telefonnummer. Diesen Zettel klemmte die Frau unter den Scheibenwischer und machte sich dann mit einem Gefühl der Pflichterfüllung auf den Heimweg.

Vorwurf nach § 142 StGB und Forderung der Versicherung

Dieser zunächst harmlose Vorfall nahm eine ernste Wendung. Der Eigentümer des „geschädigten" BMW nahm Kontakt zu der Frau auf, die ihm die Umstände des „Unfalls" ausführlich schilderte und auch das Kennzeichen des Autos unseres Mandanten angab. Der Geschädigte wandte sich an seine Versicherung, bei der er eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen hatte, und meldete den durch den Unfall entstandenen Schaden. Ein von der Versicherung beauftragter Sachverständiger schätzte den Schaden auf 2.500 Euro. Die Versicherung, die den Schaden regulierte, wandte sich im Wege des Regresses an die Versicherung, bei der Igors Auto versichert war.

Zudem wurde bei der Polizei eine Anzeige erstattet, wonach der junge Mann, der den Unfall verursacht hatte, ohne die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, vom Unfallort geflohen sei. Die Versicherung unseres Mandanten stellte nach Regulierung des Schadens entsprechende Forderungen an Igor und stellte ihm eine Rechnung über 2.500 Euro. Zudem erhielt der unglückliche Fahrer ein Schreiben der Polizei, wonach gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort nach § 142 StGB eingeleitet worden war. Wenig beruhigend war der Umstand, dass für diesen Verstoß eine erhebliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vorgesehen ist.

Die Arbeit des Anwalts: unabhängiges Schadensgutachten

Der junge Mann, der sich mit diesen Problemen allein konfrontiert sah, traf die richtige Entscheidung und wandte sich sofort an Fachleute. Er übertrug der Anwältin unserer Kanzlei die Führung dieser Angelegenheit. Die mit Igors Fall betraute Anwältin forderte unverzüglich die entsprechenden Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft München an. Nach Erhalt und Auswertung der Akte bestand die Anwältin auf einem erneuten unabhängigen Gutachten zur Bewertung der Schäden am Fahrzeug unseres Mandanten und am Fahrzeug des Klägers.

Beim Vergleich der Schäden an beiden Fahrzeugen kam der Sachverständige zu dem Schluss, dass die Schäden an der Vorderseite des „geschädigten" BMW nicht durch eine Kollision mit dem Fahrzeug unseres Mandanten entstanden sein konnten. Am hinteren Stoßfänger von Igors Auto fand sich tatsächlich ein Kratzer. Auf Höhe dieses Kratzers wurde ein Lackabplatzer des zweiten Fahrzeugs festgestellt. Dabei wurde festgehalten, dass der junge Mann die Kollision mit dem anderen Fahrzeug möglicherweise nicht bemerkt hatte und den Unfallort daher unabsichtlich ohne Einhaltung der entsprechenden Verfahrensschritte verließ. Zudem überschritt der mögliche Schaden nicht die Summe von 250–300 Euro.

Einstellung des Ermittlungsverfahrens und Rücknahme der Versicherungsforderung

Auf Grundlage dieser Fakten bereitete die Anwältin einen Antrag an die Staatsanwaltschaft auf Einstellung des Verfahrens mangels Tatverdachts nach § 170 Abs. 2 StPO vor.

Die Freude unseres Mandanten und seiner Eltern kannte keine Grenzen, als sie erfuhren, dass die im Antrag dargelegten Argumente als überzeugend anerkannt wurden und das Ermittlungsverfahren bald mangels Tatverdachts eingestellt wurde.

Nach Erhalt dieser Entscheidung wandte sich die Anwältin schriftlich auch an die Versicherung, die Geldforderungen gegen unseren Mandanten geltend gemacht hatte. Sie legte dar, dass der Mandant beim Verlassen des Parkplatzes keine vorsätzlichen Rechtsverletzungen begangen habe. Somit sei die Versicherung nicht berechtigt, den Fall als „nicht versicherten" Vorfall zu behandeln und eine Geldentschädigung zu fordern. Zudem sei der von Igor möglicherweise verursachte Schaden bei Weitem nicht so hoch wie die von seiner Versicherung vorschnell gezahlte Summe. Im Ergebnis wurden diese Forderungen erfolgreich zurückgenommen und der Fall vollständig abgeschlossen.

Fazit

Abschließend sei angemerkt, dass vor Verkehrsunfällen leider niemand gefeit ist. Man könnte meinen, alle Fahrer hätten in der Fahrschule gelernt und müssten das Vorgehen bei Unfällen genau kennen. Die Statistik zeigt jedoch das Gegenteil. Unfallbeteiligte machen viele — oft grundlegende — Fehler, die leider häufig zu Strafverfahren und hohen Geldstrafen führen.

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen an einem Verkehrsunfall beteiligt waren und die Schuldfrage nicht eindeutig ist, oder erst recht, wenn wegen des Unfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend an Fachleute Ihres Vertrauens zu wenden. Eine Anwältin wird vollständig in Ihrem Interesse handeln. Sie kann zusätzliche Gutachten und Ermittlungen anregen und die erforderlichen Unterlagen in allen Phasen des Verfahrens erstellen. Bei manchen Strafverfahren besteht häufig die Möglichkeit einer vorgerichtlichen Einstellung. Bei der Vertretung Ihrer Interessen vor Gericht hilft die Anwältin, die Höhe von Geldstrafe und Schaden zu minimieren und die Strafe zu mildern.

Wir empfehlen daher allen Unfallbeteiligten — ob schuldig oder geschädigt — dringend, sich rechtzeitig kompetente rechtliche Unterstützung durch auf solche Fälle spezialisierte Fachanwältinnen und Fachanwälte zu sichern.

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