Autofahren ist in Deutschland eine äußerst beliebte Beschäftigung. Malerische Strecken und der hervorragende Zustand der deutschen Straßen machen eine Autofahrt zu einer der schönsten Arten, das Land kennenzulernen. Die Deutschen verstehen es, viele Dinge gut zu machen: Technik, Häuser, Kleidung, Möbel — besonders gut gelingen ihnen die Straßen. Der Straßenbelag in Deutschland sieht aus, als sei er gerade erst neu verlegt worden. Um die Straßen im Land kümmert man sich mit der typisch deutschen Akribie und Gründlichkeit. Deshalb ist das Fahren auf ihnen ein reines Vergnügen. Für viele Deutsche verkörpert das Auto Unabhängigkeit und Bewegungsfreiheit. In praktisch jeder deutschen Familie stehen zwei oder sogar mehr Fahrzeuge.
Die Fahrkultur wurde nicht nur durch Eigenschaften des Nationalcharakters geprägt (auch die Deutschen selbst „drücken gern aufs Gas"), sondern auch durch das traditionelle System von Zuckerbrot und Peitsche, dessen wichtigster Hebel hohe Bußgelder sind. Bußgelder sind in Deutschland jedoch nicht das einzige Instrument zur Beeinflussung von Fahrern: Hier gilt ein Punktesystem. Angaben zu jedem deutschen Fahrer werden in das Zentrale Fahrerlaubnisregister (Verkehrszentralregisterauszug — VZR) in Flensburg eingetragen, wo die elektronische Vergabe von Punkten erfolgt. Je schwerwiegender der Verstoß, desto mehr Punkte erhält der Fahrer. Je häufiger er Verstöße begeht, desto schneller verliert er die Fahrerlaubnis. Die Punkte verfallen nach 2,5 Jahren, wenn der Verstoß mit einem Punkt bewertet wurde und der Fahrer keine weiteren Verstöße begangen hat, nach 5 Jahren, wenn der Verstoß mit zwei Punkten bewertet wurde und keine weiteren Verstöße vorliegen, und so weiter. Wer also beispielsweise am 30. Dezember 2017 gegen Verkehrsregeln verstößt, indem er innerorts die Geschwindigkeit um 22 km/h überschreitet, oder etwa während der Fahrt sein Mobiltelefon nutzt, und danach keine weiteren Verstöße begeht, dessen Punkte werden am 31. Dezember 2018 gelöscht.
Die in Deutschland geltenden Verkehrsregeln sind in der Straßenverkehrsordnung (StVO) festgehalten, und sämtliche in Deutschland für Verkehrsverstöße vorgesehenen Bußgelder sind im Bußgeldkatalog aufgeführt. Je nach Schwere des begangenen Verstoßes kann der Fahrer 1, 2 oder 3 Punkte erhalten. Sammelt ein Fahrer 4 oder 5 Punkte an, wird er schriftlich benachrichtigt. Bei 6 oder 7 Punkten muss er ein Seminar für auffällig gewordene Fahrer besuchen. Die Seminare kombinieren pädagogische und psychologische Elemente. Bei 8 Punkten wird dem Fahrer die Fahrerlaubnis entzogen.
Den Führerschein in Deutschland zu verlieren, kann sehr einfach geschehen — an einem einzigen Tag, etwa durch Flucht vom Unfallort, oder, wie es bei vielen unserer Landsleute der häufigste Grund ist, durch gehöriges Trinken und anschließendes Fahren in diesem Zustand. Alkoholisierte Fahrer sind häufig Ursache schwerster Unfälle mit Todesfolge.
Die konkrete Dauer des Fahrverbots und der Sperre für die Erteilung eines neuen Führerscheins wird anhand der Schwere der Tat bestimmt. Nach Ablauf einer solchen Sperrfrist wird sie nicht automatisch aufgehoben. In diesem Fall ist ein entsprechender Antrag bei der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Leider wissen nicht alle unsere Landsleute davon, was mitunter zu völlig unvorhersehbaren Folgen führen kann. Von einem solchen Fall berichten wir in diesem Artikel.
Die Geschichte des Mandanten: Durchsuchung bei einer Dokumentenkontrolle auf dem Weg nach Berlin
Eines Tages wandte sich ein russischer Staatsbürger an unsere Kanzlei, nennen wir ihn Dmitri, der damals mit seiner Familie dauerhaft in Kaliningrad lebte. Er wurde von einem deutschen Polizeibeamten nach einer Dokumentenkontrolle festgenommen, als er im Rahmen einer Arbeitsfahrt mit einem Lastwagen von Cottbus nach Berlin unterwegs war. Unserem künftigen Mandanten wurde vorgeworfen:
- eine nach § 21 StVG strafbare Handlung — Führen eines Fahrzeugs ohne entsprechende Fahrerlaubnis. Für diesen Verstoß ist eine erhebliche Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen;
- Urkundenfälschung, konkret des Führerscheins, was nach § 267 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Zudem musste Dmitri, der seinem Vorgesetzten sofort mitteilen musste, dass er die Ladung nicht weiterbefördern könne, bereits am nächsten Tag eine Kündigung von seiner gut bezahlten Stelle erhalten. Wie der amerikanische Verleger B. Forbes klug bemerkte: „Wenn Sie Ihr Geschäft nicht führen, wird Ihr Geschäft Sie führen." Als sich der junge Mann in verzweifelter Lage, überzeugt, alles im Leben verloren zu haben, an uns wandte, konnte er nicht klar erklären, womit solche Vorwürfe zusammenhängen könnten. Er erzählte uns lediglich folgende Geschichte.
Ein früheres Leben in Deutschland und die Liebe in Kaliningrad
Vor einigen Jahren lebte Dmitri in Deutschland, wo er eine befristete Aufenthaltserlaubnis hatte. Während seiner dreijährigen Zeit im Ausland lief für den jungen Mann „mal so, mal so": Er hatte dort sowohl als Pizzabote als auch als Haushaltshilfe und Möbelpacker gearbeitet, bis er das Glück hatte, bei einer kleinen Umzugsfirma anzuheuern. Dort erwarb unser künftiger Mandant schnell den deutschen Führerschein und transportierte mit einem kleinen Lastwagen Möbel. Wie jeder „normale russische Kerl" geriet er einige Male in kleinere Verwicklungen, wurde einmal sogar „angeheitert" am Steuer erwischt, woraufhin ihm der Führerschein entzogen und ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt wurde. Doch all diese „Geschichten" schienen längst der Vergangenheit anzugehören …
Eines schönen Tages, als er nach Kaliningrad reiste, um seine betagten Eltern zu besuchen, lernte Dmitri in Gesellschaft seine spätere Ehefrau Irina kennen (Name geändert). Wie der bekannte russische Komponist Igor Strawinsky sagte: „Es gibt auf der Welt keine mächtigere Kraft als die Liebe." Die jungen Leute beschlossen rasch, zusammenzubleiben und in Irinas Wohnung in Kaliningrad ein gemeinsames Leben zu beginnen. Deshalb kehrte der junge Mann für drei Monate nach Deutschland zurück, kündigte seine Stelle, kündigte seine gemietete Wohnung, beglich alle Schulden und schloss alle Verträge ab. Scheinbar hielt ihn in Deutschland nichts mehr, und er flog „auf den Flügeln der Liebe" in seine Heimatstadt, wo seine künftige Frau geduldig auf ihn wartete. Mit Hilfe der neuen Verwandtschaft seiner Frau fand er rasch eine Anstellung als Fernfahrer bei einer Logistikfirma, und scheinbar stand dem Glück der jungen Familie nichts mehr im Wege — bis er auf einer weiteren Arbeitsfahrt erwischt wurde.
Die Arbeit des Anwalts: das vergessene, nie offiziell aufgehobene Fahrverbot
Eine professionelle Anwältin muss in jeder Situation Ruhe bewahren und entschlossen und ohne unnötige Hast handeln. Um die Situation zu klären, forderten wir die Akte bei der Staatsanwaltschaft an. Wie sich herausstellte, war die Ursache für all die Probleme, die „wie Schnee auf ihn herabgefallen" waren, genau jenes Fahrverbot, das dem sorglosen Fahrer vor rund zwei Jahren in Deutschland auferlegt worden war. Die einjährige Sperrfrist war längst abgelaufen, und Dmitri hatte den Vorfall aus „einem früheren Leben" längst vergessen. Es stellte sich heraus, dass auch in dieser Hinsicht in Deutschland nicht alles so einfach ist. Der junge Mann hatte sich nicht rechtzeitig bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde gemeldet, weshalb dieser Fall keineswegs abgeschlossen worden war. Formell hatte Dmitri, indem er auf deutschem Staatsgebiet ohne die entsprechende Genehmigung ein Fahrzeug führte, eine Ordnungswidrigkeit begangen, für die Bußgeld oder Freiheitsstrafe sowie ein Fahrverbot als Sanktion in Betracht kamen. Zu Dmitris teilweiser Erleichterung bestätigte sich andererseits die Information über die Fälschung seines in Kaliningrad ausgestellten Führerscheins nicht. Somit entfiel der zweite Vorwurf automatisch.
Zur Wahrung der Interessen unseres Mandanten bereiteten wir einen ausführlichen, begründeten Antrag an die Staatsanwaltschaft vor. In diesem Antrag wiesen wir darauf hin, dass Dmitri diese Ordnungswidrigkeit zwar begangen hatte, jedoch ohne Vorsatz gehandelt habe. Diese Handlung habe keine schwerwiegenden Folgen gehabt und werde sich künftig nie wiederholen. Dmitris Arbeit erfordere ständige Fahrten mit dem Lastwagen quer durch Europa. Ein Entzug der Fahrerlaubnis würde daher einen schweren Schlag für den Wohlstand seiner erst kürzlich gegründeten Familie bedeuten.
Ergebnis: Verfahren eingestellt, Fahrverbot aufgehoben
Im Ergebnis baten wir um Einstellung dieses Verfahrens wegen Geringfügigkeit der Schuld des Beschuldigten gemäß § 153 StPO sowie um Aufhebung des bestehenden Fahrverbots. Zu unserer gemeinsamen Freude kam die Behörde uns entgegen, und wir erhielten bald die gute Nachricht, dass das Verfahren eingestellt und das frühere Fahrverbot aufgehoben worden war. Dmitri konnte mit leichtem Herzen zu seiner jungen Ehefrau zurückkehren und erneut eine Anstellung finden.
Fazit
Zum Abschluss dieser lehrreichen Geschichte mit gutem Ausgang sei ein wenig gescherzt und ein Witz darüber erzählt, wie die deutsche Bürokratiemaschine funktioniert. „1944, im Hafen von Odessa taucht ein mit Muscheln bewachsenes altes deutsches U-Boot Baujahr 1914 auf, die Luke der Kommandobrücke öffnet sich, und der Kommandant in Uniform aus der Jahrhundertwende fragt hoffnungsvoll die auf dem Pier sitzenden Jungen: ‚Ist der Krieg endlich beendet?' — ‚Nein!' rufen die Jungen. ‚Verfluchter Wilhelm', brummt der Kommandant ärgerlich, und das U-Boot taucht wieder ab, um weiter dem Befehl seines Kaisers zu folgen."
Die Eigenheiten der Funktionsweise der deutschen Staatsmaschinerie sind neu Zugezogenen nicht immer verständlich. Wir empfehlen jedem, sich rechtzeitig mit den Gesetzen und Regeln des Landes vertraut zu machen, in dem er lebt — besonders wenn es um Deutschland geht — und zu versuchen, nicht in solche Situationen zu geraten wie unser unglücklicher Mandant. Wir wünschen Ihnen Erfolg bei all Ihren Vorhaben, und sollte doch etwas schiefgehen — wir freuen uns stets, Sie professionell zu beraten, zu unterstützen und die beste Lösung vorzuschlagen.
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