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Strafrecht

Eine leidenschaftliche Anzeige, oder der Vorwurf des Betrugs

Der berühmte tschechische Schriftsteller Milan Kundera hat einen Novellenband mit dem Titel „Lachenswerte Liebschaften" verfasst. Praktisch jede Seite dieses Buches ist von jenem wehmütigen tschechischen Humor durchdrungen, der sich an Menschen richtet, die zu Narren geworden sind, jedoch fest davon überzeugt bleiben, dies sei die Liebe. Die Soziologie sagt uns, dass gar nicht so viele Menschen jenes besondere Gefühl gegenüber einem anderen erlebt haben, das man als Liebe bezeichnet. Doch die Soziologie verschweigt, wie viele von jenen, die einst geliebt haben, in der Lage waren, das Leben des Gegenstands ihrer Liebe zur Hölle zu machen. Kurzum — während die Dichter dieses Gefühl besingen, besonders intensiv im Frühling, wenn alles knospet, was knospen kann, muss sich das Rechtssystem oft mit den Folgen dieses unerklärlichen Phänomens auseinandersetzen. So zeigt sich: Der Liebe sind alle Organe untertan — und auch die Anwälte unserer Kanzlei bleiben davon nicht verschont.

Eine Liebesgeschichte

Viktoria — eine auffällige, große Blondine mit stahlblauen Augen. Lange Beine. Haselnussbraunes Haar. Sie hätte über den Laufsteg gehen können. Doch Viktoria zog es vor, statt einer Modelkarriere lieber im Reich der behäbigen Gelassenheit zu wirken, im Zentrum dieser Gelassenheit — im Dienstleistungsbereich. Nein, das ist nicht der Garten Eden und keine himmlische Kanzlei — das ist das Jobcenter. Viktoria trommelte mit ihren schlanken, langen Fingern auf die Computertastatur. Sie blickte mit ihren nordischen, leicht slawisch verschleierten Augen auf Arbeitssuchende, die aus gesundheitlichen Gründen nicht in Frage kamen. Und so wäre ihr Leben weitergeflossen, wie der norwegische Fluss Glomma — kraftvoll und gleichmäßig —, hätte es auf diesem Fluss nicht eine Stromschnelle gegeben. An einem — anfangs wundervollen, später verfluchten — Tag stand plötzlich der arbeitslose Thomas vor Viktoria.

Thomas war untersetzt gebaut. Hinter seinem Ohr schlängelte sich eine Schlange, und über seinen Arm zogen sich Flussfäden, die blau-grüne Schiffe in unbekannte Häfen trugen. Baumgarten und Flotte hatte Thomas sich in einem Tattoo-Studio im Kreuzberger Kiez erworben. Und Hafen für die Schiffe oder Wüste für seine Schlangen war alles, worauf sein Arm zeigte oder worauf sich sein Ohr auf irgendeinem Kissen niederließ. Ergänzt hätte das Porträt von Thomas noch ein dicker goldener Ohrring und grüne Nikes an den Füßen — doch manchmal wechselte er die Schuhe und erlaubte sich, ohne Ohrring Bier holen zu gehen.

Als Thomas Viktoria erblickte, gerieten die Schiffe auf seinem Arm in Bewegung, und die Schlange hinter seinem Ohr blinzelte und züngelte. Thomas wollte keine Arbeit mehr, er wollte Viktoria. Viktoria verstand zunächst nicht, ob und wie sehr ihr der junge Mann gefiel, doch etwas an ihm sprach ihr Herz an und ließ sie unwillkürlich einem Kaffee zustimmen. Der Kaffee wurde zu einem regelmäßigen Getränk, und nach einiger Zeit zog Thomas zu Viktoria. Die Beziehung entwickelte sich bis zu einem gewissen Punkt, doch dann dachte Viktoria zunehmend, dass man sie wie Eigentum behandelte. Und jemandes Eigentum konnte sie mit ihrem stahlblauen Blick und ihrem slawisch verschleierten Ausdruck nicht sein. Die Beziehung begann sie zu stören. Und Thomas erhielt den Vorschlag, sich davonzumachen und endlich seinen Händen — den Flotten — Arbeit zu geben. Aus irgendeinem Grund gefiel Thomas dieser Vorschlag nicht. Nach einem heftigen Streit ging Thomas, die Tür hinter sich zuschlagend. So lernten wir Viktoria kennen.

Bitte zur Vernehmung!

Wie sich aus den von den Anwälten unserer Kanzlei angeforderten Ermittlungsakten herausstellte, ging Thomas, nachdem man ihm einen Korb gegeben hatte, nicht nach Hause, sondern geradewegs zur Polizei, wo er Viktoria anzeigte: Sie sei angeblich Organisatorin eines Betrugssystems zum Zweck der Täuschung des Staates unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Stellung. Auf eine solche Information reagierte der Staat in Gestalt der Polizei umgehend. An Viktorias Arbeitsplatz traf eine Anfrage der Staatsanwaltschaft ein, sie als Mitarbeiterin zu charakterisieren, und Viktoria selbst erhielt eine Ladung zur Aussage in dem Verfahren (Vorladung als Beschuldigte), in dem sie als Verdächtige der Beihilfe zum Betrug geführt wurde. Hauptverdächtiger war Viktorias Vater, gegen den ebenfalls ein Strafverfahren nach der oben genannten Vorschrift des deutschen Strafgesetzbuchs eingeleitet worden war, nämlich nach § 263 StGB. Mit diesen alles andere als erfreulichen Folgen der Liebe wandte sich Viktoria an unsere Kanzlei.

Unser Anwalt, in Anbetracht seiner Spezialisierung auf Strafrecht, erklärte Viktoria, dass der Verdacht der Beteiligung an einer Straftat einer vergleichbaren Verantwortlichkeit unterliege, wie wenn Viktoria die „Hauptangeklagte" in diesem Strafverfahren wäre.

Anmerkung: Ein Anwalt ist verpflichtet, einer wegen einer Straftat verdächtigten Person die rechtlichen Risiken zu erläutern — dazu gehören das voraussichtliche Strafmaß, die Erfolgsaussichten, die Verteidigungsstrategie, Verhaltensregeln und Ähnliches.

Nachdem Viktoria dem Anwalt aufmerksam zugehört und erkannt hatte, dass sie ohne dessen Hilfe lediglich zum „Boxsack" werden würde, traf sie die einzig richtige Entscheidung, sich für die Wahrung ihrer Interessen in diesem gegen sie geführten Strafverfahren an ihn zu wenden.

Die Hypothese: Zerwürfnis der Eltern als Grundlage der kriminellen Handlung

Es stellte sich heraus, dass diese Geschichte wie eine Matrjoschka aufgebaut war — eine Liebe verbarg eine andere. Zwischen Viktorias Mutter und ihrem Vater lief es nicht gut, und dieses Zerwürfnis lag der kriminellen Handlung zugrunde.

Viktorias Mutter besitzt eine Wohnung in Berlin und ein Haus im Umland. Sie selbst lebt näher an der Natur und vermietet zwei Zimmer der Wohnung an Mieter sowie ein weiteres Zimmer an ihren Ehemann, von dem sie sich ein halbes Jahr vor den geschilderten Ereignissen getrennt hatte. Viktorias Vater arbeitete nirgends und erhielt als einkommenslose Person vom Staat eine Leistung zur Deckung der Miete für dieses Zimmer in Höhe von zweihundert Euro monatlich. Nach Thomas' Anzeige rückte die Polizei mit einer Durchsuchung in der Wohnung an. Der Held dieses kriminellen Dramas war nicht zu Hause. Im Zimmer befanden sich seine Sachen und ein paar Briefe auf dem Tisch. Die Mitbewohner sagten aus, sie hätten ihn lange nicht gesehen — korrigierten sich dann jedoch und sagten, er komme zwar zum Übernachten, aber nicht jeden Tag. Nach solchen Aussagen hielt es die Polizei für ihre Pflicht, auch die Adresse im Umland aufzusuchen.

In seiner Anzeige bei der Polizei schilderte Thomas folgende Version der Ereignisse: Viktorias Vater lebe tatsächlich mit seiner Frau im Haus außerhalb der Stadt, während das Zimmer in der Wohnung nur zum Schein an ihn vermietet werde, um Geld vom Staat zu erhalten. Organisatorin dieses Betrugssystems sei Viktoria, die aufgrund ihres Berufs gewusst habe, wie man sämtliche Unterlagen ausfüllt.

Im Übrigen fand die Polizei Viktorias Vater auch im Haus im Umland nicht vor, doch auch dort befanden sich seine Sachen.

Die Ermittlungen begannen. Viktorias Vater wurde nach § 263 StGB — Betrug — angeklagt, gegen Viktoria wurde ebenfalls Anklage erhoben nach § 263 StGB (Betrug) sowie § 27 StGB (Beihilfe) — Beihilfe zum Betrug. Theoretisch sehen diese Vorschriften erhebliche Freiheitsstrafen vor, nämlich: § 263 StGB — bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe; § 27 StGB — Verurteilung in Form einer Geldstrafe. Nur war Viktorias Schuld keineswegs offensichtlich. Und auch bezüglich ihres Vaters ließen sich keine eindeutigen Schlüsse ziehen.

Schweigen ist Gold!

Die Anwälte unserer Kanzlei machten sich an die gründliche Prüfung der Ermittlungsakten. Zunächst wurde Viktoria geraten, unter Berufung auf das Gesetz, das dies bei Verwandtschaft erlaubt, von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen — sie hatte das gesetzliche Recht, weder gegen sich selbst noch gegen ihren Vater auszusagen.

Viktorias Vater seinerseits verweigerte ebenfalls unter Berufung auf dieselbe Vorschrift die Aussage und wandte sich an einen Anwalt, der in seiner Stellungnahme mitteilte, dass Viktorias Vater in den letzten zwei Monaten tatsächlich überwiegend bei seiner Frau gelebt habe, da er operiert worden war und der Pflege durch eine dritte Person bedurfte. Unterlagen der Klinik lagen dem anwaltlichen Schreiben bei. Doch unabhängig von den Handlungen der übrigen Beteiligten bestand die Aufgabe unseres Anwalts darin, das Verfahren gegen unsere Mandantin einzustellen.

Aus den erhaltenen und geprüften Ermittlungsakten ließ sich in keiner Weise ableiten, dass — selbst wenn man einen Betrug unterstellte — Viktoria damit irgendetwas zu tun gehabt hätte. Sie arbeitet in einem anderen Bezirk und konnte keinerlei Einfluss auf die Entscheidung über die Bewilligung der Leistung nehmen. Auf sämtlichen zur Beantragung der Leistung ausgefüllten Formularen findet sich die Handschrift ihres Vaters und ihrer Mutter. Ein grafologisches Gutachten hätte dies bestätigt. Somit blieb der Staatsanwaltschaft gegen Viktoria letztlich nur ihre berufliche Zugehörigkeit sowie der auf der „Denunziation" des enttäuschten Verliebten Thomas beruhende Verdacht, sie habe ihre Fachkenntnisse zu betrügerischen Zwecken genutzt. Doch die Justiz baut nicht auf bloßen Behauptungen.

Ergebnis: Verfahren mangels Straftatbestand eingestellt

Nachdem der Anwalt sämtliche Argumente dargelegt hatte, die die Haltlosigkeit der Verdächtigungen gegen Viktoria seitens der Ermittlungsbehörden und der Staatsanwaltschaft aufzeigten — namentlich das Fehlen schlüssiger Beweise in Form von Zeugenaussagen oder materiellen Spuren, wie es etwa Viktorias Handschrift auf Dokumenten der Sozialbehörde hätte sein können —, blieb der Staatsanwaltschaft nichts anderes übrig, als das Verfahren gegen Viktoria mangels Straftatbestand nach § 170 Abs. 2 StPO einzustellen.

Schlussfolgerung

Als Fortsetzung dieser Geschichte hätte eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung gegen Thomas folgen können. Doch Viktoria beschloss, diese Liebesgeschichte, die dank der professionellen Hilfe der Anwälte ohne mexikanische Leidenschaften im Stil von „Auch die Reichen weinen" endete, nicht länger hinauszuziehen …

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