Die einvernehmliche Scheidung ist für die meisten Ehepaare in Deutschland der schnellste und günstigste Weg, eine Ehe rechtssicher zu beenden. Anders als bei der streitigen Scheidung sind sich beide Ehepartner über die Scheidung selbst sowie über die wesentlichen Folgen bereits einig, bevor der Antrag beim Familiengericht gestellt wird.
Voraussetzungen für die einvernehmliche Scheidung
Grundvoraussetzung ist das sogenannte Trennungsjahr: Die Ehepartner müssen seit mindestens zwölf Monaten getrennt leben, bevor das Familiengericht die Ehe scheiden kann. Eine räumliche Trennung innerhalb der gemeinsamen Wohnung ist dabei grundsätzlich möglich, sofern eine klare Trennung von Haushalt und Versorgung nachweisbar ist.
- Beide Ehepartner sind sich über die Scheidung einig.
- Das Trennungsjahr ist zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt.
- Regelungen zu Unterhalt, Sorgerecht und Vermögen sind idealerweise vorab geklärt.
Ablauf des Verfahrens
Da in Deutschland Anwaltszwang besteht, muss mindestens ein Ehepartner anwaltlich vertreten sein, um den Scheidungsantrag beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Der andere Ehepartner kann dem Antrag ohne eigene anwaltliche Vertretung zustimmen, sofern keine eigenen Anträge gestellt werden.
Nach Antragstellung führt das Gericht von Amts wegen den Versorgungsausgleich durch, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den Ehepartnern ausgeglichen werden. Liegen alle Auskünfte vor, wird ein Scheidungstermin anberaumt, in dem beide Ehepartner persönlich angehört werden.
Je klarer die Folgesachen vorab geregelt sind, desto kürzer und planbarer verläuft das gerichtliche Verfahren.
Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?
Die Kosten setzen sich aus Gerichts- und Anwaltskosten zusammen und richten sich nach dem sogenannten Verfahrenswert, der unter anderem vom gemeinsamen Nettoeinkommen beider Ehepartner abhängt. Da bei der einvernehmlichen Scheidung in der Regel nur ein Anwalt beauftragt wird, lassen sich die Gesamtkosten gegenüber einer streitigen Scheidung häufig deutlich reduzieren.
In einem Erstgespräch ermitteln wir den voraussichtlichen Verfahrenswert für Ihre individuelle Situation und geben Ihnen eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Kosten, bevor Sie sich entscheiden.
Fazit
Eine gut vorbereitete einvernehmliche Scheidung erspart Paaren Zeit, Kosten und unnötige Belastungen. Wir begleiten Sie von der ersten Einschätzung über die Antragstellung bis zum rechtskräftigen Scheidungsbeschluss.