Der Status als Spätaussiedler wird durch § 4 des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) bestimmt und Personen deutscher Volkszugehörigkeit gewährt, die die gesetzlich festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Dieser Status bleibt ein wichtiger Weg für Menschen, deren Familien historisch in den im Gesetz genannten Gebieten gelebt haben.
Zulassungsvoraussetzungen nach § 4 BVFG
- Altersvoraussetzung — Geburt vor dem 1. Januar 1993 (für den Hauptantragsteller);
- deutsche Volkszugehörigkeit, nachgewiesen durch Abstammung, Erziehung oder kulturelle Identität;
- ständiger Aufenthalt in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Gebieten;
- Deutschkenntnisse in einem Umfang, der zum Bestehen des Sprachtests ausreicht.
Der Sprachtest
Der Sprachtest wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) oder beauftragten Stellen durchgeführt und prüft die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen. Für den Hauptantragsteller entspricht das geforderte Niveau in etwa B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen.
Der Sprachtest ist einer der häufigsten Ablehnungsgründe — er sollte daher frühzeitig vorbereitet und nicht als reine Formalität behandelt werden.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens
- Prüfung der Voraussetzungen nach § 4 BVFG;
- Sprachtest über das BVA;
- Antragstellung beim Bundesverwaltungsamt;
- Erhalt des Aufnahmebescheids — der offiziellen Aufnahmeentscheidung;
- Übersiedlung und Verteilung auf die Bundesländer.
Einbeziehung von Familienangehörigen (§ 7 und § 27 BVFG)
Ehepartner und Abkömmlinge eines Spätaussiedlers können in den Aufnahmebescheid einbezogen werden, sofern sie über einfache Deutschkenntnisse verfügen. Ihr Status richtet sich nach § 7 BVFG — getrennt vom Status des Hauptantragstellers, aber untrennbar mit ihm verbunden.
Erwerb der Staatsangehörigkeit
Personen, die nach § 4 BVFG als Spätaussiedler anerkannt sind, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 7 StAG — auf Grundlage einer Bescheinigung nach § 15 BVFG, die im Rahmen der Registrierung ausgestellt wird.
Rechtsmittel gegen ablehnende Bescheide
Bei einer ablehnenden Entscheidung kann der Antragsteller Widerspruch beim BVA einlegen und, falls erforderlich, Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Die Fristen für Rechtsmittel sind begrenzt — nach Erhalt eines Ablehnungsbescheids sollte daher zeitnah anwaltlicher Rat eingeholt werden.
Fazit
Das Verfahren zur Anerkennung als Spätaussiedler erfordert eine sorgfältige Vorbereitung der Nachweise zur deutschen Abstammung und eine frühzeitige Vorbereitung auf den Sprachtest. Wir begleiten Antragsteller auf allen Etappen — von der ersten Einschätzung der Anspruchsvoraussetzungen bis zum Widerspruch gegen ablehnende Bescheide des BVA.
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