Schillerstr. 4-5, 10625 Berlin Mo–Fr 9:00–17:00
Spätaussiedler

Der lange Weg in die Heimat, oder die Geschichte einer Spätaussiedlerfamilie

Statistiken zufolge sind etwa anderthalb Millionen Staatsbürger der Russischen Föderation Nachkommen der sogenannten Russlanddeutschen. Ein recht großer Teil dieser Menschen möchte in die historische Heimat ihrer Vorfahren zurückkehren. Doch der Weg nach Hause gleicht in vielem oft dem Schicksal der Deutschen in Russland – voller Faszination, Hoffnung und Leid. Einer dieser schwierigen Fälle fand dank der Mitwirkung der Anwälte unserer Kanzlei eine glückliche Lösung.

Eine sibirische Geschichte

Aufhebung von BVA-Ablehnungen

Eine Ablehnung des Bundesverwaltungsamts (BVA) zur Anerkennung des Spätaussiedlerstatus kann vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden — in der Regel innerhalb eines Monats nach Erhalt des Ablehnungsbescheids.

Die südlichen Gebiete Westsibiriens, der Altai, Kasachstan – das sind wohl die von Deutschen am dichtesten besiedelten Gebiete des einstigen Russischen Reiches. Mitte des neunzehnten Jahrhunderts zogen zahlreiche Deutsche aus dem Wolgagebiet, aus Polen und aus Estland dorfweise in die Wolgasteppen, in der Hoffnung auf ein besseres Leben, das in Russland oft gerade durch die Entfernung von der Hauptstadt gewährleistet schien. Der Überfluss an Ackerland versprach gute Ernten. Die Steppe füllte sich mit deutschen Höfen und Dörfern, vermischt mit ukrainischen, aus denen ebenfalls ein Strom innerer Migranten des Reiches kam. Im Jahr 1915, auf dem Höhepunkt des Ersten Weltkriegs, bereitete die zaristische Regierung Nikolaus II. ein Gesetz zur zwangsweisen Deportation der Wolgadeutschen nach Sibirien vor. Gegen friedliche Bauern ließ sich leichter Krieg führen als gegen die mächtige kaiserliche Armee. Am 6. Februar 1917 sanktionierte Zar Nikolaus ein Gesetz, das unter dem Namen „Liquidationsgesetz“ bekannt wurde und die Überführung der Ländereien der Wolgadeutschen in Staatseigentum vorschrieb. Diese Pläne des Zaren wurden von der Revolution durchkreuzt. Und nach dem Oktoberumsturz gründeten die Bolschewiki sogar eine deutsche Republik. Doch auch dieses Glück währte nicht lange. Mit Beginn des Zweiten Weltkriegs rollten die Stolypin-Waggons mit Verhafteten und Verbannten erneut nach Sibirien. Aus den aus der Ukraine und dem Wolgagebiet deportierten Deutschen wurde die Arbeitsarmee gebildet. Und nach Ende des Zweiten Weltkriegs blieb ihnen der Weg zurück in die Gebiete, in denen sie schon seit Jahrhunderten in Russland gelebt hatten, verwehrt. Die Zahl der deutschen Dörfer in Sibirien wuchs dadurch noch weiter an.

Nur wenige wissen, dass zwischen dem ersten Bundeskanzler der BRD, Konrad Adenauer, und Nikita Chruschtschow eine Vereinbarung über die Zusammenführung der durch den Krieg getrennten Familien getroffen wurde. Damals kam es zur ersten Welle deutscher Emigration aus der UdSSR. Über diese Möglichkeit wurde verständlicherweise niemand breit informiert. Die Sowjets selbst brauchten Arbeitskräfte. Deshalb entstand die Vorstellung, die Grenzen nach Westen hätten sich für Deutsche erst Ende der Achtzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts geöffnet. Der Höhepunkt der Auswanderung lag in den Neunzigerjahren. Unsere Mandantin Viktoria Keil ist eine Nachfahrin sibirischer Arbeitsarmisten. Und ihr winkte die Möglichkeit der Rückkehr nach Deutschland als Spätaussiedlerin genau zu jener Zeit, als die Republiken der ehemaligen Sowjetunion massenhaft von all jenen verlassen wurden, die irgendwohin fliehen konnten. Doch auch damals glich dies noch einer Lotterie.

Die Zukunft – kein Spiel für jeden

Zwingende Voraussetzung für die Rückkehr war die richtige Nationalitätsangabe in der entsprechenden Rubrik des Passes oder der Geburtsurkunde. Das Problem dabei: Noch vor gar nicht allzu langer Zeit galt „russisch“ als die „richtige Nationalität“. Und viele Familien, die eigentlich einheitlich deutscher Abstammung waren, trugen ihre Kinder als Russen ein. Davon hingen Karrierechancen und sogar die Möglichkeit ab, den Wohnort zu wechseln. Das betraf nicht nur Deutsche. Ebenso häufig kamen „russische“ Kinder in tatarischen, jüdischen oder lettischen Familien auf dem Gebiet Russlands zur Welt. Hinzu kam, dass fast jeder in seiner Ahnenreihe eine Vielzahl von Fehlern in den von halbgebildeten Beamten sowjetischer Behörden ausgestellten Dokumenten aufwies.

Häufig war eine weitere Voraussetzung für den erfolgreichen Weg in die historische Heimat der Nachweis von Deutschkenntnissen – nicht nur als Kommunikationsmittel, sondern unbedingt mit den Besonderheiten eines Dialekts, der die tatsächliche Zugehörigkeit der Familie zur deutschen Kulturtradition in Russland belegen sollte.

Damals winkte diese Chance, nach Deutschland zu gelangen, Viktoria tatsächlich nur kurz zu und weckte dabei sowohl Ängste als auch Träume aus der Tiefe ihrer Seele. Sie winkte – und schickte ihr einen Ablehnungsbescheid für das Recht auf Übersiedlung nach Deutschland. Viktoria kehrte in ihren Alltag zurück und ließ die Hoffnung, Staatsbürgerin der Bundesrepublik Deutschland zu werden, für lange Zeit ruhen. Der weitere Verlauf war gewöhnlich: ein Leben zwischen Arbeit mit der Hoffnung auf Wohlstand und ständigen staatlichen Wirtschaftskrisen. Und es traf sich, dass die deutsche Regierung im Jahr 2013 erlaubte, die Unterlagen zur Erlangung des Spätaussiedlerstatus erneut einzureichen.

Viktoria begann von Neuem, alle erforderlichen Unterlagen für die Einreichung bei der deutschen Botschaft in Russland zusammenzustellen. Diesmal jedoch entschied sich Viktoria, sich der Unterstützung von Anwälten zu versichern, was sich, wie sich später herausstellte, als sehr vorausschauender Schritt erwies.

Es wird noch alles gut

Das Erste, worauf die Juristen unserer Kanzlei stießen, als sie die Kopien von Viktorias Unterlagen per Post erhielten, war ein regelrechter „Tanz“ der Geburtsdaten und der Schreibweise der Namen von Dokument zu Dokument. Es mussten mal Erläuterungen verfasst, mal zusätzliche Bescheinigungen beantragt werden, um zu belegen, dass es sich bei all diesen Personen, deren Geburtsjahr in manchen Dokumenten so und in anderen anders angegeben war, deren Vatersname an einer Stelle so und an anderer Stelle anders geschrieben war, tatsächlich um ein und dieselbe Person handelte – um die Eltern und Großeltern Viktorias. Mit dem Sprachzertifikat war bei Viktoria alles in Ordnung: Die Sprachprüfung auf dem Niveau Deutsch B1 wurde erfolgreich am Goethe-Institut Nowosibirsk abgelegt. Nach Abschluss der technischen Vorbereitung wurden die Unterlagen beim Deutschen Generalkonsulat in Nowosibirsk eingereicht, und Viktoria erhielt nach einiger Zeit einen positiven Bescheid. Doch dann tauchte ein echtes Problem auf.

Viktoria hat einen erwachsenen Sohn, Sergej. Er ist vierundzwanzig Jahre alt. Ohne ihn nach Deutschland zu gehen, kam für Viktoria nicht in Frage. Im Grunde handelte es sich um ein rein technisches Problem, das über den Weg der „Familienzusammenführung“ zu lösen war. Die Unterlagen werden ebenfalls bei der Botschaft oder dem Konsulat eingereicht, das für die jeweilige Region zuständig ist. Erforderlich ist dabei der Nachweis einfacher Sprachkenntnisse auf dem Niveau Start Deutsch A1. Und genau daran scheiterte es bei Sergej immer wieder. Zwei Versuche, den Kurs zu absolvieren. Zwei Versuche, die Prüfung zu bestehen. Alles schien an ihm vorbeizugehen. Nach den Worten von Sergejs Mutter litt der Sohn an einer leichten Form geistiger Beeinträchtigung. Der Junge hatte in der Schule schlecht gelernt, jedoch einen Berufsabschluss erworben. Eine Bescheinigung über Sergejs Beeinträchtigung hätte die Situation lösen können. Doch diese Entwicklungsbesonderheit gilt derzeit nicht als Diagnose. Und den Anwälten unserer Kanzlei fehlte eine rechtliche Grundlage, auf die sie sich bei der Durchsetzung von Sergejs Recht auf Zusammenführung mit seiner Mutter hätten berufen können. Es gibt keine gesetzlichen Regelungen für solche Situationen.

Alles, was unsere Anwälte tun konnten, war, den zuständigen Stellen in Deutschland die Besonderheiten der Situation zu erläutern und dabei auf seine schulischen Leistungen, darauf, dass er den Sprachkurs zweimal vollständig durchlaufen und die Prüfung zweimal nicht bestanden hatte, zu verweisen. Nichts deutete darauf hin, dass er faul war. Vieles deutete darauf hin, dass Sergej bei Aufgaben, die Konzentration erfordern, an Grenzen stieß. Viele kritisieren die deutsche Bürokratie, doch so formalisiert sie oft auch ist, so häufig ist sie zugleich darauf ausgerichtet, Probleme im Sinne desjenigen zu lösen, der in eine schwierige Lage geraten ist. Es gelang uns, die zuständigen Stellen davon zu überzeugen, dass Sergej eine erleichterte Prüfungsform benötigte. Und eine solche Prüfung erklärte man sich bereit, ihm direkt am deutschen Generalkonsulat in Nowosibirsk abzunehmen. Es hat geklappt. Bald wird Sergej sein Sprachstudium bereits in Deutschland fortsetzen. Das sind wiederum zwei Menschen weniger von den anderthalb Millionen Nachfahren der Russlanddeutschen in Russland, deren Geschichte als lebendiges Volk innerhalb eines anderen Volkes sich ihrem Ende zuneigt. Wäre Viktorias zweite Chance angesichts der Besonderheiten ihres Sohnes auch dann von Erfolg gekrönt gewesen, hätte sie den Weg der eigenständigen Problemlösung gewählt? Wohl kaum. Ein Anwalt, das sind nicht nur Vorschriften, untergesetzliche Regelungen und Rechtsprechung. Ein Anwalt, das sind auch persönliche Verbindungen zu den zuständigen Stellen in den verschiedenen Behörden, in denen über menschliche Schicksale entschieden wird.

Alle Rechte vorbehalten. Bei Kopie und Weiterveröffentlichung des Artikels ist die Angabe der Quelle verpflichtend.

DIE KANZLEI VERTRITT DIE INTERESSEN VON MANDANTEN IM GESAMTEN BUNDESGEBIET

Anfrage

Beratung anfragen

Stehen Sie vor einer ähnlichen Situation im Aufenthaltsrecht? Schildern Sie uns kurz Ihre Situation.

Vielen Dank, Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns innerhalb eines Werktages bei Ihnen.