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Strafrecht

Leben in Deutschland unter falschem Namen: wenn Geheimes ans Licht kommt

Für die sowjetischen Staaten war die Zeit vom Ende der 1980er bis zum Anfang der 1990er Jahre, die sogenannte „Perestroika", mit umfassenden Wirtschaftsreformen verbunden, die das in der UdSSR entstandene gesellschaftspolitische und wirtschaftliche System demokratisieren sollten. Die auf die Reformen folgende Destabilisierung der politischen Macht und die drastische Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage der UdSSR führten jedoch dazu, dass ein Großteil der Bevölkerung sich am Rande der Armut bewegte und nach den unterschiedlichsten Verdienstmöglichkeiten suchte. All diese Gründe trugen sowohl zu einer Verschärfung der kriminellen Lage im Land als auch zu einer regen Auswanderung von Bürgern der ehemaligen UdSSR ins Ausland bei.

Mit der oben geschilderten Wirtschaftskrise sah sich auch unsere Mandantin Tamara (Name geändert) konfrontiert, die in der Sowjetunion geboren und aufgewachsen war. Zum Zeitpunkt des Zerfalls dieser Supermacht war Tamara eine junge verheiratete Frau, die ihre Tochter Ljudmila (Name geändert) großzog. Die anhaltende Arbeitslosigkeit und die finanziellen Schwierigkeiten, die die junge Familie verfolgten, führten jedoch zu ständigen Streitigkeiten zwischen den Ehepartnern, weshalb sich unsere Mandantin nach einiger Zeit entschloss, sich von ihrem Ehemann scheiden zu lassen.

Wie sich herausstellte, war es Tamara überhaupt nicht möglich, allein für das Kind zu sorgen, obwohl sie jede sich bietende Arbeit annahm. Die Eltern unserer Mandantin lebten in einer anderen Stadt und befanden sich selbst in einer schwierigen Lage, sodass von dort keine Hilfe zu erwarten war. Doch eines Tages traf die von den ewigen Sorgen erschöpfte Tamara ihren Schulkameraden Sergej (Name geändert), den die über das Land hereingebrochene Krise offenbar nicht berührt hatte. Nachdem er unsere Mandantin über ihr Leben ausgefragt und erfahren hatte, dass Tamara kaum über die Runden kam, bot Sergej ihr seine Hilfe an. Er teilte mit, dass er im Namen ihrer alten Freundschaft unserer Mandantin eine recht große Geldsumme leihen könne, ohne im Gegenzug Zinsen zu verlangen, wobei Tamara den ihr zur Verfügung gestellten Geldbetrag so lange nutzen könne, bis sie eine Arbeit gefunden und wieder festen Boden unter den Füßen habe. Nachdem sie sorgfältig alle Vor- und Nachteile abgewogen hatte, kam unsere Mandantin zu dem Schluss, dass sie das so großzügige Angebot Sergejs dennoch nicht ausschlagen sollte, da es einfach nicht mehr möglich war, sich mit Gelegenheitsjobs durchzuschlagen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass ihre Tochter heranwuchs.

Nachdem sie das Geld erhalten hatte, beglich unsere Mandantin zunächst ihre aufgelaufenen Schulden und begann mit der Suche nach einer festen Arbeitsstelle. Doch die Zeit verging, und das Problem der Arbeitssuche blieb bestehen, weshalb Tamara, als sich ihr Bekannter nach etwa einem Jahr erkundigte, wie es ihr gehe, ihm freundschaftlich offen mitteilte, dass sich leider nichts geändert habe. Daraufhin rief Sergej weitere drei Monate später an und deutete an, dass unsere Mandantin nun all ihre Kräfte sammeln und sich um die Rückzahlung der Schuld kümmern solle. Als Tamara noch einen weiteren Monat später immer noch nicht mitteilen konnte, wann die Schuld beglichen werden könne, verlor ihr Bekannter allmählich die Geduld und teilte mit, dass er ihr die Möglichkeit gebe, den Betrag in Raten zurückzuzahlen, wobei Tamara die erste Rate bereits in zwei Wochen zahlen sollte.

Doch nach zwei Wochen konnte unsere Mandantin nur ein Drittel des von Sergej vereinbarten Betrags zurückzahlen. Tamaras Schulkamerad war wütend und schlug Tamara brutal zusammen, wobei er das gesamte in der Wohnung vorhandene Geld an sich nahm. Zwei weitere Wochen später wiederholte sich die Situation, wobei der Bekannte unserer Mandantin drohte, sich beim nächsten Mal auch an Tamaras Tochter heranzumachen.

Da Tamara wusste, dass sie keine Möglichkeit hatte, eine solche Geldsumme zu verdienen, beschloss sie, sich vorübergehend bei ihren Eltern zu verstecken. Die von Tamaras Erzählung erschrockenen Eltern rieten ihrer Tochter, sich an die Miliz zu wenden, doch sie lehnte dies rundweg ab, da Sergej, der mit vielen Beamten auf gutem Fuß stand, unsere Mandantin bereits gewarnt hatte, dass sie auf diesem Weg ohnehin nichts erreichen würde.

Als einzigen Ausweg für sich betrachtete Tamara den damals populär gewordenen Auslandsverdienst. Als sie über Bekannte erfuhr, dass demnächst eine neue Gruppe von Arbeitskräften nach Deutschland gebracht werden sollte, vereinbarte Tamara, ebenfalls mit ihnen zu fahren. Die Eltern unserer Mandantin waren strikt gegen dieses Vorhaben, da die Arbeit in Deutschland illegal und in den schmutzigsten Tätigkeiten hätte erfolgen müssen, doch Tamara hatte kaum eine andere Wahl, weshalb beschlossen wurde, dass Ljudmila vorerst bei Tamaras Eltern bleiben und Tamara selbst ins Ausland gehen würde.

Die ersten Jahre des Aufenthalts in Deutschland erschienen unserer Mandantin geradezu wie eine Qual, da Tamara, weit weg von zu Hause und ihrer Familie, sehr litt und sich buchstäblich aufopferte, um wenigstens einen Teil des Geldes an ihre Angehörigen schicken zu können. Mit der Zeit gelang es unserer Mandantin jedoch, eine besser bezahlte Arbeit zu finden, und sie schöpfte Hoffnung auf eine Familienzusammenführung. Doch der Zufall entschied anders.

In Deutschland mietete Tamara zusammen mit drei anderen Frauen aus Russland, die ebenfalls illegal in der Bundesrepublik arbeiteten, ein Zimmer in einer Wohnung. Da eine der Mitbewohnerinnen unserer Mandantin eine Straftat begangen hatte, führte die Polizei eine Durchsuchung der Wohnung durch und beschlagnahmte alle in der Wohnung befindlichen Dokumente. Darunter befand sich auch Tamaras Pass, die zu diesem Zeitpunkt abwesend war. Selbstverständlich konnte von einer Herausgabe des Passes bei der Polizei keine Rede sein, da sich unsere Mandantin illegal im Land aufhielt und daher umgehend nach Russland abgeschoben worden wäre. Die von Tamara gefundene Arbeit brachte jedoch einigermaßen ordentliches Geld ein, das es ihr ermöglichte, ihre Eltern und ihre Tochter zu unterstützen. Aus diesem Grund entschied sich unsere Mandantin, ohne Dokumente im Land zu bleiben.

Doch die Zeit verging, und Tamara, die ihre Tochter schon seit mehreren Jahren nicht mehr gesehen hatte, begann darüber nachzudenken, wie sie Ljudmila nach Deutschland holen könnte.

Nachdem sie sich bei ihren russischen Bekannten erkundigt hatte, was man in einem solchen Fall tun könne, erfuhr unsere Mandantin, dass die Möglichkeit bestehe, einen gefälschten Pass einer lettischen Staatsbürgerin zu erhalten und in Deutschland ein normales, legales Leben zu führen. Dies kostete eine beträchtliche Summe Geld, doch man versprach Tamara, dass das Dokument praktisch nicht von einem echten zu unterscheiden sein werde.

Es fiel unserer Mandantin nicht leicht, sich zu diesem Schritt zu entschließen, doch da Tamara sich in den letzten Jahren an das Risiko gewöhnt hatte, gab sie ihre Zustimmung zum Erwerb des gefälschten Passes einer lettischen Staatsbürgerin. Zunächst war Tamara nach Erhalt dieses Dokuments sehr vorsichtig und bemühte sich, es nirgendwo vorzuzeigen, doch nachdem sie sich vergewissert hatte, dass bei niemandem Verdacht auf dessen Fälschung entstand, fühlte sie sich mutiger, fand ohne Probleme eine offizielle Arbeitsstelle und begann ein neues Leben unter fremdem Namen. Bald gelang es Tamara, ihre Tochter zu sich nach Deutschland zu holen, und das Leben nahm seinen gewohnten Lauf.

Unter fremdem Namen und mit gefälschten Dokumenten gelang es unserer Mandantin, mehr als zehn Jahre in Deutschland zu leben. Doch alles Geheime kommt irgendwann ans Licht. Die Überprüfung der Dokumente erfolgte dabei nur deshalb, weil Tamaras in der Nachbarschaft lebende Bekannte einen Diebstahl begangen hatten. Tamara wurde bei der Durchsuchung ihrer Wohnung befragt und gab an, die genannten Personen kaum zu kennen. Doch auf zahlreichen bei der Durchsuchung gefundenen Fotografien war auch unsere Mandantin zu sehen. Dies erregte den Verdacht der Polizei, die zur Aufklärung der Umstände auch eine Genehmigung zur Durchsuchung bei Tamara erhielt. Bei der Durchsuchung legte Tamara ihren lettischen Pass auf den Namen Regina (Name geändert) vor, den sie bereits seit vielen Jahren verwendete, doch die Polizei fand ein weiteres Ausweisdokument mit Tamaras Foto, jedoch mit einem anderen Nachnamen.

Wenige Tage nach der Durchsuchung wurde unsere Mandantin zur Vernehmung als Beschuldigte der Begehung von Straftaten nach § 267 des deutschen Strafgesetzbuchs (Strafgesetzbuch), nämlich Urkundenfälschung, sowie nach § 95 Abs. 2 Nr. 2 des deutschen Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz), nämlich der Erschleichung eines Aufenthaltstitels für sich oder eine andere Person durch unrichtige oder unvollständige Angaben, vorgeladen.

Erschrocken über die Enttarnung gestand Tamara während der Vernehmung alles und gab an, sich seit mehr als 10 Jahren illegal in Deutschland aufzuhalten, wobei sie entschlossen war, das Urteil ergeben abzuwarten. Doch Ljudmila bestand darauf, dass ihre Mutter sich an einen erfahrenen Rechtsanwalt wende, der zumindest helfen könne, die Strafe zu mildern, weshalb sich Tamara an uns wandte.

Nachdem unser Anwalt bei der Polizei und beim Ausländeramt die erforderlichen Informationen angefordert hatte, prüfte er die Ermittlungsakte sorgfältig und besprach mit der Mandantin die in dieser Situation geeignetste Verteidigungsstrategie. Tamara, die dem Erfahrungsschatz und den Kenntnissen des Anwalts vollständig vertraute, erklärte sich bereit, nach dem vom Anwalt vorgesehenen Szenario vorzugehen, woraufhin ein offizielles Schreiben mit der rechtlichen Begründung der Position unserer Mandantin an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurde.

In diesem Schreiben betonte unser Anwalt, dass nach § 267 des deutschen Strafgesetzbuchs strafrechtlich zur Verantwortung gezogen wird, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht. Dabei bestätigte der Anwalt, dass unsere Mandantin die Verwendung des gefälschten Passes auf den Namen Regina einräume, den beschlagnahmten Reisepass einer lettischen Staatsbürgerin jedoch weder hergestellt noch verfälscht habe; zudem habe unsere Mandantin Dritten keinerlei Auftrag zur Herstellung des gefälschten Reisepasses erteilt. Wie sich aus den im Vernehmungsprotokoll festgehaltenen Aussagen Tamaras ergebe, sei ihr der Pass gegen Zahlung einer bestimmten Geldsumme beschafft worden.

Was den zweiten, bei der Durchsuchung der Wohnung gefundenen Pass betrifft, so seien in diesem Fall die Voraussetzungen des § 267 des deutschen Strafgesetzbuchs in keiner der in dieser Vorschrift beschriebenen Varianten erfüllt, da sich das genannte Ausweisdokument lediglich im Besitz unserer Mandantin befunden habe. Dabei betonte der Anwalt, dass sich Tamara stets unter dem im ersten, bei der Kontrolle beschlagnahmten Pass angegebenen Namen ausgegeben habe; zudem sei unsere Mandantin auch unter dem Namen Regina gemeldet gewesen. Somit habe kein einziger Umstand vorgelegen, der eine Verwendung des zweiten Passes durch unsere Mandantin belegen würde.

Hinsichtlich des gegen Tamara erhobenen Vorwurfs der Erschleichung eines Aufenthaltstitels für sich oder eine andere Person durch unrichtige oder unvollständige Angaben bat der Anwalt zu berücksichtigen, dass unsere Mandantin gezwungen gewesen sei, Russland eilig zu verlassen, aufgrund von Umständen, die Leib und Leben bedrohten.

Alle vom Anwalt angeführten Umstände sprachen zugunsten unserer Mandantin, weshalb der Anwalt darum bat, gegen Tamara eine Mindestgeldstrafe zu verhängen, mit der Bitte, den erforderlichen Geldbetrag angesichts der schlechten finanziellen Lage der Mandantin in Raten zahlen zu dürfen.

Die Staatsanwaltschaft stimmte den vom Anwalt vorgebrachten Argumenten nicht zu, weshalb die Sache an das Gericht weitergeleitet wurde.

In Vorbereitung auf die mündliche Verhandlung führte der Anwalt zudem ein Gespräch mit unserer Mandantin, in dem mögliche Fragen erörtert wurden, die die Staatsanwaltschaft während der Verhandlung stellen könnte, und ihr erläutert wurde, worauf sie den Schwerpunkt legen und worüber sie besser schweigen sollte.

Während der Gerichtsverhandlung unterstützte unser Anwalt die zuvor geltend gemachten Forderungen und wies besonders darauf hin, dass Tamara zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei und aufgrund schwieriger Lebensumstände rechtswidrig gehandelt habe.

Das Gericht prüfte die Ermittlungsakte und die Argumentation der Parteien umfassend, folgte der Position des Anwalts und verhängte gegen unsere Mandantin eine Mindestgeldstrafe, wobei die Ratenzahlung des erforderlichen Betrags gestattet wurde.

Dieser Ausgang der Ereignisse löst jedoch leider nicht alle Probleme unserer Mandantin, da Tamara weiterhin über keine offizielle Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verfügt, weshalb sie gezwungen sein wird, das Land zu verlassen, und die erhaltene Vorstrafe wegen der Verwendung gefälschter Dokumente (selbst bei Verhängung einer Mindestgeldstrafe) in der Regel zu einem langfristigen Einreiseverbot in die Staaten des Schengener Abkommens führt.

Aus diesem Grund wird das vorrangige Ziel unseres Anwalts darin bestehen, das Einreiseverbot nach Deutschland aufzuheben oder dessen Dauer erheblich zu verkürzen, wonach mit der rechtlich fundierten Begründung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland begonnen werden kann, die es Tamara ermöglichen würde, unter ihrem echten Namen vollwertig in der Bundesrepublik zu leben und zu arbeiten.

Der geschilderte Fall ist somit ein anschauliches Beispiel dafür, dass nur ein qualifizierter Rechtsanwalt mit Erfahrung in der Lösung der unterschiedlichsten Probleme seiner Mandanten deren Rechte fachkundig verteidigen kann, indem er die erforderlichen Akzente auf bestimmte Umstände des Falls und die vorliegenden Beweise setzt und ihnen hilft, den richtigen Weg zu wählen.

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