Veronika (Name geändert) lebt erst seit sehr kurzer Zeit in Deutschland. Noch keine sechs Monate waren vergangen, seit sie im Rahmen des Familiennachzugs zu ihrem Ehemann Alexander (Name geändert) in das Land gezogen war, als ihr eine unangenehme Geschichte widerfuhr und sie rechtlichen Beistand suchen musste.
Zu jener Zeit beherrschte Veronika die Sprache, die kulturellen Besonderheiten und die allgemein üblichen Verhaltensregeln kaum, wusste nicht, wie alles im Land funktioniert und was rechtlich zulässig ist und was nicht.
Eines Tages gingen Veronika und Alexander gemeinsam einkaufen. Bei dem Ehepaar war zu Hause die Mikrowelle kaputtgegangen, und sie beschlossen, eine neue zu kaufen. Nachdem sie mehrere Elektrofachmärkte besucht hatten, fiel ihre Wahl auf, wohl eines der größten Geschäfte für Haushaltstechnik und Elektronik in Deutschland – „Saturn".
Die Frau war angenehm überrascht von der großen Auswahl der im Geschäft angebotenen Waren. Beim Überlegen, Betrachten und Vergleichen der einzelnen Produkte bemerkte das Paar überhaupt nicht, wie schnell die Zeit verging. Dabei hielten sie sich zu diesem Zeitpunkt bereits etwa drei Stunden im Geschäft auf, wechselten ständig von einem Stockwerk zum anderen und ließen sich dabei auch von anderen Gegenständen ablenken, deren Kauf ursprünglich gar nicht geplant war. Von der Auswahl war dabei hauptsächlich Veronika gefesselt. Alexander hingegen wartete, bis seine Ehefrau sich entschieden hatte, stand eher abseits und beteiligte sich nur wenig. Zumal der Mann bereits etwas über 60 war und nach so langer Zeit im Geschäft sehr erschöpft war. Geholfen hat ihm lediglich der Rollator, mit dessen Hilfe er sich fortbewegte. Oft achtete Veronika gar nicht darauf, womit sich ihr Mann gerade beschäftigte.
Nachdem sie sich schließlich für die zu kaufenden Waren entschieden und ihre Wahl auf eine der Mikrowellen sowie ein Bügeleisen festgelegt hatten, ließen sie die Unterlagen bei einem Berater des Geschäfts ausstellen und begaben sich mit den Unterlagen zur Kasse, um die Waren zu bezahlen. Nachdem sie lange in der Schlange gestanden und mit Karte bezahlt hatten, wollten sie sich gerade zur Abholstelle für sperrige Waren begeben, als plötzlich Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes des Geschäfts an das Paar herantraten und sie baten, mit ihnen zu kommen. Veronikas Verwunderung kannte keine Grenzen, sie verstand zunächst gar nicht, was vor sich ging. Doch am Tonfall der Sicherheits leute erahnte sie, dass es um etwas Ernstes ging. Das Ehepaar wurde in einen speziellen Raum geführt, der für die Festhaltung von des Diebstahls verdächtigter Personen bestimmt ist. Der Sicherheitsdienst rief daraufhin die Polizei, mit deren Eintreffen die Durchsuchung der persönlichen Gegenstände von Veronika und Alexander begann. Im Zuge der Durchsuchung wurde in dem an der Vorderseite von Alexanders Rollator angebrachten Korb eine verpackte tragbare Powerbank für Mobiltelefone gefunden.
Wie sich herausstellte, hatte der Mann bereits ganz zu Beginn den tragbaren Akku für das Telefon in den Metallkorb des Rollators gelegt. Die Verpackung war klein, und da sich in diesem Korb auch andere persönliche Gegenstände des Mannes befanden – Prospekte, Zeitschriften, ein Schal – geriet die Verpackung darunter schnell in Vergessenheit.
Während der drei Stunden im Geschäft hatte Alexander vermutlich vergessen, dass er das Ladegerät dort hineingelegt hatte. Doch nun war es bereits zu spät. Tatsächlich war an der Kasse nur die Mikrowelle und das Bügeleisen bezahlt worden. Dabei hatte das Paar lange in der Schlange gestanden und somit die Möglichkeit gehabt, sich in dieser Zeit alles zu überlegen. Somit lag, als sie sich mit der unbezahlten Ware von der Kasse entfernten und sich in Richtung Ausgang des Geschäfts begaben, der Tatbestand des Diebstahls tatsächlich vor.
Im Ergebnis wurde gegen beide ein Strafverfahren nach § 242 des deutschen Strafgesetzbuchs (Strafgesetzbuch – StGB) wegen des Diebstahls einer tragbaren Powerbank für Mobiltelefone eingeleitet.
Für diese Straftat sieht das Gesetz eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Veronika ging dabei eine Zeit lang davon aus, dass das Verfahren nur gegen ihren Ehemann eingeleitet worden war. Schließlich war der Akku bei seinen Sachen gefunden worden, und sie selbst habe damit nichts zu tun und habe überhaupt nicht gesehen oder gewusst, dass er im Rollator lag. Und nach diesem Vorfall, überzeugt davon, dass ihr nichts drohe, machte sie sich diesbezüglich keine weiteren Sorgen mehr. Bis sie einige Zeit später eine gerichtliche Ladung mit Angabe des Termins der Gerichtsverhandlung erhielt.
Im deutschen Strafprozessrecht existiert das sogenannte beschleunigte oder vereinfachte Gerichtsverfahren (das sogenannte Beschleunigte Verfahren). Dieses Verfahren wird in einer besonderen prozessualen Form durchgeführt und findet auf bestimmte Kategorien von Strafsachen Anwendung. Ein solches Vorgehen dient dazu, Strafsachen in verkürzten Fristen und nach vereinfachten Regeln zu erledigen. Sowie dazu, den Zeitpunkt der Bestrafung des Täters näher an den Zeitpunkt der Tatbegehung heranzurücken, um die vorbeugende Wirkung des Gerichtsverfahrens und der Bestrafung zu verstärken. Die Erledigung der Sachen erfolgt auf Grundlage einer kurzen Darstellung der Anklage und der gesammelten Beweise in der Gerichtsverhandlung, und es wird eine Entscheidung in der Sache getroffen.
Rechtsverstöße unter Beteiligung ausländischer Personen fallen sehr häufig unter das beschleunigte oder vereinfachte Gerichtsverfahren. Dafür gibt es eine Erklärung. Eine ausländische Person hält sich in der Regel aufgrund einer befristeten Aufenthaltserlaubnis auf dem Gebiet Deutschlands auf, und das beschleunigte Verfahren trägt somit zu einer raschen Bestrafung des Täters bei. In der Folge hat ein Vorstrafenvermerk für solche Personen zahlreiche unterschiedliche negative Konsequenzen, zum Beispiel Probleme bei der Verlängerung des Aufenthaltstitels oder bei der künftigen Erteilung eines Visums.
Unsere Mandantin Veronika war eine Ausländerin, die erst vor Kurzem nach Deutschland gekommen war und sich aufgrund einer befristeten Aufenthaltserlaubnis im Land aufhielt; auf eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis konnte sie noch keinen Anspruch geltend machen. Die befristete Aufenthaltserlaubnis muss innerhalb bestimmter Fristen verlängert werden. Als die Frau daher die gerichtliche Ladung mit Angabe des Verhandlungstermins erhielt, erschrak sie sehr.
Genau deshalb wandte sich Veronika an uns um rechtlichen Beistand. Während die Frage der strafrechtlichen Verantwortung für ihren Ehemann nicht von so großer Bedeutung war, da er über die deutsche Staatsangehörigkeit verfügte und sich deswegen keine Sorgen machen musste, war es für Veronika zur Vermeidung von Problemen mit der Ausländerbehörde von entscheidender Bedeutung, das Verfahren einzustellen und eine Vorstrafe zu vermeiden.
Bereits in der Rolle der gesetzlichen Vertreterin Veronikas forderte unser Anwalt die Ermittlungs akte an, der auch eine im Geschäft von einer Kamera aufgenommene Videoaufzeichnung beilag. Auf diesem Video war genau der Moment festgehalten, in dem Alexander das Ladegerät in seinen Rollator legte. Veronika war zu diesem Zeitpunkt tatsächlich nicht in der Nähe. Während der gesamten Zeit, die sie im Geschäft verbrachten, lag der Gegenstand unter anderen persönlichen Sachen des Mannes im Rollator. Und die Mandantin achtete, wie sie es auch beschrieben hatte, überhaupt nicht auf ihren Ehemann, und beinahe die ganze Zeit war jeder sich selbst überlassen und betrachtete für sich die ihn interessierenden Gegenstände.
Im Strafrecht ist für die Feststellung der Schuld einer Person und deren strafrechtliche Verantwortlichkeit das Vorliegen eines Straftatbestands erforderlich. Dazu muss nicht nur die objektive, sondern auch die subjektive Tatseite nachgewiesen werden. Fehlt auch nur eine von beiden, bedeutet dies, dass insgesamt kein Straftatbestand vorliegt, und die Tat gilt dann als nicht strafbar. Im vorliegenden Fall wurden Veronika und Alexander als Mittäter einer vorsätzlich begangenen Straftat – des Diebstahls – beschuldigt. Der Vorsatz auf Seiten unserer Mandantin war jedoch höchst fraglich.
Genau das wurde zu dem zentralen Punkt, auf den der Anwalt seine Argumentation vor Gericht stützte. So lenkte der Anwalt in der Gerichtsverhandlung die Aufmerksamkeit der Richterin auf folgende Umstände. Die Mandantin sei im Geschäft nahezu die ganze Zeit getrennt von ihrem Ehemann unterwegs gewesen, äußerst mit der Auswahl der Waren beschäftigt gewesen und habe nicht darauf geachtet, womit er sich beschäftigte. Dabei habe sie den Moment, in dem ihr Ehemann die tragbare Powerbank für das Telefon in den Korb des Rollators legte, nicht gesehen und habe sich zu diesem Zeitpunkt nicht einmal in seiner Nähe befunden. Dies sei auch auf der vom Geschäft zur Verfügung gestellten Videoaufzeichnung deutlich zu erkennen gewesen. Zudem habe die Frau, da sie sich erst seit kurzer Zeit in Deutschland aufhalte, ihrem Ehemann vollständig vertraut und sich darauf verlassen, dass er in allen Angelegenheiten Bescheid wisse, lebe er doch schon lange in Deutschland.
Die Richterin vernahm beide – unsere Mandantin und ihren Ehemann – und sprach unsere Mandantin unter Berücksichtigung der Argumente des Anwalts mangels eines Straftatbestands frei und stellte das Verfahren gegen sie ein. Damit gelang es uns, das gesetzte Ziel zu erreichen, und Veronika blieb eine Vorstrafe erspart.
Wäre die gerichtliche Entscheidung rechtskräftig geworden, hätte die Mandantin nicht nur eine Geldstrafe zahlen müssen, sondern auch ihren Ruf beschädigt – ihr Name wäre in das Bundeszentralregister eingetragen worden, und sie hätte eine Vorstrafe erhalten. Dies wiederum hätte zu Problemen mit der Ausländerbehörde und entsprechend mit der Verlängerung des Aufenthaltstitels geführt.
Dank des Anwalts, der die in der Akte vorhandenen Beweise, die Fristen sowie die mittelbare Natur der Beweise für die Schuld der Mandantin geschickt zu ihren Gunsten nutzte, gelang es, das Verfahren ohne rechtliche Folgen einzustellen. All diese rechtlichen Feinheiten kann nur ein Fachmann erkennen, der dem Mandanten einen fundierten Rat gibt und die richtige Strategie festlegt. Deshalb empfehlen wir dringend, sich insbesondere in Strafsachen stets rechtlichen Beistand bei Rechtsanwälten zu suchen.
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