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Strafrecht

In neuen Sneakern kommt man nicht weit, oder wieder einmal Diebstahl in Deutschland

Handelt es sich um gestohlene Ware, verhelfen einem Sportschuhe meist nur bis vor die Gefängnistür zu einem schnellen Sprint. In den ruhigen und satten Zeiten Europas verspüren jedoch viele junge Menschen einen Mangel an Adrenalin, und für sie wird Diebstahl nicht nur zu einem Mittel der Bereicherung — genauer gesagt weniger zur Bereicherung als vielmehr zu einem Weg, die Schärfe des Lebens zu spüren, sich Adrenalin ins Blut zu spritzen. Besonders scharfe Empfindungen entstehen, wenn der Diebstahl mit einem Messer begangen wird und der Dieb festgenommen wird. Die am Horizont drohende Freiheitsstrafe von 10 Jahren beschert unvergessliche Erlebnisse. In eine solche Geschichte geriet Bogdan, ein Berliner Student aus Kiew, der es auf Sneaker abgesehen hatte.

Adrenalin ist mehr wert als Geld

Bogdan kam in stark niedergeschlagener Verfassung in unsere Kanzlei, um Hilfe zu suchen. Ihm drohten gleichzeitig die Exmatrikulation von der Universität, eine Haftstrafe und die Abschiebung aus Deutschland. Und noch vor kurzer Zeit war sein Leben leicht und voller Anerkennung durch Gleichaltrige gewesen — Stammgäste in sozialen Netzwerkgruppen, die sogenannte „Shoplifter" vereinen. „Shoplifter" — so nennen sich die Angehörigen dieser Subkultur selbst — sind keine Kleptomanen; sie stehlen um der Gegenstände selbst willen oder für den späteren Weiterverkauf. Am wichtigsten ist für sie jedoch, unentdeckt zu bleiben, einen Weg zu finden, den Gegenstand unbemerkt hinauszuschaffen, und nach der begangenen Tat mit dieser „Heldentat" in einer der einschlägigen geschlossenen Gruppen in sozialen Netzwerken zu prahlen.

Der Zeitvertreib, in Geschäften zu stehlen, ist nichts Neues. Einst gab es den Beruf des Marktdiebs, und mit dem Aufkommen großer Filialketten begannen bald Porträts derjenigen an den Eingängen zu erscheinen, denen der Zutritt zu einem Geschäft verwehrt war — jene, die gestohlen hatten und erwischt worden waren. Die Zeiten änderten sich, die Technologien zum Schutz der Waren vor Dieben änderten sich, und auch die Diebstahlstechniken änderten sich. Doch in letzter Zeit hat sich auch etwas an jener gesellschaftlichen Gruppe verändert, die wir Diebe nennen können. Früher war es ein Beruf oder eine psychische Störung, heute stehlen oft Menschen, deren finanzielle Lage durchaus rosig ist. Eine Art Sport. Nur hinkt die Gesetzgebung den sich wandelnden Jugendtrends hinterher und bewertet solche Diebstähle weiterhin altmodisch als schlichte Diebstähle, ohne Verleihung von Meistertiteln.

Die Luftsohlen trugen ihn nicht davon

Einer dieser angehenden „Sportler" war Bogdan. Zu seiner Heldentat schritt er mit leichtem, selbstsicherem Gang. Die Galerie am Alexanderplatz leuchtete innen wie das Lächeln des Portiers eines der teuersten Hotels. Bogdan betrat eines der Sportgeschäfte und gab sich der Genusssucht hin, ließ mit sichtlichem Vergnügen seine Füße in ein Paar Sportschuhe nach dem anderen gleiten. Die Entwickler dieser Innenräume von Sneakern sind regelrecht in jeden Knochen des Fußes verliebte Zauberer. Bogdan würdigte die Zauberkunst der Entwickler von Sportschuhen verschiedener Firmen und entschied sich schließlich für ein Modell von Nike. Es lässt sich nicht behaupten, Bogdan sei ein Sportfanatiker gewesen, doch das Modell war außerordentlich angesagt und geradezu unanständig bequem.

Wie verhält sich ein gewöhnlicher Schuhkäufer? Ein Mensch probiert ein Paar, ein zweites, ein drittes im allgemeinen Verkaufsraum. Er spaziert durch das Geschäft. Entscheidet sich für etwas. Geht mit der Schachtel der neuen Schuhe zur Kasse. Ein gewöhnliches Szenario, nicht wahr? Doch stellen Sie sich vor, Sie planen, ein Paar Schuhe anzuprobieren, damit durch den Verkaufsraum zu spazieren und ohne Bezahlung darin hinauszugehen. Auf dem Weg steht dann ein elektronischer Magnetdetektor. Alle teuren Waren sind heutzutage mit speziellen Magneten ausgestattet. Es stellt sich also die Frage, wie man diesen loswerden kann. Bogdan nahm die Sneaker und ging in die Umkleidekabine. Dort schnitt er die Etiketten ab und machte sich daran, den Schuh von dem gegen Diebe angebrachten Sensor zu befreien.

Bekanntlich wird ein solcher Sensor mit einem stählernen Nagel befestigt. Bogdan sägte lange mit seinem Taschenmesser am Stahl. Und wäre er belesener gewesen, hätte ihn vielleicht die Erfahrung des Grafen von Monte Christo dazu inspiriert, sich zwanzig Jahre lang an diesem Nagel abzumühen. Doch Bogdan gehört nicht zu den romantischen Naturen. Er schnitt einfach die Lasche an der Fersenpartie des Sneakers durch, entfernte den Sensor und ging mit sportlichem Gang zum Ausgang. Am Ausgang lächelte ihm bereits ein Detektiv entgegen. Und dieses Lächeln verhieß nichts Gutes mehr. Bogdan zog wieder die Schuhe an, in denen er gekommen war. Er bezahlte direkt im Geschäft eine Geldbuße von 50 Euro für die Beschädigung der Ware (ohne Fersenlasche ließ sie sich nicht mehr verkaufen) und fuhr traurig nach Hause. Die Shoplifter-Gruppe blieb ohne seine heldenhafte Erzählung.

Ein wenig Statistik

Täglich verschwinden aus Berliner Geschäften Waren im Wert von zweihundertfünfzigtausend Euro. Nicht die Kunden lassen sie verschwinden, sondern Diebe. Diese Statistik ist seit rund fünf Jahren unverändert. Und das, obwohl die Geschäfte immer ausgefeiltere Schutzsysteme entwickeln und Detektive einstellen, die verdächtige Kunden beobachten sollen. Allerdings entfällt der Hauptanteil dieses Viertelmillionenbetrags pro Tag auf Handlungen des Geschäftspersonals. Das Verhältnis der vom Personal begangenen Diebstähle zu jenen, die von außen ins Geschäft kommenden Dieben verübt werden, liegt bei etwa siebzig zu dreißig Prozent. Doch auch fünfundsiebzigtausend Euro an täglichen Diebstählen in Berliner Geschäften durch externe Diebe sind eine gewaltige Summe. Trost spendet nur, dass in Norwegen und Spanien noch mehr gestohlen wird. Oder auch nicht …

Mit dem Messerchen teurer, mit Anwälten fast kostenlos

Alles hat seinen Preis, selbst das Vergnügen, sich kostenlos etwas anzueignen. Gewöhnlich wird dieses strafrechtliche Glück mit Zeit hinter Gittern nach der einen oder anderen Vorschrift des Strafgesetzbuchs bezahlt. § 242 StGB sieht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. Wurde der Diebstahl jedoch unter Verwendung einer Waffe begangen, sieht § 244 StGB eine bis zu zehnjährige Ruhepause vor — und diesmal ohne Möglichkeit einer Geldstrafe. Bogdan war zu diesem Zeitpunkt etwas über zwanzig Jahre alt. Das Alter Christi hinter Gittern zu erreichen — diese Aussicht erfreute ihn nicht. Nachdem er gebetet und erkannt hatte, dass es nichts half, kam er in unsere Kanzlei. Die Rettung des jungen Shoplifters übernahmen Fachleute des Rechts.

Als Erstes setzten sich unsere Anwälte das Ziel, das Verfahren auf eine mildere Vorschrift umzuqualifizieren. Aus den Ermittlungsakten ergab sich die schwerere Vorschrift. Der Diebstahl sei unter Verwendung einer Waffe begangen worden. Allerdings enthielten die Protokolle keine Beschreibung der Art der Waffe, mit der der Diebstahl begangen worden sein sollte. Ein Gutachten musste eingeholt werden. Als Hiebwaffe gilt in Deutschland ein Messer, dessen Klinge acht Zentimeter oder mehr lang ist. Ein zweiter wichtiger Faktor ist jedoch, ob ein Klappmesser über eine Feststellvorrichtung verfügt. Eine solche Arretierung ermöglicht es, mit dem Messer zuzustechen. Und genau dies ist entscheidend für dessen Einordnung als Hiebwaffe. Glücklicherweise handelte es sich bei Bogdans Messer lediglich um ein einfaches Taschenmesser ohne Feststellvorrichtung. Folglich fiel dieses Messer nicht unter das deutsche Waffengesetz.

Nach dieser Feststellung eröffnete sich für die Anwälte die Aussicht, das Verfahren ohne Hauptverhandlung nach § 153 StPO wegen Geringfügigkeit des Straftatbestands einzustellen.

In dem bei der Staatsanwaltschaft eingereichten Antrag wurde dargelegt, dass Bogdan keine kriminelle Vergangenheit habe und der entstandene Schaden nicht erheblich sei. Der Tatbestand „Diebstahl mit Waffen" sei überhaupt nicht zutreffend, da der Sinn dieser Vorschrift darin bestehe, eine Waffe zur Überwindung von Widerstand bei der Begehung einer Straftat einzusetzen. Im Fall Bogdans sei das Messer lediglich zum Durchtrennen eines Teils des Schuhs verwendet worden und habe keine Gefahr für Umstehende dargestellt. Auch entspreche die Bauweise des Messers nicht den im Waffengesetz enthaltenen Anforderungen an eine Hiebwaffe.

Nach Prüfung unserer Argumente stimmte die Staatsanwaltschaft der Einstellung des Verfahrens zu, jedoch nur nach § 153a StPO. Zur Einstellung des Verfahrens musste Bogdan eine Spende in Höhe von zweihundert Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Die Staatsanwaltschaft traf diese Entscheidung, da in Bogdans Handeln das enthalten war, was in der deutschen Rechtsterminologie als kriminelle Energie bezeichnet wird. Hätte er die Sneaker einfach in seine Tasche gesteckt und versucht, sie hinauszuschmuggeln, wäre dies ein anderer Fall gewesen. Hier hingegen lag ein Element der Tatvorbereitung, ein Plan vor. Und dies stellte für Bogdan einen idealen Ausgang dar. Das Ausbleiben einer Vorstrafe gefährdete weder die Fortsetzung seines Studiums noch die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis. Unsere Anwälte freuten sich, dass sich die Angelegenheit noch vor einer Hauptverhandlung klärte und für Bogdan eine gute Lehre für die Zukunft darstellte.

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